Beiträge von Kusi

    Ehrlich gesagt verstehe ich das Problem nicht. Wenn die beiden ein Paar sind, sollten sie eigentlich auch dazu stehen.

    Primär mag das richtig sein. Nur wie schon gesagt ist dies der erste zusammenzug. Des weiteren steht B ja jetzt auch nicht finanziell für A ein somit würden daraus schon enorme finazielle Verluste resultuieren. Kann ja nicht sein das somit B das dann allein ausbaden muss....

    Ok das würde somit heissen wenn der Leistungsbezug bestehen bleiben soll müssten entweder zwei unterscheidliche Wohnungen wie jetzt auch bezogen werden oder man müsste eine WG gründen.

    Nur kann A dann den Umzug ja nicht begründen.

    Den Umzug müsste man dann ja ohne genehmigung durchführen weil es ja keine Begründung gibt. Das würde dann bestimmt eine Sperre nach sich ziehen oder?


    Wird ein Umzug generell immer genehmigt wenn ein Job ab 451€ angetreten wird oder wäre das dann auch nocheinmal eine Fallentscheidung?

    Grüße

    Hallo,

    folgende Situation:

    1. Frau A (Hartz 4 und 2 Kinder alleinerziehenden Bonus)
    2. Mann B (erwerbstätig)
    kennen sich seit 2 Jahren wohnen aber nicht zusammen.

    B muss berufsbedingt in eine anderes Bundesland ziehen. A möchte gern mitziehen. Also möchten A+B sowie die Kinder von A in dem neuen Bundesland zusammen ziehen.

    Würde dann eine Bedarfsgemeinschaft entstehen oder eine Haushaltsgemeinschaft? B steht finanziell nicht für A und deren Kinder ein und trägt auch keine Wirtschaftskosten von A.
    Für mich wäre das dann eine Haushaltsgemeinschaft. Nur ist die Frage wer dann die WOhnung anmietet usw....

    Was muss A beim Umzug beachten bzw beantragen? Was steht an Kostenübernahme zu und was nicht?

    Vielen Dank für die Mühe im vorraus.

    Grüße