Beiträge von meteo

    Danke für die flotte Antwort.

    Ja, auf der Rückseite steht:

    "Rechtsfolgenbelehrung, Rechtsbehelfsbelehrung und weitere Hinweise"

    Angehängt ist ein Blatt
    "Der Aufforderung.... zur persönlichen Meldung ... werde ich aus folgenden Gründen nicht nachkommen:
    - "Ich nehme eine Tätigkeit ab... als.. auf"

    Kann ich diesen Punkt nicht ankreuzen? Dieser trifft auf mich zu.

    Was hat denn mein Vermittler gegen mich, dass er so ein Theater nun gegen Ende veranstaltet? :D

    Hallo,

    ich habe nach einiger Zeit auf eigene Initiative (von der Agentur kam gar nichts vernünftiges), einen Arbeitsplatz gefunden. Der Vertrag wurde unterschrieben, allerdings ist Arbeitsbeginn bei der neuen Stelle erst der 15.07.2017.

    Heute erhielt ich einen Brief von der Agentur für Arbeit, dass am 14.07. (ein Tag vor Arbeitsbeginn) ein Bewerbertag statt findet (eine Firme bzw. Arbeitsbereich, welches nicht zu meiner Ausbildung passt). Anruf bei der Agentur für Arbeit -> Jobvermittler meinte, dass ich jede Maßnahme mitmachen muss, bis ich die Arbeit angetreten habe.

    Das ist doch totaler Käse.
    Ich habe einen Tag vor Arbeitsbeginn etwas besseres zu tun, als mich bei der Agentur für Arbeit für so einen Mist zu melden.

    Muss ich zu diesem total nutzlosen Bewerbertag antanzen?

    Gruß
    meteo

    Danke für die Aufklärung. Dann bin ich ja beruhigt, dass die Fahrtkosten erstattet werden müssen.

    Der Nachweis von Bewerbungsbemühungen ist kein zulässiger Meldegrund.

    In meinen monatlichen Einladungen, die ich per Brief erhalte, ist seit 6 Monaten die Rede von:
    "Ich möchte mit Ihnen Ihre aktuelle berufliche Situation besprechen."


    Nö, das ist idiotisch und rechtswidrig. Hast du das schriftlich oder war das nur heisse Luft?

    Dies wurde mir persönlich während des Gesprächs mitgeteilt. Nachweis habe ich keinen, da von Seiten des Vermittlers kein Antrag auf Reisekostenerstattung zum Jobcenter Termin ausgefüllt wurde (wie bisher). Ist das Prozedere in der Regel ein anderes, wie man an Reisekosten für Termine ran kommt?


    An deiner Stelle würde ich da nicht mehr ohne Beistand hingehen.

    Muss ich dies vorher ankündigen, genehmigen lassen?


    Für alle Bewerbungen nachweislich die Kostenerstattung beantragen, auch rückwirkend, wenn das abgelehnt wird: Widerspruch.

    Benötigt dies ein spezielles Formular (welches nur VOR Bewerbungstermin beantragt werden kann - wie von meinem Vermittler mitgeteilt wurde) oder ist ein Brieftext ausreichend?


    Ich glaube, ich wurde bei einigen Sachen (absichtlich) vom Vermittler falsch informiert und war in der Beziehung zu nett.

    Vielen Dank für die Aufklärung.

    Hallo Corinna,

    danke für die ausführliche Antwort.

    Zu einem Punkt habe ich eine Frage:

    Hallo,

    Nein. Aber Du kannst dann auch nicht die Pauschale und ggf. Reisekosten geltend machen.

    Mir wurden bisher alle Reisekosten mit der Begründung abgelehnt, dass es sich dabei um keine von der Agentur für Arbeit vorgeschlagenen Stellen gehandelt hat, sondern um Eigenbemühungen, die grundsätzlich nicht bezahlt werden.

    Hallo,

    ich habe eine(n) Vermittler(in) der/die letzten Monat mit einer Neuerung um die Ecke kam.
    Aussage des Vermittlers:
    "Da ich Einkommen erhalte, wenn auch wenig, werden mir vom Vermittler keine Reisekosten mehr zu den monatlichen Gesprächen* erstatten. Die Reisekosten seien nämlich nur für Leute vorgesehen, die gar kein Einkommen haben."

    *überreichen des "Nachweis von Eigenbemühungen" und "Erhalt von neuen Vermittlungsvorschlägen" -> Dieses "Gespräch" dauert 15 Minuten und ist mir kein Geld wert, da dies auch über Postwege statt finden könnte.


    - Laut Eingliederungsvereinbarung sind Gespräche dieser Art kostenlos zu führen. Für mich sind diese Gespräche nicht mehr kostenlos, da ich durch die Fahrtkosten einen zweistelligen Betrag zahlen muss.

    - Ich erhalte exakt den gleichen Betrag, als würde ich gar nicht arbeiten. Ich werde nur auf das Geld der Grundsicherung des Lebensunterhalts aufgestockt.

    -> Ist die Aussage des Vermittlers korrekt, dass dieser die Fahrtkosten aufgrund der Aufstockung verweigern kann?


    Da ich schon mal ein Thema "eröffnet" habe, fällt mir eine weitere Frage ein:
    Laut Eingliederungsvereinbarung muss ich bis zum nächsten Termin, 5 Bewerbungen nachweisen.
    Wenn ich im Formular "Nachweis von Eigenbemühungen" nur die geforderten 5 Bewerbungen aufliste, können mir negative Folgen entstehen?
    Im Hintergrund werde ich mich natürlich auf mehr Stellen, als nur 5 bewerben, aber die Nachfragen und Kritiken zu den 30 Stellen, auf die ich mich bewerbe (und auch an mir als Person und dem erreichten) gehen mir so langsam auf die Nerven.


    Gruß
    David