Beiträge von JuliusKeusch

    1. Das war kein "Hörensagen", ich habe doch einen Link zu den (anscheinend nicht mehr aktuellen) Auszügen des SGB I sowie SGB II in meinen Beitrag eingefügt.


    2. Weil ich schon etliche Wohnungsbesichtigungen hinter mir habe. Der Auszug sollte und muss so schnell wie möglich passieren. Das wurde durch Jugendamt und Therapeutin festgelegt. Die Umstände sind schon seit langer Zeit untragbar. Die Wohnungssuche war kein Wunschkonzert, sondern es musste die nächst mögliche sein.


    3. Danke dennoch für die Antwort. Es wundert mich nur, dass das SGB I sowie II vor nicht allzu langer Zeit noch explizite Regeln vorgeschrieben hat und die Paragraphen nun einfach nicht mehr zu existieren scheinen.

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    nachdem ich nun etliche Foren, Internetseiten und Verlinkungen zum Sozialgesetzbuch durchforstet habe, bin ich verzweifelt.
    Es besteht dringende Notwendigkeit zum Auszug, das Amt hat schon in mehreren Fällen schrecklich versagt.

    Seit über einem Monat nun sind sämtliche Unterlagen zur Prüfung vorhanden. Die Wohnung wurde bereits vorab genehmigt, durch die Vermieterbescheinigung. Am Ende sollte ich lediglich eine Kopie des Mietvertrages sowie sämtliche Anträge einreichen, die notwendig sind. Das passierte Ende Juli. Es dauerte über einen Monat, bis die Leistungsabteilung nach etlichen Weiterleitungen endlich mal reagierte. Nun sollte ich Post bekommen, einen Gutschein für ein soziales Möbelhaus und Informationen über die generellen Leistungen, die ich in Zukunft empfangen werde.
    Auch hier geschah erneut ein herber Fehler: Die Post wurde zur falschen Adresse geschickt, obwohl ich die genaue und aktuelle Adresse angab (wie soll ich denn in eine Wohnung einziehen, die weder Tapete, noch Boden hat? Das kann ich doch erst mit eben dieser Post!).

    Nun stehe ich vor folgendem Problem: Ich höre rein gar nichts positives über das Sammellager in Duisburg. Die Möbel sollen kaputt, dreckig und schlicht und ergreifend nicht tauglich sein. Zudem nur in sehr geringer Vielfalt, demnach gäbe es wohl kaum Auswahl.

    Abgesehen davon gibt es weitere Probleme: Der effektive Raum, in dem ich wohnen werde, verfügt über gerade mal 22,6m2 Fläche. Stellen Sie sich dies wie ein großes Viereck vor. D.h. Küche, Schlafbereich und Wohnbereich befinden sich komplett in einem, 22,6m2 großem Raum. Ein normales Bett passt dort schon mal überhaupt nicht herein, ebenso wenig große Schränke oder ähnliches, außerdem müssen die zwei großen Fenster, sowie die Balkontür noch zu öffnen sein. Außerdem muss auf die Luftzirkulation geachtet werden, der Raum darf schlicht und ergreifend nicht zugestellt werden, ansonsten droht die Gefahr auf Schimmel!

    Ich brauche einfach nur eine explizite, aktuell geltende Regel. Kann die Erstausstattung im Bezug auf Möbel auch als Geldleistung erbracht werden, wenn das soziale Möbelhaus nicht geeignet ist?
    Ich fand zu diesem Thema dies:

    http://www.elo-forum.org/25/89745-ersta…g-moeglich.html

    Die erste Antwort zu diesem Beitrag finde ich sehr interessant. Jedoch habe ich nachgeschaut, unter den Verlinkungen stehen im SGB mittlerweile völlig andere Dinge, die mit der Erstausstattung kaum bis gar nicht zu tun haben.
    Ich schrieb bereits einen Beitrag zu diesem Thema, jedoch fehlen mir gänzlich die Quellen! Ich brauche etwas offizielles, etwas nachweisbares, andernfalls werde ich keine Ruhe finden, bis ich die Post endlich mal erhalte und zum Möbelhaus fahren kann, um mir alles anzuschauen.
    Aber wie bereits erwähnt: Vom Möbellager hier in Duisburg höre und lese ich nur furchtbares.

    Ich bitte dringend um Hilfe!

    Mit freundlichen Grüßen, Julius Keusch

    Hallo wevell,

    vielen, vielen Dank für deine Antwort. Es tut mir Leid, falls meine Ausdrucksweise zum Teil unangebracht war, ich bin nur einfach sehr aufgeregt. Du hast mir gerade das Wochenende gerettet. Ich hatte gerade schon ganz schreckliche Vorstellungen davon, was für Möbel ich wohl am Ende nehmen muss... ich schaffe es leider kaum positiv zu denken, was diese Dinge angeht. Mir kommen schon die Leistungen an sich wie Weihnachten und Geburtstag zusammen vor und mehr, daher warte ich nur darauf, dass es eine sehr negative Seite an dem Ganzen gibt. Aber anscheinend habe auch ich endlich mal Glück.

    Vielen Dank!

    Sehr geehrte Community,

    ich versuche kurz und präzise zu schildern, in welcher Situation ich mich befinde. Ich hoffe, ich kann anschaulich erläutern, wie mein Fall einzuschätzen ist, ich persönlich kenne mich leider kaum aus und weiß, dass Einzelfälle nichts seltenes sind.

    Ich wohne noch zu Hause, bei meinem Vater. Seit vielen Jahren gibt es extreme Probleme, Alkoholismus und Diabetes spielen eine große Rolle, damit für mich verbunden: Psychischer Stress in enormem Maße. Meine Mutter zog bereits vor 2 Jahren aus.
    Aufgrund der etlichen Vorkommnisse in den letzten Jahren, entschied das Jugendamt offizielle, dass es mehr als dringend und absolut notwendig ist, dass ich ausziehe, damit ich ein vernünftiges und eigenes Leben beginnen kann, ohne den kranken und negativen Einfluss meines Vaters.

    Ich wendete mich also an die Agentur für Arbeit und durchwanderte viele Instanzen. Nun bin ich auf diesem Standpunkt:
    Ich fand eine kleine Wohnung, die absolut in den Satz passt, der vom Jobcenter vorgegeben ist. Arbeitslosengeld II sowie Übernahme der Kosten der Wohnung (Miete + Nebenkosten) wurde bereits bestätigt. Der Mietvertrag wurde am Mittwoch von mir unterschrieben und bereits zum Vermieter zurück gesandt, bisher erhielt ich noch keine Kopie zurück.

    Diese Kopie muss ich lediglich noch beim Jobcenter abgeben, damit der letzte, ausbleibende Schritt getan ist, damit ich umziehen kann.

    Jetzt ist Folgendes der Kernpunkt meiner Frage:
    Ich erhalte keinerlei Hilfe meines Vaters, ich habe weder Geld, noch eine Ausbildung, noch ähnliches, da ich aufgrund der extrem belastenden Situation, unter der ich seit vielen Jahren zu leiden habe schlichtweg keine Chance hatte, mein Leben zu regeln. Ich bin also vollkommen auf die Hilfe des Jobcenters angewiesen. Ich weiß, dass ich einen Antrag auf Erstausstattung stellen kann.

    Nun wurde mir von meinem Fallmanager erklärt, dass die Küche (Kühlschrank, Herd etc.) wohl gebraucht gekauft werden muss. Alle Schlafzimmer-Möbel würden jedoch neu gekauft werden können, nur Einrichtung für das Wohnzimmer würden nicht übernommen werden (die Wohnung besteht aus einem einzigen Raum + Badezimmer, insofern befindet sich Wohnzimmer, Küche und Schlafzimmer als in einem Raum).
    Heute habe ich allerdings gelesen, dass man lediglich über ein Möbellager ausgestattet wird, also nichts neues, sondern gebrauchte Möbel. Sogar Betten wären gebraucht. Da meine Wohnung sehr klein ist, brauche ich allerdings eine Schlafcouch, da nichts anderes passt. Und so etwas als gebrauchtes Möbelstück ist schon mehr als ekelhaft. Abgesehen davon, dass ich wohl Glück haben müsste, dass solch ein Lager so eine Schlafcouch überhaupt hat.

    Stimmt das? Denn mir wurde gesagt, dass ich einen Betrag zur Verfügung gestellt bekomme, mit dem ich dann planen und zurecht kommen muss, das wäre mir auch absolut recht, denn ich bin überaus sparsam, und da ich sowieso nur eine solch kleine Fläche zur Verfügung habe, kann ich maximal 4 Möbelstücke unterbringen (z.B. Bett, Schreibtisch, Schrank für Kleidung). Ich habe ebenso gelesen, dass in der Regel ein Betrag von bis zu 1000 Euro zur Verfügung gestellt werden kann, mit dem man dann selbstständig Küche sowie nötige Möbel bezahlen muss. Warum steht eigentlich überall etwas anderes?

    Denn letzteres wäre für mich mehr als genug und genau das, was mir von meinem Fallmanager erklärt wurde. Was soll ich nun glauben? Was ist denn nun richtig?

    Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen, denn die Situation ist so oder so furchtbar für mich und mit überaus großem Stress verbunden. Ich gehe bereits seit langer Zeit am Limit meiner Kräfte und hätte gerne ein einziges Mal eine präzise Auskunft, damit ich ruhig schlafen kann.

    Ich habe noch nie zuvor Leistungen empfangen. Der Auszug ist wie gesagt dringend und durch das Jugendamt "angeordnet". Ich befinde mich momentan bei dem letzten Schritt, nämlich den unterschriebenen Mietvertrag zum Jobcenter zu bringen. Die Leistungen (ARLG II) sollen mit Mietbeginn gezahlt werden.
    Die Wohnung ist lediglich "malerfertig" und verfügt noch nicht über eine Tapete.

    Mit freundlichen Grüßen, Julius