Hier wurden dann wohl alle Fragen ausreichend beantwortet. ALG II ist eine Sozialleistung,
die das Existenzminimum bei Bedürftigkeit sichern soll. Wenn unter Berücksichtigung der
Vermögensfreibeträge Vermögen übrigbleibt, ist dieses zu verbrauchen, bevor ALG II
beantragt werden kann. Für diese Rechtslage ist das SGB II zuständig. Sollte hier deutlich
geworden sein.
Beiträge von Grace
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Promt bekam ich die Erlaubnis, sowie eine Tabelle wie groß und wie teuer die Wohnung sein darf. Für jeden Stadtteil feinsäuberlich aufgelistet.
Das Problem ist, dass wir diese ominöse Liste nicht kennen. Manche JC haben kein schlüssiges Konzept
und die KDU sind zu niedrig. Suche dazu mal etwas raus, damit die Problematik klar wird.
Es gibt auch Urteile, dass das Konzept nicht schlüssig ist und das JC zahlen muss. -
Ich komme hier auf einen Vermögensfreibetrag von 20.600,00 Euro.
Für zwei Erwachsene und zwei Kinder. Die Warmmiete (sozialer Wohnungsbau mit WBS) von
745 Euro für die Wohnung dürfte für 4 Personen auch angemessen sein, sollte aber überprüft
werden. -
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(1) Als Vermögen sind alle verwertbaren Vermögensgegenstände zu berücksichtigen.
(2) 1Vom Vermögen sind abzusetzen
1. ein Grundfreibetrag in Höhe von 150 Euro je vollendetem Lebensjahr für jede
in der Bedarfsgemeinschaft lebende volljährige Person und deren
Partnerin oder Partner, mindestens aber jeweils 3 100 Euro; der
Grundfreibetrag darf für jede volljährige Person und ihre Partnerin
oder ihren Partner jeweils den nach Satz 2 maßgebenden Höchstbetrag
nicht übersteigen,1a. ein Grundfreibetrag in Höhe von 3 100 Euro für jedes leistungsberechtigte minderjährige Kind,
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Ist doch alles paradox
Ich liebe die deutschen GesetzeDiese Sätze sind unproduktiv und bringen uns nicht weiter.
Anstatt jetzt die Konzentration völlig auf den Bausparvertrag zurichten,
erst den Vermögensfreibetrag ausrechnen. -
Das man in so einem Fall aber erst ein halbes Jahr später an das Geld kommt, scheint niemandeb zu kümmern :-D
Es geht nicht darum, ob es Jemanden kümmert. Sondern um die bestehende
Rechtslage. Ich stelle hier Defizite bei dir fest, die zunächst durch Information
beseitigt werden müssen.Arbeitslosengeld II/Sozialgeld – Grundsicherung für Arbeitsuchende SGB II - Allgemeiner Teil
Bitte lesen!
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Über Beleidigungen eher weniger
Die würde ich auch hier nicht dulden. Nur eine sachliche Auseinandersetzung mit der
geltenden Rechtslage ist bei uns üblich. Deshalb fällt genau dieser Satz jetzt meiner
Regulierung zum Opfer, weil überflüssig. -
Schaue nach und dann sehen wir weiter! Hier noch genereller Hinweis zum
Aufbewahren von Dokumenten. Aller Schriftverkehr, besonders der, der zu
Rückforderungen führen kann, sollte ordentlich abgeheftet in einem Ordner
aufbewahrt werden. Es ist wichtig, dass auch der Leistungsbezieher jederzeit
Nachweise liefern kann, um eventuell schon erledigte Vorgänge zu beweisen. -
Kannst du den Bescheid und die Rückforderung bitte anonymisiert uploaden?
Halte ich bei diesen Rückforderungen auch für wichtig. Bitte Alles anonymisieren!
Den Briefkopf (BG-Nr, Name, Wohnort, Straße), alle Namen im Bescheid und vor Allem
das betroffene Jobcenter (wie Briefkopf anonymisieren). -
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Ich habe noch eine Frage. Was kann mir schlimmstenfalls drohen mit beigefuegtem Schreiben? Eine Sperre oder gar Strafe?
Mache dich nicht verrückt! Was passieren kann, dass eine Anrechnung als Einkommen stattfindet.
Du bekommst weniger Aufstockung. Was wir nicht hoffen wollen, kläre das. Melde dich
wieder, falls es tatsächlich Probleme gibt. -
Na, das Jammern bringt uns jetzt auch nicht weiter! [Blockierte Grafik: http://www.smiliesuche.de/smileys/troestende/troestende-smilies-0007.gif] Du musst das jetzt klären
und zukünftig weißt du jetzt Bescheid. -
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Kopiere jetzt vorhandene Antwort ins Thema:
Hallo,
eine Härtefallreglung kommt bei Dir nicht in Frage.
Die Frage nach einem Anspruch hast Du Dir eigentlich selbst beantwortet: Du bist für das Jobcenter nicht vermittelbar.
Zu der Begründung des Jobcenter wird Dir @Casa sicher mehr zu sagen haben als ich habe also bitte etwas Geduld, bis er sich meldet.
Gruß!
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Na bitte, warum nicht gleich so! Nochmal meine Aufforderung das Merkblatt zu lesen.
Wenn dann noch Fragen sind, wieder melden:Arbeitslosengeld II/Sozialgeld – Grundsicherung für Arbeitsuchende SGB II - Allgemeiner Teil
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Würdest du bitte präzise meine Fragen nach der Regelleistung beantworten?
Bekommst du ALG II? Sonst geht das hier nicht weiter, weil bei ALG II das SGB II. -
Randbemerkung von mir dazu! Generell gilt und das sollte auch dringend beherzigt werden,
dass im ALG II Bezug Bareinzahlungen und Überweisungen als Freundschaftsdienst von
Leistungsempfängern zu vermeiden sind.Da jede Barzahlung meist zwangsläufig zur Anrechnung als Einkommen und Minderung der
eigenen Leistung führt. Dein Überweisungsträger/betreffender Kontoauszug, auf dem die
Bareinzahlung erkennbar ist, ist mit einer Erklärung von deinem Bekannten und dir beim
JC einzureichen. In Zukunft bitte solche Sachen vermeiden. -
ich erhalte sozialgeld vom jobcenter
im Forum! Deine Aussage kann so nicht stimmen. Vom Sozialamt gibt es Geld nach
SGB XII und vom Jobcenter nach SGB II. Es kommt häufig vor, dass aus Unwissenheit nicht die
richtigen Bezeichnungen benutzt werden. Nur kann dann Niemand helfen. Hier mal die Info
für SGB II und bitte ganz präzise nach Lesen schreiben, welche Leistung du erhältst.Arbeitslosengeld II/Sozialgeld – Grundsicherung für Arbeitsuchende SGB II - Allgemeiner Teil
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Hier zunächst Info-Material über BAFÖG. Bitte lesen
Infocenter
Hier finden sie Übersichtsseiten zu wichtigen Themen. -
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