Beiträge von Lasse45

    Ich habe nun auch die Rückforderung mit einem Anhörungsbogen vom Jobcenter erhalten.
    Komischerweise werden mein Mann und ich nicht mehr (wie bisher immer) als Bedarfsgemeinschaft angeschrieben sondern jeder für sich mit einer eigenen Aufrechnung.

    @Corinna
    ich habe direkt nach Erhalt des Bescheides beim Jobcenter angerufen und die "nette" Dame sagte mir, dass es bei einem Rückforderungsbetrag von über 500 Euro IMMER eine Anhörung geben würde.
    Da das mittlerweile (fast) 4 Wochen her ist bin ich unsicher ob ich nun Einspruch einlegen sollte (dazu wäre morgen die letzte Gelegenheit) oder eine Rückforderung, wenn es diese denn überhaupt geben sollte, abwarten soll.
    Du siehst: Ich habe mir den Begriff Anhörung nicht ausgedacht sondern der ist vom Jobcenter direkt gefallen.

    Oder kann ich gegen einen Rückforderungsbescheid (falls es diesen geben wird) auch innerhalb von 4 Wochen Einspruch einlegen?

    Ich kenne mich da leider überhaupt gar nicht aus und stelle hier deshalb diese Fragen und hoffe, da keinen mit "auf den Keks zu gehen".

    Der Bescheid scheint korrekt zu sein, ja.
    Sollte ich hier nun einen Widerspruch verfassen?
    Nicht das nächste Woche die Rückforderung mit dem Hinweis "Sie haben den Bescheid ja akzeptiert" kommt.
    Schließlich bin ich IMMER meiner Mitwirkungspflicht nachgekommen.
    Und eine Berechnung 12 Monate später finde ich ziemlich ungewöhnlich.
    Habe sowieso den Eindruck, dass der Sachbearbeiter uns auf dem "Kieker" hat.

    Hallo,
    also hier der Bescheid.
    Wie schon beschrieben, bis heute wurde KEINE konkrete Rückforderung gestellt und ich habe auch keinen Anhörungsbogen erhalten.
    (Wir sind eine Bedarfsgemeinschaft; Martin hat ein Einkommen, Lars hat kein Einkommen)

    LG

    Ja, die Differenz beträgt etwa 800 Euro die wir zuviel erhalten haben sollen.
    Wie schon geschrieben, alle Änderungen in den Einkommensverhältnissen haben wir umgehend angezeigt.
    Ich bin nun unsicher, ob ich gegen den endgültigen Bescheid nun Einspruch einlegen sollte, da wir ja bis heute keine direkte Rückforderung und/oder einen Anhörungsbogen erhalten haben. Und den gibt es bei Beträgen von über 500 Euro immer lt. Jobcenter.
    Eine Bewilligung über den aktuellen Zeitraum (bis Oktober 2017) haben wir bereits bekommen und auch da wird nichts entsprechendes erwähnt.

    Ich habe bisher immer vorläufige Bescheide bekommen. Das Einkommen hat sich häufiger geändert. Wir haben das aber IMMER sofort angezeigt.
    (Geringe Abweichungen bzw. Weihnachtsgeld)
    Evt auch, weil bei mir eine Entscheidung des Sozialgerichts aussteht bezüglich einer Umschulung. Bin bis dahin im Langzeitkrank.
    O.g. Bescheid war der erste nicht vorläufige.

    Ich habe am 07.03.2017 einen Bewiligungsbescheid (SGBII) für meinen Antrag vom 29.09.2015 erhalten, der nicht unerheblich vom vorläufigen Bescheid für diesen Zeitraum abweicht.
    Ich habe natürlich immer sämtliche Änderungen unserer Einkommensverhältnisse unverzüglich dem Jobcenter gemeldet.
    Ich habe bis heute (03.04.2017) keine Aufforderung zur Rückzahlung oder einen Anhörungsbogen erhalten.
    Wie soll ich mich nun verhalten? Muss ich gegen diesen Bewilligungsbescheid Einspruch einlegen? (dazu wäre der 07.04.2017 die letzte Gelegenheit)
    Gilt für die Zahlungen in 2015/2016 nicht schon die Verjährungsfrist?