Beiträge von Heidi2015

    Hallo Inga, in dieser Zeit war ich noch berufstätig bzw. erhielt dann ALG 1. Da war diese Frage nicht relevant. ALG 2 habe ich erst ab Ende Juli 2015 in Folge beantragt..... und wenn ihr in der selben situation seid, bei der Frage wie sich work and travel finanziert erledigt sich ja die Fragen nach der Finanzierung, die jungen Leute arbeiten ja in dem jeweiligen Land und finanzieren sich so ihren Lebensunterhalt....

    Ich habe eine Frage. Meine Tochter hat letztes Jahr ihr Abitur gemacht, war dann 8 Monate im Ausland (work and travel) und macht jetzt für 7 Wochen einen Ferienjob, den ich auch bei der ALG 2 Antragsannahme im Juli 2015 angegeben habe. Sie wird ab 01.10. studieren und fällt dann aus der BG heraus. Jetzt wird aber ihr Einkommen vom Ferienjob vollständig angerechnet, auch für unsre gemeinsame Wohnung, da sie ja kein Schüler mehr ist, und daher angeblich die Freibeträge für Ferienjobler in diesem Fall nicht gelten. Wie sieht da die Rechtslage aus?
    Meine 2. Frage: Nach ihrem Auszug Ende September (Der Studienort ist über 300 km entfernt, sie wohnt da im Studentenwohnheim) wird bei mir trotzdem nur die Hälfte der Miete angerechnet, ist das korrekt?
    Vielen Dank schon mal für Eure Unterstützung.
    Gruß Heidi