Beiträge von snowina

    ja, ist ja auch ok das wir umziehen müssen.

    verstehe nur nicht wie das mit den 17 €/m² pro jahr geht, dass soll es ja so in dieser form eig. nicht geben. ( tatsächliche kosten für NK, Heizung & Ww)

    aber gut, keine ahnung wie es aussieht mit den neuen kosten in einer anderen wohnung für Heizung & Ww.


    jedenfalls: vielen Dank!!!

    Unsere Wohnung (Einzug vor fast 9 Jahren) haben wir bis 01.2010 mit 3 Pers. bewohnt. 01.2010 ist meine Sohn augezogen und ich blieb weiter mit meiner Tochter hier wohnen, war für die ARGE bis jetzt kein Problem und die Miete wurde immer anerkannt.

    Jetzt seit geraumer Zeit neuen Sachbearbeiter gehabt, immer nur Probleme, jeder Antrag hat in der Bearbeitung bis zu 5 Monate gedauert. Jeglicher Anruf wurde immer mit "was fragen Sie mich das" beantwortet.
    Dann Mail von mir an SB wegen Inkompetenz (hätte ich vllt. nicht schreiben sollen, ist aber so!) :o

    Darauf Brief von Ihm mit Betreff: Kosten der Unterkunft, überschreitung der Mietobergrenze!

    ich schreib jetzt mal den ges. Wortlaut rein:

    Sehr geehrte Frau...
    seit dem 01.08.2010 beziehen Sie Grundsicherungsleistungen für Arbeitssuchende nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch ( SGB II).
    Gemäß § 22 Abs. 1 SGB II dürfen Leistungen für Unterkunft und Heizung in Höhe der tatsächlichen Mietkosten nur erbracht werden, soweit sie angemessen sind.

    Die Kaltmiete (=Miete ohne Betriebskosten und Heizung ) für die von Ihnen bewohnte Wohnung beträgt 372,12 EUR und übersteigt damit die sich auf der Grundlage des Mietspiegels der Stadt ergebene Mietobergrenze in Höhe von 309,00 EUR.

    Die tatsächliche Miete für Ihre Wohnung ist daher grundsätzlich längstens bis zum 31.01.2012 bei der Festsetzung der Leistungen anzuerkennen. Danach ist Ihre Miete nur noch in Höhe der Mietobergrenze zu berücksichtigen.

    Des Weiteren kann als angemessene Heizkosten nur noch ein Richtwert in Höhe von 17,00 EUR pro Quadratmeter und Jahr (Grundlage:Heizkostenspiegel) gewährt werden. Grundlage hierfür ist dann die angemessene Wohnungsgröße. In Ihrem Fall sind dies 60 Quadratmeter. Insofern betragen die monatlich angeessenen Heizkosten in Ihrem Fall 85,00 EUR.

    Sollten Sie den Differenzbetrag in Höhe von 143,72 EUR nicht selbst bestreiten können, muss ich Sie bitten, in diesem Zeitraum Ihre Mietkosten ( Nettokaltmiete) zu senken. Sollte dieses nicht durch Untervermietung oder Absprache mit Ihrem Vermieter möglich sein, bemühen Sie sich bitte umgehend darum, eine preisgünstigere Wohnung zu finden. Ihre Bemüheungen weisen Sie Ihrem / ihrer persönlichen Ansprechpartner/in im Jobcenter bitte zeitnah nach. Falls die Übernahme von Umzugskosten und Mietkaution für die Anmietung einer neuen Wohnung erforderlich sein sollte, können Sie ggf. einen gesonderten Antrag stellen.
    Bevor Sie den Mietvertrag unterschreiben, legen Sie diesen .....usw., usw.

    1 - Personenhaushalt: 258,00 EUR
    2 - -"- 309,00 EUR
    3 - -"- 390,00 EUR


    Mfg


    Unsere Miete bis jetzt 372,12 EUR Netto
    NK 105,00 EUR
    ---------------------------------------
    Brutto Miete 477,12 EUR

    Heizung & WW konnte ich nach Jahresabrechnung um 1/3 auf 110,00 EUR senken zum 01.10.2011.
    Wohnungsgröße z.Zt. 70 m²

    Eine 60 m² Wohnung kostet hier 318,00 EUR zzgl. NK & Heizung mit WW.

    Eine Senkung der NETTOMIETE wäre also somit eine Ersparnis von 62,40 EUR.

    Warum verlangt der SB also eine Senkung der Kosten in Höhe von 143,72 EUR?????

    Im übrigen, der SB ist nicht mehr! Er hat seine Spiele ja nicht nur mit mir abgezogen und ist nun einfach weg...., die Probleme bleiben bei allen "Opfern" jedoch bestehen, geschrieben ist geschrieben.

    Hallo,
    wir (meine tochter & ich) haben mal wieder die Jahresabrechnung für Heizung & Warmwasser bekommen. Abrechnungszeitraum 01.01.2010 - 31.12.2010, Guthaben aus dieser Abrechnung 587,29 €.
    Die Abrechnung setzt sich wie folgt zusammen:

    kosten für heizung & warmwasser 736,03 €
    kaltwasserkosten 234,04 €
    abwasserkosten 306,73 €
    betriebskosten 15,91 €
    ------------------------------------------------------------
    gesamtkosten 1.292,71 €

    Eingezahlte Abschläge ges. 1.880,00 €


    Jetzt mal alle relevanten Angaben aus unserem Leistungsbezug 2010:

    RL für mich 359,00 € (2010)
    RL für Tochter 287,00 €
    12 % wegen allein Erziehend 43,00 €
    ges. = 1.331,12 €

    abgezogen bzw. angerechtet wurden uns inkl. KG 756,58 €

    Anerkannte wurden für "Angemessene Kosten der Unterkunft und Heizung" 565,87 € -----> tatsächliche KdU: 642,12 €

    Berechnung der ARGE:
    "Angemessene Kosten der Unterkunft und Heizung" 565,87 €
    Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts 43,27 €
    ------------------------------------------------------------
    Gesamtbetrag 609,14 €


    Wir haben also mehr als 50 % unsere Kosten selbst getragen, kann die ARGE jetzt Jobcenter den vollen Betrag der Gutschrift für die Jahresabrechnung 2010 beanspruchen???