Beiträge von Dopsball2

    nach dem ich alle Kommentare zu meinem letzten Beitrag gelesen habe steht für mich fest, dass ich es bei der Anerkennung als BG belassen werde.

    Nun stellt sich für mich die Frage wie ich am besten damit umgehe, dass ich dem JC die Anlage nicht liefern kann.

    Ich habe für die kommenden Tage einen Termin mit der Leistungsabteilung vereinbart.

    Wenn ich richtig verstanden habe steht noch nicht ganz fest ob Sie bei "Nicht-Einreichen" nur den fiktiven Höchstsatz für den Unterhalt anrechnen oder ob Sie mir die Leistung komplett versagen möchten. Somit möchte ich dies vorsichtig zuerst ausloten. Sollte ich da die Antwort bekommen, dass nur der höhere Unterhlat angerechnet wird, kann ich ja sofort sagen dass Sie dies tun können. Sollte sich herausstellen, dass Sie die Leistung versagen wollen, dann besteht für mich immer noch die Möglichkeit auf Zeit zu spielen und die EInreichung der Unterlage hinauszuzögern (Da ich ja aufGrund meiner selbstständigen Tätigkeit voraussichtlich nur noch 3-4 Monate darauf angewiesen bin).

    Haltet Ihr diese Vorgehensweise für sinnvoll? Wie lange lässt sich so etwas hinauszögern?

    Dopsball2

    danke für deinen Beitrag wevell

    Ich glaube da sProblem an deinem Vorschlag ist, dass es schon ausreicht wenn du mit einer Person länger als ein Jahr zusammen wohnst. Dieser Umstand reicht aus um als BG eingestuft zu werden. Dabei ist es unerheblich ob man zusammen ist oder nicht. So habe ich das bisher verstanden. Ist das richtig oder falsch?

    Vielen Dank für die zahlreichen Antworten!

    zunächst zu der "Freundin"-Frage: Wir sind als Paar in die Wohnung zusammen eingezogen (Dies war lange vor dem Antrag auf Leistung) und sind jedoch mittlerweile kein Paar mehr, verstehen uns jedoch immer noch sehr gut (Sie ist sozusagen immer noch meine beste Freundin). Nun gibt es leider das Problem, dass in unserer 2-Zimmer Wohnung man durch den einen durchgehen muss um zum anderen zu gelangen. Auf grunddessen stehen auch heute noch beide Betten (Kein gemeinsames Bett) im gleichen Zimmer. Dies stellt für uns überhaupt kein Problem dar, jedoch wahrscheinlich für das JC. Wir hatten auch einmal unangekündigten Besuch von einem JC-Mitarbeiter der unsere prüfen wollte ob wir eine BG sind oder nicht (Wir haben den Zugang verweigert).

    Schlußendlich habe ich damals um der ganzen Diskussion ein Ende zu bereiten (Weil ich mir dachte, dass die Betten in dem gleichen Zimmer sie niemals durchgehen lassen würden) habe ich damals uns als BG angemeldet. Da wusste ich jedoch nicht was für Forderungen (eben diese detailierten Auskünfte über die Eltern meiner Mitbewohnerin) auf uns zukommen würden.

    Aber ansonsten haben wir getrennte Konten und jeder bestreitet seinen eigenen Lebensunterhalt.

    @ Hoppel: Ich verstehe wieso das JC daran interessiert ist die Steuerbelastung möglichst gering zu halten. Jedoch bekomme ich seit der Anerkennung als BG nicht wirklich mehr Geld. Also ich bekomme ca. noch das gleiche wie vorher und meine Freundin bekommt ja weiterhin gar nichts. (Sie ist ja Studentin deren gesamte Kosten durch Ihre Eltern gedeckt werden). Deswegen verstehe ich das ganze Theater nicht.

    Und was würde sich bei meinen Leistungen ändern, wenn das JC den fiktiven Unterhalt anrechnet? Bekomem ich dann viel weniger? Selbst wenn wäre das ja imerr noch besser wie gar nichts weil ich die Unterlagen nicht beibringen kann...

    Danke!

    Dopsball2

    danke wieder mal für die rasche Antwort.

    Bedeutet dass, wenn ich die ausgefüllte Anlage nicht einreiche, dann wird nur mein Anspruch gekürzt, nicht jedoch die gesamte Leistung eingestellt. Auf einem der Aufforderungen steht nämlich am Ende, dass die Leistungen komplett versagt werden könnten...?

    Aber wieso mischt sich das JC in etwas ein, bei dem alle Beteiligten absolut zufrieden sind? Ich verstehe das nicht. Und was wäre der Fall wenn wir eine Aufforderung zur Klage bekommne. Uns hierfür recht herzlich bedanken und sagen dass wir das aber nicht möchten...??

    @ Hoppel: Bafög wurde nicht beantragt und ist auch nicht nötig, da wie gesagt dass Geld der Eltern meiner Mitbewohnerin zur Bestreitung Ihres Lebensunterhaltes vollkommen ausreicht.

    @ Sharoon: Wir teilen uns die Wohnung. Jedoch gilt man sobald man länger als ein Jahr zusammen wohnt automatisch als Bedarfsgemeinschaft.
    siehe Wikipedia: Der wechselseitige Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird nach § 7

    Absatz 3a SGB II vermutet, wenn Menschen bspw. länger als ein Jahr zusammenleben...


    Meine Frage ist nun was ich am besten in meiner Situation tun sollte um mir für die kommenden 3-4 Monate den Leistungsbezug zu sichern.

    1. erstmal abwarten und Ausfüllen der Anlage verweigern? Würde mir der Leistungsbezug dann sofort gekürzt werden oder erstmal in 10%, 20%, 30% er Schritten?

    2. Ein Gespräch mit demm JC suchen und Ihnen erklären, dass die Elktern dies nicht ausfüllen möchten? Hier ist die Frage zu klären ob das JC überhaupt Entscheidungsspielraum hat?

    Was denkt Ihr?

    danke für deine rache Antwort, Hoppel!

    Sie verdient ca. 80 Euro im Monat als studentische Aushilfskraft und in den Ferien ca. 500 - 1000 als Freiberuflerin.

    Es ist so, dass ich derzeit einer selbstständigen Tätigkeit nachgehe, von welcher ich voraussichtlich in 3-4 Monaten ohne Leistungsbezug leben kann. Meine Angst ist nun, dass mir sofern ich diese ausgefüllte Anlage nicht beibringe mir die Leistungen komplett gestrichen werden, was das aus für meine selbstständige Tätigkeit bedeudet.

    Was denkt Ihr?

    Liebe Foren-Mitglieder,

    Ich wohne seit über einem Jahr in einer Wohngemeinschaft mit einer Studentin. Aufgrunddessen gelten wir natürlich als Bedarfsgemeinschaft.

    Nun wurde meiner Mitbewohnerin unter anderem die Anlage UH4 (Zur Feststellung von Unterhaltsansprüchen der Antragstellerin/ des Antragstellers gegenüber Elternteilen ausßerhalb der Bedarfsgemeinschaft), innerhalb welcher die Elternteile meiner Mitbewohnerin Ihre Vermögens- und Einkommensverhältnisse offen legen müssen.

    Nun gibt es dasProblem, dass die Eltern meiner Mitbewohnerin sich weigern ihre Verhältnisse offen zu legen (Was ich vollkommen verstehen, denn ausser das wir zusammen uns eine Wohnung teilen, hat meine Mitbewohnerin nichts mit meinen beruflichen Verhältnissen zu tun).

    Zusatzinfo: Die Eltern meiner Mitbewohnerin unterstützen sie monatlich mit 400 Euro. Dieses Geld langt für Sie genau und Sie benötigt kein weiteres Geld. Warum also diese Anlage?

    Habt Ihr Ideen was man tun könnte

    Ich freue mich auf eure Antworten

    Dopsball2