Beiträge von Corinna

    Hallo,


    ich mache Dir wenig Hoffnung darauf, daß der Sachbearbeiter mit einem Abbruch der Maßnahme einverstanden sein wird.


    1. sind es noch 5 Monate Zeit bis zu Deinem Arbeitsbeginn - es besteht also kein akuter Anlaß


    2. ist der Arbeitsbeginn von dem FS abhängig, den Du erst noch machen mußt. Keiner weiß, ob Du diesen von den Prüfungen, aber auch ärztlicherseits bestehen wirst.


    Gruß!

    Hallo,

    Du hättest vor Antragstellung das Vermögen auf das Girokonto übertragen müssen um die jetzige Situation zu vermeiden.

    das ist nun mal schlicht Blödsinn.

    und dieses darf ich nicht gegen den ausgereizten Dispositionskredit auf meinem Girokonto aufrechnen

    Schulden haben nichts mit ALG II zu tun, wie Grace schon schrieb. Dementsprechend kannst Du auch übersteigendes Vermögen nicht mit Schulden verrechnen, um so innerhalb der Freigrenzen zu kommen.

    Kann mir jemand vielleicht Quellen nennen, in denen ich das nachlesen kann?

    Was für Quellen soll es denn dazu geben? Es gilt der von grace genannte Grundsatz - da müssen dann nicht noch irgendwelche Extra-Bestimmungen für Schulden aufgeführt werden.


    Gruß!

    Hallo,


    wenn der Vater unbekannt ist - wie kann dann eine Klage laufen?


    Abgesehen davon: Du schreibst zwar Romane, nennst aber nicht das eigentlich Wichtige: wie hoch ist die Warmmiete? Wie hoch die Brutto- und die Nettoausbildungsvergütung? Wie alt ist das Kind?


    Gruß!

    Hallo,

    Ich bekomme nicht einmal einen Vermittlungsgutschein für andere Arbeitsvermittlungen, weil es "das Budget nicht hergibt".

    das sind vollkommen unterschiedliche Töpfe.


    Ich möchte zudem jeglichen Kontakt zum Jobcenter vermeiden

    Man kann solche einen Antrag auch rein schriftlich stellen und somit den Kontakt auf ein Mindestmaß reduzieren.


    Gruß!

    Hallo,

    Selbst wenn Er mich als Untermieter eintragen würde?

    äh - bei einer Partnerschaft kann es keinen Untermieter geben bzw. ist nur sehr schwer plausibel zu machen.

    Weil eigentlich geht es uns nicht um die Miete. Die würde Er selber zahlen.

    Womit Ihr zusammen wirtschaften würdet und also eine Bedarfsgemeinschaft bildet. Denn er zahlt ja dann Deine Miete für Dich mit.


    Gruß!

    Hallo,

    Gibts auch die Möglichkeit die Antragstellung wieder rückgängig zu machen?

    das kannst Du jederzeit formlos machen. Aber wozu? Versuche doch einfach, daß mit den Geldüberweisungen gegenüber dem Sachbearbeiter zu erklären, beschreibe die Gründe, warum es zu den Zahlungen kam - und warte dann doch erstmal die Reaktion ab. Das ist immer eine Ermessensfrage des Sachbearbeiters und wenn Du das alles glaubhaft rüber bringst, kann es auch problemlos verlaufen. Einen Rückzieher kannst Du ggf. dann immer noch machen.


    Gruß!

    Hallo,

    kann es also passieren, dass das Jobcenter in meiner Wohnsituation keine WG sieht. Ich hab gelesen, dass das dann als eine Bedarfsgemeinschaft(?) angesehen werden kann, wenn man zusammen wirtschaftet?!

    genau das ist das Problem. Du kannst kein echtes Darlehen nachweisen, weswegen es dazu kommen kann, daß das Amt hier zumindest eine Wirtschaftsgemeinschaft unterstellt. Das wirst Du entsprechend abwarten müssen. Du mußt aber damit rechnen, daß - wenn Du die Wirtschaftsgemeinschaft verneinst - irgendwann früh der Prüfdienst vor Deiner Tür steht...


    Gruß!

    @Casio


    Man kann sich natürlich seine Meinung selbst zusammen basteln, auch wenn sie mit der Realität nichts zu tun hat. Du hast dies - im von einem Mod zum Glück deaktivierten - Beitrag auch versucht. Das Deine Ausführungen aber, die jedem Jura-Studenten im ersten Semester die Schamesröte ins Gesicht treiben würde, im Zusammenhang mit dem Thema hier grundsätzlich falsch sind, macht das ganze nicht richtig. In Deiner Naivität fokussierst Du Dich auf das BGB ( also das Verhältnis zwischen Bürgern) - wir sind hier aber im Sozial- und Verwaltungsrecht, in dem nun mal die Anforderungen an ein echtes Darlehen bei Nicht-Familien-Mitglieder anders aussehen wie Du es Dir wünschst. Zumal Du dann noch ein weiteres Kernproblem bei der ganzen Frage hier vollkommen unberücksichtigt läßt, obwohl es von zentraler Bedeutung ist und mit Deinen "Ratschlägen" nicht mal ansatzweise gelöst werden kann (sondern eher verschlimmert wird).


    Das alles mußt Du nicht wissen, hättest aber fragen können. Aber Dein Nichtwissen hier als tatsächliches "Wissen" verkaufen zu wollen, ist dann doch schon ziemlich dreist. Zumal dann auch noch "Ratschläge" gegeben werden, die noch andere Rechtsbereiche berühren und schädlich sein können.


    Mit diesem Nichtwissen nicht nur in diesem Thema hast Du Dich für dieses Forum mehr als disqualifiziert und weitere Versuche von Dir, hier irgendwelche Fragen zu beantworten, werden zu keinem Ergebnis führen. Trolle also woanders weiter und spiele Dich dort als der "Experte" auf, der Du absolut nicht bist - zumindest nicht in Sachen Sozialrecht.


    Mit keinem freundlichen Gruß!