Beiträge von HansH

    sorry, aber diese Pauchalaussage ist falsch. Im Falle von Laura kann sie den Kontostand von 350 € plausibel mit der Lohnzahlung begründen und der Kontostand bewegt sich auch nicht in dem Rahmen wie in Deinen Ausführungen.

    zugegeben, die 50.000 € im Beispiel sind stark überzogen. Dennoch halte ich meine Pauschalaussage für nicht falsch. Man sollte immer bedenken, wir haben es hier mit den deutschen Sozialgesetzen zu tun. Im Gesetz steht auch nichts darüber, das der Sachbearbeiter im Jobcenter einen Ermessensspielraum hat. Somit sind für mich die 150 € je vollendetem Lebensjahr zuzüglich 750 € maßgebend. Wie ein Sachbearbeiter entscheidet, wenn ein Antragsteller geringfügig darüber liegt, naja das ist wohl in jedem Jobcenter anders.

    Danke, also bedeutet es, dass ich die Kontoauszüge bis einschließlich 1.3. mitnehmen muss und was ganz unten steht zählt?

    ich würde sogar noch weiter gehen und warten bis die Miete für März abgebucht wurde, dann ist auch diese Ausgabe vom Jobcenter zu berücksichtigen, wie schon im Gesetz steht zählt der Tag der Einreichung des Antrages.

    Der Kontostand - also das Barvermögen - spielt schon durchaus eine Rolle, wenn er zu hoch ist. Bei 350 € sehe ich da aber keine Probleme - das ist Geld, was man für den normalen und plausiblen Lebensunterhalt benötigt.

    Warum sollten die 350 € nicht angerechnet werden, sind hierfür nicht die 750 € gedacht ( gem. § 12 Absatz 2 Nr. 4 - ein Freibetrag für notwendige Anschaffungen in Höhe von 750 Euro für jeden in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Leistungsberechtigten).
    So würde ich die 750 verstehen.