Beiträge von Sommersprossen

    Hallo Reni13,


    mir wurde auch ein Amtsärztliches Gutachten erstellt, um zu prüfen, welche Arbeiten ich noch verrichten darf und welche nicht, und wieviel Stunden ich noch arbeiten darf. Dieses Gutachten wurde mir beim nächsten Besuch beim Jobcenter vorgelegt und gemeinsam besprochen, wie es weitergehen soll. Einen Termin bei der Arbeitsagentur hatte ich allerdings nicht.


    In der Regel wird vorab geklärt, worum es beim nächsten Besuchstermin geht. Was die berufliche Neuorientierung angeht, so wird gemeinsam überlegt, was als Nächstes zu tun ist. Das sind meine Erfahrungen.


    Mußtest du denn etwas vor Ort unterschreiben?


    Gruß,
    Sommersprossen

    Hallo,


    ich habe eine Frage bezüglich Zahlungen für Lohn-und Gehalt einer BSHG-§-19 Stelle.


    Zum Sachverhalt:
    nach meinem Studium war ich für einige Monate arbeitslos und bezog Sozialhilfe. Dann trat ich 2002 eine Arbeitsstelle in einem Kulturzentrum an, die auf 1 Jahr befristet war und vom Staat zu 80 % subventioniert wurde.
    Laut Kostenzusage des Trägers belief sich der monatliche Bruttolohn auf etwa 1.700€.
    Auf meinem Lohnstreifen steht aber ein monatlicher Bruttolohn in Höhe von etwa 1.400€.
    Einen Ausgleich für die restlichen 20% habe ich nie erhalten.
    Außerdem stimmt die angegebene Altersstufe nicht, sie wurde mit 33 Jahren angegeben, ich war aber tatsächlich schon 38 Jahre alt.


    Wie ist das alles zu erklären?
    Ich habe den Eindruck, betrogen worden zu sein.


    Leider habe ich bis heute nichts dagegen unternommen, da ich nicht wußte, an wen ich mich wenden sollte.


    Kennt sich jemand in dieser Angelegenheit aus?
    Könnte ich noch Forderungen an die Einrichtung stellen, oder ist das mittlerweile verjährt?


    Für einen Rat bin ich dankbar.


    Gruß,
    Sommersprossen

    Hallo,
    vielen Dank für alle eure Ratschläge und Meinungen.

    Ich muß meine Informationen korrigieren: es handelt sich um einen Eigenbetrag in Höhe von 2.600€ und es müssen insgesamt 4 Backenzähne ersetzt werden, und die benachbarten Zähne werden überkront. Da es jeweils 2 hintereinanderliegende Zähne sind, würden Brücken aus Kunststoff schnell brechen.


    Ich habe in der vergangenen Woche einen Antrag auf Kostenübernahme beim Jobcenter gestellt. Dieser wurde abgelehnt, mir wurde aber eventuell ein Darlehen in Aussicht gestellt, wenn ich schriftlich nachweisen kann, dass mein Zahnarzt eine Ratenzahlung ablehnt.
    Ich kann mir nicht vorstellen, daß ein Zahnarzt eine monatliche Ratenzahlung unter 100€ akzeptiert. Außerdem geht er bald in den Ruhestand. Aber ich werde ihn trotzdem fragen.


    Hoppel und In Gottes Hand:
    vielen Dank für eure Vorschläge, sie sind sehr hilfreich.


    Gruß,
    Sommersprossen

    Hallo Sharoon,


    mir gefällt dein Vorschlag natürlich besser.


    Würdest du mir raten, die monatlichen Rückzahlungen über Kontoüberweisungen an den Verwandten abzuwickeln und diese Belege dem Jobcenter vorzulegen, bzw. sollte ich eine schriftliche Vereinbarung treffen?


    Gruß,
    Sommersprossen

    Deine Nerven möchte ich haben, wenn du trotz der Querelen in der Wohnung weiter wohnen willst.....


    Da magst du schon recht haben, nur finde ich so schnell keine Alternative in meiner Stadt. Zum Glück wohnt die Frau des Vermieters außerhalb und kommt etwa 2-3mal im Jahr unangemeldet vorbei.
    Wenn man von dem Heizproblem absieht, hat die Wohnung auch ihre Vorzüge.


    Gruß,
    Sommersprossen

    Meine persönliche Meinung:


    Ich würde mir den Zahnersatz machen lassen und dem Verwandten die Rechnung des Zahnarztes geben. Wenn mich ein Verwandter zum Frisörbesuch oder ins Kino einlädt, würde ich mir das ja auch direkt bezahlen lassen...


    Gerade das hatte ich ja vor. Nur bin ich mir unsicher darüber, wie das vom Jobcenter gesehen wird, und ob ich nicht mit Sanktionen rechnen muß, wenn ich so vorgehe.


    Gruß,
    Sommersprossen

    Hallo Hoppel,


    ich verstehe dich nicht.
    Ich will ja nicht eine Übernahme der Restkosten beim Jobcenter beantragen. Warum sollte ich ein Darlehen für diese Summe beantragen, wenn ich diese von meinem Verwandten bekomme?


    Im Übrigen müßte ich dafür 75 Monate abbezahlen, wenn ich von einer monatlichen Rate von 40€ ausgehe. Ist das nicht unrealistisch?


    Gruß,
    Sommersprossen

    Hallo Hoppel,


    Ich verwende das Geld nicht für Unterhalt, sondern für eine notwendige zahnärztliche Versorgung.


    Zitat

    Es wird ja auch keine "Zahnärztliche Versorgung" vereitelt.


    Das sehe ich anders. Wenn mir das Jobcenter den Betrag von der Hilfeleistung abzieht, weiß ich nicht, wovon ich meine Miete zahlen soll. Außerdem ist die beabsichtigte Behandlung aus Zahnmedizinischer Sicht notwendig.


    Zitat

    Abgesehen davon ist eine solche Versorgung Aufgabe der KK und nicht des Jobcenters.


    Die Krankenkasse übernimmt ja schon einen Teil der Kosten, nämlich den doppelten Festzuschuß, das ist die Obergrenze.


    Kann ich nicht den Betrag, den mir mein Verwandter gibt, als Sparguthaben angeben?
    Als ich Übergangsgeld von der Deutschen Rentenversicherung Bund erhielt, konnte ich das nämlich so machen, und mir wurde nichts abgezogen.


    Gruß,
    Sommersprossen

    Hallo,


    ich möchte hier mal etwas Positives erwähnen.


    zur Zeit nehme ich an einem Projekt für Arbeitslose teil, die eine Beeinträchtigung haben, körperlich oder seelisch.
    Es richtet sich an solche, die nach einer längeren Krankheitsphase zurück auf den ersten Arbeitsmarkt wollen, in Teilzeit oder Vollzeit.
    Das Angebot besteht aus vielen Modulen (Bausteinen), die man teilweise frei wählen kann.
    Ein Baustein, der zur Pflicht gehört, ist das Bewerbungstraining; Anschreiben und Lebenslauf erstellen, wie verhalte ich mich beim Vorstellungsgespräch? Was darf der Arbeitgeber fragen, und was nicht? Oder auch EDV-Training.


    Ein anderer Baustein, der frei wählbar ist, lautet: Umgang mit der Erkrankung am Arbeitsplatz, oder auch Ernährungsberatung.


    Ich profitieren sehr davon, es findet in einer kleinen Gruppe statt, und die Dozenten sind jederzeit ansprechbar und gehen auf jede Frage ein.
    außerdem hat man einen persönlichen Coach, der mit einem die Bewerbungen, die man dort schreibt, bespricht und Anregungen gibt.
    Zu guter Letzt gehört zu diesem Projekt ein mehrwöchiges Praktikum in bis zu 3 Betrieben, nach den Arbeitswünschen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer.
    Das ist eine runde Sache.
    Vermittelt wurde dieses Angebot von meiner Fallmanagerin, und ich bin sehr glücklich darüber.:)


    Gruß,
    Sommersprossen

    Hallo,


    Ich bekomme demnächst Zahnersatz. Einen Teil der Kosten übernimmt die Krankenkasse, den anderen Teil übernimmt ein Verwandter.


    Meine Frage: wie muß ich das beim Jobcenter angeben?
    Bekomme ich anschließend für die nächste Zeit keine Hilfeleistungen mehr?


    Über eine Antwort bin ich dankbar.


    gruß,
    Sommersprossen

    Hallo,


    die Story geht leider noch weiter.........


    Gegen die Kündigung legte ich Widerspruch ein, da ich den Betrag bereits überwiesen hatte und der weitere angeführte Grund für mich so nicht nachvollziehbar ist. Dabei erwähnte ich auch, dass ein entsprechendes Schreiben vom Mieterverein nachfolgen wird.


    Nun erhielt ich Post vom Mieterverein, mit der Beilage eines Briefes vom Vermieter, gerichtet an meine Beraterin, wo alle Beschwerden gegen mich aufgelistet und näher beschrieben wurden. Unter anderem legt man mir das barsche Verhalten meiner Sachbearbeiterin am Telefon zur Last. Diese wurde nämlich vom Vermieter angerufen, um zu klären, wie das Jobcenter die Jahresendabrechnung berechnet.


    Ein anderer Vorwurf lautet, ich würde mich abwenden, sobald ich seine Frau sehe, wenn sie unangemeldet "nach dem Rechten" sehen will. Da sie mich sofort anbrüllt, weiche ich natürlich aus.

    Zu Beginn meines Mietverhältnisses wurde sie bereits vom Rechtsanwalt darauf hingewiesen, daß sie wichtige Termine mit mir schriftlich zu vereinbaren habe. Daran hält sie sich aber in keinster Weise.


    Dann gibt der Vermieter an, daß meine Heizkörper bereits vor Monaten vom Fachmann kontrolliert und entlüftet wurden.
    Tatsache ist aber, daß niemand in meine Wohnung kam, um das zu tun. Macht er das etwa heimlich?


    Außerdem beschwert er sich darüber, dass ich angeblich telefonisch nicht zu erreichen sei.
    Da stimmt so auch nicht, denn wer bei mir auf den AB spricht, wird auch zurückgerufen. Zudem zeigt die Anruferliste keine Angabe darüber, dass mein Vermieter angerufen hat.


    Und mein Fahrrad soll ich in die dafür vorgesehene Garage stellen, und nicht in meinen Keller.


    Das sind die wesentlichen Argumente, die angeführt werden.


    mir ist zur Zeit unklar, ob diese Gründe eine Kündigung rechtfertigen, oder nicht.
    Auf jeden Fall habe ich Ende September einen Termin beim Mieterverein, wo ich alles weitere besprechen werde.
    Wenn mir jemand von euch etwas dazu sagen möchte, begrüße ich das.


    Gruß,
    Sommersprossen

    Hallo Sharoon,


    Zitat

    Das muß dein Vermieter auch nicht akzeptieren, denn der Mieterverein irrt.....Einspruch "verlängert" nicht die Zahlungsfrist...


    Bist du Rechtsanwältin im Fachgebiet Mietrecht?


    Ich gehe davon aus, daß mir der Mieterverein rechtsgültige Informationen gibt. Außerdem wurde mir von Seiten des Vermieters keine Mahnung zugeleitet.


    Gruß,
    Sommersprossen

    Hallo max2k,


    du kannst dich beim Dienststellenleiter schriftlich über deinen Sachbearbeiter beschweren, der ist dazu verpflichtet, sich darum zu kümmern. Eventuell bekommst du einen anderen Sachbearbeiter zugeteilt.


    Wenn du eine chronische oder psychische Erkrankung hast, kannst du dich auch an das örtliche Gesundheitsamt wenden und Kontakt aufnehmen mit jemanden, der zwischen dir und dem Amt vermittelt. Ich habe damit sehr gute Erfahrungen gemacht. Oftmals ist es so, daß wenn ein städtisches Amt auftritt, sich die Sachbearbeiter neutraler verhalten.


    Du kannst dich auch an die Arbeitslosenberatungsstelle wenden. Die Mitarbeiter nehmen sich deiner Sache an.


    Verstehe ich das richtig, du sollst 206,64€ nachzahlen?
    Ich wohne in Niedersachsen und mußte für dieses Abrechnungsjahr fast das Doppelte nachzahlen. Dieser Betrag wurde mir vom Amt in voller Höhe bewilligt.
    Also eigentlich müßte dein Betrag voll übernommen werden.


    Gruß,
    Sommersprossen