Beiträge von Philipp

    Hallo,

    ich bin seit Jahren auf Wohnungssuche und auch vom JC angehalten die Mietkosten zu senken, sprich: Wenn ich eine Whg im angemessenen Rahmen finde wird Hilfe bei Umzug, Kaution usw gewährt.
    Momentan bleiben mir aufgrund zu großer/teurer Whg knapp 200€ weil ich den Rest selbst zahlen muss.

    Jetzt habe ich mir gerade eine Whg angeschaut, 53qm (also 3 qm zu groß), und ich sie dürfte lt Tabelle 425,50€ incl Heizung kosten (man sagte mir 345,50€ plus ca. 80€ Gasheizungskosten sind der Schnitt für mich).

    Sie würde aber insgesamt 439€ kosten, sprich 14€ zu viel. Diese 14€ würde ich gern selbst zahlen, immerhin ist es weniger als bisher und ich wäre wieder in der nächst größeren Stadt, was die Perspektive auf einen Arbeitsplatz stark vergrössert weil ich keinen FS habe.

    Ist das dann auch noch "angemessen", oder macht es gar keinen Sinn zu fragen? - Weil, ohne die Hilfe vom JC bekomme ich das nicht hin mit Umzug, Renovierung und Kaution (immerhin 1005€, 3 Kaltmieten).

    Klar, aber die wurden ja schon im Arbeitgeberbogen ausgefüllt.

    Nun gut, das die Arbeit befristet war wusste niemand offiziel,
    aber das war hier der SB im Ort schon klar. Die suchen immer vor und nach dem Jahreswechsel wegen Saisongebäck (Berliner, Donuts etc).

    Und danach gibt es "betriebsbedingte Kündigungen" wegen Umstrukturierung.

    Das habe ich telefonisch getan.

    Nun wollte die werte Dame am Telefon das ich Ihr das schriftlich gebe.
    Dazu wollte Sie eine Erlaubnis das Sie sich bei der alten Firma erkundigen darf.

    Habe ich auch dazu geschrieben, aber nur (!!!) um nachzufragen wegen speziel dieser Sache. Alles andere was/weshalb und wie ich dort war geht die doch nichts an, oder?

    Des Weiteren hat der Arbeitgeber ja die Bescheinigung dafür schon ausgefüllt weshalb die Kündigung etc ... pp ... war. Die Kündigung selbst habe ich denen auch sofort eingereicht.

    Hallo,

    habe einen Antrag auf Überprüfung nach § 44 Zehntes Gesetzbuch (SGB X) der Jahre 2012 und 2014 gestellt, weil uns die Nebenkosten für diese Jahre nur Anteilig bezahlt wurden, weil die Whg zu groß ist (70 statt 60qm).
    Habe erst vor kurzem erfahren das die Nebenkosten (wenn sie nicht übertrieben sind) komplett zu übernehmen sind.

    Nun wurde der Antrag abgelehnt mit der Begründung das die Frist um sei und immer nur für das laufende Jahr gestellt werden könne.

    Ich habe aber erst jetzt vom Vermieter erfahren das da noch eine Restsumme übrig ist. Vorher kümmerte sich meine Ex-Partnerin um so etwas und ich bin jetzt erst vom Vermieter darauf aufmerksam gemacht worden das da noch eine Restsumme offen sei.

    Ich meine, wenn die Schuld noch besteht kann die Frist ja nicht um sein oder sehe ich das falsch?

    Habe seiner Zeit mit dem Chef gesprochen.
    Und da ich ja den Februar gearbeitet hab, der Lohn aber erst zu 15. März ausgezahlt wurde hat die Firma die Miete einmal direkt überwiesen.

    Was ich wirklich wollte: Die wissen das ich den ersten Lohn erst im März bekam. Also ist das Hartz4geld doch für Februar unantastbar (Zuflußprinzip), oder nicht?

    Danke Hoppel,

    gerade kam die Absage aus genau den oben von Dir genannten Gründen.

    Werde alles so dem Anwalt übergeben, hab langsam keinen Bock mehr und will auch irg-wie nicht mehr selbst streiten. Schätze das sehen Die genauso, sonst würden Sie ja auf andere § hinweisen und helfen.

    Hallo,

    habe heute Antwort von der Widerspruchsstelle bekommen und fürchte die wollen mir wegen dem Widerspruch eine Retourkutsche erteilen. Deshalb frage ich einmal hier. Ich schreibe mal den Text hier ein:


    Normaler Briefkopf/Anschreiben "Widerspruchsverfahren" Datum 28.10.2016 (02.11. erhalten)


    Sehr geehrter Herr ..........

    mit dem Schreiben vom 11.07.2016 haben Sie Widerspruch gegen den Aufhebungs- und Erstattungsbescheid vom 07.07.2016 erhoben.

    Ausweislich der vorliegenden Unterlagen betrug das von Ihnen im Februar 2016 erzielte Erwerbseinkommen brutto 1803,99€, netto 1260,35€. Von dem Nettoeinkommen wurde der Betrag von 760,35€ am 15.03.2016 Ihrem Konto gutgeschrieben.

    Das Einkommen jeweils in dem Monat zu berücksichtigen ist, in dem es zufließt, bitte ich Sie im Rahmen der obliegenden Mitwirkungspflicht nachzuweisen (z.B. an Hand eines Kontoauszugs/Quittung) wann Ihnen der restliche Betrag in Höhe von 500,00€ ausgezahlt wurde.

    Ich bitte um Erledigung dieses Schreibens im Rahmen der Ihnen obliegenden Mitwirkungspflichten bis zum 14.11.2016.

    Sollten Sie der Mitwirkungspflicht nach §60 des ersten Gesetzbuch (SGB I) bis zu diesem Termin nicht nachkommen, werden ich gem. § 66 SGB I einen Widerspruchsbescheid erlassen und den Widerspruch als unbegründet zurückweisen. Die entsprechenden Gesetzlichen Bestimmungen sind auf Seite 3 abgedruckt.

    Mit freundlichen Grüßen ......


    Ja, ich habe einen Widerspruch eingerreicht weil ich von 01.Februar bis 31.Mai 2016 in der hiesigen Brotfabrik beschäftigt war und das JC für Februar die Zahlung des Hartz4Geldes von mir zurück forderte, ich aber erst zum 15.März meinen ersten Lohn bekam. Die 500€ die netto bezahlt wurden hat die Firma am 04/5. März 2016 direkt an meinen aktuellen Vermieter geschickt weil dieser mit der Mietzahlung zum 15. des Monats nicht einverstanden war. Keinesfalls wurde das Geld im Februar an den Vermieter angewiesen, es floss also erst ab Anfang (wenn auch indirekt) Geld an mich. Also wäre doch der Zuflußmonat ab März anzusehen. Oder sehe ich das falsch?

    Außerdem wird hier auf Seite 3 hingewiesen, es sind aber nur 2 mal Seite 2 vorhanden (Brief und Belehrung haben die selben Nummern).
    1.: § 60 SGB 1 (1) ... Wer Sozialleistungen erhält, hat .... Nummer 1 ... - ....3
    2.: § 66 SGB 1 Folgen fehlender Mitwirkung (1) - (3)

    Insgesamt habe ich ja kein Problem damit das die diese Daten erhalten, die haben die aber auch schon beim Antrag ab Juni 2016 erhalten. Ich sehe hier wieder mal nur eine Art der "Indielängeziehtaktik" weil man unbedingt Recht haben muss. Außerdem hat man mir, Ohne das es schriftlich bei mir vorlag (!!!) bereits für Juli 2016 44€ vom Satz abgezogen weil ja angeblich der Zuflußmonat (Februar) überzahlt wurde. Deshalb habe ich ja sofort Widerspruch eingelegt.
    Selbiges (nur 34€) geschah auch diesen Monat für angeblich gezahltes Geld im März (aber da kam ja nichts).
    Die SB hier im Ort kennt die Firma und es war früher dort üblich das der erste Monatslohn von dieser einbehalten (der ist angeblich nicht weg sondern wenn man geht bekommt man den) wird, aber das macht man nicht mehr dort. Das habe ich auch so gesagt und es gab kein Hartzgeld mehr im März.

    Wenn die so weiter machen kommt für 4 Monate arbeiten ja noch was auf mich zu.

    Jain.
    Gibt es nur eine dezentrale Warmwasserversorgung, ist Deine Auslegung richtig. Es gibt aber auch Haushalte mit nur teilweiser dezentraler Warmversorung (z.B. Heißwasser zentral in der Küche und dezentral im Bad). Hier können die Pauschalen tatsächlich anteilig nach unten abgesenkt werden.

    Gruß!


    Ach so, das las sich zuerst als ob man unter 16 Jahren weniger Duschen darf

    Hallo,

    Das ist eigentlich auch normal.

    Auch das ist eigentlich normal und nicht dem SB anzulasten. Zumal ich so was sowieso nicht telefonisch, sondern persönlich klären würde.
    Gruß!

    Das das nicht normal ist sieht man ja, das es plötzlich geht.

    Das mit dem persönlich abklären ist nicht so einfach.
    Wir haben hier im Ort nur eine Zahlstelle die immer besetzt ist.
    Aber dieser Sachbearbeiter (Arbeitsvermittler oder Fallmanager?) sitzt 15 km weiter in Paderborn. Jede Fahrt würde mich hin/zurück 10,20€ kosten die ich nie ersetzt bekomme.

    Anhang: Und siehe da ...... jetzt kam der Rückruf. Auf meine Frage hin WANN das Geld raus ging und einer lebhaften "Diskussion" das ich kein Gespräch aufzeichnen dürfe und die Banken bestimmt länger bräuchten, wurde zugegeben das das Geld erst gestern, NACH unserem Anruf, raus gegangen ist.Übrigens: Ich befinde mich vollkommen im Recht mit der Gesprächsaufzeichnung bei anonymen Anrufen wenn ein Grund dafür besteht. In meinem Fall sind es "Anrufe" durch die Trennung von meiner Ex durch Unbekannte. - Da konnte Er mir das 1000 mal verbieten, da habe ich mich beim Anwalt erkundigt.Kurz nach diesem Anruf kam noch ein zweiter (Ein Wunder: Mit Rufnummer) Anruf, weshalb ich mich nicht auf eine Stelle beworben hätte die Er mir mitgeteilt hätte. Ein Vorteil das ich mich darauf telefonisch, per Mail und schriftlich beworben habe. Telefon & Mail lassen sich ja nachweisen. Und ich weiß zu 100% das ich eine schriftliche Bewerbung selbst eingeworfen habe; schon allein um die Kosten ersetzt zu bekommen.Wie man sieht: Es geht nur darum mich richtig klein zu halten. Auch mein Anwalt meinte schon vor einiger Zeit das vieles einfach nur Schikane sei. Jetzt warte ich mal ab wann was kommt. Der Anwalt bekommt natürlich über alles eine Mail.

    Werde dem heute die Pistole auf die Brust setzen, das das Gespräch mit Zeugen auf laut gestellt wurde und jedes anonyme Gespräch zudem aufgezeichnet wird (der ruft immer an ohne Nummer anzuzeigen). Und das ich das Datum will an dem überwiesen wurde damit ich (als Vorwand) bei der Bank anmahnen kann.

    Als Anmerkung: Habe extra vor ca 6 Wochen darum gebeten es schnell zu bearbeiten. Das hat Seine Kollegin auch getan als Er im Urlaub war, aber wahrscheinlich nicht abgeschickt. Das war dann wohl sein Job. Mittlerweile sind dort über 100€ (von mittlerweile 3 Anträgen auf Kosten aus dem Vermittlungsbudget) aufgelaufen, die jetzt natürlich fehlen.

    Bin mal gespannt auf die Reaktion, aber ans Telefon geht der jetzt natürlich nicht.

    Hallo,

    habe gestern mit meinem SB am Telefon gesprochen, wobei Er mir sagt das meine Bewerbungskosten (von mittlerweile über 3 Monaten insgesamt) letzte Woche überwiesen worden sein (Zeugen dabei, Lautsprecher am Tel. war an. SB wusste das!).

    Bis heute ist noch nichts bei mir eingegangen.

    Daher meine Frage: Ist es nicht mittlerweile gesetzlich so geregelt das wenn etwas überwiesen wird, das nicht länger als 24 Std bei den Banken & Kassen dauern darf?

    Ich kann mir denken das der SB mir (wieder mal) einen vom Pferd erzählt, aber falls das Geld jetzt nicht eingeht will ich mit einer rechtlichen Grundlage argumentieren, falls Er es wieder auf den "Bankweg" schiebt.

    Habe gerade ein Gespräch mit dem Vermieter gehabt.

    Laut Mietspiegel dürfte meine Whg incl Gasheizung um die 425€ (425,50 & ca 80€)Kosten. Real kostet sie 390€ kalt.

    Er wäre bereit die Miete auf den zahlbaren Satz zu senken und die Hausmeisterkosten mit nichts anzugeben, sondern mich einfach machen lassen und keinen Lohn mehr dafür zu berechnen. Im Grunde wäre das auch zu schaffen mit der Bereitschaft und Putzzeiten. - Er berechnet mir einfach einen günstigeren Mietzins wenn ich mich um die Treppenhausreinigung und Müllcontainer kümmere.

    Ich schätze damit sind wir durch, sollte ich die Whg bekommen. Noch entscheidet Seine Schwester das am Mittwoch mit.

    Drückt mir die Daumen :)

    Hallo,

    nun war ich gestern bei einer (kurzfristig angesetzten) Einladung zum Fallmanager hier im Ort (mein eig SB sitzt in Paderborn, hier gibt es nur eine Zahlstelle) und ich dachte hier würde etwas geklärt bezüglich anderer Sachen, aber leider nein. - Man wollte mich nur mal kennen lernen.

    War aber auch danach zur Wohnungsbesichtigung und habe bei der Zahlstelle nachgefragt bezüglich dieser Wohnung.
    Leider wird das nicht klappen, da ich einen 450€-Job habe und diese Wohnung mit Mietnachlass trotzdem zu teuer ist. Die würde so abgerechnet, das ich nur noch einen Eigenanteil von ca 175€ Miete zu zahlen hätte und der Rest (ca 500€) als Lohn angerechnet würde. - Insofern ist die Wohnung eben nicht angemessen.
    Und müsste ich von meinen 404€ die 175€ noch abdrücken bliebe unterm Strich wieder nichts übrig.

    Sitze grad hier mit echt "Pipi in den Augen", weil alles passte: Netter Vermieter, tolle Wohnung, tolle Lage der Whg, ich wäre der einzige "Wohnmieter" im Haus (alles andere RAe und Firmen & Geschäfte), relativ einfache Aufgaben die als Hausmeister zu erledigen wären, hinzu kommt das freiwillig in eine Pensionskasse für mich eingezahlt würde, .... etc ... pp. - Hinzu kommt, das ich in Paderborn sofort wieder in einen Teilzeitjob käme, der sich locker neben der Hausmeistertätigkeit ausüben ließe.

    Ich meine, ich verstehe ja das insgesamt 675€ ca zu viel für eine Person sind. Aber der Vermieter hat die Miete seit über 20 Jahren extra nicht angepasst weil Er sich auf den Hausmeister verlassen will. In der Regel kommt der höchstens mal alle 3 Monate ins Haus, und da muss eben alles von allein laufen. Andere Whg in der Lage, mit der Ausstattung würden hier locker 1000€ plus NK kosten.

    Jetzt meine Frage: Die 175€ die ich selbst dazu legen müsste, wären nur die Nebenkosten. Eine jährliche Abrechnung wird nicht erstellt, egal ob etwas nachgezahlt werden müsste.
    Würde ich diese nun als "Lohnerhöhung" auch vom Vermieter als Lohn anrechnen lassen, wäre es doch mehr als ein 450€-Job. Und damit würde dieser doch als Einkommen ganz anders berechnet. Ließe sich da was machen? Hat jemand Erfahrungen die evtl hilfreich wären?

    Laut meiner SB auf der Zahlstelle dürfte meine Whg incl kalter NK 340€ ca sein. Rechne ich hier die 175€ dazu käme ich auf den Mietanteil den ich jetzt aktuell zu stemmen (500€ warm) hab.

    Und ein weiterer 450€-Job würde ja wieder nur in % (20% und ab Summe X 10%) berechnet werden. Wäre das anders wenn es ein Minijob oder Halbtagsjob wäre?
    Zur Not würde ich sogar ein Minigewerbe anmelden. In der City hätte ich die Möglichkeiten zB mit Fensterputzdiensten oder Casinomonteuer/techniker usw und wäre trotzdem am Haus erreichbar.

    Momentan ist es so, das ich hier im Ort nur noch Hartzgeld beziehe (der 450€-Job wird nun dem Festangestellten als Überstundenbonus gewährt), zu viel Miete bezahle (500€ warm, wovon 418€ bezahlt werden). Den Auftrag zum Umziehen oder Kosten verringern habe ich schon vor ca 1 jahr erhalten. Nur, Whg in der vorgegebenen Preislage die gibt es nicht oder kaum.

    Wenn man mal praktisch rechnet, erarbeite ich ja die Kaltmiete mit dem Job allein. Wenn man es so sieht müsste mir das JC "nur" die Nebenkosten dazu zahlen. Und es ist nicht möglich nur die Whg zu bewohnen, mach ich den HM-Job nicht mehr ist die Whg auch weg, das würde vertraglich gerregelt.
    Würde es evtl Sinn machen mir die komplette Miete (ca 500€ plus die 175€ Nebenkosten) als Job anzurechnen? Denn bei den Eheleuten die das vorher gemacht haben (die ziehen ins Eigenheim) funzte das doch auch irg-wie. Der mann war (was ich raus hörte) auch nie irg-wo am Schaffen.

    Sorry, mir gehen 1000 Sachen durch den Kopf und ich komme auf keinen geraden Weg.

    Für Tipps wäre ich super dankbar.

    Hallo,

    habe die Möglichkeit zwei voneinander unabhängige 450€-Jobs auszuüben.

    Aber wie wird das angerechnet?

    Bei einem blieben mir, bei voller Ausschöpfung, ca 170€ übrig - ok.

    Aber bei noch einem? Würde das Geld komplett mit dem Hartzgeld verrechnet und

    es bliebe am Ende nichts mehr davon für mich übrig?

    Ich meine, ich würde trotzdem beide gern ausüben. Und ich weiß auch das man das alles

    insgesamt sehen sollte. Trotzdem wäre es schön wenn etwas mehr für mich davon übrig bliebe.

    Hallo,

    mir wurde heute eine Wohnung (zur Info: Alte Whg zu groß & teuer. Ich soll auch umziehen) mit Hausmeisteranteil angeboten.

    Und das relativ günstig: Citylage, über 70qm für 175€ Warmmiete incl Parkplatz.

    Nähere Zahlen bekomme ich erst zum Wochenende.

    Aber wie würde das angerechnet? Vergleichbare Wohnungen in der Lage kosten hier locker 700€ warm.

    Gehe ich davon aus wäre die erlassene Miete ja auch Einkommen, oder? Und das müsste mir genauso angerechnet werden wie Verdienst, oder?
    Also rechnet mir also der Vermieter für die Arbeit am Haus (Winterdienst, Treppenhausreinigung, Bereitschaft usw) eine fiktive Summe von ca 500€ an.
    Nur, Er zieht sie halt von der Miete ab.

    Zählt das nun als Einkommen oder Mietnachlass? Bei einer Summe von ca 500€ hätte ich ja einen Freibetrag von ca 170€, der mir zum Hartzsatz dazu gezahlt werden müsste.
    Also 404€ plus ca 170€.

    Oder sehe ich das falsch?

    Eigentlich steht doch in Deiner EGV wie weit Du Dich bewerben musst.

    Sollte das in dem Rahmen sein, kann man sich ja vorstellen und gleich sagen das es wohl an der Fahrzeit liegt das es nicht klappen kann. Kein "normaler" Chef würde jemanden einstellen wenn Er weiß das es zu Ausfällen kommen kann weil die Fahrzeit so lang ist. Das fängt ja schon bei evtl Überstunden an, die dann auf keinen Fall zumutbar wären etc.

    Es kann aber auch ein toller Job dahinter stecken für den es sich lohnt umzuziehen oder sich ein Fahrzeug anzuschaffen. Evtl sogar mit Zuschuß vom JC.

    Ok, ich bin fest davon ausgegangen das das bindend sei wenn mal ein Urteil gesprochen wurde.

    Aber habe gerade per Mail auch dem Anwalt den Auftrag gegeben in allen Sachen mal tätig zu werden.

    Langsam hab ichs satt was da abläuft.

    Seit 2012 stehen mir zu Unrecht abgezogene Sanktionen zu un d die wollen mir jetzt noch vom Satz angeblich zu viel gezahlte Gelder einbehalten (wobei ich unter 200€ zum Leben hab).
    Der Witz daran: Sie erkennen Ihre Fehler an, wollen aber nicht zahlen (laut Anwalt).

    Da fragt man sich was noch kommen muss um und dabei normal bleiben.

    Ich muss dazu sagen, das meine alte Fallmanagerin mir diesbezüglich aufgetragen hat wie Sie es gern gern hätte wenn die Firma eine Bestätigung schreibt wegen dem FS.

    Nun ist seit dem 18.04.2016 ein neuer FM im JC der das "so" gar nicht anerkennt.
    Es ist ein Saisonbetrieb (Dachdeckerei) und die hatte in der Bestätigung geschrieben das in Vollzeit und unbefristet ab dem Februar oder März sofort eingestellt würde, wenn der FS da wäre (Für diesen brauche ich ja die Brille).
    Und das die eben 2 Monate darauf stehen hatten, war Ihm "zu schwammig".
    Ich meine, es ist eine Dachdeckerei, und der Chef wird sich aufgrund der Wetterlage nicht festlegen können. So ist das nun mal. Nun verlangt dieser FM einen Arbeitsvertrag im Voraus - Wie soll das gehen? Ohne FS bin ich überflüssig, da wird mir niemand einen Vertrag geben.

    Die machen dort was und wie Sie es wollen, scheint mir.
    Oder aber, man sucht jetzt Wege um dem Ganzen aus dem Weg zu gehen.
    Habe auch schon den Tip bekommen, das ich das so wie zuerst beantragt direkt an die Teamleitung im JC schicken soll. Nur, befürchte ich, das das im Endeffekt auch wieder auf dem Tisch meines FM landet.

    Im Widerspruch (04.08.2016) stand dieses:

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    gegen den in der Betreffzeile genannten Bescheid erhebe ich hiermit Widerspruch.

    Für meinen Widerspruch führe ich folgende Begründung an:

    Das Gericht hat mit Urteil AZ: AS 141/13 das Jobcenter Frankfurt zur Kostenübernahme für eine Gleitsichtbrille verurteilt. Anspruchsgrundlage: Die Förderung aus dem Vermittlungsbudget. Denn hierin ist verankert, dass jeder erwerbsfähige Leistungsbezieher für den gesamten Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen muss. Daher sei eine ausreichende Sehfähigkeit auch für die Ferne ist erforderlich, um unnötige Gefährdung für sich und andere nach Möglichkeit auszuschließen“. Um dem Arbeitsmarkt vollwertig zur Verfügung zu stehen ist die Brille zwingend notwendig“.
    Im verhandelten Fall ist das Ermessen auf null reduziert.

    Deshalb stelle ich hier nun erneut einen Antrag auf eine Gleitsichtbrilledie ich mir sonst nicht leisten, und die auch nicht „auf die Schnelle“ angespart werden kann.

    Meine finanzielle Lage können Sie anhand der Daten die Ihnen vorliegen selbst ersehen und eig. Sagt jedem der gesunde Menschenverstand das man von ca. 150€ im Monat (nach Abzug von Miete, Strom und Telefon) kein Geld mehr ansparen kann. Da wird das einkaufen der lebensnotwendigen Sachen schon zum Problem. Das die Mieten zu hoch sind und ich deshalb Einsparungen tätigen muss sehe ich ja noch ein. Aber es ich bemühe mich seit Jahren um billigeren Wohnraum. Und wie das in Salzkotten und Paderborn aussieht wissen Sie wohl selbst genau.

    Ich bitte über diesen Bescheid schnell zu entscheiden, da es mir um die Gesundheit geht und ich auch ohne eine Brille rein rechtlich gar nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen kann, denn wer will verantworten wenn etwas an einem Arbeitsplatz passiert weil ich nicht richtig sehen konnte?
    Außerdem hat mir meine alte Firma zugesichert das ich mit einem Führerschein jederzeit eine Vollzeitarbeitsstelle bei Ihnen bekommen kann.
    Bis Ende letzten Jahres habe ich die Tätigkeit zusammen mit meiner Ex-Partnerin ausgeübt und wir haben eine Arbeitsstelle gesplittet. Sie übernahm die Fahrarbeit und ich den Rest.
    Meine Sachbearbeiterin, Frau XY, vom Jobcenter in XY hat mir einen Führerschein als Eingliederungshilfe in Aussicht gestellt wenn davon eine feste Arbeitsstelle abhängt. Der Augenarzt bestätigte mir das ich ohne Brille nicht, mit Brille aber wohl den Führerschein erlangen könne.

    Außerdem haben wir im letzten Jahr (Nov./Dez.) schon mal eine Gleitsichtbrille aus eigener Tasche für meine Ex-Partnerin bezahlt. Wir hätten, wenn wir die Arbeit noch gemeinsam ausgeübt hätten, auch meine selbst bezahlt. Aber das ist ja nun nicht mehr möglich.

    Bei einer weiteren Ablehnung sehe ich mich gezwungen gegen diese auch gerichtlich zu klagen.


    Mit freundlichem Gruß,

    Im Erstantrag stand folgendes:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    hiermit beantrage ich die Kostenübernahme für eine Brille.

    Die Notwendigkeit für den Bedarf einer Brille entnehmen Sie bitte dem beigefügten Rezept meines behandelnden Arztes.

    Laut aktuellstem Kenntnisstand der Rechtslage wird die Kostenübernahme für eine Brille durch das Leistungsrecht der Grundsicherung garantiert. Dies stellte Karl Schiewerling, Mitglied des
    deutschen Bundestages (CDU), ordentliches Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales, auf der Fachtagung „Ein menschenwürdiges Leben kommt nicht von allein“ am 18. Februar 2013 in Berlin in aller Deutlichkeit fest.
    „Einmalige Beihilfen“ für Brillen bei LeistungsempfängerInnen sind demnach im Sozialgesetzbuch II verankert. Auch auf wiederholte Nachfragen untermauerte Schiewerling seine Feststellung.

    In vollstem Vertrauen auf unsere Volksvertreter erwarte ich, dass meinem Anliegen umgehend entsprochen und meinem Antrag in vollem Umfang stattgegeben wird.

    Da die Lebensbewältigung allein mit den regelmäßigen Leistungen
    nach dem Sozialgesetzbuch II recht schwierig ist, freue ich mich,dass mir die erhebliche Kostenbelastung durch die Brille nun abgenommen wird.


    Mit freundlichen Grüßen