Beiträge von ibu400

    Die Wohnung wurde jetzt offiziell verkauft und der Wohngeldstelle mitgeteilt, der Gewinn beträgt 140.000 Euro. Von diesem Betrag müssten aber noch z.B. Maklergebühren (15t Euro ), Notar und später die Spekulationssteuer (ca. 30t Euro) abgezogen werden, um den tatsächlichen Gewinn zu ermitteln (auch hat sie noch bei Freunden Verbindlichkeiten, die abgelöst werden müssen). Die Leiterin der Wohngeldstelle möchte aber nur die 140.000 Euro als Vermögen anrechnen, ohne die Verbindlichkeiten (Maklergebühr, Spekulationssteuer usw.) die zu einem solchen Verkauf unweigerlich dazugehören. Hat hier jemand Erfahrung?

    Hallo,

    folgende Situation: alleinerziehende Mutter mit 2 Kindern hat am 01.08.2023 einen Antrag auf Wohngeld gestellt. Parallel musst sie Ihre Eigentumswohnung verkaufen, der Notartermin war heute. Der Verkauf wirft einen Gewinn ab, ist es jetzt so das dieser Verkaufsgewinn, da er nach Antragsstellung getätigt wurde als Einkommen angerechnet wird?

    Hallo,

    habe ein paar Fragen zur Anlage EK

    1. Punkt 2.2 Arbeitseinkommen aus Erwerbstätigkeit.

    Lassen Sie bitte die Einkommensbescheinigung/en vom/von den Arbeitgeber/n ausfüllen oder legen Sie eine Verdienstbescheinigung vor.

    Meinen die hier nur eine Verdienstbescheinigung oder die letzten 12 Monate ?

    3.2 Sonstige Absetzungen

    unterhaltsberechtigte Person - wo trägt man hier 3 Kinder ein? Extra Blatt?

    was bist du denn für ein Mensch? du tust ja so als ob Elternzeit Urlaub auf den Bahamas bedeutet - man kann sich zwar 2 Jahre um sein Kind kümmern bekommt aber wie gesagt nur 12 Monate davon gezahlt ... in den 2 Jahren musste ich also von 550€ + Kindergeld leben - ich war bisher keinen Tag in meinem Leben arbeitslos. Das man im Öffentlichendienst mittlerweile nur noch Zeitverträge bekommt ist schade aber macht einen nicht zum Menschen zweiter Klasse .. zumindest zahlt man die gleichen Beiträge wie in einer "Festanstellung".

    Aber warum wird das ALG 1 nicht anhand meiner letzten Stelle berechnet? Sondern ein Durchschnittseinkommen meines Ausbildungsberufes zu deutlich schlechteren Konditionen? – in den letzten 2 Jahren konnte ich ja nicht arbeiten.

    Wenn ich also nur 15 oder 25 Stunden angebe können die mir keine mehrwöchige Maßnahme aufbrummen? Ich sehe da schon etwas Schikane dahinter.

    Zu meiner Person: ich war 4 Jahre Angestellte im öffentlichen Dienst (gelernt habe ich Rechtsanwaltsfachangestellte) mit insgesamt glaube ich 8 Zeitverträgen – ich weiß das ist eigentlich verboten aber der Staat(Justiz) hält sich selbst nicht daran bzw. es war eigentlich schon normal bei uns in der Abteilung. Als ich dann Schwanger wurde lief der Vertrag natürlich aus und ich bin dann 2 Jahre in Elternzeit (also 12 Monate Verdienst auf 24 Monate aufgeteilt).

    Jetzt wollte ich mich Arbeitsuchend melden und die „nette“ Dame sagte mir folgendes:

    - Das Geld für ALG1 würde sich auf den Verdienst der letzten 2-3 Jahre beziehen und da ich 2 Jahre in Mutterschutz war würde man hier ein Durchschnittseinkommen meines gelernten Berufes „Rechtsanwaltsfachangestellte“ heranziehen - sollte so um die 2000 Euro Brutto sein – im öffentlichen Dienst hatte ich aber ca. 2600 Brutto – was schon ein erheblicher Nachteil ist.
    - Der nächste Hammer: würde ich mich nur 15 bis 25 Stunden dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen würde ich auch nur diese Stunden umgerechnet bekommen auf mein ALG 1 – sind bei 15 Stunden glaube ich um die 200 bis 300 und bei 25 Stunden so um die 500 Euro
    - Und der nächste Hammer: da ich noch keinen Krippenplatz für meine Kleine habe kann ich mich auch nicht für ALG 1 anmelden sondern ALG2 – selbst wenn ich einen Krippenplatz oder Betreuung hätte würden sie mich in eine mehrwöchige Vollzeit Maßnahme stecken …

    Mir hat es sprichwörtlich die Füße weggezogen – damit hätte ich wirklich nicht gerechnet – geht man so mit frischen Müttern um bzw. stimmen diese Aussagen überhaupt?
    Würde mich über Hilfe freuen, danke