Beiträge von dave-87

    Laut gesetz sind deine Eltern bis 25 Jahren für dich verantwortlich wenn du deinen Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten kannst war bei mir auch so Punkt ich habe psychische Probleme bekommen musste von zuhause ausziehen bin in eine therapeutische Wohngemeinschaft gezogen. Spricht ein teil habe ich vom Jobcenter bekommen den anderen Teil das Kindergeld muss meine Eltern komplett an mich abtreten. Miete wurde ebenfalls übernommen nach kompletter Durchleuchtung der finanziellen Situation meine Eltern. Wenn du selbst kein Geld hast hast du Anspruch auf das komplette Kindergeld. Da du aber zu Hause bei deinen Eltern wohnst sind Sie nicht verpflichtet das Kindergeld an Dich abzutreten da sie dir ja alles finanzieren. Es sei denn dein Verhältnis zu deinen Eltern Verso massiv gestört dass ein Zusammenleben nicht mehr zumutbar ist und du somit ausziehen müsstest was ich nicht hoffe dass dies bei dir der Fall ist. ansonsten kann ich dir nur raten dringend etwas gegen deine psychischen Probleme zu unternehmen wie gesagt kenne ich das aus eigener Erfahrung und mittellos zu sein ist eines der schlechtesten Gefühle was es gibt. Hast du in deiner Ausbildung die letzten zwei Jahre am Stück gearbeitet wenn ja steht dir in der Regel Arbeitslosengeld 1 zu aber da müsstest du dich weiter schlau machen liebe Grüße

    Hallo Zusammen,

    habe die chance auf einen Arbeitsplatz.
    Der arbeitgeber bekommt 40 % eingliederungshilfe für mich für 4 Monate zum Bruttogehalt.

    Was passiert mit meinem Regelsatz?

    nach Zusage der Förderung vom Führerschein ist das Argument vom Jobcenter nun folgendes.

    Auf grund Ihres einkommens würde eine Freigrenze von 300 Euro festgesetzt was nicht angerechnet wird.
    Davon können Sie den Führerschein bezahlen.

    Bitte??? Welche 300 euro. Mir bleiben 100 euro Übrig.

    Wie kann ich das verstehen?

    Danke im Voraus.

    lg

    Hallo

    klar das mit dem schriftlichen stimmt schon. Aber auch eine mündliche abmachung ist gültig denk ich mal.
    Und ganz ohne beweise bin ich ja nicht.

    ob ich bei einer Freigrenze von 300 Euro nicht mehr im leistungsbereich bin gehe ich davon aus, da ich netto 1.100 euro bekomme.
    Trotzdem wurde die Förderung vom Führerschein zugesagt. Zu not gehe ich zum vdk und werde es einklagen.

    das lasse ich so nicht auf mir setzen.

    Danke übrigens für deine Antwort.

    lg

    Hallo Zusammen,

    folgende Situation:

    ich bin seit Jahren ALG2 Bezieher hatte eine lange Krankheitsphase Hinter mir (Psyche) die ich in den griff bekommen habe.. Ärzte..Therapeuten etc..)

    Ich wohne in einer WG. Mein Mitbewohner betreibt ein Ladengeschäft ist selbser auch Geschäftsführer und hat mir einen Job angeboten auf VZ.

    Ich natürlich Happy gleich zu meinen berater gestampft und habe ihm davon erzählt.
    Er sagte das freut mich für Sie. Er wusste das wir in einer wg wohnen dank Anrufbeantorter ...)

    er hat sich dann mit meinem Mitbewohner in Verbindung gesetzt und es wurde ein 3 monateiges Praktikum vereinbart zwecks psyche wegen durchhalte vermögen. Hat alles gut geklappt. Mein Mitbewohner hat dann mit meinem Berater telefoniert und ihm mitgeteilt hat alles gepasst. Ich bräuchte halt förderungen wegen fachwissen etc. Und ein führerschein wäre nicht schlecht da ich zu unterschiedlichen Zeiten anfangen muss und dies mit den Öffentlichen Verkehrsmitteln nicht gegeben ist. mein berater gab ihm die Zusage er bekomme für mich 40 % Forderung für 4 Monate plus der führerschein wird mir gezahlt. sprich ein teil bezahlt das Jobcenter den anderen muss ich zurückbezahlen. diese Info hat er mir gegeben meinem Mitbewöhner sowie seine Sprachaufzeichnung auf meinem Anrufbeantorter.

    Mein Berater sagte er macht die Unterlagen fertig und ich könne dann zum 15.10.2015 angestellt werden.
    Die Frage hin wegen dem Füherschwein meinte er wurde er sehr patzig. Sie haben eine Freigränze von 300 Euro die Ihnen nicht angerechnet werden und davon können Sie sich den Führerschein bezahlen. Hallo??????

    Was ist den jetzt kaputt? Er hat doch gesagt geht in ordnung mein Mitbewohner wie erwähnt kan es bezeugen sowie seine Nachricht auf dem AB mit folgenden Inhalt:

    Hallo Herr X Die Füherschein förderung können wir machen. Wir müssen uns dann noch unterhalten wieviel Sie zurückzahlen müssen.

    Und jetzt sowas?

    Und wie kommt er Bitte auf 300 Euro freigrenze? soll ich etwa bei einem VZ Job nebenbei noch arbeiten gehen meint er das? Mein Mitbewohner kann mich nicht mitnehmen da er selber außentermine hat, und verpflichtet ist er auch nicht soviel dazu zu.

    Meine einstellung ist gefährdet ..

    kann ich da rechtlich gar nichts machen?

    Folgende Email habe ich von meinem Berater bekommen:

    eine Förderung des Führerscheins ist nur möglich, wenn keine Alternativen ( öffentliche Verkehrsmittel, Umzug, Mitfahrgelegenheit) zum Erreichen des Arbeitsplatzes zur Verfügung stehen. Da auf Grund Ihres Einkommens ein Freibetrag von ca. 300 € gewährt wird (keine Anrechnung auf das ALGII) können Sie den Führerschein aus diesen Mitteln finanzieren.

    Was meint Ihr dazu?

    Danke im Voraus.

    lg

    Hallo Zusammen,

    wohne zurzeit noch in Freising wo ich auch gemeldet bin.Wohne mit einem Kumpel zusammen als WG. Er Verdient ich bekomme Hartz 4. Jetzt hat der Vermieter eigenbedarf angemeldet und wir müssen zum 30 november 2013 raus. Da ich mich mit meinem Kumpel zudem ziemlich zerstritten habe wohne ich zurzeit bei nem anderen kumpel in Dachau. Er hat bei seiner Hausverwaltung nachgefragtr ob ich den ab 01.12.13 bei Ihm einziehen könnte. Die Hausverwaltung hat abgelehnt wegen zu schlechter Bonitä. ( Bonität bei einem Hartz 4 Empfänger ist immer schlecht nur mal am Rande).
    Habe trotzdem mal beim Jobcenter nachgefragt ob sie trotzdem Unterkunft bezahlen würde. Antwort des Jobcenters Dachau:
    Das die Miete nur übernommen werden kann wenn ein gültiger Mietvertrag vorliegt. Da aber die Hausverwaltung Ihres Freundes abgelehnt hat besteht kein Mietvertrag somit ist eine Zahlung nicht möglich. Okay leuchtet mir irgendwie schon ein. Aber wie sieht es mit dem Regelsatz zum Leben aus? Bekomme ich dann ab 01.12.13 kein Geld mehr? Bin auf Wohnungssuche in Dachau. Ummelden kann ich mich ja erst wenn ich ne eigene feste Wohnung habe.

    Kennt sich jemand von Euch aus?

    Würde mich über eine mail freuen.

    lg Dave-87

    Hallo zusammen,

    ich wohne noch in Freising. Möchte aber in den Landkreis Dachau ziehen da ich bessere Verkehrsanbindung habe sowie Job technisch bessere Chancen habe. In Dachau und Karlsfeld zahlt das JC 444 Euro Kalt. Für den Preis findet man absulut nix, und wenn man doch mal Glück hat, nur mit Markler. Restlicher Landkreis bezahlen Sie 344 Euro Kalt.

    Aus diesem Grund möchte ich mit nem Kumpel der ebenfalls auf Wohnungssuche ist uns ne Wohnung nehmen zusammen als WG. Ich bekomme ALG 2 mein Kumpel ist Festangestellter und verdiet sehr gut. Die Wohnung die wir beziehen wollen kostet 740 Euro kalt 107 m2. Also jeder 370 Euro. Da die 26 Euro über dem Satz ist was das JB mir bezahlt wollte ich Fragen ob sich einer von Euch auskennt ob man da Schwierigkeiten bekommt vom JC, auch wegen den m2??Es ist eine 4 Zimmerwohnung. Die würden wir auch brauchen da mein Kumpel sein Bürozimmer braucht, und vom JC wie gesagt nicht abhängig ist. Ich habe gehört von einer Freundin, das die Grenze der m2 aufgehoben wurde. Es zählt nur die Kaltmiete stimmt das?

    Würde mich über ne Mail freuen.

    Vielen Dank.

    LG

    Dave-87