Beiträge von Herz 3

    HALLO

    Während eines im ALG II-Bezug Jahres habe ich 4-5 Monate im Ausland gearbeitet (Zeitvertrag befristet) und mich in dieser Zeit ordnungsgemäß beim JC abgemeldet. Während dieser Zeit habe ich meine Wohnung nicht genutzt, aber die laufende Miete inkl. Nebenkosten eigenständig von meinem Lohn gezahlt. Nach meiner Auslandstätigkeit mußte ich mich erneut beim JC anmelden.
    Dementsprechend wies meine Betriebskostenendabrechnung für den o.g. Zeitraum ein Guthaben aus, da ich ja keine Heizung, Wasser etc. genutzt habe. Die Gutschrift ist während meines akt. ALG II-Bezuges auf meinem Konto eingegangen, da die Hausverwaltung diese ja immer 1 Jahr versetzt abrechnet.

    Fragen: Gilt in diesem Fall auch das sogenannte Zuflussprinzip und ich muß das gesamte Guthaben ans JC zurück zahlen, obwohl ich die Betriebskosten 4-5 Monate von meinem Lohn bezahlt habe und keine JC-Leistungen in Anspruch genommen habe ? Oder wird es % verrechnet bzw. gibt es Freibeträge ?

    Vielen Dank für die Bemühungen und Antwort auf meine Fragen vorab!

    Hallo,
    ich habe die Möglichkeit auf 450 € - MiniJob-Basis (bzw. Rechnung?) auf dem Weihnachtsmarkt zu arbeiten....

    Zitat: "Bezieht der Antragsteller Sozialleistungen nach Hartz IV und hat zugleich ein Einkommen von 450 Euro aus einer geringfügigen Beschäftigung, so bleiben von diesen 450 Euro nur 170 Euro anrechnungsfrei. Die 280 Euro werden mit der Leistungen verrechnet, so dass der Regelbedarf von derzeit (ab 2013) 382 Euro um 280 Euro auf 102 Euro gemindert würde."

    Bisher hatte ich noch keinen MiniJob und hoffe, o.g. Verrechnungsmodell richtig zu verstehen....

    bei 450 € Verdienst
    zahlt das Jobcenter 102 € RB zzgl. Kosten für U/H
    = 552 €

    FRAGEN:
    Wieviel Stunden kann ich pro Tag oder Monat arbeiten ? (z.Bsp 450 € : 10 €/h, also nur 45 h/Monat)
    Sind die Kosten für U/H generell anrechnungsfrei ?
    Was passiert, wenn ich voraussichtlich mehr Stunden arbeite und über 450 € komme ... zählt dies noch als "MiniJob" und wie wird der Verdienst verrechnet ? (z.Bsp 38 Tage Weihn.Markt x 4 h/10 € täglich = 1520 €)

    Vielen Dank und Gruß
    Herz 3

    Hallo Hoppel, danke für Hinweis! Im www gefunden und durchgelesen...

    Begründung / Glaubhaftmachung der Versäumnisgründe:
    Anlaß/Beginn Versäumnisse...
    Jobverlust / endgültige Ablehnung durch vorherigen Arbeitgeber (Bordeinsatz) = Zukunftsängste
    + eigener Gesundheitszustand mit "ungeklärtem" KV-Schutz
    + fam. Situation (kompl. Verhältnisse mit Pflegebedarf Fam.mitglied 1ten Grades)
    Folge"schäden"...
    + KdU-Entzug = Wohnungsverlust, drohende Obdachlosigkeit
    + RB-Kürzung = Existenzängste
    Panik- und Angstzustände, Schlafstörungen, Isolation... = Depressionen?

    Ausreichende Begründung? Lohnt sich dieser "Kampf" um 2x 117,30 Euro oder neuen Schwung/Lebensmut nehmen und ... darauf verzichten?

    Gruß, Herz 3

    Hallo zusammen,
    im Mai diesen Jahres bin ich in "ein schwarzes Loch gefallen" (endgültige Ablehnung Arbeitgeber, fam. Situation, Gesundheitszustand etc. ...) und habe auf keine Anschreiben des Jobcenters reagiert, infolgedessen es zu umfangreichen Sanktionen kam:

    kompl. Streichung KdU (Nachreichung BK-Abrechn. Vorjahre)
    Juli / Aug. / Sept. = 10% v. RB (Terminversäumnis Mai)
    - Überschneidung Sept. = 40% v. RB
    Sept. / Okt. / Nov. = 30% v. RG (Maßnahme berufl. Eingliederung, Zeitraum: Juni - Juli)
    § 31 Absatz 1 Nummer 1 in Verbindung mit § 31a Absatz 1 und § 31b SGB II

    Die Verhängung dieser Sanktionen haben mich zusätzlich in einen "absoluten Ausnahmezustand" versetzt...! Inzwischen habe ich mich wieder "berappelt" und Ende Sept. ein ausführliches Anschreiben zur Klärung meiner derzeitigen Situation an das JC geschickt und sämtliche angemahnte Unterlagen nachgereicht.

    Die Mitarbeiterin der Leistungsabt. des JC hat von ihrem Ermessensspielraum Gebrauch gemacht und zu meinen Gunsten rückwirkend alle KdU bewilligt (Änderungsbescheide) und inzwischen ausgezahlt. Die Sanktionen des RB für o.g. Zeiträume sind davon nicht betroffen. Ab Dez. sind 100% RG + KdU bewiligt!

    Meine Frage:
    Welche Chance bzw. Möglichkeiten seht Ihr, auch die Sanktion des RB für den Zeitraum Okt. - Nov. aufzuheben?
    (Weigerung Aufnahme Arbeitsgelegenheit bzw. Maßnahme zur berufl. Eingliederung: § 31 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 SGB II)

    Ich habe vorab noch nie einen Termin beim JC versäumt, die Maßnahme betrifft einen Zeitraum von Joni - Juli und ich kann Eigenbemühungen zur Beendigung meiner Arbeitslosigkeit nachweisen... Anschreiben Ende Sept. an JC... ein Vor-Ort-Termin bei meiner Bearbeiterin Ende Okt. wurde von Seiten des JC abgesagt...

    Vielen Dank für hilfreiche Tipps bzw. Anmerkungen!
    Gruß, Herz 3

    Hallo Hoppel, vielen Dank für deine Anmerkungen.

    Bin kein "über"versicherter Mensch und will auch nicht künstlich meine KdU, bei derzeitigem Empfang von staatlichen Leistungen, in die Höhe treiben... sondern bin generell gerade dabei "Ordnung" zu schaffen. ;) ...vielleicht "altersbedingtes erhöhtes Sicherheitsbedürfnis"!

    Notwendigkeit Haftpflichtversicherung?

    Gruß, Herz 3

    Hallo Wevell, vielen herzlich Dank für den LINK - genau die Info, die ich benötigt habe ;)

    Der Abschluss einer priv. Haftpflichtversicherung ist Bestandteil meines Mietvertrages (habe dies bisher aber noch nicht getan...).
    Gegen den Abschluß einer Hausratversicherung habe ich mich bei Mietvertragsunterzeichnung geweigert und diese Klausel wurde aus dem Vertrag gestrichen.

    Auszug Link: "...dass der Leistungsberechtigte die Verpflichtung zum Abschluss der Haftpflichtversicherung in dem Vertrag eingegangen ist, der ihm auch die Unterkunft sichert. Die hiermit im Ergebnis verbundene Privilegierung der betroffenen Leistungsberechtigten ist von der Allgemeinheit hinzunehmen."

    Jetzt kann ich mir Gedanken machen, ob ich der o.g. Verpflichtung im Mietvertrag nachkomme, welche Anbieter/Kosten es für HV gibt - insbesondere im Zusammenhang mit Wohnraum etc. ....

    Gruß, Herz 3

    Hallo Wevell, vielen Dank für den LINK - genau diese Info habe ich gesucht.

    Meine Stromkosten sind im letzten Jahr so gestiegen, bei gleichbleibendem Umgang und genereller "Unter Deckung"/Regelbedarf, dass ich mir für das kommende Jahr Gedanken über Konsequenzen machen wollte. Stromanbieterwechsel etc.?
    ... ;) oder ein paar Kerzen mehr anzünden in der Adventzeit!

    Vielen Dank und Gruß,
    Herz 3

    Hallo zusammen,
    das JC übernimmt die Kosten für Unterkunft und Heizung (Grundmiete, Heizung, NK). Die Strom- und Koch-Gas-Kosten müssen - meines Wissens - aus dem Regelbedarf geleistet werden. Habe eine Zentralheizung...

    Frage:
    Gibt es zu o.g. Kostenübernahmen aktuellere ALG II-Gesetze?
    Mit welchem % bzw. Kosten-Anteil werden die Strom- und Koch-Gas-Kosten im Regelbedarf/pro Person "vom Staat" kalkuliert?

    Danke für Infos!
    Gruß, Herz 3

    Hallo zusammen,
    ich bin laut Mietvertrag dazu angehalten eine (Hausrat- und) Haftpflichtversicherung abzuschließen. Bisher habe ich dies nicht getan, da "bei mir nicht viel zu holen" ;) ist und ich im EG wohne...

    Meines Wissens übernimmt das Jobcenter notwendige Versicherungen, wie Riesterrente etc. ...

    Frage:
    Sind o.g. Versicherungen sogenannte notwendige Versicherungen mit Kostenübernahme durch das JC?
    und falls ja...
    Kann man diese Versicherungen nach Einzug in eine Wohnung abschließen und als veränderten Kostenpunkt dem JC mitteilen?

    Vielen Dank für hilfreiche Tipps!
    Gruß, Herz 3

    Hallo und Entschuldigung... nochmal die ;) "Krankenversicherungsneeeervensäge"

    Von Hoppels Aussage ausgehend: "Zwar gab es eine Restschuldbefreiung, aber nicht für den von Dir genannten Zeitraum." habe ich mich gedanklich mit der Ratenzahlung-Vereinbarung "angefreundet". Danach habe ich mir die LINKs und Gesetzbuch-Auszüge von Wevell in Ruhe durchgelesen und bin erneut etwas verunsichert.... da diese - für mich - widersprüchliche Aussagen enthalten.

    Für die Übernahme von Beitragsschulden in der gesetzlichen Krankenversicherung bietet das SGB II keine Rechtsgrundlage. - vs - sogenannte "Beitragsschuldengesetz"

    Fakten:
    - Rückkehr nach Deutschland am 12. Nov. 2012, ab da /inzwischen mit Bestätigung von KK/ beitragspflichtigt krankenversichert
    - Mitgliedsantrag mit Faxbestätigung bei KK am 3. April 2013, Meldung bei JC am 4. April 2013, Bewilligungsbescheid ab 1. April 2013
    - meine Versäumnisse gegenüber JC/KK: Kopie Mitgliedsantrag an JC und Paßbild für neue KV-Karte an KK zu schicken - am 30.9.14 nachgereicht!
    - ab 12. Nov. 2012 bis heute keine Arztbesuche wahrgenommen und keine Ansprüche auf rückwirkende Kostenübernahme durch KK

    Sollte das sogenannte "Beitragsschuldengesetz" greifen, falle ich in den Zeitraum "Schuldenerlassregelung bis 31. Juli 2013", da meine Beitragsschulden den Zeitraum 12. Nov. 2012 - 30. März 2013 (Mitgliedsantrag am 3. April 2013) betreffen und ich somit alle Voraussetzungen erfülle, oder ???

    Danke für Geduld und Bemühungen,
    Gruß Herz 3

    Hallo Hoppel, vielen Dank für deine Anworten und Anmerkungen.

    Ich habe bis Ende 2012 an Bord eines Schiffes gearbeitet und meine Mitgliedschaft in der GKV "ruhen lassen", da während dieser Zeit über Reederei versichert. Zu einem in Aussicht gestellten Folgevertrag an Bord ist es nicht bekommen. Im April 2013 (4 1/2 Monate später) habe ich mich sowohl beim JC zurück gemeldet, als einen erneuten Mitgliedsantrag bei meiner GKV gestellt. Das JC hat mir dies per Bewilligungsbescheid bestätigt. Erst Ende 2013 sollte ich eine Kopie dieses Mitgliedsantrages an das JC schicken, was ich versäumt habe.... :( Kommunikationsprobleme zwischen JC und GKV? Eine bis 2016 gültige KV-Karte habe ich, aber versäumt ein Paßbild an die GKV zu schicken. Eine neue KV-Karte ist in Arbeit, vorrübergehend schriftl. Bestätigung über Berechtigung von Arzt-Besuchen liegt mir vor.

    Es geht also ausschließlich nur noch um diese 4 1/2 nach Bordeinsatz. Alle anderen Details sind inzwischen mit JC und KK geklärt! Ich bin ab April 2013 lückenlos krankenversichert und beim JC gemeldet.

    Ich war verunsichert, was diesen Zeitraum betrifft - ohne Einkommen und Meldung beim JC+KV. Wenn ich Wevells Antwort: "...weil du in dieser Zeit lt. Gesetz beirtragspflichtig versichert warst" richtig verstehe, war ich versichert und beitragspflichtig. Dies war mir bedauerlicherweise nicht bewußt! Zur Klärung dieser Tatsachen beim JC+KV fehlte mir eine Zeit lang die Kraft und "Lebensmut"...

    Jetzt geht es mir nur noch darum, ob ich ermäßigte Beiträge für o.g. Zeitraum per Rate "aus eigener Tasche abstottern" muß oder es einen Erlass auf Befreiung von Beitragsschulden in der GKV, ähnlich Reglung PKV, gibt. Da ich ohne Einkommen in diesem Zeitraum war, der Reederei vertraut habe und mich verspätet beim JC+KV zurück gemeldet habe. Mit anderen Worten: "Eigene Schuld und somit Beitragsschulden"?

    Vielen Dank und Gruß,
    Herz 3

    Hallo zusammen,
    eine kleine letzte Frage / Verunsicherung zu diesem Thema ;) ...

    Habe mir den Artikel "Private Krankenversicherungen erlassen Hartz IV Beziehern die Beitragsschuld" im HartziV.org-Forum durchgelesen.
    Ich bin in der gesetzlichen Krankenkasse (auch zu Zeiten jahrelanger freiberufl. Tätigkeit). Meine "Beitragsschuld" betrifft 4 1/2 Monate ohne Einkommen und Meldung beim JC.

    Zitat von mir: "Während dieser 4 1/2 Monate hatte ich kein Einkommen und habe mich von meinen hart erarbeiteten Schiffsreserven (7-Tage-Woche, 10-14 h tgl., Stundenlohn 5-5,50 Euro) gelebt und meine laufenden Kosten getragen."

    Frage: Einen solchen Erlass auf Befreiung von Beitragsschulden gibt es bei der GKV nicht?

    Wie gesagt, die GKV hat mir eine Ermäßigung der KV-Beiträge für o.g. Zeitraum angeboten und bin derzeit bei der Beantragung einer Ratenzahlung.

    Vielen Dank und Gruß,
    Herz 3

    Hallo Wevell, danke für Antwort.

    Zitat Wevell:...die Grenze zur Versicherungspflicht von 450 Euro pro Monat nicht überschreiten.

    Versicherungspflicht bezieht sich auf Renten- und Kranken-/Pflegeversicherung? Mit anderen Worten, sollte ich in einem Monat über 450 Euro kommen, muß ich / Arbeitgeber anteilig Versicherungsbeiträge leisten, trotz Meldung beim JC?

    Geringfügige Beschäftigung und 450 Euro-Minijob waren für mich bisher "gedanklich 2 Paar Schuhe"...anscheinend nur unterschiebliche Begrifflichkeiten! DANN ;) habe ich sogar schon mal in so einer Jobform gearbeitet. Bei einem Open Air-Event, wo es mir vorrangig um die Veranstaltung ging. Mein Verdienst blieb unter 100 Euro und ich habe dies sogar "artig" beim JC gemeldet. Allerdingst "mußte/sollte/wollte"... ;) ich einen Rentenversicherungs-Befreiungsantrag unterschreiben.

    Sollte man dies tun, bei zukünftiger Ausübung eines Minijobs? Vor- und Nachteile? Insbesondere bei Meldung beim JC und nicht als Zusatzverdienst zum Festjob/Rente etc. Bin mir der Konsequenzen noch nicht ganz klar.

    Tariflohn... bei einem Kopieladen bzw. Buch/Kunstgewerbe-Laden? Bin mir nicht sicher, ob ich schon jemals nach Tarif bezahlt wurde... insbesondere bei meinem letzten Job auf einem Schiff. ;) Hoffe, besitze Verhandlungsgeschick!

    Stimmt denn mein Rechen-Bsp. 450 Euro-Job ... zahlt das JC die Diff. von 111 Euro anstatt regulärem Regelbedarf (391) ?

    Danke für hilfreiche Tipps!
    Gruß Herz 3

    Hallo zusammen,
    mir schwirrt der Kopf, aufgrund von Rechenmodellen und Eigenrecherche... ;) Ich fasse mal kurz zusammen:
    Ich bin in keiner BG mit anderen Personen, akt. Regelbedarf 391 Euro/Mon, Kosten für Unterkunft und Heizung werden nicht einbezogen.

    - 100 Euro Freibetrag, 100,01-1000 Euro 20%, max. 15h/Woche (ansonsten nicht mehr arbeitslos!)

    Rechen-Bsp:
    450 Euro-Minijob
    -170 Euro frei (100 Euro Freibetrag + 20% v. 350 Euro = 70 Euro)
    280 Euro anrechenbares Einkommen
    also 391 + 450 = 841 - 280 = 561 Euro/Mon. oder 391 + 170 = 561 Euro/Mon.
    ...wenn ich davon ausgehe, das der Minijob-Arbeitgeber das Gehalt von 450 Euro auf mein Konto überweist, zahlt das JC die Diff. von 111 Euro anstatt regulärem Regelbedarf (391) - korrekt?
    ...wenn ich dies auf 900 Euro bei 1 bis 2 Minijobs auf 450 Euro-Basis bei o.g. Rechenbsp. hochrechne, bezahle ich an das JC die Diff. von 249 Euro (391 + 900 = 1290 - 640 = 651 oder 391 + 260 = 651 Euro/Mon. / 900 - 651 = 249)?

    Stundenlohn?
    15h/Woche x 4Woch./Mon. = 60h/Mon., also 450-Euro-Minijob : 60h = Stundenlohn 7,50 Euro
    bei Mindestlohn von 8,50 Euro/h = ca. 53h/Mon.
    10 Euro/h = 45h/Mon.
    15 Euro/h = 30h/Mon. usw.
    Was ist eine "angemessener" Stundenlohn auf 450 Euro-Basis?

    Siehe bitte auch Restfragen aus erstem Beitrag... ich lege jetzt meinen ;) Taschenrechner bei Seite!
    Ich habe mich bisher nie mit diesem Thema auseinandergesetzt, da für mich bisher diese Jobform ein geeigneter Zuverdienst für Studenten + Rentner war...

    Vielen Dank für hilfreiche Antworten und Tipps,
    Gruß Herz 3

    Hallo zusammen,
    ich habe evtl. einen/zwei 450-Euro-Minijob in Aussicht, bei derzeitigem ALG II-Empfang. Wie ich finde, eine gute Lösung / Beschäftigung bis ich wieder einen Festjob habe. Als ALG II-Empfänger habe ich meines Wissens einen monatl. Freibetrag von 100 Euro, die nicht angerechnet werden.

    Habe mal im www geguckt, um allgem. Rahmenbedingungen auszuleuchten und hoffe, diese Infos sind noch aktuell:
    Minijob - Worauf Sie unbedingt achten sollten

    Meine Fragen:
    - Zu welchen % wird dieses Mini-Einkommen dem ALG angerechnet? z.B:
    1 Minijob = 450 Euro - 100 Euro Freibetrag/Mon. = 350 Euro bzw. 2 Minijobs = 900 Euro - 100 Euro Freibetrag/Mon. = 800 Euro
    - Wieviele Stunden darf ich pro Woche bzw. Mon. auf Minijob-Basis arbeiten?
    - Welche Nachweise über die Ausübung eines Minijobs benötigt das JC?
    - Sollte ich dem Minijob-Arbeitgeber eine Befreiungsmöglichkeit von der Rentenversicherung einräumen?
    - Gleitzeitzonen-Regelung – aus Minijob wird Midijob ab 450,01 Euro: Ich bezahle anteilig als Minijob-Arbeitnehmerin Sozialversicherungsbeiträge und der/die Arbeitgeber voll? Hartz 4-Aufstockung und Leistungen (Sozialversicherung)?

    Für aussagekräftige Antworten, hilfreiche Tipps und richtige Herangehensweise beim Mini-Job-Arbeitgeber wäre ich dankbar!

    Gruß, Herz 3

    Guten Abend wevell,
    Zitat - siehe unten - ist aus den beiden Antworten von Hoppel.

    War verunsichert, da "frisch" ;) hier, ob ich in ein bestehendes Thema akt. Fragen platziere oder es als neues Thema eröffne. Als AW konnte ich die Foren-interne Zitat-Funktion nicht nutzen.

    Erwarte in den kommenden Tagen ein Schreiben der Leistungsabt. vom JC und wollte mich vorsorglich, hier im Forum, über dieses Thema informieren. Vlt. ist es besser, dann ganz konkret mit diesen Zahlen "zu arbeiten".

    Gruß Herz 3

    Hallo zusammen,
    dieses Thema betrifft mich in absehbarer Zeit auch... daher mische ich mich in die Gesprächsrunde ;)

    ...ich war kein Stutent, aber habe über mehrere Monate pro Jahr nachweislich im Ausland gearbeitet und meine Wohnung nicht genutzt bzw. untervermietet. Die laufenden Mietkosten + BK etc. wurden von mir getragen. Vor kurzem hat eine eifrige Mitarbeiterin der Leistungsabt. Betriebskostenabrechnungen aus Vorjahren - die diese Zeiträume betreffen - nachgefordert, trotz längst ergangener Bewilligunsbescheide.
    Laut meines derzeitigen Wissens, kann sie dies 10 Jahre rückwirkend?!

    Der Eigentümer / die Hausverwaltung meiner Mietwohnung haben die Eigenheit und meineswissens auch das Recht, die BKA 1 Jahr später zu erstellen und das Guthaben bzw. Nachzahlung (nach 4wöchiger Prüfzeit) auszuzahlen bzw. einzufordern. Das JC interessiert aber nur das Datum des Zahlungseinganges von Gutschriften und Nachzahlungen (betrifft mich nach Einzug in Wohnung) werden nicht übernommen.

    Mein allgem. Rechtsempfinden ist dadurch etwas irritiert... Ich muß BK-Guthaben, in denen ich nicht bei JC gemeldet war, anteilig nachzahlen, weil diese zu einem späteren Zeitpunkt meinem Konto gutgeschrieben wurden?

    Zitat: "...es können nur die Betriebskosten angerechnet werden, für die die ARGE vorher aufgekommen ist. - vs - es kann nur die Rückzahlung anteilig berücksichtigt werden."

    Anteilig = Monate? Guthaben-Eingangsdatum?

    So richtig habe ich es noch nicht verstanden und würde mich über hilfreiche Antworten freuen.

    Danke und Gruß,
    Herz 3

    Hallo zusammen,
    inzwischen haben sich einige Dinge in die positive Richtung entwickelt bzw. in ;) "Wohlgefallen"... Erleichterung!

    Akt. Bewilligungsbescheid per Post angekommen / Änderungsbescheid mit Übernahme Mietkosten (rückwirkend!?) und lückenloser KK-Versicherungsschutz in Arbeit... "GEZ" gesprächsbereit ... KK-Beitrag kleine Ratenzahlung vereinbar... priv. Schulden sind Ehrenschulden und hoffentl. zukünftig nie wieder nötig....

    Bleibt nur noch eine Frage: ... was ist eine "angemessene" Ratenzahlung / Monat bei ALG II-Empfang, als Angebot für meine KV?

    Vielen Dank und Gruß
    Herz (erleichtert hüpfend) 3

    Hallo,
    derzeit bin ich ALG II-Empfänger (mit Sanktionen), einem fehlenden akt. Bescheid, gegen den ich ggf. Widerspruch einlegen kann. Einen Antrag auf Weiterbewiligung von ALG II habe ich fristgemäß, vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes, gestellt und alle angemahnten Unterlagen (Betriebskostenabrechnung aus Vorjahren, Mitgliedschaft KK, Eigenbemühungen) nachgereicht.

    Auch auf weitere Anschreiben (Mails + Fax) an die Leistungsabt. des JC habe ich bisher keine Antwort / akt. Bescheid erhalten. Eine Auszahlung einer geringfügigen Summe (über einen Monat nach Antragstellung), die ich aufgrund des fehlenden Bescheides nicht nachvollziehen kann, ist heute meiner Kto. gutgeschrieben worden. (Gehe daher davon aus, dass die Sanktionen nicht aufgehoben wurden!?)

    Am Ende des Monats kann ich meine Miete nicht zahlen und ich erwarte evtl. 2 Ratenzahlung-Vereinbarungen. Um die laufenden Kosten tragen zu können, mußte ich mich bereits privat verschulden. (Evtl. rechne ich in den kommenden Wochen mit eine Betriebskosten-Rückzahlung.)

    Um mich vorsorglich gut zu informieren, hier meine Fragen:
    - Was sind meine nächsten Schritte bzgl. fehlendem Bescheid / Sanktionen von JC?
    - Welche "Schulden" sind vorrangig (priv. Schulden, Miete, KK-Beitrag, "GEZ") und was ist eine "angemessene" Ratenzahlung / Monat bei ALG II-Empfang?

    Erbitte zeitnahe Hilfe. (Wenn irgendwie machbar, bitte ohne ;) "moralischen Zeigefinger"...) Ich habe mich vorher noch nie in meinem Leben verschuldet, habe reelle Existenzängste und fühle mich schlapp, da erkrankt... Belese mich auch weiterhin selbstständig im www + Form bzw. gehe zur Not zu einer Schuldnerberatung!

    Vielen Dank für Hilfe, ehrenamtl. Engagement und aussagekräftige Tipps.
    Gruß, Herz 3

    Hallo Wevell,
    wenn mein ;) "ungeduldiger"-weise... mißverständlich war, bitte ich dies zu entschuldigen! Ich finde es ehrenhaft, das Du dich hier in deiner Freizeit engagierst!

    Im Forum online zu sein, bedeute nicht, dass ich immer am Computer sitze bzw. als Neumitglied blickig dafür bin, wenn mir jemand eine Antwort schickt bzw. lese andere Beiträge mit ähnlichen Thematiken.

    Und ja, hatte eine "Lebenkrise", in der ich ausnahmsweise mal nicht perfekt funktioniert habe. Bin dabei alles wieder in geordnete Bahnen zu lenken und neuen Lebensmut zu schöpfen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Herz 3

    Hallo,
    bedauerlicher- oder ;) "ungeduldiger"-weise... hat kein Forummitglied auf meine Anfrage reagiert. Inzwischen habe ich mich mit meiner KK telefonisch in Verbindung gesetzt, mit folgendem Ergebnis:

    - eine neue Gesundheitskarte mit Paßbild ist in Arbeit, vorübergehend erhält meine Hausärztin eine Fax-Bestätigung, dass ich krankenversichert bin und ich diese Bestätigung per Post, sodass ich diese bei jedem Arzt vorlegen kann und Arztbesuche wahrnehmen kann
    - für die 4 1/2 Monate (Ende 2012 - Anfang 2013) ohne Einkommen und Meldung beim JC muß ich die Beträge "aus eigener Tasche" zahlen, um lückenlos versichert zu sein, kann aber einen Antrag auf Ermäßigung der Beitragssätze stellen, wenn ich keinerlei rückwirkende Kostenübernahmen und Sonderleistung beantrage
    - nach positivem Bescheid meines Antrages auf Ermäßigung der Beitragssätze, kann ich für den verbleidenden Restbetrag eine angemesse Ratenzahlung vereinbaren

    ;) ...soweit so gut, fühle mich fast wieder wie ein "vollständiges Mitglied dieser Gesellschaft"! Auch wenn ich nachträglich für nicht erbrachte Leistungen Beiträge zahlen soll. Etwas schmerzhaft, da keinerlei finanzielle Reserven und in meiner "Lebenskrise" kein Arzt besuch möglich war...

    Verbleibende Fragen:
    - Sind die Auskünfte und Entgegenkommen meiner KK korrekt?
    - Sollte ich formalrechtlich trotzdem Widerspruch gegen die Erstforderungen / Beitragszahlung meiner KK Einspruch einlegen?
    - Sollte ich die Leistungsabt. des JC über meine Vereinbarungen mit der KK informieren und wenn ja, in welcher Form?
    - Gibt es Möglichkeiten der einmaligen Kostenübernahme der ermäßigten KK-Beiträge durch das JC?
    - Welche monatl. Summe ist eine angemessene Rate bei Bezug von ALG II? (evt. eine weitere rückwirkende Ratenzahlungsvereinbarung mit Rundfunkgebühren-Service zu vereinbaren)

    Über aussagekräftige Antworten würde ich mich sehr freuen.
    Gruß, Herz 3

    Hallo,
    ich bitte um Nachsicht, dass ich meinen akt. Versicherungsstatus & Lebensumstände etwas ausführlicher schildere, aber ich bin in einer für mich aussichtslosen Situation: erkrankt, ohne gültige Gesundheitskarte, Kranken-/Pflegeversicherungsschutz und hoher Krankenkassen-Beitrags-Nachforderungen...

    In 2012 habe ich zeitlich befristet - wenn man so will, in einem Prekären Arbeitsverhältniss - 5 Monate an Bord eines Schiffes gearbeitet. Während dieses Zeit war ich über die Reederei krankenversichert. Eine dementsprechende Bescheinigung der Reederei habe ich meiner langjährigen gesetzlichen Krankenkasse vor Antritt der Vertragslaufzeit geschickt. Beim Jobcenter habe ich mich ordnungsgemäß abgemeldet und den zeitlich befristeten Arbeitsvertrag vorgelegt.

    Nach der Zeit an Bord folgen 2 Monate Landurlaub. Zu einem in Aussicht gestellten Folgevertrag nach dem Urlaub ist es nicht gekommen, sodass ich mich notgedrungen 4 1/2 Monate später, nach erfolgloser Jobsuche, wieder beim Jobcenter gemeldet und meiner Krankenkasse ein Mitgliedsantrag gefaxt (mit Faxbestätigung) habe. Während dieser 4 1/2 Monate hatte ich kein Einkommen und habe mich von meinen hart erarbeiteten Schiffsreserven (7-Tage-Woche, 10-14 h tgl., Stundenlohn 5-5,50 Euro) gelebt und meine laufenden Kosten getragen.

    Da ich beim JC sämtliche, zur Antragstellung notwendige Unterlagen (3-Mon.-Kto, Kopie vom Pass + KV-Karte, Gehaltsbescheinigungen etc.), eingereicht habe, erhielt ich einen positiven Bescheid mit der Zusatzbemerkung, dass ich für diesen Zeitraum kranken- und pflegeversicht + beim Rententräger gemeldet bin. Termine bei meiner Bearbeiterin in JC habe ich wahrgenommen. Daher bin ich davon ausgegangen, dass mein Krankenversicherungverhältnis geklärt ist und alles in geordneten Bahnen läuft.

    Erst zum Ende dieses Bewilligungzeitraumes - Ende 2013 - habe ich eine Aufforderung der Leistungsabteilung des JC erhalten, meine Mitgliedsbescheinigung bei der Krankenkasse nachzureichen, da dort laut Krankenkasse keine Mitgliedschaft besteht. Dieses und viele andere Anschreiben habe ich nicht geöffnet, da ich mich zu diesem Zeitpunkt bereits in einem seelischen und gesundheitlichen Ausnahmezustand befand. Aus der heutigen Perspektive betrachtet eine "Zeit der Dunkelheit", in der ich mich immer mehr isoliert, sämtliche Sozialkontakte vernachlässigt habe und aufgrund meines Gesundheitszustandes mein Aktionsradius eingeschränkt war.... Während dieser "Lebenskrise" hat das JC mehrere Sanktionen verhängt und anscheinend keinerlei Beiträge an meine Krankenkasse abgeführt.

    Inzwischen habe ich mich wieder ein wenig "berappelt"... und versuche, neuen Lebensmut zu fassen und alles wieder in geordnete Bahnen zu lenken. Zu diesem Zweck habe ich dem JC ein Anschreiben zur Klärung meiner derzeitigen Lebenssituation geschickt und alle angemahnten Unterlagen nachgereicht. Einschließlich einer Kopie meines Mitgliedsantrages bei der Krankenkasse inkl. Faxbestätigung von Anfang 2013. Ebenfalls habe ich mich schriftlich an meine Krankenkasse gewendet und den Original-Mitgliedsantrag inkl. Faxbestätigung + akt. Paßbild, mit Bitte um Aushändigung einer Gesundheitskarte, verschickt.

    Derzeit habe ich keinerlei Reaktionen auf mein Anschreiben von Seiten des Jobcenters erhalten, u.a. zu meinem Kranken-/Pflegeversicherungsstatus. Die Krankenkasse hat mir eine Aufforderung zur Zahlung einer höheren 3stelligen Summe zur Begleichung meiner Beitragsrückstände bis zum 15. des Folgemonats geschickt. Eine akt. gültige Gesundheitskarte bzw. eine Faxbestätigung über meine Mitgliedschaft und die Übernahme der Kosten, um einen Arzt aufsuchen zu können, habe ich bisher nicht erhalten. Die geforderte Summe der KK kann (und will) ich in absehbarer Zeit nicht leisten, da ich über keinerlei finanzielle Reserven verfüge und alle Anträge bzw. Unterlagen vorliegen.

    Meine Fragen:
    - Kann das JC die Beitragszahlungen (rückwirkend) aufgrund einer fehlenden Kopie des Mitgliedsantrages bei der KK komplett streichen?
    - Übernimmt bzw. ist das JC verpflichtet, bei Nachreichung des Mitgliedsantrages, die Beitragszahlung an die KK zu übernehmen?
    - Wie lege ich rechtswirksam Widerspruch gegen den Bescheid und die damit verbundene Zahlungsaufforderung bei der KK ein? In welcher Form muß ich die Leistungsabt. des JC darüber informieren?
    - Ist die KK verpflichtet, auch während der ungeklärten Beitragszahlung-Forderungen, eine akt. Gesundheitskarte auszustellen?
    - Welche gesetzliche KK ist verpflichtet, Empfänger von ALG II (ggf. auch ohne lückenlosen Versicherungsschutz) aufzunehmen?

    Über aussagekräftige Antworten auf meine Fragen oder Tipps würde ich mich sehr freuen. Damit ich endlich wieder einen geklärten Versicherungsstatus habe, zum Arzt gehen kann und somit wieder aktiv am Leben teilhaben kann.

    Vielen Dank und Gruß
    Herz 3