Beiträge von BerlinMom

    Hallo zusammen,

    Ich hoffe ich kann wieder auf euere Weisheit vertrauen.

    Ich habe jetzt endlich Kinder- und Elterngeld nachgezahlt bekommen fuer insgesamt 3 und 4 1/2 Monate. Ich habe auch den Kontoauszug beim Jobcenter abgegeben wo das Kindergeld aufgefuert war (Elterngeld kam erst vor ein paar Tagen).

    Durch einen dummen Fehler habe ich den ALG II Antrag ab dem 1. Maerz gestellt. Da hatte ich aber noch zu viel Schonvermoegen und bekam dann erst Leistungen ab dem 18.04. bewilligt (ist ja auch korrekt so, war nur sau bloed weil ich mich in diesem Monat komplett mit Moeblen ausstatten und umziehen musste).

    Meine konkrete Frage- das ist ja jetzt ein Batzen Geld der mir als monatliches Einkommen angerechnet wird. Allerdings ist dieser Batzen Geld auch fuer einen Zeitraum in dem ich keine Unterstuetzung vom Jobcenter in Anspruch genommen habe. Steht uns dieses Geld- gezahlt fuer den Zeitraum vom 1.03. bis 17.04. nicht zu 100% zu? ?(

    Abgesehen davon sthet ein anderer (hoerer) Gesamtbetrag der Jobcenter Leistungen auf dem Schreiben als mir letzten Monat ausgezahlt wurden... :?::!:

    Hallo zusammen,

    Es geht um folgendes: Insgesamt wurde mir und meinem Kind Hartz IV bewilligt aber zu einem spateren Zeitpunkt (Antragsstellun Ende Maerz, Bedarfs- und Vermoegensberechnung in der Begruendung fuer ersten Maerz, Hartz IV zugesprochen ab Ende April). Ich bin mir ziemlich sicher dass das Schonvermoegen falsch berechnet wurde (Grundlage fuer meinen Widerspruch) und im Berechnungszeitraum hatte ich darueber hinaus Mehrausgaben die sich nicht vermeiden liessen denn in dieser Zeit mussten wir in eine neue Unterkunft ziehen (ich musste uns auch "neu" mit Moebeln ausstatten weil wir nichts hatten und habe das natuerlich von meinen Ersparnissen gemacht).
    Insgesamt handelt es sich um ca. 900€ die uns also abgesprochen wurden. Dies aber auch weil das Vermoegen am ersten Tag des Monats berrechnet wurde und nicht am Tag der Antragstellung (ich wollte ja auch gar nicht rueckwirkend Geld sondern nur ab dann wenn wir es wirklich noetig haben!).

    Lohnt es sich Klage beim Sozialgericht einzureichen? Hat jemand Erfahrung damit? Wie funktionert es und wie sind die Chancen? Was koennte im schlechtesten Fall passieren?

    Danke schonmal fuer eure Antworten!

    Hallo zusammen,

    Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen. Ist es moeglich einen bereits gestellten Antrag zurueck zu ziehen und in zu spaeterem Zeitpunkt neu zu stellen? Grund fuer das Zurueckziehen des Antrags ist folgender: Es ist mir nicht moeglich alle geforderten Unterlagen fristgerecht abzugeben und in der Zeit muss ich sowieso in einen anderen Bezirk umziehen und einen neuen Antrag stellen. Kann ich dies so mit dem Jobcenter vereinbaren ohne dass mir Schwierigkeiten entstehen?

    Ok, danke fuer die Antwort!

    Ich bin 32 Jahre alt, daher waere es sogar etwas niedriger. Kann ich denn das Geld fuer meine Tochter auf einem separaten Konto anlegen? Ich wollte sowieso fuer sie Festgeld fuer 8 oder 10 Jahre anlegen. Ich hab mir das Geld wortwoertlich vom Munde abgespart und besitze nicht ein einziges Moebelstueck und auch sonst keinerlei Luxus wie ein Auto. Waere sehr aergerlich wenn mir das sparen jetzt noch zum Vorwurf gemacht wird und meine Tochter darunter leidet. :/

    Ok, danke fuer die Antwort!

    Ich bin 32 Jahre alt, daher waere es sogar etwas niedriger. Kann ich denn das Geld fuer meine Tochter auf einem separaten Konto anlegen? Ich wollte sowieso fuer sie Festgeld fuer 8 oder 10 Jahre anlegen. Ich hab mir das Geld wortwoertlich vom Munde abgespart und besitze nicht ein einziges Moebelstueck und auch sonst keinerlei Luxus wie ein Auto. Waere sehr aergerlich wenn mir das sparen jetzt noch zum Vorwurf gemacht wird und meine Tochter darunter leidet. :/

    Hallo zuammen,

    Ich habe folgende Frage bezueglich eines Erstantrages fuer eine alleinerziehende Mutter mit Kind (<1 Jahr):

    Laut vieler Infos im Internet berrechnet sich mein Schonvermoegen aus meinem Alter mal 150€ und einem Mindestbetrag von 3100€ fuer mein Kind, plus 750€ fuer besondere Anschaffungen.

    Jetzt meinte die Dame beim Jobcenter allerdings dass mir insgesamt nur 5500€+750€ als Schonvermoegen/Freibetrag zustaenden. BaFoeG Schulden sind auch irrelevant.

    Kann das stimmen? Und muss das Schonvermoegen meiner Tochter auf einem separaten Konto unter ihrem Namen gefuehrt werden?

    Danke schonmal fuer jede Hilfe!