Beiträge von Teichpirat

    Grüße,

    Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.

    Bei Hartz 4 durfte das eigne Auto die 7500,- nicht überschreiten, beim Bürgergeld soll dies jetzt anscheinen auf 15000,- angehoben worden sein.
    Wie sieht das denn aus, wenn man ein Auto geschenkt bekommen hat. Ich werde dieses Fahrzeug natürlich umgehend dem Jobcenter melden, aber da es unterhalb den 15000,- ist, können die ja nichts sagen oder?

    Gruß Pirat

    Hallo,


    Also bei unserem Jobcenter steht dies dabei auf der offiziellen Jobcenter Seite.

    Alleinstehende, Alleinerziehende sowie Personen, deren Partner/in unter 18 Jahre alt ist und volljährige Partner/innen innerhalb der Bedarfsgemeinschaft die im Monat Juli 2022 einen Anspruch auf SGB II-Leistungen haben, erhalten einmalig in der ersten vollen Juliwoche (Kalenderwoche 27), zum Ausgleich der mit der Corona-Pandemie in Zusammenhang stehenden Mehraufwendungen eine Einmalzahlung in Höhe von 200,00 €.

    Telefonisch berichten sie aber auch davon das es Ende Juli kommt und gestern hieß es noch am 30. Juni. Es ist mal wieder der gleiche Drama, keiner der Herrschaften hat Ahnung.

    Grüße,

    Ende letzten Jahres hat man mich zwecks Fit-Bonus Programm beraten und mir gesagt, ich darf auch mit ALG II dran teilnehmen, da die Prämien Zweckgebundene Auszahlungen sind, die einem für Vorsorge wie Impfungen, Zahnvorsorge, Fitnessstudio ausgezahlt werden und diese nicht als Einkommen angerechnet werden dürfen. So sind letztes Jahr noch 39,- zusammengekommen. Heute kam dann das Schreiben mit der Auflistung der Geldprämien, dass im Normalfall für das Finanzamt ist, dort habe ich schon angerufen, für die ist das uninteressant da die nichts mit mir zutun haben. Wird nun auch automatisch ein Schreiben der Krankenkasse

    zum Jobcenter geschickt, muss ich das Schreiben selber einreichen oder ist das egal da es kein Einkommen ist? Die telefonische Erreichbarkeit unseres Jobcenters ist eine Katastrophe, auch die E-Mails werden erst nach mehrmaligem E-Mail Kontakt beantwortet.


    Gruß Pirat

    Grüße,

    Ich stehe nun endlich kurz vor meiner medizinischen Rehabilitation und zeitgleich vor neuen Problemen.
    Die Reha wird stationär, etwas länger und aufwendiger, dafür benötige ich natürlich noch ein paar Sachen.

    Folgendes soll ich mit zur Rehaklinik bringen und wird auch so noch benötigt.

    Sportbekleidung: Sporthosen, T-Shirts, Sportschuhe, Badehose, Badeschuhe, Bademantel, Outdoor-Kleidiung (z.B. Regenjacke), Wanderschuhe.
    Eine Reisetasche da ich nur ein Daypack besitze.

    Ich habe bis jetzt mal ein paar Sachen rausgesucht und komme auf knapp 500,-

    Meine Frage, fällt das unter dem Antrag BB zur Gewährung eines unabweisbaren besonderen Bedarfs?

    Wenn ja wie sind die Erfahrungen damit, eine komplette Preisliste aufstellen und die gesamte Summe in den Antrag schreiben?

    LG Teichpirat

    Grüße und danke für die Antworten,

    Mit einem Schreiben vom Anwalt, dass besagt das Summe X auf MEIN Konto, nach dem Auszug überwiesen wird, geht meine Bank in Vorkasse.

    Sonst könnte ich ja nicht umziehen und neue Möbel kaufen. Das meine Möbel nach einem Unwetter nicht mehr zu gebrauchen ist wegen defektem bzw zerstörtem Dach, ist dem JC bekannt.

    Zitat

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Wie sie sicherlich wissen, wurde das Mietverhältnis für das Grundstück in der xxxxxxxxx, zwischen dem Vermieter der xxxxxxxxxxxxxxx und mir, seitens der xxxxxxxxxxxxxx gekündigt. Auf dem Grundstück befand sich mein Eigentumshaus das ich Oktober 1995 käuflich erworben habe. Laut einem Gerichtsurteil im Februar 2018 musste die xxxxxxxxxxxxxxxxx mir, sobald ich ausgezogen bin, einen Vergleich in Höhe von 20.000 € zahlen.

    Da es sich hier um eine Vermögensumwandlung gehandelt hat, ich von diesem Geld den Verlust meines Eigentumshauses und des entstehenden Aufwandes bewältigen musste sowie eine neue Unterkunft beziehen und möblieren musste, setze ich sie hiermit in Kenntnis, dass von der Vermögensumwandlung Summe x übriggeblieben ist und sich der Betrag innerhalb des Schonvermögens von 58 Lebensjahre x 150 € + 750 € = 9450 € befindet.

    Mit freundlichen Grüßen

    Oder den Text doch lieber so verfassen das er sofort nach Zahlungseingang aber noch ohne Ausgaben geschrieben wird?

    Folgendes habe ich jetzt schon einmal vorgetippt.

    Zitat

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Wie sie sicherlich wissen, wurde das Mietverhältnis für das Grundstück in der xxxxxxxxxxxxxxxx, zwischen dem Vermieter der xxxxxxxxxxxxx und mir, seitens der xxxxxxxxxxxxxxx gekündigt. Auf dem Grundstück befindet sich mein Eigentumshaus das ich Oktober 1995 käuflich erworben habe. Laut einem Gerichtsurteil im Februar 2018 muss die xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx, sobald ich ausziehe (spätestens 31.November 2018), eine Vergleich in Höhe von 20.000 € zahlen.

    Da es sich hier um eine Vermögensumwandlung handelt, ich von diesem Geld den Verlust meines Eigentumshauses und des entstehenden Aufwandes bewältigen muss sowie eine neue Unterkunft beziehen und möblieren muss, werde ich sie umgehend in Kenntnis setzen, wenn etwas von dem Vergleich übrigbleibt und ob die Summe sich im Ramen des Schonvermögens von 58 Lebensjahre x 150 € + 750 € = 9450 € befindet.


    Mit freundlichen Grüßen


    Sollte so ok sein?

    Grüße und danke für die Antworten,

    wenn ich also umziehe, Umzugkosten trage, mir eine neue Einrichtung kaufe (aufbauen lasse) weil viele Möbel entsorgt werden dank eines Unwetters und kaputtem Dach, darf ich noch soviel Geld für den Freibetrag behalten. also quasi 9450€. Soviel dürfte aber nicht mal übrig bleiben. Aktuell ist auch kein Schonvermögen vorhanden.

    Wenn all dies geschehen ist und ich Summe X übrig habe, melde ich mich beim Jobcenter bzw schicke ihnen einen Brief indem ich dann alles soweit offen lege mit dem Hinweis das von der Vermögensumwandlung noch SUmme X übrig ist die sich im Schonvermögensbetrag befindet. So sollte ich also keine Probleme bekommen?

    Ich frage lieber nach da ich des öfteren schon schikaniert wurde.

    Lieben Gruß

    Grüße,

    Ich bekomme ALG II, habe ein Problem und hoffe man kann mir dabei schnell helfen, ich habe diesbezüglich bald einen Termin beim Anwalt.

    Und zwar geht es um mein kleines Eigentumshaus. Es war mal vor meiner Arbeitslosigkeit günstig zu bekommen, es steht auf einem gemieteten Grundstück, dieses Grundstück wurde nun gekündigt, auch mit dem Grundstück gab es mal einen Deal mit Vorkaufsrecht aber das ist jetzt erst mal nur nebensächlich.

    Ich muss mein Eigentumshaus aufgeben und abreißen lassen, ich bekomme vom Vermieter des Grundstücks eine Vergleichszahlung im unteren 5 stelligen Bereich. Muss ich diese Vergleichszahlung dem Jobcenter melden? Kann die Vergleichszahlung als Einkommen angerechnet werden oder ist die Zahlung wegen Verlust des Eigenheims und den Aufwand eine neue Bleibe zu finden, Umzug sowie Möbel zu kaufen nicht als Einkommen anzurechnen? Vielleicht sogar Altersvorsorge?

    Danke im voraus

    Hallo und liebe Grüße,


    Ich habe eine Frage zu meiner momentanen Situation und ob es eine Lösung gibt. Dazu muss ich aber erst meine Situation erklären.


    Nach 13 Jahren in meinem Beruf bin ich dann ende 2011 Arbeitslos geworden. Grund dafür war mehr oder weniger ein Unfall der es mir nicht mehr ermöglichte in meinem Beruf zu arbeiten. Das habe ich auch in mehreren Gutachten von Ärzten, Gutachtern und sogar von einem Amtsarzt bestätigt. Seit Anfang meiner Arbeitslosigkeit versuche ich eine Umschulung genehmigt zu bekommen. Das wurde längere Zeit von der Bundesagentur für Arbeit und später dem Jobcenter umgangen indem sie erst einmal das Ergebnis des Antrages Schwerbehindertenrecht abwarten wollten. Der Antrag mit allen drum und dran incl. Wiederspruchs hat knapp über 2 Jahre gedauert. Am Ende wurde mir allerdings gesagt das meine Einschränkungen (Adipositas, Arthrose, Bluthochdruck, Spiel in Hüft und Kniegelenken, Lymphödem beide Beine) nicht multipliziert werden und ich deswegen keine Schwerbehinderung habe.


    Nun bin ich soweit das die Bundesagentur für Arbeit eine Umschulung anbietet sobald ich meine Gesundheitliche Situation (Adipositas) zum positiven geändert habe denn vorher bekomme ich kein ok. So steht es in dem neuen Ärztlichen Gutachten.


    Erwähnen möchte ich auch noch das ich jeden Morgen zwischen 7:30 und 9 Uhr den Pflegedienst bei mir zuhause habe der mir meine Beine wickelt.


    Der Fallmanager vom Jobcenter hatte nun eine blendende Idee mich dabei zu unterstützen wie es mir Gesundheitlich schnell besser geht. Mit einer Maßnahme für 6 Monate.

    Diese wurde mir mit folgenden Worten schmackhaft gemacht.


    Ich soll es einfach mal ausprobieren ob ich das kann. Sie bekommen 1,70 pro Stunde 30 Stunden in der Woche. Das macht dann Monatlich ~ 208 Euro steuerfrei die sie komplett behalten dürfen. Dies hat er mir auch noch einmal mit dem Taschenrechner vor,- ausgerechnet. Mit weiteren Worten wie die Arbeit kann man sich selber einteilen und ist speziell für Menschen mit Körperlichen Einschränkungen. Die Rede ist von Elektro-Recycling.


    Nachdem man dann dort erst mal bei der Vorstellung alles unterschrieben hat, wird einem dann eine Woche Später erst einmal erklärt was man bekommt. Dort wurde dann schnell klar, dass es sich hier nicht um 208 Euro handelt und man einen Tag pro Woche nicht bezahlt bekommt. Man bekommt also nur 24 Stunden pro Woche bezahlt.


    Kommen wir zur Anreise. Auto besitze ich nicht. Bus und Bahn, von der Haltestelle bis zum Ort der Maßnahme sind es knapp 1 KM Fußweg, Berg hoch. Das alleine bereitet mir schon große Probleme mit Kreislauf, meiner Arthrose und meinem Lymphödem.


    Jetzt war ich die ersten 3 Tage bei der Maßnahme.

    • Tag Besprechung über Sicherheit, Pflichten und Rechte. Letzter Punkt wurde sehr schnell abgearbeitet und kurz gehalten.
    • Erste Hilfe
    • Arbeitsbeginn.


    Am 3. Tag durfte ich dann auch prompt 6 Stunden lang Elektrogeräte mit einem Hammer auseinander hauen. Am 4. Tag wurde wegen Impingement-Syndrom der Schulter, Sehnen und Nerven an der Wirbelsäule und im Handgelenk krankgeschrieben. Finger beider Hände taub, starke Schmerzen im Arm und Schulter. Dazu kommen geschwollene Beine trotz Kompressionswickel.

    Ich nehme dazu noch Medikamente zum entwässern. Das heißt ich muss nach Einnahme der Medikamente (Tablette 1 8:00, Tablette 2 13:00 Wirkzeit 8:00 - 18:00) alle 15 - 20 Minuten zur Toilette. Und hier kommen wir zum nächsten Punkt. Die Sanitäranlagen in der Maßnahme sind eine Frechheit. WC, WC-Räume und sogar der Umkleideraum sind vollgepinkelt und sogar mit Kot verschmiert. Ich sehe hier keine Möglichkeit alle 15 – 20 Minuten zur Toilette gehen zu können.


    Was kann ich dagegen tun? Jedes Mal wenn ich darüber nachdenke was ich machen muss, das ich schon bei der Anreise starke Schmerzen habe, dass ich für eine Umschulung zu krank bin, aber für 1,70 und Elektro-Recycling gesund genug, was dort für Zustände herrschen und das ich auf die Lügen des Fallmanagers reingefallen bin fange ich das weinen an. Wenn ich dann im Netz lese das man aus der Maßnahme nicht ohne Sanktionen raus kommt und ich das jetzt 6 Monate machen muss obwohl es mir Gesundheitlich nicht gut geht liegen meine Nerven blank.

    LG Pirat

    Ich meine ich hätte das einmal gelesen das Eigentum mit einer angemessenen Größe als Altersvorsorge angerechnet wird und nicht als Vermögen das umgesetzt werden muss.

    Mit der Nachzahlung meine ich das diese Kosten jetzt zusätzlich zu den regulären Heizkosten gefordert werden weil die Heizkosten soviel höher waren.

    Liebe Grüße,

    Ich werde aus dem § 22 SGB II nicht ganz schlau. Und zwar geht es um folgendes Thema.

    Meine Mutter hat ein kleines Haus (Eigentum) bekommt seit mehreren Jahren aber ALG II und kann nicht arbeiten gehen, Gründe dafür sind schwere Depressionen, Rheuma, Herz und Kreislauf Krankheiten sie soll wohl auch ausgegliedert werden.
    Meine Mutter bekommt nun eine Nachzahlung für Heizung von ~700€. Das Mauerwerk sowie die Heizanlage sind nicht optimal. Es handelt sich hier um Außenwandgasöfen. Die Heizungsanlage darf meines Wissens nicht geändert werden da das Haus unter Denkmalschutz steht.

    Muss das Jobcenter die Kosten übernehmen? Kann man meine Mutter dazu zwingen sich eine andere Wohnung zu suchen? Das Haus kann man ihr ja nicht wegnehmen da es als Altersvorsorge zählt oder?

    Freue mich über aufklärende Antworten

    LG Pirat

    Hallo,

    ich muss mich leider noch einmal melden. In einem Telefonat mit meinem Sachbearbeiter heute wurde mir gesagt das der Rückkaufswert meiner Rentenversicherung Einkommen wäre.. Nun bin ich Ratlos was denn nun stimmt oder ob das Jobcenter hier wieder mit falschen Tatsachen um sich wirft. Was soll ich tun?

    Es handelt sich um eine ERGO Fondsgebundene Rentenversicherung,
    Eingezahlte Beiträge 4320 Euro 12 Jahre * 30 Euro Monatlich
    Rückkaufwert ~ 3200 Euro + - wegen den Fonds

    Ist dem Jobcenter von Anfang an bekannt gewesen und bei jedem WBA ein neuer Ausdruck von ERGO beigelegt worden.

    Ich habe die letzten Tage viel gegoogelt und hier im Forum gefragt und überall wurde gesagt das es ein Vermögensumwandel und kein Einkommen ist, was versucht das Jobcenter da mit mir zu machen? :(

    LG

    Hallo und liebe Grüße,

    Ich hab hier schon ein paar Threads von RV und LV gefunden aber nicht das was ich suche. Vielleicht habe ich es auch einfach übersehen und frage einfach noch einmal :) . Ich bin leider nun schon seit 3 Jahren beim Jobcenter und bekomme ALG 2. Ich habe bei meinem Erstantrag angegeben das ich eine Fondsgebundene Rentenversicherung habe. Leider brauche ich das Geld da es momentan einfach nicht mehr weiter geht. Diese Rentenversicherung habe ich zum 01.11.2016 gekündigt. (da sie dann 12 Jahre alt ist und somit Steuerfrei). Der Rückkaufswert beträgt ~3400 Euro.

    Nachdem was ich gelesen habe ist es eine Vermögensumwandlung und liegt auch unter meinem Schonvermögen (Alter 34).

    Nun zu meiner Frage, muss ich das beim Jobcenter melden oder kann ich das Geld der Rentenversicherung einfach auszahlen lassen? Wenn im nächsten WBA die Rentenversicherung nicht mehr aufgeführt wird muss ich mich auf Fragen vorbereiten? Ich habe leider sehr schlechte Erfahrung (Mobbing, anschreien etc.) mit unserem Jobcenter und gehe auch nur noch mit Begleitung zu den Gesprächen. Deswegen möchte ich mich vorher erkundigen.

    Lieben Gruß

    Pirat