Einkommensanrechnung Tochter??

  • Hallo liebe H4-Gemeinde, :)

    bin neu hier und hätte gleich mal ein Anliegen, bei welchem Ihr mir sicherlich helfen könnt:

    Meine Familie und ich sind H4-Empfänger und unsere älteste Tochter (15) fängt im September eine Ausbildung als Einzelhandelskauffrau an. Nun ist es so, daß unsere Sachbearbeiterin das Einkommen für September schon mal in den September miteingerechnet hat. Sie verdient netto 774€. Und das wird uns voll angerechnet.

    Frage:

    Gibt es eine Möglichkeit, daß das Einkommen nicht voll angerechnet wird (eigener Antrag,...)? Ausziehen kann sie angeblich nicht, da ihre Arbeitsstelle nur ca 5km entfernt liegt. Außerdem leben wir mit unserer Tochter auch nicht im Streit, was einen Auszug in dieser Richtung rechtfertigen könnte. Kann man trotzdem etwas machen? Wenn sie könnte, würde sie ausziehen, aber H4 verbietet es ja....

    Danke schon mal an euch,

    liebe Grüße Bananarama

  • Hallo,

    Zitat

    aber H4 verbietet es ja....

    Nein, das wird nicht verboten. Allerdings hat Deine Tochter dann keinen eigenen Anspruch auf ALG II, muß also ihr Leben selbst finanzieren.

    Gruß!

  • Hallo Hoppel,

    vllt nicht verbieten in dem Sinne, aber sie behaupten, da die AS nur ca 5km entfernt ist, sie nicht ausziehen dürfe. Ihr Leben kann sie mit dem Gehalt schon selbst finanzieren...Also was tun??:confused:

  • Hallo,

    zumutbar sind Fahrten vom und zum Arbeitsplatz von 2 Stunden. Von daher ist die Ablehnung nachvollziehbar. Aber dennoch kann sie natürlich umziehen - das ist eine eigene Entscheidung mit den bereits genannten Konsequenzen.

    Gruß!

  • OK, d.h. sie kann sich für Oktober eine eigene Wohnung suchen (Gehalt erst Ende September bzw Anfang Oktober) und H4 Bescheid geben, daß sie ab dann auszieht und gut is'??

  • Das ist klar, dann muss sie ja wieder zurück. Wie ist es dann allerdings, wenn sie bis Ausbildungsbeginn noch keine Wohnung gefunden hat. Kann man da was machen, das nicht die gesamten 774€ angerechnet werden? (eigener Antrag, aus der BG heraus, oä....)

    LG

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