WBA rechtzeitig gestellt, bisher keine Leistung erhalten

  • Moin!
    Wir haben unseren WBA ca. 5 Wochen vor Ablauf des BWZ gestellt; unser JC gibt ca. 2 Wochen Bearbeitungszeit an und übermäßig verfrühte Abgabe ist nicht erwünscht. 3 Tage vor dem neuen BWZ kam ein Schreiben, dass noch Kontoauszüge für ein nicht existentes Paypal-Konto erforderlich seien, wohl weil ein hilfsweiser Einzug über Paypal bei einem eBay-Kauf auf dem Kontoauszug meiner Ehefrau ersichtlich war. Die Leistungen wurden offensichtlich noch nicht angewiesen. Zwar bekomme ich Leistungen nach BAföG, jedoch reicht das nicht für Frau, zwei Kinder und meine Wenigkeit, zumal wir ähnliche Probleme schon häufiger hatten und unsere Hausverwaltung deshalb schon öfter ihre Miete zu spät erhalten hat und uns mit Kündigung für den Fall weiterer verspäteter Mietzahlung gedroht hat.
    Ich möchte jetzt am Montag mit den fehlenden Unterlagen das JC auf- und meine SB heimsuchen, um zumindest einen Vorschuss, besser die Gesamtsumme auszahlen zu lassen - auch falls diese schon angewiesen sein sollte (m.W. lässt sich so etwas durch Verrechnung/Rückzahlung ausgleichen), das dauert nämlich zu lange als dass die Miete pünktlich zu zahlen wäre. Wie sieht die rechtliche Lage hierzu aus, zusätzlich zu § 42 SGB I? Unsere letzte SB hat in solchen Fällen erst einmal gezahlt und dann die Unterlagen eingefordert, also hätte unsere jetzige wohl gedurft aber nicht gewollt. Hätte sie gemusst, bzw. habe ich einen Anspruch auf laufende Auszahlung oder Vorschuss in voller Höhe, gerechtfertigt durch Nachwuchs und Erhalt des Wohnraums?
    Vielen Dank!

  • Hallo BGEjetzt,

    was ist denn ein "hilfsweiser Einzug über Paypal"? Wenn ein Kauf über Paypal abgewickelt wurde, dann müsste deine Frau auch ein Paypal-Konto haben.

    Es könnte durchaus sein, dass jemand gewerblich bei ebay als Verkäufer agiert, und die Geschäfte über Paypal abwickelt. Daher müssen die Nachweise vorgelegt werden.

  • Hallo,

    auch Nicht-Gewerbetreibende haben ihr Paypal-Konto anzugeben. Siehe dazu bitte die Ausfüllhinweise oder FH zu § 12 SGB II.

    wevell

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