Beiträge von icw1986

    Bisher habe ich gearbeitet, jetzt möchte ich endlich mein Studium beginnen.
    Neben meinem Gehalt gab es 61,- € Wohngeld und natürlich das Kindergeld.

    Hm, die Höhe der Regelleistung hätte der Kleine aber doch schon mit Kindergeld und Kinderzuschlag überschritten: 184 + 140 = 324 ??

    Wenn dann noch für ihn Wohngeld berechnet würde, wäre das doch ein ganz gutes "Einkommen"?

    Danke für den Link!
    Demnach liegt die Obergrenze bei 434,50 ohne Heizung.
    Tatsächlich zahle ich 429,- kalt,
    94,- Nebenkosten
    + 110,- für Heizung und Warmwasser.
    "Erlaubt" wären 60qm, wir haben knapp 80qm.
    Solange sich an den angemessenen Werten orientiert und man nicht zum Umzug genötigt wird, wird das schon irgendwie gut gehen.
    :confused::)

    Hallo Theo,

    vielen Dank für deine schnelle Antwort!
    Das ALGII ist den anderen Leistungen ggü. also vorrangig?

    Jetzt machst du mir aber Angst.. umziehen?
    Ich bin erst vor einem Jahr umgezogen, mein Sohn hat sich gerade erst einigermaßen eingelebt, für den war das besonders hart - ich habe absolut nicht vor in den nächsten Jahren wieder umzuziehen..^^ :eek:

    Hallo,

    ich bin Studentin und habe einige Anträge für das kommende Semester, also ab April, gestellt.

    Ich werde im April 25 Jahre alt, mein eigenes Kindergeld fällt somit weg.
    Mein Sohn ist 8 Jahre alt und erhält ausschließlich Kindergeld.
    Der Unterhaltsvorschuss ist 2009 schon ausgelaufen und seitens des Vaters wird auch nichts zu erwarten sein.
    Die Warmmiete für unsere Wohnung beträgt 633,- €.

    Sollte ich also den BAföG-Höchstsatz bekommen, beträgt unser Einkommen ca. 780,- € BAföG + 184,- € Kindergeld für meinen Sohn.

    Ich habe zugleich einen Antrag auf Wohngeld und auf Kinderzuschlag gestellt.

    Heute wurde mir an der Wohngeldstelle gesagt, dass ich für meinen Sohn ALGII beantragen müsse, da das Kindergeld sein einziges Einkommen ist. Es spiele keine Rolle, dass ich keinen Anspruch auf ALGII hätte.

    Habt ihr Erfahrungen damit und könnt ihr mir genaueres darüber sagen?

    Ich höre zum ersten Mal, dass man lediglich für sein Kind ALGII beantragen könne.
    Was muss dabei beachtet werden?
    Fällt dadurch wieder der Anspruch auf andere Leistungen weg?

    :confused::confused::confused::confused:

    Ich bin wirklich durcheinander und würde mich riesig freuen, wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte!!!