Beiträge von loewenda

    Ich berichte mal, wie sich die Situation nun entwickelt hat.

    Vom JC bekam ich die 190€ für Dezember überwiesen, nachdem ich nachweisen konnte, dass mein Vater mir diesen Monat kein Kindergeld überwiesen hatte.
    Nach der Anfrage bei der FK, warum die Gutachten des JC überhaupt abgelehnt werden, wurde meinem Vater mitgeteilt, dass sich die Bestimmungen plötzlich geändert hätten und die Gutachten nun doch akzeptiert werden und wir erneut einen Antrag auf Kindergeld stellen können.
    Inwieweit das rückwirkend gezahlt wird ist aber noch unklar.
    Das ganze wirkt sehr komisch auf mich. Ich habe wirklich den Eindruck, dass damals die Ablehnung und der Stopp der Kindergeldzahlung nicht korrekt waren.

    Ich werde mal schauen, wie viel Kindergeld rückwirkend gezahlt wird.
    Dass die FK auch nicht bescheid gegeben hat, dass sich die Regelung geändert hat sondern das erst auf erneute Nachfrage preisgegeben hat, finde ich auch nicht korrekt.
    Wenn sich die FK weigert das Kindergeld nachzuzahlen, werde ich nach Absprache mit meinem Vater eventuell noch klagen.

    Auch beim Jobcenter ist der Stand der, dass ein Studium bei Gesundheit angestrebt wird. Das Gutachten bescheinigt eine arbeits/- und Studienunfähigkeit. Und selbstverständlich werden die Gutachten des Jobcenters von Fachärzten durchgeführt. Insofern ist mir der Unterschied nicht verständlich.
    Eine Bitte zur Erklärung, warum die Familienkasse sich weigert das Gutachten des Jobcenters anzuerkennen wird geschickt. Hoffentlich kommt in ein paar Tagen eine Stellungnahme der Familienkasse.

    Liebe Grüße
    David

    Ein Anspruch auf Kindergeld besteht dahingehend, dass bei Genesung ein Studium geplant ist. Wann dies soweit ist, ist fraglich. Es wird sicher noch ein paar Jahre dauern.
    Inwiefern wäre ein zusätzliches Gutachten aussagekräftiger als das des Jobcenters?
    Ich habe nie wirklich verstanden, warum die Familienkasse dieses nicht anerkennt. Das ist doch eigentlich bürokratisch unsinnig. Lohnt es sich nicht, diesen Umstand anzufechten?

    Liebe Grüße
    David

    Ich bekomme 350€ Unterhalt von meinem Vater. Natürlich im Wissen des Jobcenters. Somit wäre das Kindergeld ja abgedeckt, falls er wieder welches für mich bekommt. Vorher hatte er mit den 190€ also 540€ Unterhalt gezahlt. Sicher mehr, als er müsste.
    In dem Schreiben der Familienkasse über mein Bezugsende wurde auch der Grund meiner Verweigerung genannt. Das Jobcenter sollte also bescheid wissen. Ich denke, dass das Kindergeld einfach als Unterhalt angerechnet wurde und da das ja eh sehr hoch war (mein Vater verdient auch nicht sehr viel), sollte es da jetzt eigentlich keine Probleme geben.
    Mich würde vor allem interessieren, ob die Familienkasse das Gutachten des Jobcenters anerkennen müsste. Weiß da jemand etwas genaues?

    Danke für diese ausführliche Antwort, damit hast du mir schon sehr geholfen!
    Das Kindergeld lief über meinen Vater, er hatte es mir immer direkt mit einer Unterhaltszahlung überwiesen. Die 380€ wurden bereits zurückgezahlt. Für Dezember hatte ich meinem Vater gesagt, dass er mir das Kindergeld gar nicht erst überweisen sollte, weil ich damit gerechnet hatte, dass die Familienkasse das zurückverlangt. Die 190€ für November hat mein Vater erstmal übernommen, ich würde sie ihm aber gerne zurückzahlen.
    Begründet hat die Familienkasse das Ende des Bezuges damit, dass ich mich verweigert hatte, ein zusätzliches Gutachten vorzulegen (das des Jobcenter liegt vor). Sobald ich ein unabhängiges ärztliches Gutachten nachreiche, erhalte ich laut Familienkasse wieder Anspruch auf Kindergeld. Aber wie gesagt, doppelt Gutachten machen zu müssen, sehe ich nicht ein.
    Interessant ist dein Hinweis, dass das Kindergeld nicht direkt an mich weitergeleitet werden muss. So lohnt es sich auf jeden Fall für einen weiteren Bezug zu kämpfen. Die Frage ist dann nur die, ob die Familienkasse die Gutachten des Jobcenters doch anerkennen muss. In diesem Fall hätte der Bezug ja gar nicht beendet werden dürfen. Ich werde mich auf alle Fälle erst mal mit meinem Vater absprechen, wie wir da jetzt vorgehen werden.

    Liebe Grüße
    David

    Hallo, ich habe ein Problem mit meinem Jobcenter. Vielleicht kann mir ja jemand sagen, wie die Rechtslage in meiner Situation aussieht und ob es sich eventuell lohnt, zu klagen.
    Ich bin 22 und habe bis vor kurzem noch Kindergeld bekommen, unter der Voraussetzung, dass ich mich nachweislich um einen Studienplatz bemühe. Nun ist es jedoch so gekommen, dass ich beim Jobcenter gelandet bin und nachweislich längerfristig arbeits/-studienunfähig bin (psychische Ursache). Alle 6 Monate muss ich also ein Gutachten über mich ergehen lassen, was nebenbei gesagt sehr belastend und demütigend für mich ist, aber andernfalls bekomme ich kein Geld. Eine Erwerbsminderungsrente ist in meinem Alter auch sehr unwahrscheinlich, zumal ich dafür noch gar nicht genug gearbeitet habe. Da mein gesundheitlicher Zustand sich so schnell nicht ändern wird, wird das wohl auch noch ein paar Jahre so weiter gehen. Aber das nur am Rande.
    Problematisch ist, dass die Familienkasse zwar weiterhin Kindergeld für mich zahlen würde, aber die Gutachten des Jobcenters nicht anerkennt. So hat mir die Familienkasse eine Frist bis zum 1.11.2016 (nach Missverständnissen verlängert bis zum 30.11.2016) gegeben, ein unabhängiges ärztliches Gutachten einzuholen, welches wiederum das Jobcenter nicht anerkannt hätte. Somit müsste ich regelmäßig doppelt Gutachten durchlaufen. Das habe ich nicht eingesehen. Also habe ich am 28.11.2016 eine Mail an die Familienkasse geschrieben, dass ich auf das Kindergeld verzichten werde und mir den Betrag von Jobcenter ausgleichen lasse. Am 15. Dezember kam dann auch die Bestätigung, dass kein Kindergeld mehr gezahlt wird und dass mein Anspruch rückwirkend zum 30.10.2016 aufgehoben wurde, sodass die 380€ Kindergeld für November und Dezember zurückgezahlt werden mussten. Das Schreiben weitergeleitet an das Jobcenter wurde mein Einkommen neu berechnet und das fehlende Kindergeld ausgeglichen. Soweit so gut. Das Problem ist jetzt nur, dass das Jobcenter sich weigert, die fehlenden 380€ für November und Dezember auszugleichen, mit der Begründung, das Geld wurde zunächst ausgezahlt, also stand es mir auch zur Verfügung. Dass mir das Geld nicht zur Verfügung stand ist ja offensichtlich, dem Jobcenter aber egal. 380€ sind sehr viel Geld für mich, dass die jetzt fehlen, ist nicht leicht zu tragen.
    Hab ich juristisch eine Chance, wenn ich gegenüber dem Jobcenter darauf bestehe, die 380€ ausgeglichen zu bekommen? Oder soll ich mich besser an die Familienkasse wenden? Und ist eine Klage der einzige Weg? Müsste ich dann auch vor Gericht erscheinen? (Das ist gesundheitlich sehr schwierig für mich). Mein Sachbearbeiter stellt sich jedenfalls quer.
    Wenn mir da jemand Helfen kann wäre ich sehr dankbar.

    Liebe Grüße
    David