Beiträge von oliver_da

    Wenn man es wortwörtlich nimmt, hast du natürlich Recht. Selbstverständlich ist es so gemeint, dass kein Geld fliesst, sondern, dass die Sachen direkt vom Vater bezahlt bzw. gekauft werden.

    Die Frage geht daher in Richtung geldwerter Vorteil.

    Wenn der Vater dem Kind jeden Monat für 500,- Spielsachen kaufen würde, kann das ja nicht für die BG als 500,- Einnahme gerechnet werden. Bei Lebensmitteln/Windeln/Kleidung hingegen könnte ich mir vorstellen, dass es den Bedarf des Kindes mindert und somit "angerechnet" wird.

    Aber ob das so ist, weiss ich eben nicht. Hoffe die Frage ist verständlich?

    VG

    Hallo, ich habe folgende Frage:

    Eine Mutter bekommt für Ihr Kind (1-Jahr) vom Vater keinen Unterhalt, sondern der Vater bezahlt alle Kosten für das Kind (Lebensmittel, Kleidung, Spielzeug, etc.). Dies ist mit der Mutter so einvernehmlich vereinbart.

    Wie wird das auf das Einkommen der Mutter zwecks Hartz4-Berechnung angerechnet?

    Vielen Dank im Voraus für etwaige Antworten.

    VG,
    Oliver