Beiträge von Grace
-
-
-
Hallo!
das Geld ist bis ende März bewilligt worden, aber mit Vermerk, dass man evtl. das Geld vom 15.3. bis ende März zurück zahlen muss (Gehaltsabrechnung soll dann vorgelegt werden und je nachdem,
Die Leistung wird im voraus für März gezahlt! Erfolgt jetzt eine Arbeitsaufnahme im März,
ist die Gehaltsabrechnung einzureichen. Es gilt das Zufluss-Prinzip! Wenn das Geld
auch im März zufließt, ist das eine Überzahlung und die Leistung wird zurückgefordert.
Ein völlig normaler Vorgang!
Gruß
-
Hallo!
Ansonsten Hinweis an den Themenersteller sich bitte verständlich auszudrücken,
sich auf den Kern des Problems zu beschränken und präzise zu formulieren,
welche Probleme es jetzt mit dem Jobcenter gibt.
Gruß
-
Hallo!
Heizkosten- und Betriebskostenabrechnungen sind unaufgefordert
einzureichen und Guthaben werden angerechnet:
(3) Rückzahlungen und Guthaben, die dem Bedarf für Unterkunft und Heizung
zuzuordnen sind, mindern die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach
dem Monat der Rückzahlung oder der Gutschrift; Rückzahlungen, die sich auf
die Kosten für Haushaltsenergie oder nicht anerkannte Aufwendungen für
Unterkunft und Heizung beziehen, bleiben außer Betracht.
Zuständig nach wie vor SGB II, geändert hat sich das nicht bei Bürgergeld.
Gruß
-
Rechtssprechungsübersichten SGB II aus 2021 und 2022
von Rechtsanwalt Uwe KlerksDer Mitautor des Leitfadens Ra Uwe Klerks hat diese beiden verlinkten Jahresübersichten
aus Gesetzgebung und Rechtsprechung zum SGB II aus 2021 und 2022 dankenswerterweise
zur Veröffentlichung freigegeben. Denke für die Beratungspraxis sind sie sehr hilfreich,
weil sehr fundiert.
Rechtssprechungsübersichten SGB II aus 2022 von Rechtsanwalt Uwe Klerks
Rechtssprechungsübersichten SGB II aus 2021 von Rechtsanwalt Uwe Klerks
-
Sozialdatenschutz - Vorrang der den Sozialdatenschutz regelnden Normen
- originäre Übermittlungsbefugnis
Beschluss Thüringer LSG vom 24.11.2022 - L 1 SF 342/21 B DS
Leitsätze
Sozialdatenschutz, Vorrang der den Sozialdatenschutz regelnden Normen, originäre
Übermittlungsbefugnis § 67d SGB X, § 78 SGB X, § 35 Abs. 2 SGB I
Sozialdatenschutz, Vorrang der den Sozialdatenschutz regelnden Normen, originäre
Übermittlungsbefugnis
1. Die den Sozialdatenschutz regelnden Normen gehen als andere Rechtsvorschriften
des Bundes über den Datenschutz den Vorschriften des BDSG (§ 1 Abs. 2 Satz 1 BDSG)
und auch landesrechtlichen Datenschutzvorschriften vor (§ 35 Abs. 2 SGB I).
2. Die Vorschrift des § 78 Abs. 1 S. 6 SGB X räumt den Gerichten eine originäre
Übermittlungsbefugnis ein.
Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Nordhausen
vom 12. April 2021 wird zurückgewiesen. Kosten des Beschwerdeverfahrens
werden nicht erstattet. ......................
-
Persönliche Erreichbarkeit des Antragstellers zu Leistungen des SGB II
durch das Jobcenter als Voraussetzung dessen Anspruchs auf Leistungen
der Grundsicherung
Urteil LSG Hamburg 4. Senat vom 29.09.2022 - L 4 AS 342/20
Orientierungssatz
Die Gewährung von Leistungen des SGB 2 setzt nach § 7 Abs. 4a SGB 2 die Erreichbarkeit
des Antragstellers voraus. Der Leistungsberechtigte muss sich im Nahbereich des
Grundsicherungsträgers aufhalten und diesen ohne unzumutbaren Aufwand erreichen
können. Das Jobcenter muss ihn persönlich an jedem Werktag an seinem Wohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthalt unter der von ihm benannten Anschrift durch Briefpost erreichen
können ...............................
-
Hallo!
Dieser ist nach Ablauf der Karenzzeit maßgeblich
Nein! Im laufenden Leistungsbezug keine Karenzzeit. Siehe Tamar :
Wenn du 220.000 Euro Vermögen hast, wird Bürgergeld abgelehnt oder aufgehoben und du musst erstmal davon leben bis dein Vermögen wieder unterhalb der Freigrenzen liegt.
Bedeutet, ein Grundstück mit dem Verkehrswert von 220.000 Euro muss
verwertet/verkauft werden und vom Vermögen gelebt, bis die Freigrenze
erreicht ist:
4. Erhebliches Vermögen (1) Erheblich ist Vermögen, wenn es in der
Summe 40.000,00 EUR für die leistungsberechtige Person und
15.000,00 EUR für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft
übersteigt. Eine Übertragung von nicht ausgenutzten Beträgen zwischen
den einzelnen Personen ist möglich (siehe hierzu auch Rz. 12.32)
Gruß
-
Hallo!
Jetzt hat man die Zahlung eingestellt für Februar obwohl ich erst zu Ende Februar das erste Gehalt bekomme.
Das wird meist so gemacht, um eine Überzahlung zu vermeiden.
Erst nach genauer Nachfrage wurde mir gesagt das ich doch für Februar Geld erhalten kann wenn ich es dann zurück zahle.
Korrekt! Es kann ein Darlehen beantragt werden.
Gruß
-
Hallo!
wie es sich bei privat erhaltenen Darlehen bzgl. der Höhe der Raten und der Verrechnung als Betriebsausgabe verhält?
Erklärungsbedürftig!
Falls ein privates Darlehen unter Freunden gemeint ist, hat das BSG strenge
Anforderungen an den Nachweis des Abschluss eines Darlehensvertrages
gestellt, um der Gefahr des Missbrauchs von Steuermitteln entgegenzuwirken.
Gruß
-
Hallo!
Ich habe beim Jobcenter angerufen und mitgeteilt, dass ich ab 15.03. einen neuen Job habe und gesagt, dass die das im PC eintragen sollen.
Bitte nachweisbar schriftlich eine Veränderungsmitteilung an das Jobcenter
schicken. Eine Arbeitsaufnahme wäre eine Veränderung und der
Leistungsberechtigte ist verpflichtet diese mitzuteilen.
Gruß
-
Hallo!
Der Datenschutzbeauftragte der Bundesagentur für Arbeit ist Ansprechpartner,
wenn es um die Webseite geht. Die Datenschutzerklärung der Bundesagentur für Arbeit
klärt über notwendige Speicherungen auf.
Der Bundesdatenschutzbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Prof. Ulrich Kelber kontrolliert Beides: Datenschutzerklärung des BfDI und Kontakt
Datenschutzrechtliche Fragen können auch im Datenschutzforum des BfDI gestellt
werden.
Gruß
-
Fachliche Weisungen § 7 SGB II - Leistungsberechtigte NEU
-
Folien für das SGB II - Grundlagenseminar von Harald Thomé
- Stand 22. Januar 2023Überblick über aktuelle relevante Rechtsänderungen in Bezug aus das Grundsicherungsrecht
Überblick über die Regelungen des 3. Entlastungspakets
-
Folien für das SGB II - Grundlagenseminar von Harald Thomé 2023 N E U
Referent für Arbeitslosen-und Sozialrecht
-
FAQ Arbeitsverwaltung - Datenschutz in Jobcenter und der Bundesagentur für Arbeit
Zitat von FAQ Arbeitsverwaltung - Datenschutz in Jobcenter und der Bundesagentur für ArbeitDie Beantragung von Leistungen nach dem SGB II bzw. SGB III ist mit einer Offenlegung
von Daten gegenüber dem Jobcenter und der Bundesagentur für Arbeit verbunden. Dies
wirft eine Vielzahl datenschutzrechtlicher Fragen auf.
Mit den nachfolgenden Fragen und Antworten soll Ihnen eine datenschutzrechtliche
Orientierungshilfe an die Hand gegeben werden.
Grundsatz der Erforderlichkeit
Jobbörse/Arbeitsvermittlung
Kontoauszüge
Maßnahmeträger
Befragungen durch Forschungsinstitute
Anforderung von Unterlagen durch das Jobcenter
Gesundheitsdaten
-
Fachliche Weisungen § 56 SGB II - Anzeige- und Bescheinigungspflicht
bei Arbeitsunfähigkeit NEU
Fachliche Weisungen § 56 SGB II - Anzeige- und Bescheinigungspflicht bei Arbeitsunfähigkeit
-
Inkrafttreten des Bürgergeld-Gesetz in zwei Schritten und
ausführliche Grafik Darstellung 01. Januar 2023 und 01. Juli 2023
-
Bürgergeld - 62 Fragen und Antworten
Ist das Bürgergeld nur ein neuer Name? Wird durch die Veränderung wirklich Bürokratie
abgebaut? Und worauf müssen sich die Jobcenter einstellen? Antworten auf diese und
weitere Fragen finden Sie hier. ..............................