Beiträge von Northernstar

    Hallo,


    ich habe mein Gewerbe am 01.Sept angemeldet und schon im Oktober den Termin bei meiner FM gehabt, wo sie mir das dann schon wieder ausreden wollte und mir Stellenausschreibungen vorlegte, auf die ich mich bewerben sollte. Rücksicht genommen hat sie also nicht mal einen Monat.
    Die hat nicht interessiert, ob ich überhaupt Aufträge und Einnahmen habe! Die EGV kam dann per Post Ende Oktober. Bisher habe ich die noch nicht unterschrieben und zurück geschickt. Jetzt drängelt die FM aber, dass ich das mache.
    Und das möchte ich eigentlich nicht. Ich verpflichte mich mit meiner Unterschrift dann ja zu allem möglichen was mir auferlegt wird.
    Na ja, Danke trotzdem für eure Antworten.
    Gruß

    Hallo,


    das habe ich meiner FM schon gleich im Oktober versucht zu vermitteln. Aber sie meinte dann, dass sie in meiner Selbstständigkeit längerfristig keine Zukunft sieht und ich mich bewerben soll. Da habe ich gerade mal einen halben Monat als Selbstständige gearbeitet!
    Ich hätte mir nicht alle möglichen Geräte angeschafft und Kosten und Zeit in die Werbung gesteckt wenn ich es nicht ernst meinen würde!
    Aber ich werde noch mal versuchen mit meiner FM zu reden.


    Gruß

    Hallo,
    in der EGV steht, als ergänzende Vereinbarung, dass ich meine Selbstständigkeit im Nebenerwerb ausübe. (Solange mein Jüngster noch im KiGa ist, schien mir das die beste Lösung.) Sollte sich meine Auftragslage langfristig steigern lassen, muss ich das Jobcenter über den zu erwartenden Umfang und die geschätzte Höhe der Umsätze informieren.
    DAS ist ja auch alles ok und selbstverständlich, aber dass ich mit der EGV das Ziel für eine "Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt" unterschreiben soll, das möchte ich nicht. Dann hätte mir der Sachbearbeiter beim Amt doch gleich sagen können, dass die meine Selbstständigkeit nicht unterstützen. Ich hätte mir die Mühe mit sämtlichen Formularen ersparen können und hätte mir auch nicht die Geräte gekauft.

    Hallo,


    noch nicht wirklich.... Aber das muss doch auch erst einmal alles richtig anlaufen. Meine Einnahmen haben sich aber seit September um das dreifache erhöht. Das wird bei den aktuellen unterstützenden Zahlungen vom Amt auch so berücksichtigt.
    Meine Fallmanagerin hatte mich jedoch schon im Oktober zum Beratungsgespräch eingeladen, um mir einen anderen Job zu vermitteln, also nach nicht mal einem Monat nach meiner "Gründung". Die EGV kam nur jetzt erst.
    Gruß

    Hallo,
    ich habe mich im September Selbständig gemacht. Erst einmal Nebenberuflich. Ich habe div. Geräte angeschafft, einen Raum als Arbeitszimmer eingerichtet, Flyer drucken lassen, Zeitungsanzeigen geschaltet usw.
    Jetzt soll ich aber trotzdem eine EGV unterschreiben, weil meine Sachbearbeiterin meint, dass ich mit meiner Selbständigkeit nicht genug verdienen werde und das doch lieber "so nebenbei" machen soll. Sie will lt. der EGV Bewerbungsbemühungen von mir nachgewiesen haben!
    Ich bin, gelinde gesagt, schockiert! Warum habe ich mich denn dann wegen einer Selbstständigkeit bemüht, alle Anträge beim Amt eingereicht, wenn ich nach 3 Monaten von meiner Fallmanagerin die EGV zugeschickt bekomme?
    Muss ich die unterschreiben? Oder kann ich dort auch Änderungswünsche äußern?
    Ich hatte bisher ja nicht einmal die Chance meiner Fallmanagerin zu beweisen, dass meine Selbstständigkeit vielleicht doch funktioniert. Müsste man mir nicht die Möglichkeit geben, dass wenigstens ein halbes Jahr zu versuchen? Die andere Stelle, bei der ich meine Anträge abgeben muss, will doch auch erst nach einem halben Jahr die endgültige EKS haben, um dann zu entscheiden, ob die das weiter unterstützen oder nicht. Von dort wurde meiner Selbstständigkeit ja auch zugestimmt!!!
    Was kann ich denn jetzt machen, ohne dass mir Sanktionen von meiner Fallmanagerin drohen?
    Bin für jede Antwort dankbar.
    Viele Grüße

    Hallo,
    ich habe mich im September Selbständig gemacht. Erst einmal Nebenberuflich. Ich habe div. Geräte angeschafft, einen Raum als Arbeitszimmer eingerichtet, Flyer drucken lassen, Zeitungsanzeigen geschaltet usw.
    Jetzt soll ich aber trotzdem eine EGV unterschreiben, weil meine Sachbearbeiterin meint, dass ich mit meiner Selbständigkeit nicht genug verdienen werde und das doch lieber "so nebenbei" machen soll. Sie will lt. der EGV Bewerbungsbemühungen von mir nachgewiesen haben usw.
    Ich bin, gelinde gesagt, schockiert! Warum habe ich mich denn dann wegen einer Selbstständigkeit bemüht, alle Anträge beim Amt eingereicht, wenn ich nach 3 Monaten von meiner Fallmanagerin die EGV zugeschickt bekomme?
    Muss ich die unterschreiben? Oder kann ich dort auch Änderungswünsche äußern?
    Ich hatte bisher ja nicht einmal die Chance meiner Fallmanagerin zu beweisen, dass meine Selbstständigkeit vielleicht doch funktioniert. Müsste man mir nicht die Möglichkeit geben, dass wenigstens ein halbes Jahr zu versuchen? Die andere Stelle, bei der ich meine Anträge abgeben muss, will doch auch erst nach einem halben Jahr die endgültige EKS haben, um dann zu entscheiden, ob die das weiter unterstützen oder nicht.
    Was kann ich denn jetzt machen, ohne dass mir Sanktionen drohen?
    Bin für jede Antwort dankbar.
    Viele Grüße