Beiträge von Ancel

    Hallo,

    ich habe vor wenigen Tagen den Grundsicherungsantrag abgelehnt bekommen. Mit der Begründung, dass die Rentenversicherung (bzw. deren Arzt) mich für voll erwerbsunfähig hält, aber dies nur befristet bis 2021 :huh:

    Jetzt habe ich gegooglet, was ich anstelle der Grundsicherung für Sozialhilfen erhalte - aber ich werde nicht schlauer. Die einzigen Ergebnisse sprechen etwas von 5 Jahre Wartezeit.
    Ich war das einzige Mal für 5 Wochen als 17-jähriger rentenversicherungspflichtig.

    Es muss doch eine Hilfe geben für von der Rentenversicherung anerkannte Erwerbsunfähige "auf Zeit" ?

    LG

    Danke für alle Antworten!

    Ich habe noch eine wichtige Frage:

    Wird bei ALG II das Einkommen der Eltern miteinbezogen, wenn man die Genehmigung vom Amt hat eine eigene Wohnung als U25-jähriger zu führen?

    #2: Kann man Grundsicherung und Hartz IV parallel beziehen?
    #3: Kann man Hartz IV und elternunabhängiges Schüler-Bafög parallel beziehen?
    #4: Kann man Grundsicherung und elternunabhängiger Schüler-Bafög.. ihr wisst schon ;)

    Hallo,

    erstmal bin ich froh, dass es eine solche Seite inkl. Forencommunity gibt! Mein Vater wollte schon einen Anwalt zur Beratung herbeiziehen.


    Folgende, komplizierte Situation:

    Ich (volljährig aber U25) habe das Ziel, aufgrund von Streitigkeiten mit meiner Mutter in eine eigene Wohnung umzuziehen.
    Das bin ich jetzt auch schon seit einigen Monaten - unangemeldet. Mein Vater möchte und kann diese finanzielle Belastung aber nicht mehr stämmen. Er ist selbstständig, meine Mutter Hausfrau.

    Ich besuche ein Abendgymnasium - eine bestimmte Schulform, bei der es Aufnahmevoraussetzungen gibt (1. Berufstätig oder arbeitssuchend sein, 2. Ü18, 3. Ausbildung abgeschlossen oder 2 Jahre berufstätig gewesen. FSJ, Arbeitslosigkeit etc. wird angerechnet). Zum Besuch dieser öffentlichen Schule habe ich eine Ausnahmegenehmigung erhalten, da ich nur Bedingung 2 erfülle.
    Diese Ausnahme hat mir das Ministerium ausgestellt, da ich ein Schreiben vom Oberarzt eines städtischen Krankenhauses vorliegen konnte, welcher mir eine Arbeitsunfähigkeit aber gleichzeitige Schulfähigkeit attestierte.
    Diese (Un)Fähigkeit hat er mir attestiert, da ich einen Schwerbehindertenausweis aufgrund einer dauerhaften Erkrankung trage. Meine Psyche verkraftet die Anstrengung/den Druck eines langen Arbeits- oder Schultages nicht auf Dauer, deshalb bin ich auch auf das Abendgymnasium gewechselt, was nur 19-24 Wochenstunden hat, während das normale Gymnasium idR 36 durchläuft. Zudem gibt es einige Annehmlichkeiten, welche mir erhebliche Stressfaktoren nimmt. Beispielsweise komme ich mit dem reiferen Publikum auf dem Abendgymnasium viel besser zurecht. Es gibt keine durchsetzbare Anwesenheitspflicht (außer bei Bafög-Bezug); kein striktes Handyverbot und es gibt nur eine 10-minütige Pause im kompletten 6-stündigen Tag - wodurch ich früher zuhause sein kann.
    Außerdem kann ich den Vorteil nutzen, dass die Arbeitnehmer in der Klasse tagsüber arbeiten und somit abends schon ausgepowert, sodass ich nicht mehr so einen hohen Leistungsdruck verspüre.

    Zurück zum Thema: Mein Vater besitzt 2 Wohnungen in der Großstadt (ganz in der Nähe auch des Abendgymnasiums) - diese übersteigen aber weitaus sein Budget für mich von derzeit rund 1.100€ monatlich (inkl. Warmmiete, Taschengeld, Verpflegung).
    Der Plan ist, durch staatliche Hilfe ihn zu entlasten und mir die 2,5 Stunden tägliche Fahrerei zwischen aktueller Wohnung und Schule zu ersparen.

    Es gibt mehrere Möglichkeiten und wir fahren auch mehrgleisig:

    1. Grundsicherung aufgrund der Behinderung - die Rentenversicherung hat das oberärztliche Attest nicht anerkannt und schickt und stattdessen zu einem Privatarzt - Termin ist demnächst.
    2. ALG II
    2.1 beantragen und (offiziell) zuhause bleiben oder ohne Amtsgenehmigung ausziehen (Grundbetrag da aber nur gut 300€)
    2.2 beantragen nachdem jobcenter vom Jugendamt Nachweis erhalten hat, dass ein Auszug aufgrund familiärer Situation sinnvoll wäre (dann voller Grundbetrag)

    Meine Frage #1: Im HartzIV.org-Anspruchsrechner kann die Option "Behinderung" ausgewählt werden. Im Kontextmenü werden Paragraphen zitiert, die mir aber keine Vorstellung geben, welche Voraussetzung dieser Behindertenzuschuss hat. Weiß es jemand?
    #2: Wäre es sinnvoller, Hartz IV zu beantragen ohne Angabe des Daseins einer attestierten Arbeitsunfähigkeit (voraussichtliche Dauer steht nicht drauf - sie ist denke ich als dauerhaft zu verstehen)? Oder soll ich die AU angeben? Käme dann noch Hartz IV infrage, denn ich bin dann ja wohl nicht mehr erwerbsfähig, was aber Voraussetzung für Hartz IV ist.

    3. Nutzung meiner Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV). Diese hat mein Vater einige Zeit vor Feststellung meiner Behinderung vereinbart. Sie garantiert mir bis Eintritt ins Rentenalter eine monatliche Zahlung von 1.000€ mit 2% jährlicher Erhöhung. Ich kann sie auch ohne erneute Gesundheitsprüfung um 500€ erhöhen und mit vereinfachten Gesundheitsfragen sogar um 750€ (die Werte sind aus dem Kopf, es können auch 250€ und 500€ gewesen sein).

    Die BUV kann ich aber erst nutzen, sobald ich Ausbildung oder Studium abgeschlossen habe. Sie ist für unser akutes Problem also nicht geeignet.

    Frage #4: Angenommen, die Grundsicherung bei voller Erwerbsminderung wird mir gewährt - habe ich dann irgendwelche Pflichten, wie zB bei ALG II Arbeit annehmen?
    Frage #5: Muss ich, wenn ich ALG II erhalte, überhaupt Arbeit annehmen, wenn ich mit dem Antrag das Attest über die Arbeitsunfähigkeit einreiche?

    Aktuell besorgt mein Vater eine Bescheinigung vom Jugendamt, die wir dan noch diesen Monat zusammen mit dem Antrag beim Jobcenter abgeben wollen. Er vermietet die Wohnung an mich und wird dann auf den ALG2-Grenzbetrag von ca. 410 Euro vermieten. Er leistet sogesehen einen kleinen Unterhalt, indem er mir den Aufpreis zur marktfähigen Miete schenkt. Frage #6: Dies müsste rechtens sein?

    Meine Abschlussfrage: Welches Szenario empfiehlt ihr?


    LG