Hallo,
Und hier kann ich das voll und ganz nachvollziehen.....
was nun nicht mal ansatzweise von Interesse ist...
Gruß!
Hallo,
Und hier kann ich das voll und ganz nachvollziehen.....
was nun nicht mal ansatzweise von Interesse ist...
Gruß!
Hallo,
Sagt mal,
lest Ihr hier überhaupt noch was die TEs schreiben
und selbst so? Lesen scheint eher nicht Deine Stärke zu sein, denn Deine Anschuldigung ist vollkommen sinnlos. Hier wird während des laufenden Bezuges von ALG geschrieben, ein Vermögen oberhalb der Freigrenzen nicht angegeben zu haben und dies auch nicht nach Volljährigkeit getan zu haben. Somit ist hier kein "potenzieller", sondern von einem tatsächlichen Betrugsversuch die Rede.
Aber schön, wenn Du einfach mal so Deine vollkommen unmaßgebliche Meinung los werden konntest...
Gruß!
Hallo,
Wird das Amt das übernehmen?
das kann Dir mangels Angabe des Landkreises/Wohnortes niemand sagen.
Ich kümmere mich um seine Dinge
Was bedeutet?
Gruß!
Hallo,
beide bilden unwiderlegbar eine BG und werden also nur zusammen veranlagt. Ein Untermietvertrag würtde daran nichts ändern.
Gruß!
Hallo,
vom Brutto werden nur die Sozialversicherungsbeitrtäge und ggf. Lohnsteuer abgezogen, der Rest bildet das Netto.
Gruß!
Hallo,
Ich habe mich jetzt aber vom Anwalt beraten lassen diese Vernieterbecwheinigung ist Schwachsinn
und hat Dich der angebliche Anwalt auch dazu beraten, wovon Du Deinen Lebensunterhalt zahlst, wenn das Amt wegen fehlender Mitwirkung die Leistungen verweigert, ein Widerspruch bis zu 3 Monate braucht und ein Gerichtsverfahren dann auch nochmal gerne mehrere Monate dauern kann?
Ich zitiere mich mal selbst:
Man kann sich das Leben auch vollkommen unnötig schwer machen...
Gruß!
Hallo,
Also werden wir somit Zwangsverheiratet. Wir haben gesagt das wir nicht voneinander abhängig gemacht werden möchten. Dann soll ich die VE ausfüllen und erklären wieso wir der Meinung sind keine VuE sein.
und was ist nun Dein Problem? Selbstverständlich mußt Du einen Antrag ausfüllen und kannst formlos erklären, daß Ihr im ersten Jahr des Zusammenlebens nicht miteinerander wirtschaftet. Kann doch nicht so schwer sein. Schwerer dürfte es eher sein, solche Begriffe wie "Zwangsverheiratung" zu schreiben, die vollkommen sinnlos in diesem Zusammenhang sind.
Es müsste doch ausreichen wenn mein Freund ein Veränderungsmitteilung abgibt
Seltsame Logik. Du selbst willst ALG II haben, aber keinen Antrag darauf stellen?
Ich Auch kann ich kein Fragebogen/Wohnungsangebot Vordruck an seinen Vermieter schicken den er ausfüllen soll um die KDU für mich zu ermitteln.
Was dann eher Problem Deines Freundes ist. Er kann den entsprechenden Voprdruck beim Vermieter einreichen - hat alles dann nichts mit Deiner unbegründeten Angst zu tun, im ersten Jahr des Zusammenlebens als Bedarfsgemeinschaft angesehen zu werden.
Man kann sich das Leben auch vollkommen unnötig schwer machen...
Gruß!
Hallo,
ob das wirklich vom Jobcenter immer so gehandhabt wird?
in der Regel ja.
Da Betreuungskräfte derzeit gesucht werden, sollte eine solche Zusicherung eigentlich kein Problem sein. Vielleicht kannst Du eine Übernahme mit eventuellen Lohnkostenzuschüssen schmackhaft machen und diesbezüglich mit dem Jobcenter reden.
Gruß!
Hallo,
das sind eher versicherungsrechtliche Fragen, die in einem Sozialforum kaum beantwortet werden können.
Sozialrechtlich sehe ich hier jedoch kein Problem, sofern Du nicht noch über mehr Vermögen verfügst. Ohne solches Vermögen würdest Du innerhalb der Freigrenzen nach Auszahlung der LV liegen.
Gruß!
Hallo,
ein Anspruch auf ALG dürfte kaum bestehen, womit also nur ALG II bleibt.
Sofern es eine tatsächlich abgetrennte Wohnung ist, Du nicht zusammen mit den Eltern wirtschaftest und die vereinbarte Miete ortsüblich und angemessen ist, sollte es kein weiteren Probleme geben - es sei denn, Du bist kein deutscher Staatsbürger. Denn genau das schreibst Du nirgends...
Gruß!
Hallo,
Aber darum soll es hier ja auch gar nicht gehen.
doch, genau darum geht es. Ihr könnt trotz Deiner Erwerbstätigkeit den Lebensunterhalt nicht absichern und seid auf Sozialleistungen angewiesen. Dementsprechend kann das Amt durchaus auch versuchen, Dich in einem anderen - besser bezahlten - Job zu vermitteln.
Natürlich kann und will ich das nicht ausfüllen!
Das wäre dann eine fehlende Mitwirkung mit der Gefahr, daß Leistungen verweigert werden.
Eine EGV oder dergleichen werde ich natürlich nicht unterschreiben
Ja und? Dann bekommst Du entsprechende Verwaltungsakte mit Sanktionsmöglichkeiten.
Wie auch immer - Deine Verweigerungshaltung - verbunden mit gleichzeitigem Anspruchsdenken - wird es Dir nicht einfach machen, soziale Hilfeleistungen zu erhalten.
Gruß!
Hallo,
lt. den Bescheid erhaltet Ihr nur die 37,92 €.
Gruß!
Hallo,
Niemand eine Meinung zu dem Thema, ob dies seitens des Jobcenter schon als Bedarfsgemeinschaft gilt?
nein, weil hier niemand eine Glaskugel hat. Vermutungen helfen nicht weiter - von daher muß man abwarten, wie das Jobcenter anhand der konkreten Unterlagen und Angaben reagieren wird.
Gruß!
Hallo,
dann liese ich mich krank schreiben und fertig
und wieder eine angeblich "fachlich richtige" Behauptung, die einfach mal falsch ist. Solche einfachen Krankschreibungen schützen nicht vor Termine. Aber auch das weißt Du sicher ja auch besser....
Hallo,
Bitte nur antworten, wenn sie mir dem rechtlichen Konstrukt der Unständigkeit vertraut sind und sicher wissen worum es geht.
ich lasse mir keine Vorbedingungen für eine Antwort diktieren und werde trotz meines vorhandenen Wissen nicht antworten.
Gruß!
Hallo.
wenn Du keine Ahnung vom Datenabgleich hast, kann Deine Antwort auch nicht "fachlich" richtig gewesen sein. Denn dann wüßtest Du, daß dann ein Vermögen nicht einfach unbekannt sein kann.
So langsam nervt es tatsächlich, hier immer wieder auf irgendwelche Behauptungen und Thesen von Dir zu stoßen und sein bißchen Zeit für solche Sachen zu verplempern
Hallo,
0,20 € und Hin- und Rückweg. Aber nur, wenn öffentliche Verkehrsmittel nicht notwendig sind und es sich um die kürzeste Strecke handelt.
Gruß!
Hallo,
aber musste nun schnell feststellen, dass man doch auch sogar hier in diesem Forum umgehen in die Schublade Schmarotzer/Sozialbetrüger gesteckt wird, nur weil man sich zu gewissen Vorgängen Gedanken macht.
Dich stempelt hier niemand ab - anderseits machst Du Dir aber auch keine Gedanken. So wurden Hinweise auf die Undurchführbarkeit Deine Pläne auf irgendwelche ausländischen Forderungen negiert, statt mit Deinen exorbitanten Kosten für die Unterkunft beschäftigst Du Dich mit der hypothetischen Frage nach irgendwelcher Post, Du antwortest auf Fragen anderer User mit recht sinnlosen Beiträgen und machst immer neue Themen auf.
Das genau ist das, was nervt.
Gruß!