Beiträge von Sternschnuppe

    Eine Frist gibt es natürlich, allerdings liegt diese bei sechs Monaten, sodass du hierüber keine Chance hast etwas zu erreichen.

    § 17 SGB I Ausführung der Sozialleistungen

    (1) Die Leistungsträger sind verpflichtet, darauf hinzuwirken, dass
    1. jeder Berechtigte die ihm zustehenden Sozialleistungen in zeitgemäßer Weise, umfassend und zügig erhält,