Beiträge von Grace
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Hallo!
Bitte die Frage von Tamar beantworten:
worauf der Anspruch auf BuT beruht: Bürgergeld, Wohngeld oder Kiz?
Also worauf beruht der Anspruch auf BuT?
Gruß
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Hallo!
Allgemein bleibt für den geneigten Leser festzustellen, dass Veränderungen
dem Jobcenter zeitnah zu melden sind. Das kann über die
Veränderungsmitteilung online geschehen, oder mit dem
Vordruck Veränderungsmitteilung der Bundesagentur für Arbeit per Post nach
Möglichkeit nachweisbar.
Hier erfolgte diese Mitteilung telefonisch, erst zwei Tage vor Arbeitsaufnahme
und der Leistungsberechtigte kann nicht nachweisen, dass die
Veränderungsmitteilung tatsächlich erfolgt ist. Das Jobcenter hat daraufhin
ein Strafverfahren eingeleitet. Das nur zur allgemeinen Erläuterung!
Hier in diesem Fall ist es ein schwebendes Strafverfahren und wie Tamar schon
schrieb, kein Thema für unser Forum.
Gruß
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Hallo!
Allgemeine Zusammenfassung bezüglich des Bürgergeld Antrag mit
Kind. Es bleibt festzustellen, dass Bürgergeld kein bedingungsloses
Grundeinkommen ist, sondern eine vom Steuerzahler finanzierte
Sozialleistung, die nur bei Bedürftigkeit gezahlt wird.
§ 9 SGB II - Hilfebedürftigkeit
Diese Bedürftigkeit wird bei einem Bürgergeld Antrag durch Vorlage
verschiedener Dokumente vom Jobcenter geprüft. Es sind alle Tatsachen
anzugeben, die für die Berechnung der Leistung relevant sind:
(1) Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, hat 1.alle Tatsachen anzugeben, die für die Leistung erheblich sind, und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers der Erteilung der erforderlichen Auskünfte durch Dritte zuzustimmen,
2.Änderungen in den Verhältnissen, die für die Leistung erheblich sind oder über die im Zusammenhang mit der Leistung Erklärungen abgegeben worden sind, unverzüglich mitzuteilen,
3.Beweismittel zu bezeichnen und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers Beweisurkunden vorzulegen oder ihrer Vorlage zuzustimmen.
Satz 1 gilt entsprechend für denjenigen, der Leistungen zu erstatten hat.
(2) Soweit für die in Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 genannten Angaben Vordrucke vorgesehen sind, sollen diese benutzt werden.Selbst wenn kein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss besteht, wird das
Jobcenter den Unterhaltsanspruch beim Kindesvater selbst prüfen.
Das Jobcenter wird den Kindesvater bezüglich einer Unterhaltsprüfung anschreiben,
Auskunft verlangen und den Anspruch auch notfalls gerichtlich durchsetzen.
(1) Haben Personen, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts beziehen, für die Zeit, für die Leistungen erbracht werden, einen Anspruch gegen einen Anderen, der nicht Leistungsträger ist, geht der Anspruch bis zur Höhe der geleisteten Aufwendungen auf die Träger der Leistungen nach diesem Buch über, wenn bei rechtzeitiger Leistung des Anderen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nicht erbracht worden wären. Satz 1 gilt auch, soweit Kinder unter Berücksichtigung von Kindergeld nach § 11 Absatz 1 Satz 4 keine Leistungen empfangen haben und bei rechtzeitiger Leistung des Anderen keine oder geringere Leistungen an die Mitglieder der Haushaltsgemeinschaft erbracht worden wären. Der Übergang wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Anspruch nicht übertragen, verpfändet oder gepfändet werden kann. Unterhaltsansprüche nach bürgerlichem Recht gehen zusammen mit dem unterhaltsrechtlichen Auskunftsanspruch auf die Träger der Leistungen nach diesem Buch über.
Das ist nicht zu verhindern, sondern gesetzlich vorgeschrieben. Die
Mitwirkungspflicht § 60 SGB I - Angabe von Tatsachen lässt auch keinen
Raum irgendwelche Tatsachen nicht anzugeben, oder zu verschweigen.
Falsche, fehlende Angaben bei Antragstellung § 63 Bußgeldvorschriften
Deshalb sollte jeder Leistungsberechtigte wahrheitsgemäße Angaben
machen. Abschließend noch das Merkblatt Bürgergeld
Damit dürfte das Thema umfassend und ausreichend beantwortet sein.
Gruß
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Hallo!
Aber ich bin doch im Wechselmodell
Nein!
meine Ex hat sie Montag bis Donnerstag.
Lebensmittelpunkt des Kinds bei der Mutter.
Ich hab auch schon Urteile gelesen wo jemand eine grössere Wohnung bekommen hat obwohl er das Kind nur 50 Tage im Jahr hat.
Quellen bitte und nicht nur Behauptungen aufstellen, die so keinesfalls
stimmen müssen, weil Laien Urteile meist fehlinterpretieren. In Ihrem
Fall liegt jedenfalls kein "echtes" Wechselmodell vor.
Bei der Ermittlung der konkreten Angemessenheit sind trotz des durch Art 6 Abs 1, 2 GG geschützten Umgangsrechts von Eltern und Kind nicht grundsätzlich höhere Unterkunftskosten oder Flächenbedarfe des umgangsberechtigten Elternteils anzuerkennen. Vielmehr ist eine Einzelfallentscheidung unter Berücksichtigung ua der Ausgestaltung des Umgangsrechts, des Alters des Kindes, der Lebenssituation und der Wohnverhältnisse des umgangsberechtigten Elternteils erforderlich. Unter Zugrundelegung dieser Maßstäbe ist die Entscheidung des LSG, das Umgangsrecht des alleinstehenden Klägers mit seiner damals vierjährigen Tochter werde auch in einer maximal 50 qm großen Wohnung ermöglicht, nicht zu beanstanden.
Falls sich keine neuen Aspekte ergeben, wäre das Thema ausreichend
beantwortet.
Gruß
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Hallo!
Hier liegt kein "echtes" Wechselmodell vor, sondern nur ein zeitweises
Umgangsrecht.
Im Hinblick auf die grundrechtliche Bedeutung des Umgangsrechts des nicht sorgeberechtigten Elternteils (vgl. hierzu bspw. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 25.10.1994 - 1 BvR 1197/93 - veröffentlicht in juris) ist grundsicherungsrechtlich zu gewährleisten, dass regelmäßige Aufenthalte von Kindern bei dem umgangsberechtigten Elternteil in einem angemessenen Wohn- und Lebensraum stattfinden können. Die Wahrnehmung des grundgesetzlich geschützten Umgangs- und Elternrechts des Hilfebedürftigen erfordert es jedoch nicht, dauerhaft den vollen Raumbedarf - vorliegend den eines Vier-Personen-Haushalts - als angemessen anzusehen. Staatliche Leistungen zur Existenzsicherung im Rahmen familienrechtlicher Beziehungen sind nicht dazu bestimmt, die Ausübung des Umgangsrechts bei Bedürftigkeit zu optimieren, sie sollen diese nur ermöglichen (vgl. BSG, Urteil vom 07.11.2006 - B 7b AS 14/06 R - veröffentlicht in juris). Die vom Antragsgegner hierzu vorgenommene Konkretisierung dergestalt, dass der (weitere) Platzbedarf der Kinder (15 m² pro Kind) zur Hälfte,
Das Jobcenter hat mit dem 1,5 Personen Ansatz gerechnet, anstatt
mit zwei Personen. Hier liegt kein Wechselmodell vor, weil das Kind
hauptsächlich bei der Mutter lebt.
Gruß
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Hallo!
Nun weiss ich nicht die genaue Definition von Umgangskontakten aber ich denke es ist nicht der Fall bei mir?
Jeder Tag unter 12 Stunden zählt nicht. Hier der Samstag und der Sonntag,
entspricht im Ergebnis nicht 50 % des Umgangsrechtes einer temporären
Bedarfsgemeinschaft.
Das Jobcenter hat anscheinend schon eine Einzelfallentscheidung getroffen
und mit dem 1,5 Personen Ansatz gerechnet, anstatt mit zwei Personen.
Es ist davon auszugehen, dass es dabei bleiben wird. Das Jobcenter geht
hier von einem zeitweisen Umgang aus und nicht von einem "echten"
Wechselmodell, bei dem die kompletten Kosten der Unterkunft bei beiden
Eltern anerkannt werden.
Sollte ich vllt die Wohnung einfach schonmal nehmen und dann weiter vorgehen?
Wenig empfehlenswert ohne Kostenzusage einen Mietvertrag zu unterschreiben.
(4) Vor Abschluss eines Vertrages über eine neue Unterkunft soll die leistungsberechtigte Person die Zusicherung des für die neue Unterkunft örtlich zuständigen kommunalen Trägers zur Berücksichtigung der Aufwendungen für die neue Unterkunft einholen.
Umzugskosten und Kaution werden nur bei vorheriger Zusicherung durch
das Jobcenter als Bedarf anerkannt und übernommen.
Gruß
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Hallo!
Der Zettel liegt bei ihm auf dem Schreibtisch und ich will ihm diese richtige Info geben.
Drucken Sie die Einkommensbescheinigung - Arbeitsagentur.de aus. Stellen
Sie ihrem Arbeitgeber die Information zur Verfügung und den Rest erledigt der
Arbeitgeber, weil er dazu verpflichtet ist.
Klarstellung, das Forum ist für eine erste Einschätzung da. Diese wurde
Ihnen gegeben. Es wird hier keine weitere Hilfestellung geben, die eine Manipulation eines Formulars durch Leistungsberechtigte ermöglicht.
Gruß
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Hallo!
Welche Monate trage ich in 5. Spalte 1 ein
Sie tragen nichts in dem Arbeitgeber-Formular ein. Das Formular ist eine
Urkunde und darf nur vom Arbeitgeber ausgefüllt werden.
Pflichten des Arbeitgebers sind in § 57 SGB II - Auskunftspflicht von Arbeitgebern
und § 58 SGB II - Einkommensbescheinigung geregelt
Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet die Einkommensbescheinigung
aufzufüllen und wie Tamar schon schrieb:
Ansonsten gibt es auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit Ausfüllhinweise zum Nachlesen.
Weisen Sie den Arbeitgeber daraufhin.
Gruß
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Hallo!
Einkommensbescheinigung - Vom Arbeitgeber auszufüllen
Dieses Formular ist vom Arbeitgeber auszufüllen. Bitte beim Arbeitgeber
abgeben und ausfüllen lassen.
Ich habe jeden Monat das absolut gleiche Einkommen durch diesen Arbeitgeber.
Der Aufforderung ist trotzdem nachzukommen. Das Jobcenter möchte
offensichtlich prüfen, ob dem tatsächlich so ist.
Gruß
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Hallo!
Diesmal ist es etwas anders:
> 5. Angaben zum laufenden Arbeitsentgeld - die Spalte Abrechnungsmonat.
Bitte Formular verlinken! Danke!
Gruß
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Regelbedarfsanpassung 2024 beschlossen
Das Bundeskabinett hat in der Sitzung vom 13. September die
Anpassung der Regelbedarfe zum 1. Januar 2024 beschlossen.
Danach steigen die Regelbedarfe um etwa 12 Prozent, bei
einer*m Alleinstehenden steigen damit die Regelleistungen
von 502 Euro auf 563 Euro. Die Anpassung ist gesetzlich
vorgeschrieben.
Die Anpassungsformel wurde zuletzt durch das Bürgergeld
verändert, um einen Kaufkraftverlust der Leistungsberechtigten
durch die aktuell sehr hohe Inflation zu verhindern. In der
angehängten Verordnung wird die Anpassung der Regelbedarfe
zum 1. Januar 2024 normiert.
Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
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Aufteilung nach EVS - Abteilungen des Regel-Bedarfs 2018 - 2024
Aufteilung nach EVS-Abteilungen des Regel-Bedarfs
2018 - 2019 - 2020 - 2021 – 2022 – 2023 - 2024
auf Basis RBEG 2017-E / RBEG 2021-E BT-Ausschussdrucksache 19(11)830
von Rüdiger Böker -
Hallo!
(er arbeitet Teilzeit für unter 1000 Euro) bei mir einzieht? Vorher hat er gearbeitet und etwas Arbeitslosengeld 2 bekommen.
Bekommt der Sohn noch Bürgergeld?
Und, wenn mein Sohn bei mir einzieht, bin ich VERPFLICHTET das zu melden?
Die Frage wurde schon beantwortet, aber gerne erneut. Der Sohn
muss sich innerhalb von 14 Tagen bei Ihnen anmelden und
die Veränderungsmitteilung muss ans Jobcenter.
Gruß
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Hallo!
muss ich dem Jobcenter melden, dass mein Sohn (er arbeitet Teilzeit für unter 1000 Euro) bei mir einzieht?
Ja, bitte Veränderungsmitteilung an das Jobcenter.
bei meiner Rente von 530 und Bürgergeld von etwas 500 Euro
Die Kosten der Unterkunft werden nur noch zur Hälfte berücksichtigt.
Die andere Hälfte muss der Sohn von seinem Einkommen bezahlen.
Wir wirtschaften unterschiedlich, d.h. er besorgt sich alles was fürs Leben benötigt wird, alleine.
Das Jobcenter könnte eine Haushaltsgemeinschaft vermuten, müsste man
die Reaktion abwarten.
Gruß
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Hallo!
Ist es rechtens Kindergeld nachzahlungen für 6 Monate zu anzurechnen?
Ja!
(3) 1 Einmalige Einnahmen sind in dem Monat, in dem sie zufließen, zu berücksichtigen. 2 Zu den einmaligen Einnahmen gehören auch als Nachzahlung zufließende Einnahmen, die nicht für den Monat des Zuflusses erbracht werden. 3 Sofern für den Monat des Zuflusses bereits Leistungen ohne Berücksichtigung der einmaligen Einnahme erbracht worden sind, werden sie im Folgemonat berücksichtigt. 4 Entfiele der Leistungsanspruch durch die Berücksichtigung in einem Monat, ist die einmalige Einnahme auf einen Zeitraum von sechs Monaten gleichmäßig aufzuteilen und monatlich mit einem entsprechenden Teilbetrag zu berücksichtigen.
Gruß
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Hallo!
Sie hat Befunde, Diagnosen und Berichte der Klinik über die Krankheiten vorliegen. Das mit den 3 Stunden Arbeitsfähigkeit hat sie mir gesagt. Das ist bekannt.
Und? Kann sie drei Stunden am Tag arbeiten? Dann sollte sie das auch
machen.
Seit Trennung leider in einer Wohnung. Natürlich alles getrennt von Tisch und Bett.
Das spielt für Bürgergeld keine Rolle. Sie bilden mit Ihrer Frau immer
noch eine Lebensgemeinschaft und nur das ist ausschlaggebend. Es
müsste nachgewiesen werden, dass Sie Ihre Frau nicht mehr finanziell
unterstützen. Da Sie zusammenleben wird das schwer! Das Einkommen
müsste offengelegt werden.
Ihre Frau möge sich eine Wohnung suchen, das Wohnungsangebot vor
Unterschrift dem zuständigen Jobcenter und dann den Antrag auf
Bürgergeld stellen.
Ja, Scheidung wurde eingereicht. Der Scheidungstermin ist jetzt im September.
Warten Sie den Termin ab und leisten keinerlei Zahlungen freiwillig.
Die Frage war/ist halt, ob das Jobcenter wegen des Bürgergelds trotzdem noch Zahlungen von mir verlangen kann, wenn ich diese Einmalzahlung geleistet hat.
Nein! Bitte keine freiwilligen Zahlungen leisten, sondern Scheidungstermin
abwarten.
Ich habe natürlich einen Anwalt. Der prüft diesen Vorschlag derzeit.
Sprechen Sie alles mit Ihrem Anwalt ab. Keine Entscheidungen ohne
Ihren Anwalt treffen, keine Zusage gegenüber Ihrer Frau, weder
mündlich noch schriftlich.
Gruß
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Hallo!
Meine Frau verlangt auf Grund diverser Krankheiten und angeblich eingeschränkter Arbeitsunfähig einen nachehelichen Unterhalt. An ihrem neuen Wohnort will sie zum Jobcenter und Wohn- und Bürgergeld beantragen.
Bei Bürgergeld muss eine Arbeitsunfähigkeit nachgewiesen werden.
Die Behauptung alleine reicht nicht aus. Sie muss das angeben und
das Jobcenter wird den ärztlichen Dienst einschalten. Denn Bürgergeld
gibt es nur, wenn jemand drei Stunden am Tag arbeiten kann.
Wohn- und Bürgergeld beantragen
Wird Bürgergeld beantragt, gibt es kein Wohngeld. Hier mal das
Infoblatt zum Bürgergeld:
Merkblatt Bürgergeld - Grundsicherung für Arbeitsuchen
Meine Frau und ich leben in Scheidung. Sie wird nach der Scheidung wegziehen
Noch in einer Wohnung? Wurde die Scheidung bereits eingereicht?
Nach vielen Diskussionen wegen des nachehelichen Unterhalts hat sie nun vorgeschlagen, dass ich eine einmalige Unterhaltszahlung in Höhe von Betrag X leisten soll/könnte und damit wäre die Sache für sie erledigt.
Davon ist abzuraten! Lassen Sie amtlich feststellen, ob Ihrer Frau
Unterhalt zusteht, wie viel Sie zahlen müssten und wie lange. Da
Ihre Frau kein Kind bereut, ist die Unterhaltspflicht nicht unendlich.
Nehmen Sie sich einen Anwalt, bevor Fehler gemacht werden.
Gruß
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Hallo!
Nein. Wenn Sie Bürgergeld erhalten, haben Sie keinen Anspruch auf Wohngeld. Allerdings ist Wohngeld eine vorrangige Leistung. Wenn Sie dadurch Ihre Hilfebedürftigkeit beseitigen oder vermeiden können, können Sie einen Wohngeldantrag stellen (ab dem 1. Juli 2023 sind Sie verpflichtet, einen Wohngeldantrag zu stellen).
Entweder Bürgergeld, oder Wohngeld, aber nicht Beides zeitgleich.
Ich weiß, dass ein gleichzeitiger Bezug beider Leistungen ausgeschlossen ist.
Richtig!
Und könnte ich dann ab Januar 2024 parallel Bürgergeld beantragen? I
Nein!
Gruß