Beiträge von waldy

    Meine Frau ( beruftstätig und durch mich Mitglied der Bedarfsgemeinschaft ) und ich erhielten kürzlich einen Bescheid über zuviel gezahltes Bürgergeld. Hintergrund ist die Tatsache, dass meine Frau monatlich unterschiedlich verdient und ich dadurch immer nur 6 Monate vorläufig bewilligt bekomme. Ich hatte nach Anruf bei der zuständigen Inkassostelle die Unterlagen zwecks Teilzahlung erhalten und wir haben uns für eine Überweisung monatlicher Beträge entschieden. Meine Frau hatte vorher die Richtigkeit der Forderungen prüfen lassen. Im Schreiben bezüglich der Aufrechnung gibt es die Möglichkeit, einen monatlichen Betrag einzutragen. Letztlich wäre es uns egal, ob das Jobcenter den monatlichen Betrag einbehält oder wir ihn überweisen. Allerdings habe ich keine Ahnung, wie die Aufrechnung erfolgt. Wird der monatliche Betrag dann als Einkommen gezählt und das Bürgergeld neu berechnet sowie der auszuzahlende Betrag dadurch reduziert oder ziehen die die Raten dann einfach vom monatlichen Auszahlbetrag ab?

    Gruß

    Andreas

    Hallo,

    ich, ALG2-Bezieher, meine Frau in der Uniklinik auf der Corona-Station tätig, hat im November 250,-€ Corona-Bonus ( gekennzeichnet auf dem Lohnschein ) erhalten. Kann ich bzw. wir davon ausgehen, dass die Barmherzigen aus dem Jobcenter ihre Hände auch danach ausstrecken werden? Frage, weil ich auf Grund monatlich wechselnder Einkünfte meiner Frau sowieso immer nur vorläufige Bescheide erhalte und am Ende des Bezugszeitraumes Geld zurück zahlen muss, was ich nicht mehr habe.

    Gruß und danke.

    Andreas

    Hallo,

    erstmal Dank an alle für die Hilfe. Ich versuche nochmal, meine Situation darzulegen.

    Ich beziehe auf Grund einer Wirbelsäulenproblematik seit einigen Jahren ALG II, was mir die Kündigung meiner damaligen Tätigkeit im Logistikbereich einbrachte. Bewerbungen im 3 stelligen Bereich brachten bisher nur wenige Erfolge, sicher spielt mein Alter von 58 Jahren auch eine Rolle. Also, ich beziehe ALG II. Meine Frau ist im Gesundheitswesen berufstätig und arbeitet Teilzeit, weil diese Stellen nur in Teilzeit besetzt werden. Sie verdient monatlich unterschiedliche Beträge, weshalb meine ALG II-Anträge immer nur für 6 Monate vorläufig genehmigt werden und am Ende dieses Zeitraum die endgültige Festsetzung erfolgt, mit entsprechenden Nach- oder Rückzahlungen. Der Nettoverdienst meiner Frau variiert zwischen 930,-€ und ca. 1000,-€. Sie erhält durch eine Krankheit seit einigen Wochen Krankengeld von ihrer Krankenkasse, welches auch auf Ihr Konto überwiesen wird. Auf den Tag umgerechnet, sind es exakt 26,-€ pro Tag. Wenn alles gut verläuft, wird sie ab Januar auch wieder arbeiten gehen. Ich habe bisher bei ihren Verdienst Beträge zwischen 450,-€ und 550,-€ als ALG II ausgezahlt bekommen. Da die Verdienstbescheinigungen meiner Frau unregelmäßig verfügbar sind, hat mir das Jobcenter mitgeteilt, die Lohnscheine zum Ende des Bewilligungszeitraums komplett einzureichen. Dies wird seit 2 Jahren so praktiziert. Die gezahlten Beträge stimmten bisher immer zu 100% mit dem Hartz IV-Rechner überein. Wird sich meine Auszahlung durch den Krankengeldbezug meiner Frau erhöhen oder wird es weniger?

    Gruß

    Hallo,

    meine Frau, welche berufstätig ist, kein Aufstocker und durch mich Mitglied der Bedarfsgemeinschaft, bekommt zur Zeit Krankengeld. Kann man trotzdem irgendwie mit dem Harz-IV - Rechner ausrechnen, wie viel Geld einen dann zusteht? Der Bruttobetrag ist ja nicht bekannt.

    Gruß

    Ok, danke. Ich hatte im Februar 2017 eine Nachzahlung von knapp 600,-€, beruhend auf der Weihnachtsgeldzahlung 2016 und einer Prämie vom November 2016. Damals hatte ich noch Rücklagen und ich konnte die Rechnung begleichen. Ich gehe davon aus, dass man mir wissentlich des zu erwartenden Weihnachtsgeldes der Partnerin im Dezember 2017 nur etwa die Hälfte des Betrages gegenüber den anderen Monaten ausgezahlt hat. Danach sollte die Rückzahlung wesentlich geringer ausfallen.

    Hallo,

    ich lebe in BG und bin selbst arbeitslos. Der andere Teil der BG bezieht Einkommen. Ich erhalte regelmäßig von ihrem Arbeitgeber die ausgefüllten Einkommensbescheinigungen. Dort erscheint im Dezember auf der Rückseite das Weihnachtsgeld als Einmalzahlung, als Brutto- und Nettobetrag. Muss ich das zum Gesamtbrutto- und Nettobetrag der Lohnrechnung dazu zählen oder wie kann ich das alles in den Hartz 4-Rechner eingeben?

    Viele Grüße
    Andreas

    Hallo,

    meine Partnerin ist berufstätig und geht arbeiten. Sie erhält keine Geld vom Jobcenter. Allerdings hat sie zum finanzierllen Nachteil mich als Partner. Ich beziehe ALG II. Heute erhielten wir Post vom Jobcenter, wonach eine Neuberechnung für Januar 2016 eine Rückzahlung von jeweils 299,-€ erforderlich macht. Den gleichen Brief mit der selben Forderung hat auch meine Partnerin erhalten. Jetzt stellt sie mir die Frage: Wieso? Ich habe doch nie Geld von denen erhalten. Eine befriedigende Erklärung bin ich ihr schuldig geblieben. Aber mir stellt sich die Frage, nach welcher Rechtsgrundlage jemand wie in diesem Fall zur Zahlung genötigt werden kann, der ja gefühlt nichts mit der Einrichtung zu tun hat. Was passiert, wenn sie sich weigert, zu zahlen. Sie werden es sich sicher bei mir holen, oder?

    Gruß
    Andreas

    Hallo,

    mein Leistungsbezug wurde vor 6 Monaten auf Grund der Erbschaft eines Mitglieds der Bedarfsgemeinschaft eingestellt. Das Geld ist nun parktisch alle. Ich muß ab März erneut einen Antrag auf ALG II stellen. Muss ich einen Neuantrag oder einen Weiterbewilligungsantrag stellen?

    Gruß und danke.
    Andreas

    Hallo,

    nachdem mein anderes Bedarfsgemeinschaftsmitglied ca. 7000,-€ geerbt hat und diese Summe am 03.08.auf ihrem Konto einging, haben wir die Veränderungsmitteilung samt Kontoauszüge am 08.08. persönlich zum Jobcenter gebracht. Am Empfang verweigerte man die Annahme mit der Aussage, man wisse ja nicht was drin ist. Also habe ich den Brief in den dafür vorgesehenen Briefkasten am Jobcenter geworfen. In Erwartung des Aufhebungsbescheides erhielt ich heute aber nur eine Änderungsmitteilung bezüglich meiner Bezüge im kommenden Oktober bis Dezember 2016. Was soll ich jetzt tun? :?:

    Freundliche Grüße

    afr

    Hallo,

    danke für die Aussagen. Eine Frage hätte ich noch. Der Bewilligungszeitraum lief bis Ende Juni. Der WBA liegt schon seit dem 06.06. beim Jobcenter. Ein Anruf bei der Hotline vergangene Woche ( wieso ist die eignetlich im Gegensatz zur Arbeitsagentur kostenpflichtig? ) bestätigte den Eingang, eine E-Mail an die Abeilung wollte der Mitarbeiter versenden. Gut, ich vermute mal, dass das Erbe im Juli ausgezahlt wird, keine Ahnung wieviel, aber die Zahlung durch das Jobcenter wird möglicherweise komplett eingestellt. Jetzt habe ich heute ein Schreiben vom JC erhalten, in dem mir für die Monate Juli bis Dezember 2015 Nachzahlungen angekündigt werden ( ich verdiene monatlich unterschiedlich ). Man avisiert uns diese Nachzahlung mit ca. 19,-€ monatlich, verteilt auf die nächsten 6 Monate. Wenn ich jetzt mein Erbe antrete, erhalte wir diese Zahlungen trotzdem und wenn ja, ist mein Partner dadurch weiter krankenversichert?

    Viele Grüße
    Marion

    Hallo,

    ich bin berufstätig und habe ca. 800-€ Netto im Monat. Ich lebe mit einem Lebenspartner, welcher Hartz 4 bezieht. Da wir schon mehrere Jahre zusammen leben, sind wir eine Bedarfsgemeinschaft. Da mein Vater kürzlich verstorben ist, werde ich in Kürze etwas erben ( vermutlich so um die 7000,-€ ). Meine Fragen sind folgende:

    1. Wird mein Erbe auf die Bezüge meines Partners angerechnet?
    2. Ich schulde meinem Sohn Geld( Schuldschein ), welches vor ca. 6 Jahren für einen Fahrzeugkauf geliehen wurde ( ca. 10000,-€ ). Kann ich das geltend machen?

    Viele Grüße und danke

    Marion

    Hallo,

    ich bin 55 und beziehe seit 2 Monaten ALG II. Bei der Antragsstellung habe ich für mich eine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben. Meine Partnerin ist berufstätig, arbeitet seit Jahren 6,5 Stunden täglich und verdient ca. 1150,-€ brutto. Sie ist jetzt aufgefordert worden, ebenfalls eine Eingliederungsverinbarung zu unterschreiben. Ist Sie dazu verpflichtet? Was passiert, wenn Sie diese nicht unterschreibt?

    Gruß und danke.

    Andreas