Beiträge von susimanta

    Hallöchen,

    so, leider hat es bis jetzt noch nicht geklappt, wieder Arbeit zu finden. Somit musste ich einen Antrag auf AlG II stellen.

    Da vor zwei Monaten die Welt noch anders aussah, zumindest beruflich, und das Geld da war, weil darauf hingespart wurde, hatte ich mir einen neuen Golf gekauft. Neupreis ca. 29000 €. Dank Rabatt "nur" ca. 24000 €.

    Im Antrag wird nach einem Fahrzeug gefragt. Als AlG II-Empfänger darf man ein Fahrzeug mit einem Wert von max. 7500 € haben, oder!?

    Ich weiß jetzt nicht, was der Golf noch wert ist, aber sein Wert übersteigt auf jeden Fall diese 7500 €. Wird jetzt dieser Differenzebetrag als Vermögen angerechnet? Inwiefern mindert das neue Auto den AlG II-Anspruch?

    Was ist überhaupt entscheidend bei dieser Frage nach einem Fahrzeug? Der Besitz- oder Eigentumanspruch? Wenn ich dort jetzt angebe, dass ich gar kein Auto habe, aber dennoch eins fahre, muss es ja nicht zwangsläufig mir gehören. Darf das Amt den Kaufvertrag einsehen? Ist der Besitzer oder der Eigentümer des Autos derjenige, auf den es angemeldet ist? Oder ist es derjenige, der die Versicherung bezahlt? Wie sieht es aus, wenn ich nur die Fahrerin bin, aber nicht der Halter? Muss ich dann das Auto in dem Antrag angeben? Lasse ich also z. B. das Auto auf meine Mama zu, dann bin ich raus und muss mir keine Gedanken machen?

    LG

    Susi

    Hallo,

    mein Schatz und ich sind erst vor drei Monaten in eine neue Wohnung gezogen. Jetzt habe ich leider die Kündigung innerhalb der Probezeit bekommen. Der Arbeitsvertrag endet also am 31.10.2105. Ein Restanspruch auf AlG I besteht nur noch für vier Wochen. Danach ist dann leider wohl AlG II angesagt!?

    Die Wohnung kostet kalt 450 €, Nebenkosten inkl. Heizkosten betragen 220 €. Die Wohnung ist 85 m² groß. Die Wohnung haben wir besonders im Hinblick auf geplanten Nachwuchs bezogen. Die Wohnung ist einfach super und verhältnismäßig günstig.

    Mein Schatz ist glücklicherweise unbefristet und außerhalb der Probezeit angestellt. Er verdient nt. aber auch "nur" 1100 bei Lohnsteuerklasse I. Ja, was will man machen? :-/

    Natürlich versuche ich schnellstmöglich wieder Arbeit aufzunehmen, aber Angst besteht natürlich in Bezug auf die Wohnung.

    Was wäre, wenn wir wirklich AlG II beantragen müssten?

    Lt. Internetrecherche sind wohl 60 m² angemessen - für zwei Personen, die wir ja aktuell noch sind. Nächstes, spätestens übernächstes Jahr wollen wir aber ganz gerne zu dritt sein. ;) Angemessen sind demnach auch eine Kaltmiete von 305 € und Heizkosten von 98 €.

    Kann das Amt von uns verlangen, in eine kleinere angemessene Wohnung zu ziehen oder bezahlt das Amt dann "nur" die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung? Bezahlt das Amt dann eben 403 € und wir müssen den Unterschiedsbetrag i. H. v. 277 € selbst?

    Spielt es eine Rolle, ob man verheiratet ist oder nicht? Wir sind noch nicht verheiratet, aber dran gedacht haben wir schon. Ich vielleicht mehr, als er!? ;)

    LG

    PS: Wir sind beide über 25 Jahre alt, falls das wichtig sein sollte! ;)