Beiträge von brauni70

    Es geht um folgendes:

    Ich habe während meiner Zeit im ALG II eine Erbschaft gemacht, das Jobcenter forderte nun von mir eine Rückzahlung erhaltener Leistungen. Das akzeptiere ich auch, kein Problem.

    Ende Januar erhielt ich dann eine für mich ziemlich wirre Zahlungsaufforderung.

    Als Erstes wurde ich aufgefordert bis zum 16.Februar 2018 einen Betrag von 2550 Euro zurück zu zahlen.

    Danach wurden 2 Beträge als Verwendungszweck aufgelistet, einmal ca. 3350 Euro, ein Zweiter von knapp 1600 Euro.

    Darunter stand eine Begründung, die Forderung beziehe sich auf folgende Bescheide und es war ein Betrag von ca. 4550 Euro aufgelistet- Diesmal Fälligkeit 16.02.18

    Am Ende stand: Es sind noch zu zahlen 4550 Euro

    Ich habe also wie in der 1 genannten Zahlungsaufforderung fristgemäß die 2550 Euro überwiesen und erstmal gewartet, wann welcher Restbetrag zu überweisen ist.

    Denn zu zahlen waren eigentlich nur noch die restlichen 2450 Euro, nicht die zuletzt genannten 5000.

    Der Restbetrag stand nirgends und somit auch keine Fälligkeit hierfür.

    Am 21.03.18 erhielt ich dann 2 Mahnungen, einmal über ca. 1600 Euro inkl. 9 Euro Mahngebühren, einen Zweiten mit den Restlichen 800 Euro + 5 Euro Mahngebühren.

    Auf beiden Bescheiden war die Emailadresse des Inkasso-Service xxxxxxxx angegeben.

    Ebenso der Hinweis, dass ich einen formlosen schriftlichen Antrag als Widerspruch an den Inkasso-Service einreichen könne.

    Die beiden Beträge habe ich fristgerecht OHNE die Mahngebühren überwiesen und habe insgesamt 5x einen Widerspruch gegen die Mahngebühren an die E-Mailadresse des Inkasso-Service geschrieben. Jedesmal mit der Bitte, den Erhalt zu bestätigen.

    Ich habe gleichzeitig geschrieben, dass ich davon ausgehe, dass ich wenn ich keinen anders lautenden Bescheid erhalte davon ausgehe, dass sie die Mahngebühren erübrigt haben.

    Auf meine insgesamt 5 Mails habe ich erstmal bis zum 16.04 keine Antwort erhalten, dann erhielt ich plötzlich wiederum vom Inkasso-Service die Aufforderung 9 Euro zu bezahlen.

    Von den 5 Euro plötzlich keine Rede mehr.

    Ich wurde darauf hingewiesen, dass Fragen zu dieser Forderung ausschliesslich von meinem zuständigen Jobcenter angenommen werden könnten,

    Da hatte ich auch im ersten Bescheid die Durchwahl der zuständigen Sachbearbeiterin im

    Jobcenter.

    Wie sich herausstellte war es aber dann plötzlich doch die Durchwahl der zentralen Warteschleife in Landshut, die ständig überlastet war.

    Ich versuchte ein paar Tage mehrmals dort jemanden ans Telefon zu bekommen, ohne Erfolg.

    Also rief ich danach ebenso mehrmals über Tage hinweg beim Inkasso-Service in xxxxxxx an und hatte irgendwann mal tatsächlich jemanden am Apparat, dem ich mein Problem schilderte.

    Er bestätigte zwar den Erhalt meiner Mails, konnte aber weiter nicht sagen, wollte die Angelegenheit aber weiterleiten.

    Davon, dass die Mails nicht "rechtskonform" seien weil nicht schriftlich mit Unterschrift erwähnte Er nichts, ansonsten hätte ich Ihm das umgehend geschickt.

    Wobei dies fast schon sinnlos gewesen wäre, da ich Dieses Schreiben beim Jobcenter/Arbeitsagentur sicherlich per Einschreiben versenden hätte müssen, da dort Unterlagen ohne Versandbestätigung schonmal abhanden kommen.

    (Während Unterlagen des Jobcenters als normale Briefe versandt werden und dies bereits eine Bestätigung ist....egal ob diese Schreiben tatsächlich ankommen oder nicht)

    Jedenfalls erhielt ich heute ein Schreiben der Bundesagentur für Arbeit xxxxxx, dass die erhaltene Mail keine Rechtsgültigkeit besitzt, da keine Unterschrift und weiteren Blabla...

    Jetzt soll ich die Mail unterschrieben zuschicken oder schriftlich die Urheberschaft der Mail bestätigen.

    Bedeutet also, ich soll bestätigen, dass die Mail die ich am 23.03.18 versandt habe, Meine ist.

    (welche Mail nun eigentlich gemeint ist steht nicht genauer im Bescheid, ich weis also nicht, ob Sie auch die richtige Mail meinen)

    Das Ganze selbstverständlich per Einschreiben, damit ich die 9 Euro evtl. nicht zahlen muss.

    "Im Falle einer formgerechten Bestätigung Ihres Widerspruchs erfolgt eine Entscheidung nach Aktenlage."

    Nachdem ich kein Kunde des Jobcenters bin, ich nach meinen 2 jährigen Erfahrungen dort lieber einen großen Bogen machen möchte, ich mir wegen 9 Euro auch keinen RA nehmen möchte und es auch ansonsten keine unabhängige Beratung gibt, hat evtl. jemand einen Tipp für mich?

    Ich weis, ziemlich viel Trouble wegen letztendlich 9 Euro (warum die anderen 5 plötzlich nirgends mehr auftauchen, keine Ahnung), aber irgendwie nervt mich das Ganze so sehr, dass ich nicht einsehe wegen des ersten chaotischen Bescheids Mahngebühren zu zahlen.

    So nach dem Motto, wir verlangen jetzt einfach mal kleine Beträge, bei denen es sich oft nicht lohnt sich zu beschweren, da der Schriftwechsel einen Großteil der Gebühren auffrisst werden die Meisten ohnehin zahlen???

    Korrektur aus Datenschutzgründen

    Grace

    Danke für die Auskunft.

    Jetzt muss ich nur noch schaun, ob das nicht irgendwie in meinen anderen Erstattungen irgendwie enthalten ist.
    Ich bekomme die "üblichen 405 Euro" oder wieviel das grade sind vom Jobcenter.

    Über eine Geltendmachung dieses Mehrbedarfs wurde ich auch nie nur im Ansatz informiert, mir ist das jetzt erst nach 2 Jahren aufgefallen, dass ich für meine 47qm Wohnung momentan 50 Euro Stromkosten im Voraus zahle, wobei ich keinen E-Herd habe, den ganzen Tag arbeite, meine Wäsche teilweise bei meinen Eltern wasche und seit 2 Jahren aufgrund meiner Sparsamkeit über 100 Euro an Mietrückzahlung zurück ans Jobcenter gehn.
    Eine Erstattung des Mehrbedarfs wird das Jobcenter ja wohl nicht automatisch von sich aus gemacht haben, das müsste ja in meinen Unterlagen irgendwo stehn, oder?

    Eigentlich müsste das Jobcenter das ja wissen, da 100erte von Wohnungen in meiner Stadt von ALG2 Empfängern über die Gemeinnützige Wohnugsgenossenschaft laufen und wahrscheinlich mehr als 90% einen solchen Elektroboiler haben.

    Problem ist immer wieder, dass ich als ALG2 Empfänger kaum eine Möglichkeit habe mir zu solchen Dingen vor Ort Beratung zu holen.

    Danke für die Auskunft.

    So ganz blicke ich aber nicht dahinter.

    Ich habe in meiner Heiz- und Betriebskostenabrechnung die Position "Betriebskosten".
    Dazu gehört wie ich gerade gelesen habe die Wasserversorgung und die Warmwasserkosten.

    In der Abrechnung des Vermieters (Gemeinnützige Wohnungsgenossenschaft) ist lediglich die Wasserversorgung geleistet.

    Wie gesagt ist der Warmwasserspeicher aber elektrisch und wird gesondert von mir über die Stromrechnung mitbezahlt.

    Kann es jetzt sein, dass also in der Miete bei den Betriebskosten eine "Pauschale" für die Warmwasserversorgung enthalten ist die mir sozusagen über die Miete "gutgeschrieben wird...?

    Irgendwie steh ich da auf'm Schlauch.

    Dann zahlt das Jobcenter meinem Vermieter evtl. über die Betriebskosten evtl. das Warmwasser und ich zahle es nochmal an den Stromversorger über meine Stromrechnung???

    Mich würde interessieren, ob ich als ALG II Empfänger das Recht habe warm zu duschen bzw. warmes Wasser in der Wohnung zu haben.
    Ich habe einen elektrischen Warmwasserboiler in der Wohnung.
    Ich spare extrem an Strom, einziger "Stromfresser" ist dieser Boiler.
    Ansonsten müsste ich kalt duschen, kalt abspülen, mich kalt waschen etc.
    Der Boiler läuft selbstverständlich über meinen Stromzähler.

    Ich bekomme jetzt das 2. Jahr eine Mietrückzahlung, weil ich Heizkosten spare, zahle aber gleichzeitig mein Warmwasser für den täglichen Verbrauch.

    Ist das eigentlich normal und Rechtens, dass man als ALG II Empfänger grundsätzlich nur kalt duschen darf und für warmes Wasser selbst bezahlt?