Beiträge von Männlein

    Hallo,

    meine Tochter hatte bis zum August letzten Jahres bei der Mutter gewohnt. Aber...zum 18. Geburtstag hat sie sich zu ihrem neuen Lebenspartner "verabschiedet". Das Kind hat dann ein Zimmer im Haus meiner Mutter bekommen. Ich kann sie aus räumlichen Gründen schon gar nicht bei mir in der Wohnung aufnehmen.

    VG

    Hallo zusammen,

    ich bin der Verzweifelung nahe...Kurz zu meiner "Geschichte". Bin seit Mitte März arbeitslos, habe auch einen Antrag gestellt, den man wegen angeblicher Nichterfüllung der Mitwirkungspflicht abgelehnt hat (ich war noch privat versichert, meine PKV hat mich erst nach zig Briefen und mails aus dem Vertrag gelassen. Die Verzögerung reichte dem Amt schon, um den Antrag abzulehnen). Jetzt habe ich seit knapp 14 Tagen einen Teilzeitjob, Verdienst 838 Euro brutto, gearbeitet wird an 5 Tagen in der Woche, Fahrstrecke insgesamt 70 km (hin und zurück). Stunden sind es knapp 100.

    ich habe eine kleine Wohnung, meine Tochter, im selben Haus, ein Zimmer, wo sie auch verpflegt wird. Sie zahlt dafür eine kleine Miete. Wir wohnen nicht zusammen, sind unter der gleichen Anschrift gemeldet.
    Ich zahle im Monat 300 Euro Miete (inkl. Nebenkosten/Heizung).
    Beim JC hat man mir mitgeteilt, dass meine Tochter zur Bedarfsgemeinschaft zählt, da sie unter 25 Jahre ist und unter der gleichen Anschrift gemeldet ist. Wie kann sowas sein? Sie hat ihre kleine Ausbildungsvergütung und das Kindergeld. Damit wirtschaftet sie selbst und zahlt auch ihre "Sachen", wie Einkäufe, usw.

    Tja, bei mir würde es damit so aussehen...
    Mein Bruttoverdienst, vom dem alleine 200 Euro an Spritkosten abgehen, dazu KFZ-Versicherung und Miete...was mir dann zum Leben bleibt, reicht...zum Leben nicht aus...
    Aufstocken kann ich die Tätigkeit leider nicht. Weitere Berufsmöglichkeiten sind hier in der ländlichen Region kaum vorhanden. Ich bin eigentlich froh, dass ich zumindest Teilzeit arbeiten kann, aber....unterm Strich habe ich ja weniger, als würde ich nicht arbeiten gehen...Ich bin wirklich bedient...

    Daher habe ich 2 Fragen...
    Nächste Woche soll ich zum Gespräch alle Unterlagen mitbringen, auch von meiner Tochter...Kann ich mich dagegen wehren? Besonders gegen die Einstufung Bedarfsgemeinschaft????

    Kann mir einer schreiben, was ich an Aufstockung bekommen würde, sollte das JC meinen Antrag bewilligen? Vielleicht kann mir jemand noch allgemeine Tipps geben???

    Vielen Dank schon jetzt...

    Viele Grüße....