Beiträge von Sommersprossen

    Hallo,
    vielen Dank für alle eure Ratschläge und Meinungen.

    Ich muß meine Informationen korrigieren: es handelt sich um einen Eigenbetrag in Höhe von 2.600€ und es müssen insgesamt 4 Backenzähne ersetzt werden, und die benachbarten Zähne werden überkront. Da es jeweils 2 hintereinanderliegende Zähne sind, würden Brücken aus Kunststoff schnell brechen.

    Ich habe in der vergangenen Woche einen Antrag auf Kostenübernahme beim Jobcenter gestellt. Dieser wurde abgelehnt, mir wurde aber eventuell ein Darlehen in Aussicht gestellt, wenn ich schriftlich nachweisen kann, dass mein Zahnarzt eine Ratenzahlung ablehnt.
    Ich kann mir nicht vorstellen, daß ein Zahnarzt eine monatliche Ratenzahlung unter 100€ akzeptiert. Außerdem geht er bald in den Ruhestand. Aber ich werde ihn trotzdem fragen.

    Hoppel und In Gottes Hand:
    vielen Dank für eure Vorschläge, sie sind sehr hilfreich.

    Gruß,
    Sommersprossen

    Deine Nerven möchte ich haben, wenn du trotz der Querelen in der Wohnung weiter wohnen willst.....

    Da magst du schon recht haben, nur finde ich so schnell keine Alternative in meiner Stadt. Zum Glück wohnt die Frau des Vermieters außerhalb und kommt etwa 2-3mal im Jahr unangemeldet vorbei.
    Wenn man von dem Heizproblem absieht, hat die Wohnung auch ihre Vorzüge.

    Gruß,
    Sommersprossen

    Meine persönliche Meinung:

    Ich würde mir den Zahnersatz machen lassen und dem Verwandten die Rechnung des Zahnarztes geben. Wenn mich ein Verwandter zum Frisörbesuch oder ins Kino einlädt, würde ich mir das ja auch direkt bezahlen lassen...

    Gerade das hatte ich ja vor. Nur bin ich mir unsicher darüber, wie das vom Jobcenter gesehen wird, und ob ich nicht mit Sanktionen rechnen muß, wenn ich so vorgehe.

    Gruß,
    Sommersprossen

    Hallo Hoppel,

    ich verstehe dich nicht.
    Ich will ja nicht eine Übernahme der Restkosten beim Jobcenter beantragen. Warum sollte ich ein Darlehen für diese Summe beantragen, wenn ich diese von meinem Verwandten bekomme?

    Im Übrigen müßte ich dafür 75 Monate abbezahlen, wenn ich von einer monatlichen Rate von 40€ ausgehe. Ist das nicht unrealistisch?

    Gruß,
    Sommersprossen

    Hallo Hoppel,

    Ich verwende das Geld nicht für Unterhalt, sondern für eine notwendige zahnärztliche Versorgung.

    Zitat

    Es wird ja auch keine "Zahnärztliche Versorgung" vereitelt.

    Das sehe ich anders. Wenn mir das Jobcenter den Betrag von der Hilfeleistung abzieht, weiß ich nicht, wovon ich meine Miete zahlen soll. Außerdem ist die beabsichtigte Behandlung aus Zahnmedizinischer Sicht notwendig.

    Zitat

    Abgesehen davon ist eine solche Versorgung Aufgabe der KK und nicht des Jobcenters.

    Die Krankenkasse übernimmt ja schon einen Teil der Kosten, nämlich den doppelten Festzuschuß, das ist die Obergrenze.

    Kann ich nicht den Betrag, den mir mein Verwandter gibt, als Sparguthaben angeben?
    Als ich Übergangsgeld von der Deutschen Rentenversicherung Bund erhielt, konnte ich das nämlich so machen, und mir wurde nichts abgezogen.

    Gruß,
    Sommersprossen

    Hallo,

    die Story geht leider noch weiter.........

    Gegen die Kündigung legte ich Widerspruch ein, da ich den Betrag bereits überwiesen hatte und der weitere angeführte Grund für mich so nicht nachvollziehbar ist. Dabei erwähnte ich auch, dass ein entsprechendes Schreiben vom Mieterverein nachfolgen wird.

    Nun erhielt ich Post vom Mieterverein, mit der Beilage eines Briefes vom Vermieter, gerichtet an meine Beraterin, wo alle Beschwerden gegen mich aufgelistet und näher beschrieben wurden. Unter anderem legt man mir das barsche Verhalten meiner Sachbearbeiterin am Telefon zur Last. Diese wurde nämlich vom Vermieter angerufen, um zu klären, wie das Jobcenter die Jahresendabrechnung berechnet.

    Ein anderer Vorwurf lautet, ich würde mich abwenden, sobald ich seine Frau sehe, wenn sie unangemeldet "nach dem Rechten" sehen will. Da sie mich sofort anbrüllt, weiche ich natürlich aus.

    Zu Beginn meines Mietverhältnisses wurde sie bereits vom Rechtsanwalt darauf hingewiesen, daß sie wichtige Termine mit mir schriftlich zu vereinbaren habe. Daran hält sie sich aber in keinster Weise.

    Dann gibt der Vermieter an, daß meine Heizkörper bereits vor Monaten vom Fachmann kontrolliert und entlüftet wurden.
    Tatsache ist aber, daß niemand in meine Wohnung kam, um das zu tun. Macht er das etwa heimlich?

    Außerdem beschwert er sich darüber, dass ich angeblich telefonisch nicht zu erreichen sei.
    Da stimmt so auch nicht, denn wer bei mir auf den AB spricht, wird auch zurückgerufen. Zudem zeigt die Anruferliste keine Angabe darüber, dass mein Vermieter angerufen hat.

    Und mein Fahrrad soll ich in die dafür vorgesehene Garage stellen, und nicht in meinen Keller.

    Das sind die wesentlichen Argumente, die angeführt werden.

    mir ist zur Zeit unklar, ob diese Gründe eine Kündigung rechtfertigen, oder nicht.
    Auf jeden Fall habe ich Ende September einen Termin beim Mieterverein, wo ich alles weitere besprechen werde.
    Wenn mir jemand von euch etwas dazu sagen möchte, begrüße ich das.

    Gruß,
    Sommersprossen

    Hallo Sharoon,

    Zitat

    Das muß dein Vermieter auch nicht akzeptieren, denn der Mieterverein irrt.....Einspruch "verlängert" nicht die Zahlungsfrist...

    Bist du Rechtsanwältin im Fachgebiet Mietrecht?

    Ich gehe davon aus, daß mir der Mieterverein rechtsgültige Informationen gibt. Außerdem wurde mir von Seiten des Vermieters keine Mahnung zugeleitet.

    Gruß,
    Sommersprossen

    Hallo max2k,

    du kannst dich beim Dienststellenleiter schriftlich über deinen Sachbearbeiter beschweren, der ist dazu verpflichtet, sich darum zu kümmern. Eventuell bekommst du einen anderen Sachbearbeiter zugeteilt.

    Wenn du eine chronische oder psychische Erkrankung hast, kannst du dich auch an das örtliche Gesundheitsamt wenden und Kontakt aufnehmen mit jemanden, der zwischen dir und dem Amt vermittelt. Ich habe damit sehr gute Erfahrungen gemacht. Oftmals ist es so, daß wenn ein städtisches Amt auftritt, sich die Sachbearbeiter neutraler verhalten.

    Du kannst dich auch an die Arbeitslosenberatungsstelle wenden. Die Mitarbeiter nehmen sich deiner Sache an.

    Verstehe ich das richtig, du sollst 206,64€ nachzahlen?
    Ich wohne in Niedersachsen und mußte für dieses Abrechnungsjahr fast das Doppelte nachzahlen. Dieser Betrag wurde mir vom Amt in voller Höhe bewilligt.
    Also eigentlich müßte dein Betrag voll übernommen werden.

    Gruß,
    Sommersprossen

    Hallo Hoppel,

    hier das Kündigungsschreiben:

    (Name und Anschrift des Vermieters) Datum


    (mein Name und Anschrift)


    Betr.: ordentliche Kündigung

    Das Mietverhältnis mit Ihnen kündigen wir zum 31.12.2013.
    1. Grund: Sie sind Ihrer Zahlungsverpflichtung nicht nachgekommen. siehe BGH§573 Abs1 nr.3
    Nebenkostenabrechnung vom 9.7.2013

    2. Grund: Vertragsbedingungen nicht erfüllt.
    Das Mietverhältnis ist ein freiwilliger Vertrag, der im stärksten Maße auf gegenseitiges Vertrauen aufgebaut ist.
    Dieses Vertrauensverhältnis ist total zerrüttet. Es macht eine weitere Zusammenarbeit mit Ihnen unmöglich.
    Näheres aus Briefwechsel mit Mieterverein ersichtlich.

    Hochachtungsvoll
    (Name des Vermieters)


    Mir ist nicht klar, weshalb das Mietverhältnis durch mein Verhalten zerrüttet sein soll. Ich vermute aber, weil ich gegen die Jahresendabrechnung Einspruch erhob und den Betrag gekürzt habe. Außerdem wurde der Vermieter vom Mieterverein dazu aufgefordert, die Heizkörper überprüfen zu lassen, und eine Kopie der Rechnungsbelege vorzulegen. Das passt ihm nicht.

    Laut Mieterverein wurde der Zahlungstermin aufgehoben, da ich über ihn Einspruch erhob. Ich denke, das akzeptiert der Vermieter nicht.

    Gruß,
    Sommersprossen

    Hallo Hoppel,

    Zitat

    Was ist das mit der Kostenabrechnung? Ich denke, die hat das Jobcenter übernommen?

    Ja, das hat es auch.Ich habe sofort den Betrag überwiesen. Am Tag, als ich die Überweisung vornahm, kam auch die Kündigung vom Vermieter.

    Zitat

    Widerspruch? Geht nicht......

    Wie gesagt, der Vermieter sprach mir schon einmal eine Kündigung aus, die vom Rechtsanwalt aber abgewendet wurde, da die Argumente keine rechtliche Grundlage bildeten. Das meinte ich mit Widerspruch einlegen.

    Ich hoffe nun, dass es hier im neuen Fall auch so sein wird.
    Genaueres erfahre ich in 10 Tagen, da habe ich einen Termin beim Mieterverein.

    Eine Räumungsklage möchte ich nach Möglichkeit vermeiden, da ich das nervlich nicht überstehen würde.
    Aber danke für deine Hinweise.

    Heißt PN persönliche Nachricht?

    Gruß,
    Sommersprossen

    Hallo,

    habe heute ein Kündigungsschreiben meines Vermieters bekommen, in dem mir die Wohnung zum 31.12.2013 gekündigt wird.

    Begründung: das Mietverhältnis sei zerrütet und ich hätte die Jahresendabrechnung nicht fristgerecht gezahlt.

    Zum zerrüttet ist von meiner Seite aus zu sagen, dass mir seine Frau eine Vorschrift nach der anderen macht, wodurch ich mich tyrannisiert fühle. Außerdem ist ihr Auftreten sehr aggressiv und herrschsüchtig. Das schüchtert mich so sehr ein, dass ich richtig Angst vor ihr habe. Ich muß dazu sagen, dass ich eine schwere seelische Erkrankung habe und deswegen zart besaitet bin. Von daher wäre es schon gut, wenn ich mir eine andere Wohnung suche, wo die Vermieter freundlich sind.

    Den Vermieter habe ich allerdings innerhalb der vergangenen7 Jahre nur ein einziges Mal kurz gesprochen.

    Das ist außerdem die zweite Kündigung, die mir ausgesprochen wird.

    Ob die Jahresendabrechnung nicht fristgerecht abgeglichen wurde, muß vom Vermieterverein noch geklärt werden.
    Ich denke aber, ihm passt es nicht, dass ich Einspruch erhoben habe und die Nebenkosten gekürzt habe.

    Auf jeden Fall werde ich Widerspruch einlegen, da ich mir nicht vorstellen kann, dass ich in so kurzer Zeit eine neue Wohnung als Hartz-4-Empfängerin bekommen werde.

    Gruß,
    Sommersprossen

    Hallo Sharoon,

    danke für deine Anregung. Die Zahlen der BKA habe ich nicht zur Hand, da ich von einem fremden PC aus schreibe, aber in ein paar Tagen kann ich das machen.

    Heute erhielt ich ein Schreiben vom Jobcenter mit der Aufforderung, die Rechnung, die der Mieterverein aufgestellt hat, dem Jobcenter zuzustellen. Das führte ich natürlich gleich aus..
    Nun warte ich erst einmal ab.

    Gruß,
    Sommersprossen

    Hallo Sharoon,

    deine Reaktion verstehe ich nicht.
    Es ist doch durchaus möglich, dass es sich bei so einem hohen Betrag um einen Defekt im Heizkostenzähler handelt, oder die Heizung erst bei 4 anfängt, warm zu werden.
    Außerdem schreibt muchachoman, dass die Wände schlecht isoliert sind.
    So etwas muß vor Ort geprüft werden.

    Gruß,
    Sommersprossen

    Hallo,

    bist du Mitglied im Mieterverein? Dort wird die Abrechnung fachgerecht überprüft.
    Ansonsten kannst du dich auch an die Arbeitslosenberatung wenden, wenn dein Bruder arbeitslos ist.

    Ich wohne in einem Mehrparteienhaus,bezugsfertig seit 1965, und meine Wohnung wird auch mit Öl beheizt.
    Aber deine Rechnung scheint mir extrem zu hoch zu sein.

    Laß dich vor Ort beraten.

    Gruß,
    Sommersprossen

    Hallo,

    ich habe meine Jahresendabrechnung beim Jobcenter eingereicht. Nun teilt es mir mit, dass ich angeblich ein Guthaben beim Vermieter habe. Der Mieterverein aber kommt auf ein ganz anders Ergebnis, nämlich dass ich eine beträchtliche Summe nachzuzahlen habe.

    Habe dem JC schriftlich erklärt, daß es laut Mieterverein die Rechnung falsch gelesen hat, und dabei ausführlich den Rechenweg dargelegt. Außerdem bat ich das JC bei weiteren Fragen sich an den Mieterverein zu wenden.Ich erwarte nun eine Rückmeldung vom Jobcenter. Außerdem übergab ich dem Mieterverein das Schreiben vom Jobcenter mit der Bitte um Kenntnisnahme.

    War das richtig?
    Was kann ich noch tun?

    Über Hinweise bin ich dankbar.

    Gruß,
    Sommersprossen