Beiträge von corey8maggot

    Habe jetzt ein ähnliches Problem ... Allerdings in Düsseldorf.
    War auch schon an den Adressen schauen aber ganz ehrlich, entweder ist es Schrott oder ganz einfach nicht das was ich suche ( brauch eine Schlafcouch, da mein Wohnzimmer nicht so groß ist ) und die haben da nur grenzwertige Betten und Couchen, mit denen nur meine Oma etwas anfangen kann.

    Im Netz habe ich dieses hier gefunden :
    Die Erstausstattung kann als Sach- oder Geldleistung gewährt werden (§ 24 Abs. 3 S. 5 SGB II -E). Geldleistung hat Vorrang (LPK SGB II, 2. Aufl., § 23 Rz 16; Eicher/Spellbrink 2. Aufl. § 23, Rz 37), Sachleistungsgewährung ist tendenziell diskriminierend (LPK SGB II, 2. Aufl.,§ 4 Rz 9).

    Der Geldleistungsanspruch kann auch über das Wunschrecht (nach § 33 S. 2 SGB I) begründet werden. Er ist immer angemessen, da der Betroffene diskriminierungsfrei auf dem allgemeinen Markt und unter Nutzung von Sonderangeboten und privaten Verkäufen seinen Bedarf decken können muss (VG Stuttgart 24.01.02 - 8 K 40/01). Der Verweis auf nur einen Anbieter stellt zudem einen Verstoß gegen das Wettbewerbsgesetz dar. Es sind bei der Gewährung von Erstausstattungsgegenständen hohe Anforderungen an die Qualität zu stellen, das heißt: in der Regel neu oder neuwertig.

    Bei der Bewilligung eines Kühlschranks, einer Waschmaschine oder eines Staubsaugers sollte aus ökonomischen Erwägungen der Preis für ein Neugerät zugrunde gelegt werden. Im Gegensatz zu einem in der Anschaffung günstigen Gebrauchtgerät, bietet das Neugerät die Vorteile der geringen Reparaturanfälligkeit einschließlich der kostenfreien Garantieleistungen sowie einen sparsamen Wasser- und Stromverbrauch (siehe hier: laufende Rechtsprechung auch ausgeführt durch Berliner Senat ).

    Ab dem 01. Juni 2014 gelten für die Erstausstattung der Wohnung die folgenden Pauschalen: 1 Personenhaushalt 1.128,00 Euro.
    Erstausstattung für Bekleidung und Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt
    Jungen und Männer ab 16 Jahre 357,00 Euro.

    Habs selber eingereicht ( beim Sachbearbeiter ) aber er hat es nur gelesen und mir später diese Gutscheine gegeben, mit dem Satz : machen sie doch ein Widerspruch, wenn sie nicht einverstanden sind!


    Düsseldorf scheint wohl eine Bananenrepublik zusein oder das Amt meint hier ihre eigenen Regeln aufzustellen ...
    Allerdings werde ich Widerspruch einreichen, da ich so wie jeder andere Bürger, Anspruch auf diesen geregelten Satz habe und ich mich nicht mit alten Second Hand Möbeln einrichten werde ( und bevor wieder diese Nörgler hier anfangen zu motzen ), wenn mir doch als Bürger knapp 1100€ zur Möbeleinrichtung zustehen, dann sollten es auch die Möbel sein, die ich mir für dieses Budget kaufen möchte ( Ob Poco, Roller etc. ist mir egal, die sind günstig und sehen nach was aus )


    Jemand ähnliche Erfahrung gemacht ?

    Ich hatte Ende März Harz4 beantragt, vorher war ich fast ein Jahr lang selbstständig...
    Da durch die Selbstständigkeit gleichzeitig auch alles andere wech gebrochen ist wie Freundin, Wohnung etc. war ich Mittellos/Arbeitslos und Obdachlos. :wand:
    Dazu hatte ich das Problem, dass ich keinerlei Familie in der Stadt (Düsseldorf) hatte, wo ich vor Jahren wegen Arbeit, hingezogen bin...
    Also ohne Geld, Wohnung und perspektive bin ich zum Amt gegangen, die von mir die ganz normalen Unterlagen haben wollten und zusätzlich noch ein paar andere Sachen, wegen der Selbstständigkeit.
    Unterlagen (privat, geschäftlich) waren aber größtenteils wech oder in Kisten....
    Hatte nicht alles abgeben können und hatte mir ein Postfach bei der Caritas einrichten müssen ( Postadresse meiner Oma, die 1Std weit entfernt in Bottrop lebt ) durfte ich nicht angeben.
    Da ich aber erst Geld bekommen sollte, nachdem die alles zusammen haben, bin ich irgendwann zu meiner Oma (es fehlten ein paar Sachen...Ausweiskopie, Sozialversicherungsausweis, ansonsten nichts relevantes...).
    Ich hatte auch eine Wohnung gefunden die mehrmals abgelehnt wurde, da die Wohnung zu klein gewesen ist aber 40€ unter dem Satz(Sie nannten es Mietwucha).
    Erst nach einem Gang ins Sozialgericht und einem Schreiben, hat das Jobcenter nachträglich das Mietangebot genehmigt, da hatte der Vermieter allerdings die Wohnung schon vermietet ( hatte lange gewartet und ist für mich auch mit der Miete runtergegangen ) .
    Ich war Psychisch und Physisch in einer ganz schlimmen Verfassung und auch schon im Februar mit einer psychosomatische lähmung im Krankenhaus.
    Bei meiner Oma musste ich wenigstens nicht im Park schlafen und hatte was zu essen.
    Viele Nerven und knapp 14KG haben mich diese Monate gekostet. :flag: War stark depressiv und wollte schon fast gar nicht mehr :flag:
    Dort war ich sporadisch bzw. sehr häufig, allerdings konnte meine Oma mich nicht mitfinanzieren und ich konnte meiner Verpflichtung nicht nachgehen und regelmäßig meine Post abholen ( Caritas ) .
    Es ist wirklich eine lange Geschichte aber ich hoffe ich konnte es einigermaßen gut erklären.
    Ich bin dann später erneut zum Amt gegangen und habe im August das erste mal Geld bekommen.
    Auf meine Frage, was mit der Leistung März-Juli ist, wurde mir gesagt, dass man sich für mich einsätzen würde.

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    Post habe ich jetzt bekommen (Caritas Postfach) : :nea:
    Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts
    Sehr.....
    ...
    ...
    (weiter unten dann)
    Bitte beachten Sie:

    Der Zeitraum März – Juli 2014 konnte bei der Bewilligung nicht berücksichtigt werden, da die am 24.04.2014 im Versagungsbescheid angeforderten Unterlagen erst nach der Widerspruchsfrist eingereicht wurden.Sie gaben am 31.07.2014 an, einen Versagungsbescheid nicht erhalten zu haben. Ein Nachweis darüber seitens des Trägers der Postanschrift wurde von ihnen nicht erbracht..... !

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    Ich war 2-3 x in der ganzen Zeit bei der Caritas und also nicht jede Woche...Also JA!!! Mein Fehler.
    Die Post wird nach einer Woche zurück zum Absender geschickt, was wiederum beim JC nicht notiert war oder was auch immer .... die nehmen halt die Post nicht mehr an.

    Letzendes haben mich die Jobcenterleute aber ziemlich im Regen stehen gelassen und wie kann man von mir in meiner Situation damals verlangen, dass ich jeden Woche die Post kontrollieren kann ( 11€ hin, 11€ zurück.... das kann meine Oma nicht zahlen )

    Was kann ich jetzt machen????
    Überprüfungsantrag stellen ?
    Irgendwie find ich das nämlich nicht richtig wie man mit mir damals so wie heute umgegangen ist/umgeht !!!

    Danke im Vorraus


    Seit letzter Woche habe ich schonmal eine Wohnung genehmigt bekommen, also Obdachlosigkeit ist jetzt schonmal vorbei... Aber Monat März-Juli ist super wichtig...alleine schon deswegen, da ich keine Möbel mehr habe und ja eigentlich gar nichts besitze und in meinen Fall denke ich, dass ich theoretisch vor Gericht, recht bekommen würde ( Aufgrund der ganzen Geschichte, warum die Unterlagen nicht rechtzeitig eigenreicht wurden und wie es mit dem Versagungsbescheid ist..) Wobei ich auch nicht verstehen kann, dass die so frech sind und auch Monat Mai-Juli in den Versagungsbescheid von April reinstecken .... !