Beiträge von WednesdayAddams

    Hallo ihr Lieben,

    ich habe da noch eine Frage und hoffe auf sinnvolle Antworten.

    Undzwar geht es darum:
    Alg1 wurde im Juli beantragt und Alg2 sollte ebenso beantragt werden am selben Tag, da klar war, dass Alg1 zu knapp würde.
    Jobcenter verwies darauf, dass ohne Alg1 Bescheid kein Alg2 beantragt werden könne.... Nu zog sich die Bearbeitung von Alg1 bis zum Oktober hin... mit dem frischen Bescheid also wieder zum JC und Alg2 beantragen.
    Nun hat das Jc Alg2 erst ab Oktober bewilligt, da eine Rückzahlung von 900€ Alg1 erfolgt wwar und durch genanntes "Vermögen" die vorige Zeit abgedeckt wäre!!! Aufgelaufene Schulden wären belanglos!!!
    Was soll man da nun tun? Vorläufig Widerspruch gegen den Alg2 bescheid wurde eingelegt. Da Jc wollte die Angelegenheit darauf nur telefonisch/mündlich klären... bloß nicht schriftlich. Ist es sinnvoll jetzt sofort zum Anwalt zu gehen?

    Freundlichen Gruß
    Wednesday

    Hallo nochmal!

    Also verstehe ich das richtig: auch wenn ich jetzt angebe nur (fiktiv) 4 Stunden arbeitsfähig zu sein, wird mir immernoch der normale Regelsatz von 399 + Miete ausgezahlt und nichts prozentual gekürzt?
    Könnte ich Ärger bekommen, weil ich das nicht von Anfang an angegeben habe? Die Diagnose habe ich ja schon lange...

    Lieben Gruß
    Wednesday

    Hallo ihr Lieben!

    Ich bin neu im Forum und hoffe, dass ihr mir mit einem Problem weiter helfen könnt.
    Folgendes: Ich habe nach meinem Realschulabschluss eine Ausbildung in der Medizin begonnen und musste diese nach einem Jahr wegen Krankheit abbrechen. Darauf war ich 18 Monate im Krankengeldbezug. Nachdem das Krankengeld ausgelaufen war, habe ich eine schulische Ausbildung im sozialdn Bereich begonnen, da ich glaubte, zumindest schulisch durch zu halten trotz Krankheit. Natürlich war dies nicht der Fall und auch diese Ausbildung musste ich wegen Krankheit vorzeitig beenden. Nun bin ich seit März diesen Jahres arbeitslos gemeldet und soll demnächst zu allem Übel eine Maßnahme besuchen.
    Ich hatte meine Erkrankung bei der Beantragung von Alg2 nicht angegeben, da ich (wo auch immer) gelesen hatte, dass man nicht den standart-Regelsatz bekommt, wenn man nicht vollzeit arbeitsfähig ist. Ich habe ehrlich gesagt ziemlich Angst davor, dem Amt mit zu teilen, dass ich keine vollen 8 Stunden arbeiten (oder Maßnahme besuchen) kann.

    Kann mir Geld gestrichen werden, wenn ich denen nun mitteile, dass ich (warscheinlich dauerhaft) erkrankt bin?

    Und weiß jemand ob das Amt mir helfen kann/würde, eine Ausbildung in Teilzeit zu finden? Ich weiß, dass ich arbeiten kann und auch möchte, aber ich weiß nach Jahren der Krankheit auch, dass ich keinen Vollzeitjob durchhalten werde.

    Ich hoffe, dass mein Beitrag im richtigen Abteil gelandet ist und mir hier jemand helfen kann.

    Lieben Gruß
    Wednesday