Beiträge von Pladde

    das Amt hat maximal 3 Monate Zeit und Du bekommst das von Deinem Sachbearbeiter.

    Prinzipiell ja. Es kommt ja nicht nur auf den festen Lohn an, sondern die von Dir angesprochenen weiteren Leistungen.
    Gruß!

    Was, nochmal 3 Monate? Ich habe seit Juli kein Geld mehr von denen bekommen, habe 3 Monate auf die Antwort auf den Widerspruch warten müssen und muss jetzt nochmal 3 Monate warten, bis meine SB das bearbeitet?! Das heißt, es ist ernsthaft legitim, einem wegen Bearbeitungszeiten über 6 Monate das soziokulturelle Existenzminimum zu verwehren? Also ich komme ja wegen meines bescheidenen Gehaltes noch halbwegs rum, was machen aber Menschen, die vollständig von Hartz 4 leben müssen 6 Monate ohne Geld?!

    Die weiteren Leistungen sind aber Irrelevant und werden nicht angerechnet, wie gesagt, das hat auch die Widerspruchsstelle anerkannt dass das kein Einkommen im Sinne des §11 SGB II und somit anrechnungsfrei ist. Darum kann ich ihre erneute Forderung nicht nachvollziehen.

    Guten Morgen!

    Ich habe mich seit Juli 2017 mit dem Jobcenter "gestritten", weil die nicht in der Lage waren, meinen Freibetrag und mein Einkommen richtig zu berechnen. Ich habe es immer mit der Sachbearbeiterin versucht, persönlich zu regeln, aber ständig lief es falsch, sodass ich dann schriftlich Widerspruch einlegte. Ich bekam jetzt von der Widerspruchsstelle einen "Abhilfebescheid im Widerspruchsverfahren", laut dem der angefochtenen Bescheid aufgehoben und dem Widerspruch "auf dem Verwaltungsweg in vollem Umfang entsprochen" wird.
    Wenn ich es richtig verstanden habe, habe ich ja jetzt Recht bekommen. Wie lange dauert es dann jetzt, bis ich einen korrigierten Bescheid erhalte? Bekomme ich den wieder von meiner SB oder auch von der Widerspruchsstelle?

    Dazu habe ich eine neue Meldung wegen der Zeiten bei der Rentenversicherung bekommen, da steht, dass die gemeldete Zeit geändert wurde vom 01.05.2017 bis 20.09.2017. Das verstehe ich auch nicht, da der widersprochene Bescheid doch nur vom 01.07.17-20.09.17 war? Haben die meine Bescheide davor auch noch mal überarbeitet? Ich bin seit November 2016 Aufstocker, zum 01.07. fand ein Arbeitgeberwechsel statt und die Probleme begannen, davor war alles ok soweit ich es gesehen habe mit den Bescheiden?

    Und dritte Frage: Ein Thema, was immer Probleme gemacht hat, ist mein Bruttogehalt. Ich bekomme ein festes Brutto- und Nettogehalt. Das ändert sich monatlich nicht. Aber ich bekomme zusätzlich vom AG Kosten erstattet, für die ich in Vorleistung treten muss. Ich arbeite in der psychosozialen Betreuung und bekomme die Kosten, die mir in Ausübung meiner Tätigkeit entstehen, auf Nachweis in tatsächlicher Höhe erstattet. Das sind Parkscheine von Parkplätzen, Begleitung zu Veranstaltungen mit den Klienten und Spritkosten, die anfallen, wenn ich mit denen zum Beispiel zum Arzt fahren muss. Das dies nicht als Einkommen zu bewerten ist, hat die Widerspruchsstelle stattgegeben. Dennoch habe ich wieder Post von meiner SB, sie will wieder die Lohnabrechnungen haben, da sie vorher nichts bearbeiten kann. Warum? Es ist seit einem halben Jahr immer das gleiche Einkommen, von meinem alten Arbeitgeber wollte sie auch nicht immer die Lohnabrechnungen jeden Monat sondern sporadisch zwischendurch. Ist das gerechtfertigt, dass ich die jeden Monat neu einreichen muss und sie Monat für Monat ohne verändertes Einkommen einen neuen, vorläufigen Bescheid erstellt?

    LG, Pladde

    Moin,

    weiß nicht ob das hier das richtige Unterforum ist aber ich frage mich gerade, wenn eine Rückzahlung des Jobcenters auf ein P-Konto eingeht, ist dann nicht alles über dem Freibetrag weg? Mir wurde telefonisch schon mitgeteilt, dass meinem Widerspruch stattgegeben wird, das Amt hat mir wegen einem Rechenfehler seit August kein Geld mehr gezahlt und es sind etwa 1500€ von denen offen. Damit werde ich aber mein Limit am P-Konto gehörig überschreiten, dann habe ich doch gar nichts davon und kann meine ganzen in den letzten Monaten gemachten Schulden bei Bekannten um über die Runden zu kommen nicht zurück bezahlen? Oder kann ich das Geld irgendwie mit irgendeinem Antrag irgendwo schützen?

    LG,
    Padde

    Danke für die Antwort.

    Für mich stellt sich die Frage, ob ich das wirklich zurück zahlen muss oder ob es nicht ein Fehler der Arge ist. Mir ist das einfach nicht aufgefallen, dass die das nicht auch mit einbezogen haben.

    Ich hatte einen Änderungsbescheid bekommen für ab Januar 2017, da es wegen Erhöhung der Regelsätze und Kindergelderhöhung seitens des Jobcenters eigenständig eine Neuberechnung gab. Das habe ich denen auch nicht mitgeteilt, dass sich das Gesetz dazu geändert hat und ich habe den Bescheid nicht groß überprüft weil er bisher immer korrekt war. Wie gesagt, es wurden gleichzeitig die Freibeträge und die Höhe der Unterhaltszahlungen gesetzlich erhöht, ich hatte erwartet, dass das auch von denen automatisch mit berechnet wird, war ja bekannt.

    Wegen Änderungen in meinem Einkommen (Jobwechsel) haben sie zudem Februar, März UND April von mir Kontoauszüge bekommen. Da hätte das denen doch auch schon auffallen können/müssen dass ich insgesamt 16€ mehr Unterhalt bekomme, als die anrechnen? Ich habe den Bescheid erst komplett überprüft und durchgerechnet, als ich im August den Ablehnungsbescheid bekam... dumm, ich weiß. Theoretisch bin ich aber doch auch nicht verpflichtet, einen Bescheid vollständig zu überprüfen sondern darf darauf vertrauen, dass die das korrekt machen, oder? Ich werde es, wenn es alleine meine Schuld ist, natürlich zurück zahlen. Sind ja "nur" 96€, das kann ja wunderbar mit den mittlerweile über 1500€ verrechnet werden, die die mir schulden. Es geht nur darum, ob mir das als Fehler angelastet werden kann.

    Moin,

    ich habe seit Anfang des Jahres durchgehend Probleme mit dem Amt. Im Moment habe ich das letzte Mal im Juli 2017 aufstockende Leistungen bekommen und gehe auf dem Zahnfleisch, ständig fehlte angeblich etwas und dann haben sie einen Ablehnungsbescheid geschickt, in dem sie mir 300€ zu viel brutto angerechnet haben, 40€ zu wenig Miete und den Zuschuss zu den Fahrtkosten abgelehnt haben. Seitdem hänge ich im Widerspruch und pfeife so langsam finanziell aus dem letzten Loch.

    Heute war ich da um mal zu fragen, wie die sich das so vorstellen. Da teilte mir meine Sachbearbeiterin mit, sie hätten festgestellt, dass ich seit Anfang des Jahres ja auch noch zu wenig Kindesunterhalt angerechnet bekommen hätte, das hätte mir auffallen müssen und sie werden das auch noch zurück fordern.

    Das Amt hat von mir die Urkunden über die Unterhaltstitel bekommen, wo steht, dass der Vater 100% den Mindestunterhaltes abzgl. anteiliges Kindergeld von jeweils 96€ monatlich bezahlt. Am 01.01.2017 ist diese Summe durch Anhebung in der Düsseldorfer Tabelle per Gesetz gestiegen, ich war davon ausgegangen, dass das Jobcenter das weiß und ich nicht kontrollieren muss, ob sie das im neuen Bescheid berücksichtigt haben. Die Kindergelderhöhung wie ich gesehen habe wurde ja auch selbstständig berücksichtigt ohne dass ich denen das gesagt habe. Muss ich jetzt wirklich das dann zu viel gezahlte Geld zurück bezahlen? Ist es also mein Fehler oder hat das Amt selber "geschlampt"?

    LG,
    Pladde

    Keine Berechnung? Das ist schräg. Aufgehoben wurde nach § 48 SGB X?

    Auf welchen § gründet der Bescheid?

    Gab es vorher eine Anhörung?

    Nein, keine Berechnung, keine Anhörung, das kam aus heiterem Himmel.

    Da steht:
    "Die Entscheidung beruht auf §40 Absatz 1 und 2 SGBII und §330 Absatz 3 SGBIII in Verbindung mit §48 Absatz 1 Satz 2 SGBX und §§7 Absatz 1, 9 Absatz 1 SGBII" :?:

    "Aufhebung des Bescheides vom 02.02.2017

    Sehr geehrte Frau XXX,

    die Entscheidung über die Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch - SGB II wird ab 01.05.207 ganz aufgehoben.

    Grund für die Aufhebung der Entscheidung:

    Wegfall der Hilfebedürftigkeit wegen Arbeitsaufnahme.

    Hilfebedürftig ist, wer seinen seinen Lebensunterhalt nicht (...)"

    Es folgen nur noch Paragrafenerläuterungen und die Rechtsbehelfsbelehrung zum Widerspruch. Das war's. Keine Berechnungen, keine weiteren Erläuterungen, keine Nachweise wie sie zu dem Schluss gekommen sind, dass ich nun genug verdiene.

    Guten Morgen!

    Ich bin alleinerziehende Mutter mit 2 Kids im Alter von 7 und 10 Jahren und habe bisher einen Teilzeitjob zum Mindestlohn gehabt und habe aufgestockt. Ich habe ziemlich deftiges Rheuma und konnte meinen eigentlichen Beruf (Heilerziehungspflegerin) wegen den starken Gelenkschmerzen bei dem hohen beruflichen Pflegeaufwand nicht mehr ausüben. Statt umzuschulen habe ich ein Studium in dem Bereich aufgenommen um im beratenden Bereich statt pflegerischem Bereich tätig werden zu können. Durch das Studium habe ich eine andere Anstellung gefunden, die ich nur in Verbindung mit dem Studium durchführen darf und auch nur für 20 Std. die Woche, dafür verdiene ich im Monat aber 350€ mehr.

    Das Amt hat mir jetzt einen Aufhebungsbescheid deswegen zugeschickt, ich wäre jetzt nicht mehr hilfebedürftig weil ich die neue Stelle habe. Ihnen lag bisher nur mein Arbeitsvertrag vor, ich habe am 01.04. erst angefangen. Ich habe das ganze durchgerechnet, ich verdiene jetzt 1.333,00€ brutto, das werden laut unzähliger Steuerrechner etwa 1.042€ netto sein. Unser Gesamtbedarf laut Bescheid vom 02.02.17 liegt bei 1.865,34. Nach Einberechnung aller Einkünfte, Freibeträge und allem müssten wir vom Amt noch immer um die 300€ bekommen.

    Nach welchem Paragrafen dürfen die einfach "raten" dass ich jetzt genug selber verdiene? Oder anders gefragt - wie formuliere ich es in dem Widerspruch, dass die einfach mal hätten nachrechnen können wieviel ich etwa zukünftig netto verdiene um zu sehen dass wir dennoch immer noch - auch wenn nicht viel - hilfebedürftig sind?

    Und wie beschleunige ich das Verfahren dann? Eigentlich steht der Antrag im Raum vom Bildungspaket für die Klassenfahrt meiner ältesten Tochter, die ist jetzt im Mai, der Antrag fällt mit dem Aufhebungsbescheid doch auch ins Wasser? Das kam jetzt so kurzfristig und unerwartet dass ich nicht in der Lage bin, die Kosten selber irgendwie zu übernehmen und mein Kind wird nicht mitfahren können :(

    Danke für die Hilfe!
    Pladde

    hallo!

    Ich habe einen neuen Bescheid bekommen und frage mich gerade, ob der Freibetrag so stimmt. Ich bin eine Matheniete und komme nicht klar :/
    Einkommen brutto 680€
    Einkommen netto 550€
    Abzüglich Freibetrag 116€
    Zwischenräume Erwerbseinkommen 434,00€

    Ist das richtig?
    Gruß, Pladde