Hallo Runa,
wurde der Rest der Mietkaution als Einkommen verrechnet oder nur die Zinsen, die auf die Mietkaution gezahlt wurden?
LG
Tinchen
Hallo Runa,
wurde der Rest der Mietkaution als Einkommen verrechnet oder nur die Zinsen, die auf die Mietkaution gezahlt wurden?
LG
Tinchen
Hallo donaneit,
was wurde wo angerechnet? Dein BAföG Bedarfe wurde auf Hartz IV angerechnet und die Leistungen enstsprechend gekürzt? Die Leistungen, die für deine Kinder gezahlt werden, sind von deinem BAföG nicht betroffen, werde also in gleicher Höhe weitergezahlt.
Was du noch machen könntest wäre, entweder ALG II weiter zahlen lassen (schließlich bist du bis zur BAföG Auszahlung hilfebedürftig). Dann würde anschließend das ALG II zurückgezahlt werden müssen, in der Regel dann mit einer Verrechnung mit dem BAföG.
Oder du beantragst einen Vorschuss vom BAföG. Dies wird dann verrechnet, wenn die tatsächlichen BAföG Zahlungen fließen.
LG
Tinchen
Hallo apricotpudel,
der Strom ist bereits im Regelbedarf enthalten, siehe auch:
Hartz IV 4 Regelbedarf 2011 - Arbeitslosengeld II - ALG 2 - Regelsatz
unter "Wohnen, Energie".
LG
Tinchen
Hallo Brainburg,
wenn ein Fehler vorliegt, der dir bekannt ist, solltest du einen Widerspruch schreiben. Dabei kannst du auch auf den BAföG Bescheid verweisen. Problem ist nämlich, dass telefonische und mündliche Aussagen später nicht nachgewiesen werden können, was zu deinem Nachteil wäre, wenn der Fehle rnicht korrigiert wird.
LG
Tinchen
Hallo Stefanie,
eine gesetzliche Regelung zum Zeitraum über die Vorlage der Kontoauszüge gibt es nicht. Üblich sind jedoch 3 Monate. Sofern die 3 Monate dem Sachbearbeiter nicht ausreichen, um die Hilfebedürftigkeit zu überprüfen, kann er durchaus die kontoauszüge über einen längeren Zeitraum verlangen.
Ich denke, hier liegt der Knackpunkt darin, dass vom Konto deines dreijährigen Sohnes Darlehen vergeben werden konnten. Grundsätzlich sind dem Amt aber die Ausgaben egal, hier geht es vielmehr um die Einnahmen, die auf dem Konto zu verzeichnen sind.
Je nachdem, was auf den Kontoauszügen alles zu sehen ist, kannst du bestimmte Teile auch schwärzen, siehe auch Urteil des BSG B 14 AS 45/07 R.
LG
Tinchen
Hallo Stefanie,
ich denke, dass ist hier verständlich, dass das Amt hier die Kontoauszüge sehen will, wenn ein Dreijähriger so viel Geld zur Verfügung hat, dass er es verleihen kann aber die Mutter auf Sozialleistungen angewiesen ist.
LG
Tinchen
Hallo xalina,
deine Tochter ist aufgrund des Wohnsitzwechsels und des eigenen Einkommens nicht mehr in der Bedarfsgemeinschaft. Daher wird das Amt auch ihr Einkommen nicht mehr bei dir anrechnen;)
LG
Tinchen
Hallo Kaiby,
die Sperrung würde nur dich betreffen, bzw. deinen Anteil am Bedarf.
LG
Tinchen
Hallo Unheilige,
wenn die Schulung Aussicht auf Erfolg hat, die aus der Arbeitslosigkeit zu bekommen, dann sehe ich da keine Probleme. Hier müsstest du aber natürlich beim Amt vortragen, wie sicher das mit deiner Tätigkeit nach der Schulung ist, denn eine Selbständigkeit bedeutet nicht, dass du dauerhaft auf dem Arbeitsmarkt Fuß fassen kannst. Auch ist die Schulung dafür keine Garantie.
Dies ist aber nicht unbedingt eine Frage, die hier im Forum geklärt werden kann. Du solltest deinen Fall bei deinem Sachbearbeiter vortragen. Eigentlich ist es ja positiv, da du deine Chancen nutzt, um wieder Arbeit zu finden.
Viel Glück und LG
Tinchen
Hallo rockinhouse,
hier wird es keine weiteren Ansprüche geben, da dein Einkommen für 3 Personen ausreichen sollte und schon über sämtlichen Sätzen liegt. Nach einer Regelsatz Berechnung müsste mit deinem Einkommen eine 4-köpfige Familie zurecht kommen, daher sehe ich hier keine Chance, noch weitere Hilfen zu beantragen.
LG
Tinchen
Hallo lady,
für die Erstattung der Kosten zählt deine gegenwärtige Situation, und du bist aktuell nicht mehr ALG II Empfängerin sondern Azubine mit BAB. Da BAB Kostenerstattungen hierfür nicht vorsieht, sieht es eher schlecht aus.
Möglicherweise wäre hier die Finanzierung der Nebenkostennachzahlung über ein Darlehen der ARGE möglich, im Rahmen eines Hätefalles, siehe auch:
http://www.hartziv.org/auszubildende-schueler-studenten.html
LG
Tinchen
Hallo Bigs,
welche Art von Sozialleistungen nach dem SGB II bekommt deine Tochter? Sie selbst kann ja keinen Antrag stellen, also muss ja irgendwie eine Bedarfsgemeinschaft vorliegen in eurem Fall.
LG
Tinchen
Hallo Nick,
wie wird man denn durch Zufall schwanger
Da ja das Kind kommt, bildet deine freundin mit dem kind eine eigene Bedarfsgemeinschaft. Somit muss die nicht bis zum 25. Lebenjahr warten, bis sie bei den Eltern ausziehen kann.
Neben dem Kindergeld und Elterngeld für das Kind bekommt ihr beide ja auch noch das Kindergeld für euch. Zusätzlich wird es sicherlich noch Hartz IV aufstockend geben. Zudem gibt es einen Mehrbedarf für Schwangere, der zusätzlich gezahlt wird.
LG
Tinchen
Hallo musicus,
wenn überhaupt, dann bildet ihr eine Haushaltsgemeinschaft und keine Bedarfsgemeinschaft, da deine Freundin keinen Anspruch auf Leistungen aus ALG II. Leider wird bei der Haushaltsgemeinschaft unterstellt, dass der "Eine den Anderen mitfinanziert". Da solltest du unbedingt Widerspruch einlegen und klarstellen, dass deine Freundin dich nicht finanziert.
LG
Tinchen
Hallo nikex,
wenn du kein Schüler mehr bist, dann kannst du auch Hartz IV beantragen, da du auch über 25 bist.
Ein Problem könnte aber sein, wenn du noch keine Ausbildung hast, da deine Eltern verpflichtet sind, die die Erstausbildung zu finanzieren.
Ich denke aber, das sollte alles so glatt durchgehen.
LG
Tinchen
Hallo Rikku,
ich habe leider auch nichts gefunden, nur den für die kostenaufwändigere Ernährung.
Möglicherweise gibt es dafür keinen amtlichen Vordruck, so dass du es so beantragen musst oder wenn es einen gibt, dann liegt er bei der zuständigen ARGE aus.
Hier ist mal eine Auflistung der Formulare der ARGE, die im Internet zu finden sind:
http://www.arbeitsagentur.de/nn_26642/zentraler-Content/Vordrucke/A07-Geldleistung/Allgemein/Formulare-Arbeitslosengeld-II.html
LG
Tinchen
Hallo olive37,
leider kenne ich mich in diesem Rechtsgebiet nicht aus, deswegen kann ich dazu auch keine Angaben machen.
LG
Tinchen
Hallo olive37,
ich denke schon, dass er Anspruch auf Hartz IV hätte, da er ja erwerbsfähig ist, seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland hätte und sich nicht nur zum Zwecke der Arbeitssuche in Deutschland aufhält.
Soweit ich weiß, kann er eh deutscher Staatsbürger werden, wenn ihr verheiratet seid, das dürfte aber ein ziemliches Gewusel durch die Ämter werden.
LG
Tinchen
Stimmt, da hätte ich auch selbst drauf kommen können:)
Dann wird Dir wohl nichts Anderes übrig bleiben, als vorerste einen Job anzunehmen, um über die Runden zu kommen...zumindest fällt mir im Moment nichts anderes ein.