Beiträge von guenther111

    Das weicht hier immer mehr vom eigentlichen Thema ab. Man kann nicht erst schreiben das eine Vermieterbescheinigung nicht ausgefüllt werden muss und dann genau das gegenteil empfehlen. Man kann auch nicht immer klein beigeben - das ist kontraproduktiv -
    Die letzten Kommentare gehen eher in die Richtung der Meinungen die das jobcenter vertritt aber am eigentlichen Thema vorbei.
    Daher macht das auch nur noch wenig Sinn zu dikutieren. Warten wir mal ab wie es weitergeht mit dem Datenschutzbeauftragten und dem jobcenter das keine Vermieterbescheinigung bekommen wird.

    Die Frage nach dem Einkommen, Beruf und Beschäftigung hat der Vermieter nicht gestellt. Eine Privatinsolvens besteht auch nicht. Ich habe alle Vermieterfragen wahrheitsgemäß beantwortet. Der Vermieter wir denoch die kündigung aussprechen wenn ihm eine solche Vermieterbescheinigung vorgelegt wird - ausfüllen wird er sie auch nicht.
    Und ich wohne ja schon in der Wohnung.

    @'Corinna,

    das jobcenter hat alle Informationen erhalten und die vom jobcenter gewünchte Vermieterauskunft enthällt weder neue noch andere Daten.
    Das jobcenter hat den Mietvertrag in Kopie und das Formular KdU. Und nochmal zur Erinnerung - was wenn der Vermieter die Vermieterbescheinigung nicht ausfüllt -

    Die Vermieterbescheinigung zu erbringen bedeutet das der Mietvertrag gekündigt wird und ich die Wohnung verliere ( ich ging davon aus das dies klar sei ohne es in Worte zu kleiden ). Das würde Mehrkosten und Stress für mich und meine Famile bringen - gleichbedeutend kommen dann für das jobcenter weitere Kosten - - - Umzugskosten,
    Kaution usw. - - - hinzu - und ersparniss gibt es auch keine.

    Ausserdem muss man nicht jedem das geben was er haben möchte, nur weil es einfacher ist und man es ja erbringen kann.
    Man darf hier nicht dem Glauben verfallen das dann Ruhe wäre. Was kommt dann... und ich Unterstelle das da noch etwas nachkommt. Damit liefert man sich der Willkür oder der Launenhaftigkeit ( oder was auch immer ) anderer Menschen aus. Da kämpfe ich lieber.
    Mal anders gefragt warum arbeiten die jobcenter nicht einfach Kundenorientiert und nach den Vorgaben der Gesetzesbücher und/oder Gerichtsentscheiden ??? Warum legt man es darauf an ??? Sind die Kosten der Ersparnis so immens ??? Warum unterstellt man unterschwellig Leistungsmissbrauch ??? Warum droht man Menschen die schon am untersten Existenzminimum leben mit Leistungsentzug ?

    Danke .......

    Und wieder bekomme ich eine Aufforderung die Vermieterbescheinigung bei der jobcom vorzulegen und wieder mit der Ankündigung der Leistungskürzung. Nun behaupten die das Sie den Vorgaben der Bundesagentur für Arbeit nicht unterliegen, kann das sein? Wieder wird auf meine Argumente nicht eingegangen. Es wird langsam mühselig immer wieder zu Antworten und es geht langsam auch ins Geld. Die jobcom ist für mich nur mit dem Bus erreichbar und ich wäre 3 Stunden unterwegs um das Antwortschreiben persönlich zu überreichen und das Porto geht auch langsam ins Geld. Wenn man sowieso mit jedem Euro rechnen muss dann sind auch 5 - 10 Euro ( unnötige ) viel Geld. Wie kann man das denn mal zu einem Abschluss bringen von mir aus mit einer Klage. Frage wäre dann wie lange würde das dauern und müsste ich in dieser Zeit mit Leistungsentzug rechnen. Ich muss a auch an mein Kind denken. Als Anlage mein hoffentlich letztes Schreiben an die jobcom.


    Datei gelöscht, bitte als PDF einstellen!
    Grace

    Dieses Formular ist doch von der Bundesagentur für Arbeit gar nicht vorgesehen - es gibt diese KdU-MA gar nicht -weil es eine Vermieterauskunft ist - es erweckt doch den eindruck eines offiziellen Formulares - aber das Problem ist das man im Schriftverkehr immer nur die Rede von einer Mietbescheinigung ist, mit dem Unterschied das die Inhalte in den Formularen identisch sind aber die Kdu von mir auszufüllen ist und die KdU-Ma vom Vermieter. Die jobcom ist sich auch darüber Bewusst das dieses Formular nicht zulässig ist daher wird es als "Mietbescheinigung" ausgegeben bzw. bezeichnet und so kann man Hartz4 natürlich unter Druck setzen - der H4 muss ja tatsächlich eine Mietbescheinigung und den Mietvertrag vorlegen - das ist auch vollkommen ok - nicht ok ist zusätlich eine Vermieterbescheinigung zu verlangen aus den uns bekannten Gründen - wobei der Vermieter diese nicht einmal ausfüllen müsste - und wie auch schon bekannt - - - dieses Formular enthällt die selben Daten und die braucht man nur einmal und nicht dreimal -

    Datum: 18.10.2017
    Bearbeitung:
    Durchwahl: 0211/
    Aktenzeichen: 31.27.0.1-3556/17
    Betreff: Datenschutz bei Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende


    Ihre Eingabe vom 18.09.2017 an die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit


    Sehr geehrter Herr


    für Ihre Eingabe, die mir zuständigkeitshalber zugeleitet wurde, danke ich Ihnen.


    Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit übt nach § 50 Abs. 4 Satz 3 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) die datenschutzrechtliche Kontrolle über die von der Bundesagentur für Arbeit und den kommunalen Trägern gebildeten gemeinsamen Einrichtungen (§ 44b SGB II) aus. Der Kreis Düren hingegen ist ein nach § 6a SGB II zugelassener kommunaler Träger und unterliegt daher meiner datenschutzrechtlichen Kontrolle.


    Eine abstrakte datenschutzrechtliche Beurteilung des Vordrucks ist nicht möglich. Die Zulässigkeit des Umgangs mit personenbezogenen Daten lässt sich in der Regel nur im konkreten Einzelfall unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Umstände und der jeweils einschlägigen gesetzlichen Vorgaben beurteilen. Dabei sind insbesondere Anlass, Zweck und Art der konkreten Datenerhebung in den Blick zu nehmen.


    Vorliegend ist unklar, inwiefern Sie selbst im Sinne des § 81 Abs. 1 Nr. 2 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) durch das Formular in Ihren Rechten verletzt sein könnten. Es geht aus Ihrer Eingabe auch nicht hervor, auf welche Erwägungen Sie Ihre Bedenken gründen und in welchem konkreten Zusammenhang das Formular verwendet wird. Da die Vorschriften über Sanktionen (§§ 31 ff. SGB II) an die Pflichten der Leistungsberechtigten anknüpfen und vorrangig die Eingliederung in Arbeit betreffen, ist fraglich, weshalb es zu einer Leistungsminderung führen sollte, wenn der Vordruck vom Vermieter nicht ausgefüllt wird.


    Der Umstand, dass das Jobcenter des Kreises ..... eigene Formulare nutzt, gibt für sich genommen keinen Anlass zu Bedenken. Die Verwendung von Vordrucken ist bei einem Antrag auf Sozialleistungen gesetzlich ausdrücklich vorgesehen (vgl. § 17 Abs. 1 Nr. 3 und § 60 Abs. 2 Erstes Buch Sozialgesetzbuch - SGB I).


    Ich bitte um Verständnis, dass mir eine datenschutzrechtliche Beurteilung so derzeit nicht möglich ist und stelle Ihnen anheim, dass Sie Ihr Anliegen näher konkretisieren.


    Mit freundlichen Grüßen
    Im Auftrag


    Das ist also die Antwort ?????

    Hallo nochmals melde ich mich zum Thema,

    die Bundesbeauftragte hat bisher noch nicht geantwortet und eine Eingangsbescheinigung habe ich auch noch nicht erhalten.

    Aber gestern habe ich einen Brief von der jobcom bekommen und fühle mich immer mehr genötigt und gedemütigt.
    Man verlangt weiterhin das ich das Formular KDU-MA vom Vermieter ausfüllen lasse. Ein Formular das es offiziell nicht einal gibt - selbst erstellt von der jobcom. Dabei habe ich die KDU abgegeben und den Mietvertrag vorgelegt ( da stehen alle Datzen drin ), den Mietbvertrag haben die ohne mich zu fragen als Fotokopie zu meinen Akten gelegt. Man droht mir mit nichtbewilligung von Leistungen und/oder deren Kürzung weil ich ja die Mitwirkungspflich verweigere. Das kann doch nicht sein das mich der Angestellte der jobcom so nötigt und unter Druck setzt, mit mit dem Entzug meiner Existenzgrundlage und der meines Kindes droht, wenn ich nicht genau das tue was er von mir verlangt. Wo Lebe ich denn.
    Ich würde am liesten den Sachbearbeiter verklagen, aber das geht wohl in Deutschland nicht.
    Ich lade das Schreiben einfach mal hoch vieleicht wisst ihr ja eine Lösung.

    Ich hatte einen Termin für eine Eingliederungsvereinbarung beim jobcenter - dort wurde Vorgeschlagen das ich ich trotz Gesundheitlicher Einschränkungen und gestelltem Rentenantrag einen - - - Brückenjob nach §16 d SGB II - - - annehmen soll. Nun gut ich habe mir das Schreiben mitgeben lassen aber nichts Unterschrieben ( obwohl ich denke das es soweit ok ist ).

    So jetzt meinen Fragen:
    muss ich einen ein Euro Job annehmen - es gibt doch mittlerweile den Mindeslohn
    wann kann ich einen - ein Euro Job - ablehnen ohne mit Sanktionen rechnen zu müssen
    ich bin alleinerziehend mit 12 Jährigem Kind - inwieweit muss das berücksichtigt werden
    angenommen ich möchte studieren - hat das Vorrang ( zählt das evt. als Ausbildung )
    angenommen ich melde ein Gewerbe an - muss ich den Job dann trotzdem annehmen -
    habe ich Anspruch auf Förderung oder Hilfen des Jobcenters wenn ich ein Gewerbe anmelde - falls ja welche und wo kann man sich mal persönlich Informieren

    Danke euch im Voraus

    Bischen spät jetzt meine Antwort -
    ich habe dieses Formular nicht abgegeben sondern das "offizielle"
    nun haben die mir das Formular KdU-MA jobcenter Düren nochmals zugeschickt damit ich es ausfüllen lasse.

    dieses Formular soll mein Vermieter ausfüllen und Unterschreiben - das werde ich nicht zulassen -

    ich versuche mein bestes das Dokument hochzuladen.

    Hallo,
    ich habe einen kurzfristigen Termin zu einem Gespräch zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt vom Jobcenter bekommen.
    Ich bin Alleinerziehend und habe einen Rentenantrag gestellt. Dieser liegt momentan beim Sozialgericht und ich warte auf einen Verhandlungstermin.
    Das Jobcenter ist darüber informiert aber die möchten das ich mit Bewerbungsunterlagen und Foto und Lebenslauf, Schulabschlusszeugniss und anderen Arbeitszeugnissen bei ihnen Vorstellig werde.
    Ich habe habe den Nachweis vom Sozialgericht beim Jobcenter vorgelegt - wegen dem dort anhängigen Verfahren -
    Ich frage mich, bzw. denke ich das ich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe und würde erstmal das Verfahren abwarten.
    Das Jobcenter möchte mit mir eine Eingliederungsvereinbarung abschliessen.
    Welche Unterlagen muss ich mitbringen und muss ich einer Eingliederungsvereinbarung zustimmen.
    Danke im Voraus

    Das Jobcenter ( Jobcom Düren ) möchte von mir einen kompletten Lebenslauf / Werdegang.
    Das schreiben die mir -
    Anspruchsnachweis zum Antrag auf Leistungen nach dem Zweiten Buch SGB II -
    Grundsicherung für Arbeitssuchende und Sozialgeld

    Danke, das habe ich mir schon fast gedacht. Ich habe jetzt nur die KDU ausgedruckt und ausgefüllt ohne Daten des Vermieters.
    Noch ne Frage die haben mir auch geschrieben das sie einen Lebenslauf von mir brauchen. Wie sieht das denn aus muss den Vorlegen.

    Das Jobcenter verlangt von mir eine ausgefüllte KdU-MA die vom Vermieter ausgefüllt und unterschrieben sein soll,
    ich habe bereits den Energienachweis für die Wohnung und den original Mietvertrag vorgelegt und finde das dies ausreicht. Man sagte mir das man zur not auch meinen Vermieter anrufen oder anschreiben kann.

    Danke für die Infos, ich habe den Antrag Formlos geschickt mit Bitte um Umzugserlaubnis und Kostenübernahme. Ich habe in dem Schreiben angefragt welche Unterlagen vom Jobcenter benötigt werden. Ich werde jetzt den Umzug angehen und abwarten. Nun muss ich noch eine Veräderungsmitteilung an das Amt schicken oder schon an das neue? Muss ich einen neuen Leistungsantrag stellen beim neuen jobcenter oder kommen die auf mich zu da ich ja eh noch nicht weiss wo ich ´hin muss.

    danke für die antworten -
    ich kann mir die umzugskosten ausleihen - wenn ich wüsste das ich sie im nachhinein zurückbekomme -
    aber die wichtige frage ist doch - ziehe ich ohne genehmigung um werden dann später die mehrkosten erstattet -

    Hallo,
    Seit Jahren Hartz4 empfänger. ich wohne in einer 29 m² Wohnung, mein 12 Jähriges Kind wohnt noch bei der Mutter. Die Mutter zieht allerdings (relativ kurzfristig ) um und das Kind möchte nun zu mir. Beide Elternteile haben das Sorgerecht und sind damit einverstnaden.
    Das Kind lebt mit seiner Mutter in einem anderen Ort und die Eltern möchten das es an der Schule bleibt wo es gerade ist.
    Nun ein par Fragen:
    29 m² sind zu wenig für Vater mit Kind - wird ein Umzug kurzfristig vom Jobcenter genehmigt, da es ein dringlicher Fall ist und man ja nicht 3 Monate auf Erlaubnis warten kann.
    Kann man auch ohne Genemigung des Jobcenters umziehen und hat trotzdem Anspruch auf Umzugskosten und Erstattung der Mehrkosten für Miete, Heizung und Nebenkosten.
    Wie groß darf eine Wohnung mit Kind sein.
    Auf welche Leistungen hat man Anspruch.
    Wie beantragt man das - Formlos oder gibt es Formulare dafür.
    Die Beratung im Jobcenter war nicht hilfreich und man hatte nicht das Gefühl das einem dort geholfen wird.
    Wo findet man Anlaufstellen die einen Kostenlos beraten.
    Danke