@Casio
Man kann sich natürlich seine Meinung selbst zusammen basteln, auch wenn sie mit der Realität nichts zu tun hat. Du hast dies - im von einem Mod zum Glück deaktivierten - Beitrag auch versucht. Das Deine Ausführungen aber, die jedem Jura-Studenten im ersten Semester die Schamesröte ins Gesicht treiben würde, im Zusammenhang mit dem Thema hier grundsätzlich falsch sind, macht das ganze nicht richtig. In Deiner Naivität fokussierst Du Dich auf das BGB ( also das Verhältnis zwischen Bürgern) - wir sind hier aber im Sozial- und Verwaltungsrecht, in dem nun mal die Anforderungen an ein echtes Darlehen bei Nicht-Familien-Mitglieder anders aussehen wie Du es Dir wünschst. Zumal Du dann noch ein weiteres Kernproblem bei der ganzen Frage hier vollkommen unberücksichtigt läßt, obwohl es von zentraler Bedeutung ist und mit Deinen "Ratschlägen" nicht mal ansatzweise gelöst werden kann (sondern eher verschlimmert wird).
Das alles mußt Du nicht wissen, hättest aber fragen können. Aber Dein Nichtwissen hier als tatsächliches "Wissen" verkaufen zu wollen, ist dann doch schon ziemlich dreist. Zumal dann auch noch "Ratschläge" gegeben werden, die noch andere Rechtsbereiche berühren und schädlich sein können.
Mit diesem Nichtwissen nicht nur in diesem Thema hast Du Dich für dieses Forum mehr als disqualifiziert und weitere Versuche von Dir, hier irgendwelche Fragen zu beantworten, werden zu keinem Ergebnis führen. Trolle also woanders weiter und spiele Dich dort als der "Experte" auf, der Du absolut nicht bist - zumindest nicht in Sachen Sozialrecht.
Mit keinem freundlichen Gruß!