So ist das mit dem Lohn. Er ist dazu da, um ihn für den Lebensunterhalt einzusetzen. Er ist kein Taschengeld.
Beiträge von Birgit63
-
-
Warum besucht dich dein Bruder nicht am Samstag und fährt dann am Sonntag früh wieder nach Hause? Damit wäre das Problem aus der Welt geschafft. Ansonsten ist es wie oben beschrieben. Man hat keinen Urlaubsanspruch.
-
Seid ihr denn beide von Hartz IV abhängig? Ansonsten ist es deiner Lebensgefährtin zuzumuten, dir ein wenig vom Hausrat abzugeben. Ich gehe mal davon aus, auch wenn die Möbel auf ihren Namen gekauft wurden, dass du dich daran beteiligt hast. Einfach sagen, ich ziehe nur mit einem Koffer aus und das Amt zahlt mir alles neu, geht so einfach auch nicht. Solltet ihr allerdings beide von Hartz IV abhängig sein, ist es egal, da ja sonst deine Lebensgefährtin die Sachen, die du mitnimmst beantragen müsste.
-
Nein, nach einem Doppelpunkt wird groß weiter geschrieben. Nach einem Semikolon wird klein weiter geschrieben.
-
Durch das gemeinsame Kind sind sie eine BG und wenn der Lebenspartner genug verdient, gibt es kein Hartz IV. Selbst wenn deine Schwester auszieht, ist ihr ihr Lebensgefährte zu Betreuungsunterhalt verpflichtet, bis das Kind 3 Jahre alt ist und sie selbst wieder arbeiten gehen kann und dann auch muss.
-
Auch bin ich der Meinung, dass man dem Vermieter mitteilen muss, wenn noch jemand in die Wohnung einzieht. Die Nebenkosten werden ja meistens kopfteilig berechnet.
-
Du kannst nicht einfach sagen, dass dir deine Jobs reichen und den Rest das JC bezahlt. Du musst alles tun, um genug zu verdienen, damit du kein Hartz IV mehr benötigst. Hartz IV-Leistungen sind als vorübergehende Hilfe gedacht
-
Wir brauchen mehr Informationen. Ist die Wohnung angemessen? Wie alt bist du? Hast du einen Minijob oder besuchst du eine Maßnahme etc.
-
Was ist mit deinen Eltern? Nur dass du schon 25 bist, heißt nicht, dass dir deine Eltern nicht zu Unterhalt während der Ausbildung verpflichtet sind. Wenn du deine erste Ausbildung abbrechen musstest, weil du einen Arbeitsunfall hattest, ist es ja nicht dein Verschulden, dass du eine zweite Ausbildung machen musst. Hier kann es dann sein, dass die Unterhaltspflicht deiner Eltern (sofern sie leistungsfähig sind) wieder greift.
-
Sie dürfen die kompletten Heizkosten und die 200 Euro von der Hausverwaltung verlangen. Das Stromguthaben darfst du behalten, weil du den Strom aus deinem Regelsatz bezahlst. Anders sähe es aus, wenn du Aufstocker wärst und nur einen Teil der Miet- und Nebenkosten vom JC erhälst. Aber wenn das JC die volle Miete und Nebenkosten übernimmt, steht denen auch die volle Rückzahlung der zu viel gezahlten Heiz- und Nebenkosten zu.
-
Wenn eure Mieteinnahmen und das Geld von deinem Freund nicht reicht, dann müsst ihr die Eigentumswohnung verkaufen. Eine Eigentumswohnung ist nur geschützt, wenn man selbst darin wohnt.
-
Das ist bei den Kitagebühren doch auch so. Da kann auch jedes Bundesland selbst entscheiden. Warum soll das bei der Hundesteuer anders ein?
-
Das ist tatsächlich so, dass das jede Kommune für sich selbst entscheiden kann.
-
Das JC zahlt bei niemanden in die Rentenversicherung ein. Wenn später die Rente nicht reicht, bekommt man Grundsicherung. Also musst du einen Verwertungsausschluss machen oder aber das Geld bis zur Höhe der Vermögensgrenze aufbrauchen.
-
1700 auf Hand wären netto und nicht brutto.
-
Im Zeitalter des PC's ist es doch ein Klacks eine Bewerbung zu schreiben. Warum hast du nicht alle 10 Bewerbungen geschrieben? Hast du keinen Bock auf Arbeit? Ich verstehe immer nicht die Frage, wie viel Bewerbungen man schreiben muss. Man schreibt solange und so viele Bewerbungen bist man einen Job hat. Die Energie die in solche Foren verschwendet wird, sollte man für Bewerbungen nutzen. Bewerbung heißt ja noch lange nicht, dass man den Job auch bekommt.
-
Das Geld von dir wird bei deinen Eltern überhaupt nicht angerechnet, da ihr keine Bedarfsgemeinschaft seid. Du bekommst vom JC deinen Mietanteil (1/3 der Miete) und das was noch fehlt zum Aufstocken. Du bist deinen Eltern nicht zu Unterhalt verpflichtet.
-
ALG II-Leistungen sind keine Leistungen, die beim Studium gewährt werden. Allein darum geht es hier. Du hast mit Hartz IV-Leistungen studiert. Du hättest einen Studentenjob annehmen und einen Bildungskredit in Anspruch nehmen müssen.
-
Man kann um Verlegung des Termins bitten. Solange du nur einen Cent ALG 2 bekommst, bist du verpflichtet Termine wahrzunehmen.
-
Also ich sehe hier keine Notwendigkeit für einen Umzug. Erst wenn du einen Job gefunden hast, wird das JC die Notwendigkeit anerkennen und den Umzug finanzieren. Wenn du den Umzug selbst finanzieren kannst, dann kannst du hinziehen wohin du willst. Da in München ein anderes JC zuständig ist, gelten die dort angemessenen Kriterien für die KdU.