Frage zum Harz 4 Rechner

  • Einen schönen guten Tag an alle Mitglieder hier von mir als Neuling. Ich habe eine Frage zu dem Harz 4 Rechner. Leider hat mir die Suchfunktion dazu nichts „ausgespuckt“. Mein Sohn (11 Jahre) möchte nun nach einem Jahr bei seiner Mutter doch lieber wieder zu mir ziehen. Aus diesem Grund werde ich ab (wahrscheinlich) nächsten Monat als allein erziehender Vater vom Amt geführt.
    Aber nun zu meiner eigentlichen Frage: Ich habe alles korrekt im Harz 4 – Rechner eingetragen. Da er automatisch das Kindergeld abzieht, muss ich es zu der Endsumme wieder dazu rechnen. Soweit so gut, aber wie verhält es sich mit dem Unterhaltsvorschuss ? Muss ich den vor der Berechnung als Einkommen eintragen, und dann auch wieder zur Endsumme dazurechnen ?
    Danke vorab für Eure Hilfe, und einen schönen Sonntag noch.

  • Hallo,

    du solltest folgenden Anspruch haben:

    399,00 € Regelbedarf
    47,88 € Mehrbedarf Alleinerziehend

    267,00 € Regelbedarf Kind

    zzgl. ev. Mehrbedarf dezentrale Warmwasserbereitung ( 9,18 +3,20 € )
    zzgl. KdU ( Miete )

    davon sind abzuziehen Kindergeld und Unterhaltszahlung

    Unter Umständen hast du Anspruch auf eine Erstausstattung für das Kinderzimmer.

    wevell

  • Hallo

    ich weis nicht was hier falsch ist...Bitte um Hilfe.

    Und zwar...Hartz 4 rechner zeigt mir dass uns uber 500 Euro zusteht und ich bekomme Grade mal 180 euro..

    Einkommen:
    Meine Lebensgefährte hatte in Dezember 1445 Euro brutto verdient,Netto 1095 Euro es sind noch zwei gemeinsame Kinder im Haus eine 3 Jahre und eine
    6monate alt also dazu kommt Kindergeld 380 Euro und elterngeld 300 euro

    Ausgaben:
    Miete 705 warm und Heizung etwa 40 euro.

    Jeder Rechner im Internet zeigt was anderes. Danke für eure Antworten!
    LG

  • Hallo,

    ok.

    Schau in Deinen Berechnungsbogen vom ALG-II-Bescheid. Dort sind die Einkünfte, die Dir angerechnet werden, aufgeführt. Dementsprechend ist dort auch ersichtlich, woher die Differenz zwischen Deinen Angaben hier und der Berechnung vom Jobcenter kommt.

    Gruß!

  • Hallo,

    nun kommen wir dem eigentlichen Problem schon näher. Das sind schon mal 90 € weniger, als die entsprechenden Rechner errechnen können.

    Theoretisch müssen noch weitere Abzüge aus dem Berechnungsbogen hervorgehen.

    Im Notfall - lade die Berechnung hier hoch, anonymsiere aber vorher die persönlichen Angaben wie Namen, BG-Nummer und Adresse.

    Gruß!

  • Das jobcenter rechnet nur 395 Kaltmiete. Es gibt's keine weitere abzuge außer Darlehen. Wie kann ich die Berechnung Hohladen? hab versucht aber klappt nicht:(

  • Hallo,

    Du brauchst nicht mehr hochzuladen, denn jetzt weißt Du, woran es liegt: an der Miete. Wahrscheinlich wird nur die angemessene und nicht die tatsächliche Miete gezahlt. Die Internetrechner kennen dieses Problem nicht und gehen von der tatsächlichen Miete aus, weswegen es zu Differenzen kommt.

    Gruß!

  • Hallo

    wie schon geschrieben..das jobcenter rechnet 395 Kaltmiete und das ist korrekt und bei hartz4 Rechner gebe ich auch immer diese Summe und nicht die 450 Euro

  • Hallo,

    bei Angabe des von Dir genannten Einkommen und der vom Amt gezahlten Miete abzüglich der Rückzahlung kommt man bei den einschlägigen Rechner annähernd auf die gezahlten 180 € ALG II. Gibt man die tatsächlich zu zahlende Warmmiete an, wird ein Anspruch von etwas über 500 € angezeigt.

    Ich gehe mal davon aus, daß hier bei Dir ein Denkfehler vorliegt. Zumal Deine Angaben auch ziemlich widersprüchlich sind. Du schreibst einerseits

    Zitat

    Ausgaben:
    Miete 705 warm und Heizung etwa 40 euro.

    was sich dann mit dem Ergebnis von über 500 € decken würde, um anschließend zu schreiben

    Zitat

    Die miete kostet eigentlich 450 Euro kalt angemessen ist 395

    was wiederum der realen Zahlung des Jobcenters entsprechen würde.

    Genau solche Widersprüche sind es leider, die es einem im Internet unmöglich machen, beratend zur Seite zu stehen.

    Gruß!

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