Beiträge von Tobi77


    Da der Lohn am 30.06. eingegangen ist, dürfte der Widerspruch keine Aussicht auf Erfolg haben. Wogegen wolltest du denn widersprechen?

    wevell

    Hallo,
    ich wollte sozusagen mit dem gesunden Menschenverstand argumentieren. Es ist einfach ungerecht, wenn in Fällen wie meinem,also nach erfolgter Arbeitsaufnahme, es einzig und allein vom Faktor Zufall abhängt, ob man etwas zurückzahlen muss oder nicht. Beim Zahlungseingang am 01.07, hätte ich nichts zahlen müssen.Ich habe in diversen Foren gelesen, dass manche Betroffene aus lauter Verzweiflung vorübergehend ihr Konto auflösen, um zu verhindern, dass sie ihr Gehalt zu früh bekommen.

    Meiner Meinung macht das Zuflussprinzip nur bei Personen Sinn, die nur kurzftistig einen Job haben und weiter Leistungen vom Jobcenter bekommen.Wie Millionen andere Menschen auch, habe ich Ende Mai und Ende Juni Geld bekommen, also in jedem Monat einmal.Wo da eine Überbezahlung vorliegen soll, erschließt sich mir nicht. Offenbar hat der Gesetzgeber kein Interesse daran, diese Ungerechtigkeit zu beenden.Die Jobcenter nutzen es aus, dass fast alle Arbeitgeber das Gehalt im Nachhinein zahlen während es das Geld vom JC im Voraus gibt.

    Das erste Schreiben enthält keine Rechtsmittelbelehrung. Es steht dort allerdings wörtlich, dass die Zahlungsaufforderung mit einem gesonderten Schreiben erfolgen würde. Das Schreiben, in dem die zahlungsaufforderung enthalten war, ist das mit der geringeren Forderung. In dem ersten Schreiben ist aber eindeutig formuliert, dass ich das gesamte Geld für einen Monat zurückzahlen soll.

    Hallo,

    ich habe zwar seit knapp einem halben Jahr eine neue Stelle, aber trotzdem aktuell Ärger mit dem Jobcenter. Am 30.06. bekam ich mein erstes Gehalt.Wäre das Geld einen Tag später gekommen, hätte ich nichts zu befürchten gehabt, aber so kam das "Zuflussprinzip" zur Anwendung. Nachdem ich dazu ausführlich gegoogelt habe, sehe ich schelchte Chancen der Forderung zu entgehen, aber ich habe etwas interessantes entdeckt, was mir jetzt erst aufgefallen ist:

    In dem ersten Schreiben, was ich in der Angelegenheit bekommen habe, werde ich aufgefordert, die komplette Summe (also den Regelsatz plus die gesamten Mietkosten für einen Monat) zurückzuzahlen. Nach meiner "Anhörung", der ich schriflich nachkam, ist die Forderung plötzlich gesunken. Wörtlich wird dort Paragraph 40, Absatz 4 SGB II erwähnt, der die Forderung um 56% in Bezug auf die Miete reduziert. Aktuell läuft das Widerspruchsverfahren.In meinem Schreiben, mit dem ich Widerspruch eigelegt habe, habe ich diese ungleichen Forderungen nicht erwähnt.Verbessert das fehlerhafte erste Schreiben mit der zu hohen Forderung meine Chancen?

    Über Antworten/Einschätzungen/Ratschläge würde ich mich freuen.