Beiträge von Birgit63

    Also 12 km sind nun wirklich kein Weg, damit man dorthin ziehen muss. Du kannst jederzeit das Gymnasium wechseln und in die Nähe deines Wohnortes auf eine Schule gehen. Andersherum wird dir kein Amt eine Wohnung finanzieren, weil du nicht die Schule wechseln willst.

    Das mit dem Behindertenrabatt kann trotzdem sein. Manche Autohäuser werben damit. Was nicht sein kann, dass man die Steuerbefreiung als Behinderter in Anspruch nimmt aber das Auto dem Vater gehört und er dieses selbst gar nicht nutzt. Das funktioniert nicht. Aber hier denke ich, ging es darum, dass das Autohaus damit geworben hat, dass Schwerbehinderte 20 % Rabatt bekommen.

    Während der Ausbildung bist du vom Hartz IV ausgeschlossen. Das heißt, du bekommst kein Hartz IV. Es gibt viele Auszubildende, die neben ihrer Ausbildung noch einen Nebenjob haben. Hatte meine Tochter auch. Sie hat sogar noch an 3 Abenden in der Woche ausbildungsbegleitend ihre Fachhochschulreife gemacht. Klar waren das drei stressige Jahre aber hinterher ist man doch stolz, dass man es geschafft hat. Ausbildungsgehalt ist kein Taschengeld, sondern dazu da, sein Leben zu finanzieren.

    Urlaub gibt es bei Hartz IV überhaupt nicht. Nur genehmigte Ortsabwesenheit. Diese brauchst du aber doch nicht immer. Die Kinder können ja zu dir kommen. Dann bist du daheim und kannst jeden Tag den Briefkasten leeren und auch evtl. Termine wahrnehmen (das geht auch trotz Kinder).

    Dafür, dass du deine Erstausbildung erst mit 25 Jahren machst, kann keiner was außer du selbst. Normal kommt man bei einem Realschulabschluss mit 16 aus der Schule. Das war vor 9 Jahren. Hättest du damals gleich eine Ausbildung gemacht, wäre das überhaupt kein Problem gewesen, zumal deine Eltern dir zu Unterhalt verpflichtet sind, bis du die erste Ausbildung abgeschlossen hast.

    Auszubildende sind grundsätzlich von Hartz IV ausgeschlossen. Würdest du BAB bekommen, könntest du evtl. noch einen Zuschuss zu den ungedeckten Unterkunftskosten bekommen. Aber eben nur wenn du BAB bekämst. 550,00 Euro Miete für eine Person ist auch schon eine Hausnummer. Warum muss es unbedingt ein Haus sein? Wenn man nur 1.600 Euro netto zur Verfügung hat, dann kann man sich kein Haus mieten, das 1.100 Euro an Miete kostet. Ihr lebt über eure Verhältnisse. Selbst wenn du ALG II bekämst, gehe ich davon aus, dass die 550,00 Euro Miete nicht angemessen für eine Person wären und somit nicht voll übernommen würden.

    Dein Sohn macht eine Ausbildung und dürfte daher von Hartz IV eh ausgeschlossen sein. D. h. er müsste eigentlich schon einige Zeit seinen Mietanteil und seine Verpflegung selbst bestreiten (durch Bafög). Deshalb ändert sich auch bei dir nichts weiter. Allerdings weiß ich nicht wie das beim Bafög aussieht.

    Wenn ich richtig informiert bin, wird das Geld vom Ferienjob nur nicht angerechnet, wenn sie dieses Jahr Abitur gemacht hätte und im Oktober studieren würde. Da sie aber bereits letztes Jahr bereits Abitur gemacht hat und dann mehr oder weniger durch die Welt gegondelt ist, kann ich mir schon vorstellen, dass das rechtens ist. Deine Tochter bekommt Bafög. Daher ist sie nicht mehr Hartz IV-berechtigt. Wenn sie sich bei dir nicht abmeldet und am Studienort anmeldet, wird dir die Hälfte der Miete angerechnet. Sie muss ihren Wohnort am Studienort anmelden. Dann bekommst du die volle Miete (soweit angemessen). Wenn ihr das so angegeben habt, dann hat sich das JC vertan und du musst dort hingehen.

    Ihr wohnt zu dritt in einer Wohnung. Nun willst du eine eigene Wohnung, was ja auch verständlich ist. Zufällig habt ihr ein Zweifamilienhaus gefunden, in der auch gleich zwei Wohnungen frei sind, so dass das Jobcenter dir und deinen Eltern den Umzug finanzieren soll, damit ihr zusammen in ein Zweifamilienhaus zieht. Wenn du das jetzt so liest, findest du es nicht auch ein bisschen komisch?

    Im Übrigen bist du nur verpflichtet arbeiten zu gehen, wenn die Kinderbetreuung gesichert ist. Wenn dem nicht so ist, wie du ja beschrieben hast, dann brauchst du auch gar nicht arbeiten zu gehen. Mobbing zu beweisen ist immer sehr schwer. Auf keinen Fall darfst du kündigen. Wenn dich die Firma nicht mehr haben will soll sie dir kündigen.

    Denk aber dran, wenn du einen Job bekommst, dass du dann einen Monat ohne Geld da stehst. Du kannst zwar ein Überbrückungsdarlehen beantragen. Aber dass musst du zurückzahlen. Vielleicht wäre es schlau, dass ALG I auf die Seite zu packen. Ist nur ein Vorschlag, nichts weiter.

    Ich gehe mal davon aus, dass BAB abgelehnt wurde, weil der Vater unterhaltspflichtig ist. Dann muss sie das Geld vom Vater einklagen. Eine andere Lösung sehe ich nicht. Vielleicht sollte sie nochmal in Ruhe mit ihrem Vater reden und ihm versichern, wie ernst es ihr mit der Ausbildung ist. Ich kann den Vater schon verstehen. Sie hat die Schule 2 x abgebrochen. Er hat kein Vertrauen mehr. Aber der Klageweg ist lang. Sie hat ja auch sicherlich noch eine Mutter. Die ist ihr ab Volljährigkeit auch zu Barunterhalt verpflichtet.

    Bei Hartz IV gibt es keinen Berufsschutz. Da sind alle gleich. Da geht es vorrangig darum, dich in Arbeit zu vermitteln, damit du schnell vom JC weg kommst. D. h. das JC kann dir auch einen Job im Callcenter oder in einer Putzkolonne vermitteln. Nur, wenn du diese Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht ausüben kannst, bleibst du von dieser Tätigkeit verschont. Wenn du keine Familie (Frau und Kind/er) hast, dann bist du bundesweit zu vermitteln.

    Ganz einfach, wenn du Bafög nicht bekommst, dann ist das Einkommen deiner Eltern zu hoch. Deine Eltern sind aber unterhaltspflichtig bis du deine Ausbildung beendet hast. Wenn du dir eine Privatschule (war die einzigste Ausbildung, die mir zugesagt hat) leistest, dann musst du deine Ausbildung auch finanzieren können. Und nicht der Vater Staat. Der finanziert Privatschulen sowieso schonmal gar nicht. Also wenn du die schulische Ausbildung (was ist das denn für eine?) abbrechen musst, dann ist nicht der Staat schuld, sondern du und deine Eltern. Weil man im vorhinein sich schon hätte Gedanken machen müssen, ob man das auch finanzieren kann.

    Das Jobcenter muss dir auch keine Ausbildungsstelle suchen. Das musst du schon alleine tun. Du kannst mir nicht erzählen, dass du in der Altenpflege keinen Ausbildungsplatz finden konntest. Das ist im Moment der Bereich, wo man, wenn man unbedingt will, auch was bekommt.

    Wie sieht es denn mit einem kleinen Job aus, wenn dich die 5,00 Euro so stark belasten? Auch euer Sohn könnte sich mit 19 Jahren einen Nebenjob suchen. Wir haben noch nie Leistungen vom Staat bezogen, trotzdem musste sich unsere Tochter mit 16 einen kleinen Nebenjob suchen. Das ist bei uns im Bekanntenkreis im allgemeinen üblich, dass sich die Kinder oder auch die Mütter (selbst wenn der Mann genug verdient) zumindest einen 400 Eurojob suchen, damit ihnen nicht die Decke auf den Kopf fällt. Wenn er aufgrund der Schule unter der Woche nicht arbeiten kann, dann gibt es auch genug Jobs, die man am WE ausüben kann.