Beiträge von Zimtstern82

    hallo ihr lieben...mal ein kleines update...


    Also es ist jetzt so das ich die Kosten übernommen bekomme.

    Den FS für Klasse c1 bekomme ich dann über einen Bildungsgutschein.

    Was ich mich jetzt nur frage,was wenn es dem AG jetzt zu lange dauern würde und ich nicht eingestellt werden würde...müsste ich die kosten da zurückzahlen?

    Könnte mir jemand mal Urteile verweise auf das SGB oder so geben wo drin steht das es eben keine Obergrenze gibt?
    War eben bei Sachbearbeiterin "ich ess Steine zum Frühstück" und habe das Schreiben des AG abgegeben wo drin steht das für die Stelle B und C1 von nöten sind.
    Sie hat dann auch mit denen nochmal telefoniert weil noch drin stand das eben noch geprüft werden muss wegen der Qualifiziereung.

    Jedenfalls sagte Frau "Steinesser" das es eine Hausinterneregelung ist das maximal bis 1500€ gefördert werden.
    Auch mein Argument das ja laut SGB es keine Deckelung gibt meinte sie das es egal wäre da dies eine Hausinterneregel ist...

    Und als ich sagte das sich das Haus ja nicht über Gesetze hinwegsetzen kann meinte sie dann nur ich solle den Antrag ausfüllen und wünschte mir einen guten Tag...

    Ich muss dazu sagen das ich sehr freundlich aber bestimmend war...eben so wie es SB´s garnicht mögen...


    Danke

    Grundsätzlich gelten alle Leistungen mit dem Leistungsantrag als beantragt.

    An Fahrtkosten sind die Günstigsten zu Übernehmen. Das ist idR. der ÖPNV bzw. 2. Klasse Zug. Falls du mit dem Auto fährst, bildet der Preis für die Öffentlichen die Höchstgrenze, sofern das Auto nicht zwingend notwendig ist.


    Von welchen Verpflegungsmehraufwendungen sprichst du? Du müsstest gant normal die Regelleistung für die Kinder an Tagen bekommen, an denen sie mehr als 12 Stunden bei dir sind. Einen gesonderten Mehrbedarf Verpflegung gibt es nicht.

    Wann die Kinder bei dir sind, wäre nachzuweisen.

    Hallo,ja genau das meine ich und dieser Mehraufwand wurde nicht mit einberechnet...

    Hallo,habe heute eden Bescheid bekommen.
    Ich habe ja alle Rechnungen die mir entstanden sind abgegeben und auch immer die günstigste ausgesucht.

    Jetzt steht im Bescheid das mir die Kosten nur anteilig übernommen wurden und nicht die tatsächlichen.
    Ausserdem fehlt soweit ich das sehe auch das Verpflegungsgeld also der Mehrbedarf den ich hatte als ich die Kinder hatte.

    Warum wurde das nicht mit aufgeführt oder hätte ich das seperat beantragen müssen?

    Ich blick da nicht wirklich durch...


    Danke

    Also müssten Sie es eigentlich übernehmen da es billiger ist wenn mir beide gezahlt werden und ich dann ja Arbeit habe als wenn ich weiter Alg2 beziehe...


    Hab mal grob gerechnet,bekomme ja 830€ ca...
    Führerschein B und C1 zusammen kommt auf ca 4500€.

    Wenn ich jetzt 4500€ durch die 830€ rechne komme ich auf ca 5,5 Monate Leistung.

    Sprich wenn sie mir es zahlen würden und ich dann rausfalle würde es sich für das Jobcenter nach 6 Monaten wieder rechnen,richtig?

    Könnte ich das als Argument darlegen?

    Hallo und ich hoffe ich bin im richtigen unterforum...


    Und zwar folgendes:
    Ich habe die möglichkeit eine Stelle wieder im Rettungsdienst anzufangen.
    Das Problem ist das ich dazu den Führerschein C1 benötige da die RTWs über 3,5t sind.

    Mein Problem ist das ich jedoch auch den B machen müsste.

    Wenn ich das jetzt richtig vertanden habe von meiner SB das nur eine Förderung von B möglich wäre bzw von 15oo€.

    Ist das so richtig oder gibt es noch eine möglichkeit?

    Das wäre nämlich das ideal für mich zumal auch interesse vom AG besteht mich einzustellen aber nur wenn ich B und C1 habe.


    Danke euch.

    Also da ich momentan in einer ähnlichen Lage bin kann ich es so sagen:

    WIr haben jetzt nach der Trennung eine WG und mein Ex-Partner wird nicht als Bedarfsgemeinschaft geführt.

    Ihr müsst dem Jobcenter darlegen und beweisen das jeder auf seine Rechnung lebt und das keiner dem anderen irgendwelche gefälligkeiten oder Hilfen zu kommen lässt.

    Je nach Sachbearbeiter geht das schwerer und leichter.

    Hallo und guten Morgen,

    leider habe ich nichts passendes soweit gefunden und nun stelle ich mal die Frage direkt hier:

    Ich und meine Frau haben uns nach 12 Jahren und 2 gemeinsamen Kindern mehr oder weniger einvernehmlich getrennt.

    Nun ist es so das ich mich frage wie es mit einer neuen Wohnung aussieht.

    Die Kinder werden bei ihr bleiben...jedoch werde ich sie min. alle 14 Tage übers Wochenende haben und in den Ferien jeweils mehrere Wochen.

    Normalerweise soweit ich weis steht mir 1ZKB zu bzw ca 30qm alleine zu...

    Ich weis auch das mir mehr zusteht aber wie viel? Soviel als wenn sie normal bei mir leben würden also 3 ZKB bzw. 80qm?

    Gebe ich die Kinder dann normal wie bisher im Antrag mit an? Sie leben ja nur zu ca 40-50% bei mir...


    Danke für eure Hilfe schon mal...