Beiträge von Manny

    Was will man da berücksichtigen?

    Ein Kredit muss nun mal zurück gezahlt werden, das ist Gesetz.

    Immerhin kann man es in Raten zahlen. Und welche Bank gibt einem Darlehen auf den Satz: Ich lerne einen Beruf uns zahle es dann zurück wenn ich gelernt habe. ?

    Wir reden hier von über 200€ im Monat als Rate. Ich rede nicht von einer vom Staat finanzierten Ausbildung sondern von einem Hochschulabschluss oder Bachelor oder Master den man selbst finanziert hat bevor der Lebenspartner in die Situation kam von Alg2 abhängig zu sein. Es müsste doch berücksichtigt werden das derjenige der durch seinen Abschluss eine Arbeit hat, diesen Abschluss auch weiterhin bezahlen kann ohne das das Gesetz davon ausgeht, dass der derjenige nun für beide Mitglieder der BG und seinen Kredit aufkommen muss. Könnt ihr mir folgen ?

    Und wie kann derjenige der einen Bildungskredit aufgenommen hat für beide in einer BG lebende Personen aufkommen müssen?
    Das macht doch keinen sinn. Denn es ist doch offensichtlich... Man kann doch nicht alles von einem Gehalt Zahlen. Die meisten Menschen können doch gerade einmal selber von einem 1200€ einkommen Leben. Oder seit Ihr der Meinung 1200€ reichen für 2 Personen ?

    Ich glaube ich kriege hier keine Antwort auf mein Frage.... Schade!

    Natürlich muss der Kredit gezahlt werden, so ist es...

    Das Gesetz sollte doch berücksichtigen das Menschen die durch Bildung in Ihre Zukunft investieren (und diese muss finanziert werden) auch mit einem Lebenspartner der Arbeitslosengeld 2 beziehen muss, in einer Bedarfsgemeinschaft dazu in der Lage bleiben sollte, diese zu Finanzieren.

    Versteht ihr was ich meine?

    Du hast wohl nicht verstanden...

    1260 € ist der normale verdienst einer arbeitenden Person der Bedarfsgemeinschaft.
    Dieses Geld kommt nicht vom Staat. Vielleicht solltest du mal Beiträge genau lesen bevor du sie kommentierst.

    In einer Bedarfsgemeinschaft leben zwei Personen.
    Die Zweite Person bekommt nur 160€ Grundsicherung.

    Bezahlt man also Bafög und einen Bildungskredit den man natürlich nehmen muss um zu Studieren, es sei denn man hat wohlhabende Eltern, kann man diese natürlich nicht Zahlen wenn man davon ausgeht dass sich zwei Personen 1400€ teilen müssen.

    Das macht dann 700€ für jeden. Minus Miete 400€ = 500€ pro Person, minus Rechnungen 200€ pro Person = 200€ pro Person übrig, minus Lebensmittel 100€ pro Person, minus Bildungskredite da sind wir dann schon bei minus 200€.

    Also wäre nett wenn du die Frage oben beantwortest.....

    Was ich erwarte ist eine normale Grundsicherung von 399€ für die zweite Person.
    Ach, mal abgesehen davon finde ich nicht das zwei Personen von 1400€ Leben können!

    VG

    Hallo,

    meine Lebensgefährtin hat einen festen Arbeitsplatz und ich habe meinen vor kurzem verloren und keinen Anspruch auf Alg1.
    Da Sie vor kurzem mit einem Bildungskredit Ihr Studium finanzierte stellen wir uns die frage: Sind solche ausgaben, in irgendeiner form, vom Jobcenter zu berücksichtigen ?

    Denn wie soll man zu zweit von knapp 1400€ (Einnahmen aus Arbeit) Leben bzw. sind davon nur 160€ vom Jobcenter.
    Wie soll man all seine Rechnungen und seinen Lebensunterhalt bestreiten ohne dass man in eine Zahlungsunfähigkeit gedrängt wird ?

    Zum Glück habe ich persönlich auch wieder Aussicht auf einen Job im Januar und Arbeite kurzfristig im Dezember, jedoch bin ich sehr verwundert darüber wie man hier von einer Grundsicherung reden kann. Denn Grundsätzlich ist man ja nicht mal dazu in der Lage Rechnungen zu Zahlen.

    Was könnt Ihr mir dazu erzählen ?

    VG