Beiträge von Dalia

    Ja, EVG habe ich unterschrieben. Die Maßnahme wäre dazu da, dass ich wieder lerne früh morgens aufzustehen und einen geregelten Tagesablauf mir angewöhne. Meinen Gesichtsausdruck hätte man sehen sollen, als hätte ich so etwas nötig. Solche Maßnahmen sind ausschließlich dazu gedacht die Leute so weit zu bringen, dass eine Sperrung leichter auszusprechen ist.

    Die Maßnahme soll 3 Monate laufen. Man hat mir die Wahl zu dieser oder einem halben Jahr 1,00 € Job gelassen. Aus Erfahrung weiß ich aber, dass man aus dieser "Maßnahme" heraus sowieso zu einem 1,00 € Job weiter gereicht wird.


    Ich hoffe ja, in den nächsten vier Wochen einen Job zu finden, auch aus noch anderen Gründen. Muss ich eben meine Ansprüche senken und evtl. auch meine Gehaltsforderungen anpassen ;)

    Ich habe mir die EV nochmals durchgelesen und es liest sich recht wasserdicht.

    Am Montag geht es los und ich weiß mit Bestimmtheit, dass ich das nicht durchziehen werde. Wäre also praktischer gar nicht erst zu beginnen, als zwei Wochen vor Ende die Sache zu schmeißen und trotzdem gesperrt zu werden.

    Ja, bin über 25. Ist wohl so eine Bildungseinrichtung für ungebildete. Die 30% nehme ich mit, würde nur gerne wissen, ob mir das JC nicht zwei Wochen später eine weitere Maßnahme aufdrücken kann. Würde man mir 30% abziehen und ich müsste danach einen 1-Euro Job machen, das wäre sehr unlustig.

    Danke Dir, für die schnellen und informativen Antworten.

    Wie sieht die Realität aus, es gibt sicherlich interne Anweisungen wie man in solchen Fällen vorgeht. Ansonsten könnte man sogleich 100% sperren lassen, wenn die betroffene Person keinerlei Maßnahme antreten will.

    Hallo,

    mal eine Frage: falls man eine Maßnahme im Vorfeld abbricht und eine Sanktion in Kauf nimmt, werden die 30% vom Regelsatz abgezogen, bedeutet also von den 399,00 € ohne Wohnkosten, oder vom kompletten ALG II Betrag? Mit wann muss man mit der nächsten Maßnahme rechnen, ist dies innerhalb der Sanktionszeit ebenfalls möglich?

    Danke und Grüße

    Hallo allerseits,

    eine Bekannte ist seit 3 Jahren im ALG II Bezug. Jetzt hat sie aber bemerkt, etwas spät wie ich finde, dass das Jobcenter in den ersten beiden Jahren scheinbar keine Heizkosten gezahlt hat, denn ab dem dritten Jahr bekam sie fast 100,00 € mehr. Eine etwas zu hohe Erhöhung, ohne dass sich etwas gravierendes verändert hätte.

    Ihre Frage lautet nun, ob man diese Beträge nachfordern kann.

    Viele Grüße und Dank für etwaige Antworten.