Beiträge von teamlead

    In dem letzten Widerspruchsbescheid wird eben dieses Gutachten auch nicht erwähnt. Es wird immer nur von angemessen oder unangemessen gesprochen. Auf die sonstigen Nebenkosten gehen sie nicht weiter ein. Für die Heizkosten wird auf den Bundesheizkostenspiegel verwiesen. Der hat aber natürlich einen großen Spielraum. Bei einer 70 qm Wohnung z.B. von rund 900 bis 2.000 Euro. Der Spielraum ist ja auch in Ordnung. Nur das das Jobcenter halt den niedrigsten Betrag annimmt wegen "Unangemessenheit". Das ist natürlich sinnfrei ist, weil bei den niedrigen Mieten die bezahlt werden halt die Häuser eher nicht optimal isoliert sind und die Heizungen nicht auf dem neuesten Stand sein werden. Sonst wären sie nicht so billig.

    Das es ein Gutachten gibt, habe ich nur im persönlichen Gespräch mit Mitarbeitern des jobcenters erfahren.

    Wegen dem Gutachten Dich wollte Grace antickern. ;)

    Hallo,

    in den Bescheiden steht immer nur etwas von angemessen bzw. unangemessen. Das "unangemessen" bezieht sich erst mal nur pauschal auf die Nebenkosten. Bei der Miete im Prinzip genauso. Das einzige wo sie ins Detail gehen sind die Heizkosten. Dort sind 70 Euro "angemessen". Bei den gestiegenen Preisen passt das aber auch nicht. Ist die Miete nicht angemessen, sind es die Nebenkosten auch nicht,

    Wasser und Müll sind natürlich nicht pauschaliert. Nur ist meine Möglichkeit einzusparen halt sehr begrenzt. Beim Müll werden die Mindestanzahl an Tonnen durch die Satzung festgelegt. Mittlerweile kostet sogar die Altpapiertonne, wenn auch wenig. Beim Wasser sind es die Grundgebühren auf die ich keinen Einfluß habe. Schornsteinfeger, Gebäudeversicherung und so müssen halt auch sein. Der Teil der nicht bezahlt wird läppert sich halt zusammen. Zum Beispiel haben sich Pelletpreise vor ca. einem Jahr ca. vervierfacht von ca. 230/To. auf über 900 Euro/To. Mittlerweile sind sie wieder runter auf 300 plus etwas. Das interessiert die aber nicht. Das man bei den niedrigen Mieten nun mnal keine tollen Wohnungen kriegt die auch entsprechen saniert und isoliert sind ist auch klar. Gut dem jc nicht. Strom ist auch ein Witz. Rund 44? Euro im Monat. Unser Anbieter hat mal locker angezogen. Vorher hatte ich rund 75. Unser Vermieter will/muß eine Wärmepumpe einbauen. Mal gespannt wie das dann mit den Heizkosten aussieht. Der Wärmepumpentarif ist auch stark angehoben worden, so das es sich in Verbindung mit der Zählergebühr quasi nicht mehr lohnt. Da freue ich mich auch schon auf die Gespräche mit dem jc.

    Ach ja, die Aufteilung der Müllkosten ist natürlich hier auch eine Pauschale und eine Gebühr je Leerung. Aber die Tonnen werden zwangsweise alle 4 Monate geleert. Vielleicht wollen die das ja irgendwann einführen, das man nicht alle 4 Wochen leeren muss. nur bringt mich das nicht weiter. Die Gebühren für das Leeren machen 72 Euro im Jahr aus. Einsparpotential sind vielleicht 36 Euro im Jahr. Aber die Grundgebühr liegt halt momentan bei 330 Euro. Biotonne abstellen und kompostieren bringt nichts. Man muss mindestens eine kleine Tonne nehmen und natürlich bezahlen.

    Sorry für den vielen Text, aber es ist ermüdend permanent die Kämpfe zur führen. Meine Frau und ich sind chronisch krank und ich kämpfe mit den Krankekassen, der Pflegekasse und dem jobcenter für ein absolutes Minimum. Man kommt manchmal zu einem positiven Ergebnis, aber der Hebel fehlt fast immer und den muss man häufig mühsam meistens selber suchen.

    Hi,

    das habe ich schon gemacht. Wie gesagt, meine Sachbearbeiterin die ich jetzt habe hat mir ganz klar gesagt, dass dieses Gutachten nicht vorliegt. Ich habe das jobcenter auch schon schriftlich aufgefordert mir dieses Gutachten vorzulegen bzw. mir mitzuteilen, wo ich dieses einsehen kann. Von da an wird gemauert bzw. von der Widerspruchsstelle ignoriert. Es wird nur gesagt, dass ich die Nebenkosten senken muss weil laut bes. Gutachten unangemessen. Ich habe aber keine echte chance die Nebenkosten zu senken. Müll- und Wassergebühren werde halt vom Kreis festgelegt. Die haben mal eben die Müllgebühren um 20% angehoben. Auf bestimmte Müllgebühren zu verzichten, kann ich aber laut Satzung nicht. Also schwierig. Wasser ist so ähnlich. Wasser an sich habe ich nicht wirklich viel. Die reinen Wasser- und Abwasserkosten sind auch nicht das Problem. Auch hier wieder die Satzung die fadenscheinige Grundgebühren hat die locker 70 - 75% der Wasserkosten ausmachen. Steht mal wieder in der Satzung, aber da AÖR dürfen sie ja keinen Gewinn machen. Klar, das weiß ich auch wie ich Gewinne legal verschiebe. Aber das man z.B. eine Gebühr bezahlt, weil das Grundstück an zwei Straßen liegt und man das ja aufteilen könnte und ein weiteres Haus drauf bauen ist schon eine heftige Idee, zumal das hier überhaupt nicht gehen würde.

    Ich denke, dass dieses Gutachten ziemlich einfach vor dem SG zu zerlegen ist, wenn man es denn mal in Händen hatte. Da wo ich früher wohnte, wurden die Mieten so festgelegt, dass man die niedrigeste Mietstufe plus eins annahm. Das ist natürlich lächerlich. Das sind dann Bruchbuden, in denen man wahrscheinlich kein Tier halten würde, zumal es einfach keine oder nur wenige freie Wohnungen auf dem Markt bekommt. O-Ton des jc:"Ich kenne aber jemanden der so eine Wohnung hat." "ja, und ich kenne Hunderrte die keine kriegen." Danach war erst mal Ruhe. :grumble

    Ich würde halt gerne das Gutachten einsehen können, bevor ich es vor Gericht einklage.

    Hallo,

    kann mir jemand sagen, wo ich das Gutachten zur Angemessenheit der Kosten der Unterkunft für einen "Ort" einsehen kann? Das jobcenter bezieht sich da immer darauf. Leider kennen die das selber nicht und wissen auch nicht wo man das einsehen kann,

    Nur stimmen die ermittelten Zahlen des Gutachtens leider offensichtlich nicht mit der Realität überein. Da die schon geringe Miete und die Nebenkosten auch noch mit Hinweis auf das Gutachten gekürzt wird, wäre es doch mal sehr interessant dieses Gutachten in die Hände zu kriegen. Es kann ka wohl nicht sein, das man einerseits so tut, als wenn genug Wohnraum zu den "angemessenen" Mieten und NK da ist und die Realität ist eine ganz andere.

    Hallo,

    wir sind bei einem neuen jobcenter. Der Umzug war holprig da zwei jobcenrter in unterschiedlichen Bundesländern,

    Meine Mutter hatte mir monatlich Darlehen im 3-stelligen Bereich gewährt, damit wir unter anderem unsere Wohnung renovieren konnten. Jetzt hat das jobcenter bei der Antragsstellung diese Darlehen als regelmäßiges Einkommen angerechnet . Im August waren es 600 Euro Darlehen, Im September und Oktober abzgl. Rückzahlungen der Darlehen 350 und 250 Euro. Nur werden uns aber jeden Monat inkl. des Novembers 600 Euro abgezogen, Widerspruch läuft seit fast 3 Monaten aber das jc stellt sich stur. Für die Darlehen wurden korrekte Darehensverträge gemacht. Grundlage ist ei Urteil des BSG. Die sieht das kobcenter aber eher als Beweis, das es keine Darlehen sondern Gelder zu Unterhalt waren. Die Rückzahlungen der Darlehen werden ignoriert. Der Anwalt kommt aktuell auch nicht weiter. Da wir aktuell nur 749 Euro monatl. ausgezahlt bekommen, sind wir natürlichvmit der Miete im Rükstand. Das interessiert das jc ebenfalls nicht, Momentan ist bis Ende 2021 die Angemessenheitsprüfung ausgesetzt. Das wird vom jc ebenfalls ignoriert. Losgelöst von der generellen Kürzung werden auch noch die Miete und Nebenkosten gekürzt und Darlehen für Kaution wird nicht gezahlt, weil die Angemessenheit nicht geprüft wurde ud der Mietvertrag ohne Zustimmung des jobcenters unterschreiben wurde, Aber genau die ist halt ausgesetzt. Meine Frau benötigt wegen einer OP zusätzliche Vitamine und Eiweiß. Ist vom INternisten bestätigt. Ebenfalls, hier aus medizinischen Gründen, abgelehnt. Die restlichen Widersprüche haben es in fast 3 Monaten noch nicht einmal in die Widerspruchsateilung geschafft. Ich bin bei einem Anwalt, aber der kommt nicht wirklich aus den Puschen,

    Aus meiner Sicht wird hier ganz kar gegen geltendes Recht verstoßen. Machen sich da die Sachbearbeiter nicht sogar strafbar? Zumindest die Punkte, Darlehen als Einkommen, Anträge auf Darlehen und Angemessenheitsprüfung sind auch nach Aussage meines Anwalts eindeutig zu unseren Gunsten. Dieses jobenter ist auc bekannt für seine einsamen Entscheidungen. Aber dürfen die Sachbearbeiter ungestraft so offensichtlich gegen geltendes Recht verstoßen? Der Teamleiter mit dem ich sprach wußte ganz klar von der ausgesetzen Angemessenheitsprüfung. Erst nachdem ich ihn darauf ansprach sagte er:" ja, aber Anfang des nächsten Jahres werden wir sie dann darauf hinweisen, das die Miete gekürzt werden kann." Da er aber in die Entscheidungsfindung eingebunden war, haben die Mitarbeiter die an der jeweiligen Entscheidung beteiligt waren hier meiner Meinung nach, ganz klar gegen geltendes Recht verstoßen. Natürlich haben wir alle beteiligten Mitarbeiter uf die jeweiligen Urteile des BSG bzw. Gesetzte hingewiesen.

    Ich würde mich freuen, wenn ihr Tipps für eine wetere Vorgehensweise für mich hättet.

    Viele Grüße

    Das jobcenter hat in der Eingliederungsvereinbarung unter anderem ein Attest vom Arzt gefordert, in dem der Arzt bestätigt hat, dass meine Frau auf Dauer unter 3 Stunden arbeiten kann. Dazu will das jobcenter noch eine Bescheinigung über den Grad der Behinderung und Befundberichte der Ärzte haben. Da der Arzt aber schon bescheinigt hat, dass sie nicht mehr als 3 Stunden arbeiten kann, hat das jobcenter das Recht diese Befunde anzufordern? Dort stehen nun mal auch viele Dinge drin, die mit Verlaub das jobcenter nichts angehen und die diese auch nicht bewerten können. Das entscheindende ist doch, dass der Arzt einer 63-jährigen auf Grund ihres komplexen Krankheitsbildes bescheinigt hat, dass diese nicht mehr als 3 Stunden arbeiten kann. Sollte ein Amtsarzt diese anfordern ist das sicher etwas anderes.

    Hat da jemand Erfahrungen?

    Für jeden sinnvollen Hinweis bin ich dankbar.

    Hallo zusammen,

    mittlerweile hat sich das Thema geklärt. Wir haben mal wieder einiges dazugelernt.

    Hervorgerufen wurde das Ganze durch eine Anzeige eines Dritten, dass meine Freundin nicht mehr zuhause wohnen würde. Dabei kam es heraus, dass das eigentliche Thema nicht die "unangemeldete Abwesenheit" war. Das entscheidende dabei ist die Verfügbarkeit und diewar zu jedem Zeitpunkt gegeben, da eine Postnachsendung eingerichtet war und telefonische Verfügbarkeit (Rufnummer dem Jobcenter bekannt) war. Der Vorwurf "der Außendienst hat die Post eingeworfen" wurde schnell zurückgenommen als ich fragte, ob sie lesen könnten, denn dann hätten sie bemerkt das auf der Klappe ein großer Aufkleber war auf dem Stand "Keine Post oderWerbung einwerfen.". Wir haben dann eine einstweilige Verfügung beim Sozialgericht auf Zahlung erwirkt, deren alleinige Bekanntgabe schon reichlich Bewegung reinbrachte. Die letzte interessante Erkenntnis war dann, dass für den eigentlichen Grund der Zahlunsgeinstellung kein offizieller Beschluss (oder wie nennt man das) des Jobcenters eingegangen war. So konnte man dagegen keinen Widerspruch einlegen was dann wederum bedeutete, dass man die durch die Nichtzahlung entstehenden Kosten wie Mahngebühren etc. nicht geltend machen kann. Am Ende zeigte sich das Jobcenter sachlich und korrekt und es wurde für alle Punkte eine vernünftige realistische Lösung gefunden.

    Unter dem Strich muss ich sagen, dass ich im Zweifelsfall nicht mehr so lange warten würde, sondern schneller massiv werden würde. Außerdem bei schnellstens einen Anwalt hinzuziehen.

    Ich danke euch noch mal für alle Anregungen und Hinweise. Danke.

    Gruß

    teamlead

    Das braucht die Post auch nicht. Die Post macht einen Aufkleber drauf und schickt den Brief z.B. an mich weiter. Und das ist das entscheidende. Das JC verlangt, dass man entweder "postalisch oder telefonisch so erreichbar sein muss, dass man so wie das JC es möchte verfügbar ist". Das ist auch m.E. nach in Ordnung. Aber genau das war der Fall. Die Handynummer ist bekannt und wird bei Bedarf auch vom JC benutzt. Briefe erreichen sie auch, selbst wie sie im Krankenhaus war. Also Bedingung erfüllt. Wir reden ja nicht von dem berühmten "Urlaub von 21 Tagen" den sich kein Hartzer leisten kann.Ich muss ja auch nicht 24 Stunden am Tag in der Wohnung sein sondern darf einkaufen, spazierengehen usw..

    Das ist der Grund warum ich nicht verstehe, was das JC wirklich will.

    Zum Thema Besichtigung:
    Ja, aber woran macht man das fest? Möbel sind drin. Da meine Bekannte 6 Wochen weg sein sollte, ist natürlich der Kühlschrank leer und offen. Die Kleidung hat sie mit ins KH und die Reha genommen. Nach ihrer Scheidung hat sie mehr oder wenig bei Null angefangen, arbeiten geht zur Zeit gesundheitlich bedingt nicht, also konnte sie auch keine größeren Eigentümer anschaffen. Und wie gesagt, dieser Sachverhalt wurde auch aktuell akzeptiert.

    Dürfen die bei der "Besichtigung" der Wohnung eigentlich machen was sie wollen? Das sie im Krankenhaus war und jetzt mangels Zahlung (die ja, nur zur Erinnerung, einen ganz anderen Grund hatte der schon längst geklärt ist) da nicht leben kann ist unstrittig, sowohl bei ihr wie auch beim JC. Deshalb verstehe ich nicht, was die Besichtigung überhaupt bezwecken soll.

    Natürlich war der zugeklebt. Sie wäre ja 2 Wochen KH und 4 Wochen Reha abwesend gewesen. Und es war ein Postnachsendungsantrag eingerichtet. Da es aber immer wieder vorkommt das Post und Werbung trotzdem eingeworfen wird, halt das zukleben. Da ist ja nichts geheimgehalten worden. Und wie gesagt, dieser Zeitraum scheint geklärt. Man versucht jetzt offensichtlich in der Vergangenheit zu wühlen mit der Begründung, dass man sie nicht im Haus gesehen hat. Aber das war nun einmal krankheitsbedingt. Es kann ja wohl nicht sein, dass man sich bei einem Nachbarn melden muss, um bemerkt zu werden. ;) Sie ist auch so nie gesehen worden, bis eben auf die beiden Male.

    Wenn ich das richtig verstanden habe, geht es doch darum bei Bedarf zur Verfügung zu stehen. Sprich im Normalfall Post entgegenzunehmen um z.B.für das Amt für Termine etc. da zu sein. Das war ja nun mehr als sichergestellt. Und wie gesagt, in der Vergangenheit wird einfach nur rumgestochert.

    Sie war jederzeit postalisch und telefonisch erreichbar und es gab ja auch keine Kontaktversuche. Das Ganze kam eigentlich erst hoch wegen der Nebenkosten Aufgrund ihres medizinischen Hintergrundes gilt sie zumindest bis jetzt als nicht vermittelbar.

    Diese aktuelle Abwesenheit kam aber erst zustande, weil das JC die Zahlungen eingestellt hatte. Dieser Zeitraum scheint erledigt. Darum ist das ganze für mich so unverständich. Das JC scheint halt zu veruchen in der Vergangenheit zu wühlen. "Da hat sie ja niemand im Haus gesehen." Klar, da sie die Wohnung nicht verlassen kann und die Mitbewohner arbeiten gehen hat sie auch niemanden gesehen. Sie ht in gut 1,5 Jahren genau 2 mal jemanden getroffen, wie sie ein Päckchen für die beiden angenommen hat.

    Ab welchem Zeitraum gilt es denn als unerlaubt? Es ist ja nicht so,dass sie aktuell umgezogen ist.Das steht sicherlich zeitnach an, ist aber halt aktuell nicht so.

    Es wurde in den immer wieder geführten Gesprächen mit dem JC darauf hingewiesen, dass sic hmeine Freundin zeitweise bei mir aufgehalten hat. Wenn man den Zeitraum des letzten Jahres betrachtet, war sie sowieso schon über drei Monte im Krankenhaus zwecks Reha's und OP's. Und dann halt fast normal mal zuhause und mal bei mir. Das war auch nie Thema, da sie aus gesundheitlichen Gründen als nicht vermittelbar gilt. Wir vermuten sowieso, das ein nicht wohl gesonnener Verwandter da seine Finger im Spiel hat. Das Timing ist schon interessant.

    Gruß

    Teamlead

    Hallo,

    folgende Situation: Freundin wohnt 70 km entfernt. Letztes Jahr hatte sie zwei Hüft-Op's, daher generell noch nicht voll gehfähig. Jetzt im Januar künstliches Knie. Vorher hatte sie eine Zeit schon bei mir gewohnt, da so einiges erledigt werden musste und sie kein Auto hat. Die auf der OP folgende Reha musste nach ein paar Tagen abgebrochen werden da Gürtelrose, Aktuell wird geklärt wie es Rehamäßig weitergehen soll, ob stationäre Reha oder ambulante. Da sie sich aktuell nicht selbst versorgen kann wohnt sie bei mir.

    Eine Postnachsendung war eingerichtet und der Briefkasten zugeklebt und ein Aufkleber auf dem Deckel "Keine Post oder Werbung einwerfen. Jetzt kam ca. 20. Januar ein Schreiben vom JC sie hatte auf zwei Termine nicht reagiert und deshalb wurde eine Einstellung der Zahlungen angedroht. Haben wir aber nicht erhaten. Also angerufen und es kam ein Rückruf des JC. Da hieß es auf einmal, dass das JC die Nebenkostenabrechnung haben wollte. Die Miete nebst Nebenkosten wurden vom JC direkt an den Vermieter gezahlt. Es wurde zugesichert, die Nebenkostenabrechnung anzufordern und wurde m 29.01. zum JC gefaxt. Guthaben 147 Euro. Jetzt wurden die Zahlungen des JC aber trotzdem eingestellt. Erneuter Anruf zum JC. Mitte Februar wurde dann wieder vom JC zurückgerufen. Jetzt hieß es, es fehlt eine Bescheinigung, dass sie das Guthaben nicht ausgezahlt bekam. Diese Bescheinigung wurde vom Vermieter am gleichen Tag zugefaxt. Nachdem das Geld weiter nicht gezahlt wurde, heß es dann "Oh da ist eine Zahlungsperre drin. Die lasse ich entfernen."

    Natürlich kam das Geld immer noch nicht. Nach einer Woche ohne Zahlung hieß es dann, es müsste ein Termin vereinbart werden weil ja die beiden termine letztes Jahr nicht wahrgenommen wären. (für die ganz nebenbei bei uns keine Aufforderung ankam, was bei dem ersten Gespräch angeblich akzeptiert wurde). Jetzt waren wir am Freitag in der Notfallsprechstunde. Als wir dran kamen hieß es: "Warten sie bitte noch eine halbe Stunde, wir müssen den Fall noch bearbeten." Als meine Freundin dann endlich dran war, platzte dann die Bombe. Dort standen zwei Herren vom Außendienst und eröffneten uns, dass es eigentlich um den Wohnort meiner Freundin gehen würden. Wir haben die Situation erklärt und die Bescheinigungen vom Krankenhaus und der Reha noch eimal vorgelegt. Damit war der Zeitraum erst einmal angeblich gekärt. Aber man wollte jetzt die Wohnung besichtigen ud zwar am besten sofort. Da ich mir aber reigenommmen hatte und wir noch drei weitere Termine hatten haben wir gesagt, dass es heute nicht gehen könnte sondern erst nächste Freitag. Da das JC ja die Gelder einbehalten hat, war es einer Freundin nun mal auch nicht möglich eigenständig zu agieren. Das wurde irgendwie eingesehen und wir haben uns auf nächsten Freitag zur Besichtigung geinigt.

    So ganz nebenbei hatten die Herren zwei Briefe in den verschlossenen Briefkasten eingeworfen und sich dann beschwert, dass darauf nicht sofort reagiert wurde. Es wurde wohl auch mit den Nachbarn gesprochen, die dann angeblich sagten, dass sie meie Freundin schon länger nicht gesehen hätten. Das wiederum ist nicht wirklich überraschend, da meine Freundin in den letzten 1,5 Jahren genau zwei Mal jemanden getroffen hat, wie sie Post für zwei Nachbarn angenommen hatte. Also nicht wirklich überraschend, aber in er Gesamtsituation einfach nervig.

    Die Frage wäre jetzt, wie man damit umgehen sollte. Die Zahlungen von aktuell rund 1400 Euro einzustellen wegen angeblich ungeklärter 147 Euro (die schlußendlich bereits geklärt sind) ist schon ein Hammer. Dann ist noch die Frage wegen des Wohnortes. Angeblich ist der aktuelle Zeitraum geklärt, aber es scheint so als versucht man in die Vergangenheit zu wühlen. Das sich einer der beiden Außendienstler ähnich wie ein, ja wie soll an so etwas nenen, aufführte "Ja wenn sie jetzt nicht die Durchsuchung zulassen wollen, dann könnten wir auch ein Verfahren eröffnen, Wir haben nämlichdie gleichen Rechte wie ein Staatsanwalt" hat die Situation ncht angenehmer gemacht.

    Ist es rechtens die Gelder einzubehalten? Bis jetzt wude defintiv nicht erklärt warum die Gelder einbehalten wurden bzw. immer wieder neue Forderungen gestellt, die sofot erfüllt wurden. Da meine Freundin kein Geld erhalten hat, hätte sie weder Geld für Essen noch für ein Taxi gehabt um zum Arzt zu gelangen. Aufgrund der OP und der fehlenden Reha ist sie aktuell auch nicht in der Lage allein zu leben. Was bedeutet das "Durchwühlen" des Wohnung und das Thema "Wohnort"? Schließlich wurde der Kontakt zum JC immer wieder gehalten und die Krankenhausaufenthaten und damit verbunden Konsequenzen waren dem JC und dem beauftragten MDK bekannt.

    Für jeden sinnvollen Hinweis sind wir dankbar.

    Gruß

    teamlead

    Ich weiß was Du meinst und gebe Dir im Prinzip Recht was dieses "Linie ziehen" angeht. Allerdings habe ich immer wieder mit Genehmigung des JC jeden noch so beschissenen verfügbaren Nebenjob angenommen und habe dem JC so einen Teil des Geldes das ich bekommen habe, auf die Art wieder zurück gegeben. Nur so konnte ich den Wagen auch unterhalten, den ich überwiegend für diese Jobs und Vorstellungsgespräche nutze.

    Deshalb habe ich in dem Fall Winterreifen, vielleicht eine etwas andere Sichtweise.;-) Aber so wie es aussieht,muß man ich mal wieder selber helfen.

    Danke für eure Kommentare und Anregungen.

    Sorry aber das sehe ich anders. Dieses System krankt an allen möglichen Stellen. Ich finde man kann nicht immer diese Fehler damit entschuldigen, dass es andere ja noch härter trifft.

    Der Job ist schon ziemich sicher. Man hat mir erst versprochen, dass mir der Umzug bezahlt wird. 3 Angebote einholen und der günstigste kriegt den Auftrag. Jetzt heißt es einen Leihsprinter und 5€ je Stunde für die Helfer. "Für Mineralwasser und Kartoffelsalat". Und natürlich nur solange wie ich Leistungen beziehe. Das heißt im wirklichen Leben, dass ich innerhalb von 2 Monaten eine passende Wohnung finden muß (was schon quasi unmöglich ist) den Umzug stemmen muß und wenn es dumm läuft eine Wohnung renovieren muss von Geld was ich dann noch garnicht habe. Dafür gebe ich dann meine Freunde und Bekannte auf und eine Umgebung in der ich mich sehr wohlfühle.

    Es wird einfach Zeit das Menschen in diesem doch schönen Land zumindest die Leistungen bekommen, damit sie in der Lage sind die Vereinbarungen mit dem JC auch zu erfüllen. Das kann ja wohl kaum sein, dass man einerseits zu allen möglichen (oft unsinnigen) Dingen schon regelrecht genötigt wird, aber dann die einfachsten Leistungen nicht erhält um genau diese Leistungen zu erfüllen.

    Und nur falls es untergegangen ist, ich will kein Geschenk nur ein Darehen um die Vereinbarung mit dem JC zu erfüllen. Das kann und darf m.E. kein oneway-Ticket sein.

    Die Fahrt mit der Bahn ist nur bedingt möglich. Fahrzeit mindestens zwei Stunden und drei Mal Umsteigen, PKW 45 - 60 Minuten. Will sagen sehr viel Potential den Anschluß nicht zu kriegen. Im Winter schon fragwürdig und noch eher fahren geht schlicht nicht mangels Verbindung so früh. Es geht auch darum, dass ich innerhalb von zwei Wochen für eine Woche nach Erding muss. Da ist die Verbindung ebenfalls schlecht. Was mich schlicht ärgert, ist das ich Fahrgeld bekomme. Auch eine Weiterbildung für fast 20.000 € ist kein Thema, aber ein Darlehen für 350 € geht nicht. Das ist doch Schwachsinn.

    Selbst wenn es nichts werden würde, müßte ich ja für weitere Bewerbungen und oder Vorstellungsgespräche mobil bleiben. Und wie gesagt: "Darlehen", kein Geschenk.

    Hallo,

    ich soll demnächst ein ein 4-wöchiges Praktikum mache, dass dann wohl auch in einem Job enden wird. Dazu muss ich jeden Tag 65 km hin und wieder zurück fahren. Miit Bus und Bahn eher unrealistisch, weil zu lang. Nun sind meine Winterreifen ziemlich runter und ich habe das Jobcenter nach einem Darlehen gefragt. Dieses wurde abgelehnt, weil es nicht zu einem Thema gehört das in der Regelleistung enthaten wäre.

    Ih kann es nicht nachvollziehen. Erstens gehöre ich mit meine 54 Jahren eh schon zu einer schwer vermittelbaren Gruppe. Trotz meiner hohen Qualifikation hat mir das Jobcenter in den letzten 5 Jahren nur einen Helferjob im Lager und als Korbflechter angeboten. Natürlich habe ich mich selbst bemüht. Hat ja nun auch mal offensichtlich geklappt. Aber so etwas Simples wie ein Satz Winterreifen, der ja nun ganz klar wichtig ist um meine Maßnahme/Job zu erreichen, der kann nicht finanziert werden?

    Hat da jemand einen Rat für mich, bei dem ich nicht straffällig werden muß oder eine Sanktion riskiere?

    Für jeden sinnvollen Rat bin ich dankbar.

    Gruß
    teamlead