Beiträge von Sommersprossen

    Hallo Hoppel,


    hier das Kündigungsschreiben:


    (Name und Anschrift des Vermieters) Datum




    (mein Name und Anschrift)



    Betr.: ordentliche Kündigung


    Das Mietverhältnis mit Ihnen kündigen wir zum 31.12.2013.
    1. Grund: Sie sind Ihrer Zahlungsverpflichtung nicht nachgekommen. siehe BGH§573 Abs1 nr.3
    Nebenkostenabrechnung vom 9.7.2013


    2. Grund: Vertragsbedingungen nicht erfüllt.
    Das Mietverhältnis ist ein freiwilliger Vertrag, der im stärksten Maße auf gegenseitiges Vertrauen aufgebaut ist.
    Dieses Vertrauensverhältnis ist total zerrüttet. Es macht eine weitere Zusammenarbeit mit Ihnen unmöglich.
    Näheres aus Briefwechsel mit Mieterverein ersichtlich.


    Hochachtungsvoll
    (Name des Vermieters)



    Mir ist nicht klar, weshalb das Mietverhältnis durch mein Verhalten zerrüttet sein soll. Ich vermute aber, weil ich gegen die Jahresendabrechnung Einspruch erhob und den Betrag gekürzt habe. Außerdem wurde der Vermieter vom Mieterverein dazu aufgefordert, die Heizkörper überprüfen zu lassen, und eine Kopie der Rechnungsbelege vorzulegen. Das passt ihm nicht.


    Laut Mieterverein wurde der Zahlungstermin aufgehoben, da ich über ihn Einspruch erhob. Ich denke, das akzeptiert der Vermieter nicht.


    Gruß,
    Sommersprossen

    Hallo Hoppel,

    Zitat

    Was ist das mit der Kostenabrechnung? Ich denke, die hat das Jobcenter übernommen?


    Ja, das hat es auch.Ich habe sofort den Betrag überwiesen. Am Tag, als ich die Überweisung vornahm, kam auch die Kündigung vom Vermieter.


    Zitat

    Widerspruch? Geht nicht......


    Wie gesagt, der Vermieter sprach mir schon einmal eine Kündigung aus, die vom Rechtsanwalt aber abgewendet wurde, da die Argumente keine rechtliche Grundlage bildeten. Das meinte ich mit Widerspruch einlegen.


    Ich hoffe nun, dass es hier im neuen Fall auch so sein wird.
    Genaueres erfahre ich in 10 Tagen, da habe ich einen Termin beim Mieterverein.


    Eine Räumungsklage möchte ich nach Möglichkeit vermeiden, da ich das nervlich nicht überstehen würde.
    Aber danke für deine Hinweise.


    Heißt PN persönliche Nachricht?


    Gruß,
    Sommersprossen

    Hallo,


    habe heute ein Kündigungsschreiben meines Vermieters bekommen, in dem mir die Wohnung zum 31.12.2013 gekündigt wird.


    Begründung: das Mietverhältnis sei zerrütet und ich hätte die Jahresendabrechnung nicht fristgerecht gezahlt.


    Zum zerrüttet ist von meiner Seite aus zu sagen, dass mir seine Frau eine Vorschrift nach der anderen macht, wodurch ich mich tyrannisiert fühle. Außerdem ist ihr Auftreten sehr aggressiv und herrschsüchtig. Das schüchtert mich so sehr ein, dass ich richtig Angst vor ihr habe. Ich muß dazu sagen, dass ich eine schwere seelische Erkrankung habe und deswegen zart besaitet bin. Von daher wäre es schon gut, wenn ich mir eine andere Wohnung suche, wo die Vermieter freundlich sind.


    Den Vermieter habe ich allerdings innerhalb der vergangenen7 Jahre nur ein einziges Mal kurz gesprochen.


    Das ist außerdem die zweite Kündigung, die mir ausgesprochen wird.


    Ob die Jahresendabrechnung nicht fristgerecht abgeglichen wurde, muß vom Vermieterverein noch geklärt werden.
    Ich denke aber, ihm passt es nicht, dass ich Einspruch erhoben habe und die Nebenkosten gekürzt habe.


    Auf jeden Fall werde ich Widerspruch einlegen, da ich mir nicht vorstellen kann, dass ich in so kurzer Zeit eine neue Wohnung als Hartz-4-Empfängerin bekommen werde.


    Gruß,
    Sommersprossen

    Hallo Sharoon,


    danke für deine Anregung. Die Zahlen der BKA habe ich nicht zur Hand, da ich von einem fremden PC aus schreibe, aber in ein paar Tagen kann ich das machen.


    Heute erhielt ich ein Schreiben vom Jobcenter mit der Aufforderung, die Rechnung, die der Mieterverein aufgestellt hat, dem Jobcenter zuzustellen. Das führte ich natürlich gleich aus..
    Nun warte ich erst einmal ab.


    Gruß,
    Sommersprossen

    Hallo Sharoon,


    deine Reaktion verstehe ich nicht.
    Es ist doch durchaus möglich, dass es sich bei so einem hohen Betrag um einen Defekt im Heizkostenzähler handelt, oder die Heizung erst bei 4 anfängt, warm zu werden.
    Außerdem schreibt muchachoman, dass die Wände schlecht isoliert sind.
    So etwas muß vor Ort geprüft werden.


    Gruß,
    Sommersprossen

    Hallo,


    wenn du dich vom Sachbearbeiter permanent schlecht behandelt fühlst, kannst du dich beim Dienststellenleiter beschweren. Weise ihm nach, wie kooperativ du immer gewesen bist. Der wird die Angelegenheit prüfen und dir eventuell einen anderen Sachbearbeiter zuteilen.


    Welches Jobangebot ist dir sicher?


    In Berlin ist es nicht gesagt, dass du besser vom Jobcenter behandelt wirst als jetzt.
    Solange du finanziell auf Leistungen vom Staat angewiesen bist, mußt du kooperieren. Aber du darfst dich beschweren.
    Ansonsten kannst du auch die Arbeitslosenhilfeberatungsstelle in deiner nächsten Stadt aufsuchen. Die vermitteln bei Konflikten mit dem Amt.


    Alles Gute,
    Sommersprossen

    Hallo,


    bist du Mitglied im Mieterverein? Dort wird die Abrechnung fachgerecht überprüft.
    Ansonsten kannst du dich auch an die Arbeitslosenberatung wenden, wenn dein Bruder arbeitslos ist.


    Ich wohne in einem Mehrparteienhaus,bezugsfertig seit 1965, und meine Wohnung wird auch mit Öl beheizt.
    Aber deine Rechnung scheint mir extrem zu hoch zu sein.


    Laß dich vor Ort beraten.


    Gruß,
    Sommersprossen

    Hallo,


    ich habe meine Jahresendabrechnung beim Jobcenter eingereicht. Nun teilt es mir mit, dass ich angeblich ein Guthaben beim Vermieter habe. Der Mieterverein aber kommt auf ein ganz anders Ergebnis, nämlich dass ich eine beträchtliche Summe nachzuzahlen habe.


    Habe dem JC schriftlich erklärt, daß es laut Mieterverein die Rechnung falsch gelesen hat, und dabei ausführlich den Rechenweg dargelegt. Außerdem bat ich das JC bei weiteren Fragen sich an den Mieterverein zu wenden.Ich erwarte nun eine Rückmeldung vom Jobcenter. Außerdem übergab ich dem Mieterverein das Schreiben vom Jobcenter mit der Bitte um Kenntnisnahme.


    War das richtig?
    Was kann ich noch tun?


    Über Hinweise bin ich dankbar.


    Gruß,
    Sommersprossen

    Hallo,


    bin nun doch nicht zum Rechtsanwalt gegangen, sondern noch mal zum Mieterverein.


    Ich zahle unter Vorbehalt.
    Der Rechnungsbetrag über die Jahresendabrechnung wird geringfügig gekürzt, und mein Vermieter wird dazu aufgefordert, die Heizkörper untersuchen zu lassen. Mein Verbrauch ist im Vergleich zum Vorjahr zwar gesunken, aber dennoch im Vergleich zum Gesamtverbrauch des Hauses zu hoch. Außerdem fordert der Mieterverein Kopien von den Rechnungsbelegen über die anderen Nebenkostenposten wie zB. Abwasser, Müll usw..


    Da die Rechnung für meine Verhältnisse sehr hoch ist, muß ich den Betrag teilen. Da ich jetzt noch nicht weiß, wie hoch mein zu tragender Anteil ist, muß ich ersteinmal den Bescheid abwarten. Ich gehe davon aus, dass mir in etwa genauso viel zugesprochen wird, wie im Vorjahr.


    Ich habe das Glück, dass bislang auf meine Post an das Jobcenter zügig geantwortet wurde, und hoffe, dass es diesmal auch so sein wird.


    Nun habe ich an euch erst einmal keine Fragen mehr.
    Ich bedanke mich für die regen Beiträge und hilfreiche Unterstützung.


    Gruß,
    Sommersprossen

    Hallo,


    ich war heute bei meiner Krankenkasse und habe den Fall geschildert.
    Mir wurde folgendes mitgeteilt:


    1. das zahnärztliche Honorar ist angemessen und nicht zu hoch.


    2. die hohen Kosten entstehen durch das Material, das zur Verblendung der bestehenden benachbarten Zähne verwendet werden soll.


    3. mir wurde ein Härtefall bescheinigt und deswegen ein doppelter Festzuschuß für die Regelleistung zugesagt. Das bedeutet, dass die Krankenkasse knapp die Hälfte der Gesamtkosten übernimmt.


    4. neben der Verwendung von Silber gibt es noch andere Materialien, die eine Regelleistung gewährleistet. Darüber müsse mich der Zahnarzt aufklären. Zirkonoxid gehört aber nicht dazu.


    5. ich bin berechtigt, eine Zweitmeinung einzuholen. Dazu gab sie mir eine Adresse, die Ärzte vermittelt, die als Gutachter mit meiner Krankenkasse zusammenarbeiten.


    mein Fazit:


    Ich wurde von der Sachbearbeiterin der Krankenkasse sehr gut beraten. Und ich bin erleichtert über den Betrag, der mir seitens der Kasse zugesprochen wird. Das habe ich auch schriftlich.


    Ich denke aber, dass ich keine Zweitmeinung einholen werde, denn mir ist es wichtig, dass ich das Material vertrage, und Metall kommt nicht infrage. Der zweite Grund ist, dass ich seit über 25 Jahren Patientin bei diesem Zahnarzt bin und alles, was er mir bislang eingesetzt hat, bis heute noch vollkommen in Ordnung ist. Ich denke daher nicht, dass er mich übers Ohr hauen will. Und ich will auch weiterhin Patientin bei ihm bleiben.


    Danke noch mal an alle, die mir mit ihrem Rat zur Seite standen. ich hoffe, ich verärgere euch nicht, wenn ich zu einer anderen Lösung gekommen bin.


    Gruß,
    Sommersprossen

    Hallo Pikary,
    danke für deinen Tip.
    Ich denke, ich werde noch nichts unterschreiben und erst einmal mit dem Kostenvoranschlag zur Krankenkasse gehen und erzählen, was mir der Arzt sagte.
    Die Hauptkosten würden übrigens das Material ausmachen, Zirkonoxid, es ist metallfrei und gesundheitlich unbedenklich.


    Gruß,
    Sommersprossen

    Hallo Hoppel,
    danke für deine Antwort. Ich fand seine Argumentation schon irgendwie komisch, obwohl aus dem Kostenvoranschlag hervorgeht, daß das Honorar etwa ein Drittel des Gesamtbetrags ausmacht.


    Wenn ich nun einen anderen Zahnarzt aufsuche,geht dann die ganze Prozedur von vorne los? (Abdrücke machen lassen, Modelle erstellen lassen, die extra kosten, usw.)
    Ich laufe nun schon fast 2 Jahre (so lange bin ich deswegen schon bei diesem Arzt in Behandlung) mit den Lücken herum, und will daher möglichst schnell wieder normal kauen können.


    Gruß,
    Sommersprossen

    Hallo DaHamlet,
    ich habe deine Ausführung nicht verstanden: hast du nun zu viel oder zu wenig auf deinem P-Konto?


    Wenn du zu viel hast, würde ich den Überschuß als Sparguthaben angeben. Man darf als Hilfeempfänger ein gewisses Sparguthaben haben, und zwar pro Lebensjahr 150 Euro.


    Gruß,
    Sommersprossen