Beiträge von KBVF

    Danke für die schnelle Antwort!

    Also kann ich ihn angeben und er wird von Amts wegen automatisch im ersten Jahr ignoriert.

    Naja, ich sehe ja, dass er mit dem Geld nicht zurecht kommt obwohl er 40 Stunden die Woche arbeiten geht. Er kann sich nicht mal einen Kinobesuch oder so pro Monat leisten. Und sein Kredit hätte nicht sein müssen, das ist uns beiden klar, er ist nun aber da und so hoch verzinst, weil seine Mutter ihm nen Schufaeintrag verpasst hat, er also da nicht mal was für kann und jetzt bekommt er nicht mal einen Kreditgeberwechsel, weil er zu wenig verdient. Ein Teufelskreis.

    Wieso hab ich Mietausgaben, wenn ich bei meinen Eltern lebe? Wären ja nur die Nebenkosten, weil eben keine Miete zu zahlen ist bei nem Haus.

    Hallo zusammen!

    Ich (27) bin jetzt mit meinem Studium fertig und möchte für die Zeit, die ich arbeitssuchend bin Hartz beantragen, damit ich bezüglich meiner Sozialversicherung und vor allem Rente auf der sicheren Seite bin. Ich möchte mit meinem Freund zusammenziehen und sehe bezüglich der Bedarfsgemeinschaft nicht durch. Ganz oft lese ich, dass man erst ab einem Jahr als Bedarfsgemeinschaft gilt. Im Antrag müsste ich mich ja dann als alleinstehend ausgeben.

    Das große Problem ist, dass er extrem wenig verdient (1.150€ Netto) und sich aufgrund von Krediten nicht mal selbst tragen kann. Momentan helfe ich hier und da finanziell aus. Kurz und gut: für ihn wäre es eine Katastrophe, wenn er mich mit seinem mickrigen Einkommen noch anteilig mitfinanzieren sollte.

    Bei meinen Eltern kann ich doch aber auch nicht wohnen bleiben, weil dann würde ich doch gar nix bekommen außer meinen SV-Beiträgen, weil ich ja keine Mietausgaben hab.

    Was ist die klügste Entscheidung?