Beiträge von Rüganer

    erstmal danke für deine schnelle antwort.

    warum ich hier und gegebenenfalls bei einem Anwalt nach fragen will? weil ich der arge und dem jobcenter keinen meter über den weg traue, besonders nicht in ihrer informationspolitik.

    deiner aussage entnehme ich nun, das die 2. unterkunft in keiner weise gestützt wird?!

    wir sind ja nun nicht die einzigsten die trotz arbeit ergänzendes algll bekommen und ein kind haben, das in die ausbildung, mit einem 2. wohnsitz, geht. wenn man ergänzendes algll bekommt, dann ist es vom logischen her unmöglich sich einen 2. wohnsitz zuleisten. sollte uns die politik uns so im regen stehen lassen? ist schwer zu glauben.

    hallo,
    unser sohn (18) beginnt im september eine ausbildung (seine erste). die berufsschule ist weiter weg und da braucht er eine unterkunft. zur praktischen ausbildung muß er von uns mit dem bus fahren und das sind ca. 105,00€ fahrkosten im monat. wir, seine eltern, arbeiten, bekommen aber ergänzendes algII. unser sohn wohnt noch bei uns (wird sich wohl auch nicht bald ändern).

    wir haben jetzt schonmal wegen bab nachgefragt (bei der bab-stelle), aber die haben gleich abgelehnt, weil unser sohn noch bei uns wohnt. das unser sohn bei uns wohnen bleibt, das steht außer frage. das wir aber den 2. Wohnsitz(ca. 300€-400€ pro monat, alle 2 monate hat er für 6 wochen berufsschule) finanzieren müßen, das ist uns kaum möglich.

    Auch beim Jobcenter haben wir wegen einer beihilfe diesbezüglich nachgefragt, aber auch von dieser seite ist keine hilfe zu erwarten ist.
    Wir sind bis jetzt auch davon ausgegangen, das das ausbildungsgehalt bei unserem sohn bleibt, aber nein, es wir auf unser algll angerechnet (minus freibetrag). bei dieser konstellation ist es überhaupt nicht möglich, einen 2. wohnsitz zu finanzieren.

    gibt es für uns noch irgendeine andere möglichkeit, um beihilfen zu bekommen?

    wir sind drauf und dran, mal einen anwalt zu konsultieren.

    danke schonmal im voraus