Beiträge von M Breitwieser

    Nur Frage ich mich, warum im Nachbarlandkreis das Jobcenter die Zeit im Internat durchzahlt und der Bezirk, der das Internat zahlt meint auch, dass das Kind auch unter der Woche in der Bedarfsgemeinschaft sein muss, da wir uns ja maximal nur das essen sparen für das Kind aber alle anderen kosten wir ja trotzdem haben. Von was sollen wir die Schulausflüge, Kleidung, Schulmaterial usw. bezahlen, wenn wir am WE ja vom Kindergeld leben. Normal sind ja die Kosten in dem Satz drin, aber er hat ja nur maximal den 2/7 Satz da nur zwei Tage die Woche angerechnet wird. Unter der Woche ist er ja nicht in der Bedarfsgemeinschaft, also bekommen wir ja da den Schulausflug auch nicht bezahlt.
    Und das Komische ist ja auch, dass nach neuem Gesetz wir am WE alle Familienversichert sind und unter der Woche alle über 15 selber Krankenversichert sind. Da bräuchten wir dann pro Woche manche 2 neue Krankenversichertenkarten, da sich ja der Status immer ändert.

    Ich weiß ja, dass Deutschland ein Familienfeindliches Land ist, aber die Jobcenter topen noch alles.

    Hallo zusammen,
    Habe folgendes Problem. mein Sohn (12) ist von Sonntag Abend bis Freitag Nachmittag im Internat unter der Schulzeit. Da er in eine Förderschule geht und die Schule 60 km weg ist wurde ihm die tägliche fahrerei zuviel und daher haben wir uns für das Schulinternat entschieden. Das Internat bezahlt der Bezirk Oberfranken und lässt uns das Kindergeld mit der Begründung, da wir ja trotzdem die Kosten für Schulmaterial, Kleidung usw. haben. Jetzt kommt das Jobcenter auf die Idee unser Kind nur für die Tage anzurechnen, wo er auch wirklich bei uns zuhause ist. Jetz rechnen sie uns aber sein Kindergeld uns als einkommen an und zwar umgerechnet auf die Tage wo er bei uns ist. Da wir nur aufstocken sind wir dann an den Wochenenden knapp über den Satz und bekommen dann kein Geld. Also von Montag bis Freitag sind wir im Bedarf ohne meinem Sohn und am WE sind wir nicht bedürftig. Von was wir die kosten der Schule, Kleidung usw. bestreiten sollen sagt uns keiner. Der Bezirk sagt, dass das Jobcenter zuständig ist und das Kind nicht unter der Woche aus der Bedarfsgemeinschaft genommen werden darf. Im Nachbarlandkreis wo der gleiche fall ist, Kind im Internat Mutter stockt auf, wird das Kind immer mit angerechnet, auch wenn es im Internat ist. Laut auskunft der Paritätische muss das Kind immer angerechnet werden. Nur auf meinem Widerspruch bekam ich eine Ablehnung mit mehreren Begründungen. Da der Bescheid vorläufig ist, weil noch geprüft ob meine Frau überhaupt arbeitsfähig ist, ich bin ja schon nicht arbeitsfähig laut Gutachten vom JC und die erst eine Bestätigung vom Internat brauchen, wann das Kind tatsächlich zuhause ist damit die die Tage genau berechnen könne.
    Soll ich da jetzt vor Gericht gehen oder warten bis der entgültige Bescheid da ist, oder ist das alles Rechtens was das JC behauptet und alle anderen Institutionen liegen mit ihrer Behauptung falsch?
    Ich habe leider durch meine Krankheiten keine kraft mehr zum kämpfen und Stress und Ärger ist Gift für mich.
    Seit ich mich über das JC beschwert habe in Nürnberg schickanieren die mich eh nur noch wo es geht.
    Sorry für den langen Text, aber eigentlich ist das noch verworrener.

    Für weitere und genauere Info bitte Fragen

    Vielen Dank schonmal im Voraus für Tips