Beiträge von kalle13

    Sagt oder schreibt das Amt, dass nunmehr kein Bedarf mehr besteht? Liegt ein Änderungs- oder Aufhebungsbescheid vor?
    Wenn ja, ein Bescheid muss eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten. Hab ihr diesen schriftlich widersprochen? Prüft doch mal selber, ob ihr noch einen Bedarf hab (ALG II Rechner).Sollte natürlich kein Bedarf bestehen, entfällt die KV.

    "Soll sie auch nicht. Es ist eine Pauschale für die Haushaltsversicherung. Kfz-Versicherungsbeiträge werden bei Dir mangels Erwerbstätigkeit nicht berücksichtigt, ebenso wenig wie die anderen von Dir genannten Versicherungen."
    "Nein, müßte es nicht, was das ALG II betrifft"
    Logisch, KfZ Steuer werden nicht berücksichtigt.
    Da ich weder arbeitssuchend noch erwerbsfähig bin, müsste hier nicht das SGB XII greifen? Hier werden die tatsächlichen Beiträge an Versicherungen berücksichtigt.

    Bei einem nun zu berücksichtigendes Einkommen von 539,91€ bin ich wieder selbst Hilfebedürftig nach dm SGB XII. Das kann doch der Gesetztgeber nicht gewollt haben.
    Gruß

    Hallo, nun habe ich selbst ein Problem, bitte um Hilfe.

    Wir sind eine gemischte Bedarfsgemeinschaft, meine Frau bezieht ALG II und ich nun Altersruhegeld in Höhe von 709,74€.
    Heute erhielt meine Frau eine neu Berechnung der Leistung nach dem SGB II für Jan-Mai 2016.
    Nun soll von meiner Rente ein zu übertragendes von 169,83 auf meine Ehefrau übertragen werden.
    Ich bin schwerstbehindert GdB 100 und MZ „G“, benötige unbedingt ein Auto (wohnen auf dem Lande) und leider noch Krebserkrankt.
    Das Jobcenter hat für mich nur ein Gesamtbedarf von 509,91€ (RS und anteilig KdU berücksichtigt.
    Von meiner Rente wurden Absetzbeträge, hier Versicherungspauschal 30,00 € abgesetzt, somit soll
    ein zu berücksichtigendes Einkommen von 679,74 bestehen.
    Die Pauschale für Versicherungen deckt auf keinen Fall meine Kosten, hier KFZ Versicherung, UV, Sterbegeld, Hausrat, privat Haftpflicht usw.
    Zumal müsste mir auch ein Mehrbedarf für das MZ G genehmigt werden.
    Wenn ich meine tatsächlichen Aufwendungen für Benzinkosten, Versicherung und Beiträge zu einem sozialem Verband plus KdU und Regelsatz addiere und diesen Betrag von meiner Rente abziehe, bin ich selbst wieder Hilfebedürftig nach dem SgB XII( Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung)
    Ich möchte diesen Bescheid widersprechen. Wer könnte mir dabei helfen?
    LG Kalle13

    Hallo, eine Freundin von uns lebte bis vor 2 Monaten mit ihrem Freund zusammen und hatte somit zu Recht kein Anspruch auf
    Leistungen zum Lebensunterhalt. Sie hat aus einer vorherigen Beziehung 2 Kinder. Bisher wurde der BG Bedarf vom Ex-Freund voll getragen.
    Vor nun zwei Monaten zerbrach die Beziehung, der Freund zog aus und lebt nun in einer anderen Stadt.
    Darauf beantragt sie nunmehr ALG II, dieser Antrag wurde abgelehnt, weil sich der Ex-Freund nicht abgemeldet hat und er dies auch aus Trotz nicht machen will.
    Welche Möglichkeit hätte Sie um irgendwelche Leistungen zu erhalten. Da die Kinder noch zu klein sind, kann sie keine Arbeit aufnehmen. Zur Zeit leben Sie und die Kinder nur vom Kindergeld. Miete konnte sie für Monat Dezember auch nicht mehr zahlen. Welche Möglichkeit hat Sie?
    LG Kalle

    Hallo wewell, soweit alles richtig, aber:
    warum dann einen Aufhebungsbescheid mit Anhörung seitens des JC ankündigen, wenn keine Gelder, hier NK Abrechnung, an die BG geflossen sind?
    Nebenkostenerstattung wurde ja der Bedarfgemeinschaft nicht erstattet bzw auf deren Konto überwiesen.(Vermieter schreibt ja:Da sie in der betroffenen Zeitraum Leistungen des Jobcenters bezogen haben, ist die Auszahlung des Guthabens eine Freigabe des Leistungsträgers einzureichen). Mein Rat: Vermieter mitteilen, er möge die Rückerstattung direkt an das JC überweisen, dann dürfte es kein Aufhebungsbescheid und Anhörung geben.
    mfg Kalle13

    Frau XX bezieht ALG II, in 2014 wurde die Miete plus NK auf Wunschdes Beziehers direkt vom JC an den Vermieter gezahlt. Frau xx hat keine Mietschulden. Seit 2015 zahltl Frau xx die Miete +NK selbst per Dauerauftrag. Nun möchte sie eine Überzahlung (Guthaben) der NK ausbezahlt haben.Der Vermieter schreibt nun:

    Guthabenauszahlung NK 2014

    Sehr geehrte Frau XXX
    Vielen Dank für die Übermittlung der Kontodaten.
    Da sie in der betroffenen Zeitraum Leistungen des Jobcenters bezogen haben, ist die Auszahlung des Guthabens eine Freigabe des Leistungsträgers einzureichen.


    Das JC sagt, das eine Freigabe der Rückzahlung nicht notwendig ist und stellt diese nicht aus.
    Was kann ich machen, damit ich mein Guthaben erhalte. Ist das überhaupt rechtens?
    Lieben Gruß
    Susanne