ALG II Antrag - Weiterbewilligungs ablehnung aufgrund einer Privaten Rente

  • Guten Morgen an euch hier,

    nun habe auch ich Probleme bekommen und suche dringend Rat zu meinem Fall;-)

    Folgendes ist Fakt:
    Mein Antrag auf weiter Bewilligung wurde abgelehnt mit folgendem Grund, meine Private Rentenversicherung bei der ich seit Jahren Monatlich ca 100€ ein-bezahle, wurde mir als Barvermögen angerechnet da der Rückkaufswert meine 150€ x 40Lebensjahre= 6000€ Freibetrag überschreitet. (Wert ist ca 7500€ rum)

    Ich musste bereits im Aug.2014 sämtliche Auszüge meines Girokontos und eines Sparbuches offen legen. Zu diesem Zeitpunkt waren ca.250€ auf dem Sparbuch und ca.250€ auf dem Giro. Mein Auto hat eine Marktwert von nicht mal 1000€. (Paypal war auf null)
    Die Sachbearbeiterin hat sich seit 08/2014 nicht mehr gemeldet obwohl zu diesem Zeitpunkt der Wert der Rente bereits über den 6000€ lag, erst jetzt nach meinem Antrag den ich bereits im Januar eingereicht habe, kurz vor Monats ende, kurz vor der nächsten Wohnungsmiete, musste ich sogar telefonisch bei der Hotline auf nachfrage von der Ablehnung erfahren.
    Es wurde mir gesagt das ich einen Rückruf erhalte auf den ich noch warte.
    Dies ist ja schon mal ein unding einen so auflaufen zu lassen und jedwede Zeit für Reaktionen zu nehmen.
    Nun habe ich hier auf den Seiten gelesen, das eine Private Rente nicht als Barvermögen angerechnet werden kann.

    Hier der Auszug dazu:

    Neben dem bereits angesprochenem Grundfreibetrag nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 SGB II sowie der Freistellung von staatlich geförderten Altersvorsorgeprodukten (z.B. Riester Rente) nach § 12 Abs. 2 Nr. 2 SGB II, steht jedem Hartz IV Berechtigten ein weiterer Freibetrag für das sonstige Vermögen der Altersvorsorge zur Verfügung. Dieser Freibetrag ist ausschließlich für die Altersvorsorge zweckgebunden (ausgenommen für Riester Rente) und kann bei Unterschreiten nicht auf andere Vermögensgegenstände übertragen werden.
    Dieser Freibetrag beläuft sich bei Antragstellung:
    ab dem 17.04.2010: 750 Euro je Lebensjahr
    vor dem 17.04.2010: 250 Euro je Lebensjahr

    Trotz des evtl. anuruf´s habe nun umgehend per Fax und per Brief (selbst eingeworfen) der Sachbearbeiterin genau dies mitgeteilt mit der Bitte meinen Antrag umgehend zu korrigieren und für eine Pünktliche Zahlung zu sorgen.

    Was sagt Ihr nun dazu? Und was soll ich nun noch machen?
    Vielen Dank schon mal

  • Zwischenstand:
    Meine Rente weist einen Stand von ca 14.500€ haben auf und mein laut Arge Barvermögen beläuft sich auf ca 7.000€. Meiner Versicherung habe ich das gefaxt und mit meinem Berater gesprochen, er leitet mein Schreiben an deren Zentrale weil er so etwas nicht schreiben darf. Nun denn, wenn ich dann dieses Schreiben mit dem Verwertungsausschluss bekomme, dann sollte doch auch in meinem Fall die Ablehnung der Arge unwirksam sein, oder?

  • Hallo,

    Zitat

    dann sollte doch auch in meinem Fall die Ablehnung der Arge unwirksam sein

    Wie kommst Du denn darauf? Die Ablehnung ist durchaus weiterhin unwirksam, weil zum Zeitpunkt der Antragstellung die RV nicht geschützt war. Du kannst dann nur einen neuen Antrag auf ALG II stellen.

    Gruß!

  • Hallo,
    alles klar, danke.
    Also wenn ich dann von der RV das Schreiben mit dem Schutz hab, dann beantrage ich neu bzw. Änderung der Ablehnung...
    Ich Berichte dann weiter...

  • Anbei ein kleines Update zu meiner Situation: Ich habe nun meine Rentenversicherung schützen lassen und einen neu Antrag eingereicht. Als Datei habe ich auch die Bestätigung meiner Versicherung beigefügt. Nun sollte doch alles passen, oder?

  • Hallo nochmal,
    gibt da noch eine Frage-)
    Wie ich ja bereits schrieb hatte ich einen neu Antrag eingereicht, diesen Allerdings in Form eines Briefes mit allen Info´s samt dem Anhang zum Schutz meiner Rente. Dies geschah am 12.03.2015. Da ich bis zum 31.03.2015 nichts hörte und auch kein Geld kam, ging ich Persönlich auf´s Amt. Dort wurde mir gesagt das mein Antrag nicht fertig sei und ich solle hier und jetzt noch mal einen Ausfüllen und einreichen. Gesagt getan mit dem Vermerk und Anhang des Briefes der Sachbearbeiterin das bereits am 12.03. ein Antrag eingereicht wurde.
    Nun ist immer noch nix passiert und nach einem Telefonat, wurde mir gesagt das der 31.03. als Tag der Antragstellung vermerkt sei.
    Steht mir denn nicht ab dem 12.03. Geld zu sondern erst ab dem 31.03. weil ich da selbst da war?
    Wäre sehr hilfreich zu wissen da ich na klar am Dienstag noch mal selbst hingehen werde um zu erfahren was Sache ist;-)

    Merci

  • Hallo,

    wenn du nachweisen kannst, dass der Antrag bis 31.03.2015 gestellt wurde, wirkt dieser auf den Monatsersten zurück ( mit allen Vor- und Nachteilen des SGB II ).

    Grundsätzlich sollte man Unterlagen persönlich gegen Empfangsbestätigung einreichen.

    wevell

  • Hallo,

    hier noch einmal eine zwischen Info:
    Ich war ende April ein weiteres mal auf dem Amt und es wurde mir gesagt, das es noch bis zum 08.05. oder bis zum 15.05.2015 dauern würde da alles rückwirkend zum 19.01.2015 geprüft werden müsse. Der 19.01. war der Tag, an dem ich den Weiterbewilligungsantrag einreichte bevor mir dann wie oben geschrieben, abgelehnt wurde. Heute ist der 16.05. und es ist nichts passiert. Kann das denn normal sein?
    Ich weiß von anderen die innerhalb einer Woche Ihren Antrag Bewilligt zurück erhalten haben. Sprich jetzt Anfang bis mitte Mai.
    Von meinen Daten und Umständen hat sich rein nichts geändert außer das nun eben Meine Rente nicht verwertbar ist...
    Hab jetzt schon paar mal keine Miete Zahlen können!

    Grüße

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